Abgeltungssteuer bei Sofortrente durch Einmalzahlung (Entnahmeplan)

Diese Seite soll Ihnen ein Gefühl für die anfallende Abgeltungssteuer bei einer Sofortrente durch Einmalzahlung (über einen Entnahmeplan) geben. Ferner werden echte steuerlichen Daten kostenlos zum Download bereit gestellt.

Trotz Abgeltungssteuer ist ein Entnahmeplan erheblich rentabler als eine sofortbeginnende Rentenversicherung. Die Höhe der tatsächlich anfallenden Abgeltungssteuer ist nämlich weitaus geringer als oftmals angenommen wird.

WICHTIG: Fälschlicherweise glauben viele, dass die monatlichen Auszahlungen aufgrund der Abgeltungssteuer um 25% gemindert würden. Dem ist jedoch definitiv nicht so!

Bei einer Sofortrente durch Einmalzahlung (Entnahmeplan) fallen zu Beginn überhaupt keine Steuern auf die monatlichen Entnahmen an. Das liegt daran, dass die im Depotwert (und Rente) anteilige Eigenleistung nicht steuerpflichtig ist, sondern lediglich die Gewinne. Erst nach einiger Zeit schlägt die Abgeltungssteuer zu Buche - aber eben nur anteilig auf die Gewinne.

Übrigens: Die Höhe Ihrer gewählten Rentenauszahlung ändert sich durch die Abgeltungssteuer natürlich nicht, denn die Steuer wird dem Gesamtfondsvermögen entnommen (und nicht bei den monatlichen Auszahlungen). Zum besseren Vergleich der Größenordnung ist in nachfolgender Grafik die Abgeltungssteuer jedoch bei den monatlichen Entnahmen eingezeichnet.

 

Bild: Fondsdepot

 

Unabhängig von Kursgewinnen sind laufende Erträge wie Zinsen & Dividenden. Diese werden jährlich besteuert. Es spielt dabei keine Rolle, ob das Fondsguthaben 'im Plus' oder 'im Minus' ist.

Obige Informationen dienen zum Verständnis und können keine Steuerberatung ersetzen. Grundsätzlich sollte deshalb bei jeder Kapitalanlage ein Steuerberater zu Rate gezogen werden. Auch müssen sämtliche Abrechnungen, Steuermitteilungen usw. zu den besparten Fonds sorgfältig aufbewahrt werden.

 

Werte echter Entnahmepläne mit echten steuerlichen Daten

Nachfolgend finden Sie Werte echter Entnahmepläne mit echten steuerlichen Daten, welche für den Kunden in den Fondsdepots ersichtlich sind.

 

Tipp:  Durch Ausschöpfen des persönlichen Sparerfreibetrages kann die Besteuerung sogar noch reduziert werden. Denn nur die Kapitalerträge, welche 1.000,-€/2.000,-€ (ledig/verheiratet) übersteigen, werden besteuert.

 

TIPP: Selbst wenn Sie einen Freistellungsauftrag von nur 50,-€ oder 100,-€ erteilen - es lohnt sich auf jeden Fall! Denn mit einem Freistellungsauftrag werden nicht nur Zinsen und Dividenden, sondern auch Kursgewinne von der Abgeltungssteuer befreit.

 

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