Nachfolgend können Sie eine einfache Vollmacht oder die Eintragung einer Person als 2. Depotinhaber erteilen.
Falls Sie keine Vollmacht erteilen, so tritt nach Ihrem Tod automatisch die gesetzliche Erfolge bzw. ein von Ihnen verfasstes Testament in Kraft. Klicken Sie nach dem Ausfüllen des Formulars auf >>Vollmacht zusenden lassen<<.
Mit * gekennzeichnete Felder benötigen wir von Ihnen ausgefüllt, um Ihre Anfrage schnellstmöglich bearbeiten zu können.
Sichere Verbindung: Ihre Daten sind für unbefugte Personen unlesbar!