Fiese Klauseln Gezillmerter Fondssparplan mit Zahlungspflicht

Bild Vertrag MausefalleBei vorzeitiger Kündigung eines gewöhnlichen, gezillmerten Sparplans bleiben Kunden normalerweise "nur" auf den bis zum Kündigungszeitpunkt bereits getilgten Abschlusskosten sitzen. Kostenvergleich - gezillmert & ungezillmert

Auf Seiten des Beraters werden dann Teile der von ihm erhaltenen Provision durch die Vertriebs-Gesellschaft wieder zurückverlangt. Das liegt daran, dass Provisionen erst nach z.B. drei Jahren vollständig über die Sparbeiträge des Kunden bezahlt sind. Man bezeichnet dies auch als "Schicksalsteilungsgrundsatz" (Kunde und Berater teilen sich gemeinsam den Nachteil einer vorzeitigen Kündigung).

Dieses Berufsrisiko möchten jedoch viele Vermittler nicht mehr eingehen. Daher verlagern sie das Stornorisiko mittels einer separaten Vermittlungsvereinbarung voll auf den Kunden. Nachzulesen ist das im "Kleingedruckten" der Vertragsbedingungen (was von Kunden leider oftmals weder gelesen noch wirklich verstanden wird).

So liegt uns ein Vertrag eines gezillmerten Fondssparplans vor: Wird dieser z.B. mit mtl. 50,-€ über 35 Jahre abgeschlossen, so fallen zur Tilgung von Provisionen 1.851,-€ Abschlusskosten an (8,34% der Beitragssumme + 2 Monatsbeiträge). Diese Abschlusskosten sind bereits nach Zahlung der ersten Monatsrate fällig (Zum Vergleich: Gegen-Altersarmut.de erhält 0,-€ Abschlussprovision und es sind auch keine Abschlusskosten fällig).

 

Auszug aus einem gezillmerten Fondssparplan:

Vertragsbedingungen für Vermittlungsvereinbarung

"Der Kunde wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich bei der Vermittlungsvereinbarung und dem Investmentsparvertrag um zwei separate Vereinbarungen und damit um zwei rechtlich selbstständige Verträge handelt.

Die zu entrichtende Vermittlungsgebühr stellt eine vom Investmentsparvertrag losgelöste, von diesem unabhängige Zahlungsverpflichtung dar.

...Der Anspruch [...] auf Zahlung der Vermittlungsgebühr bleibt von einer Änderung oder vorzeitigen Beendigung des Investmentsparvertrages unberührt.

Gerät der Kunde mit der Zahlung der Vermittlungsgebühr für den vermittelten Investmentsparvertrag in Verzug, ist die Vermittlungsgesellschaft berechtigt, ihm schriftlich eine Frist von zwei Wochen zur Zahlung sämtlicher rückständiger Raten zu setzen, verbunden mit der Androhung, nach fruchtlosem Ablauf dieser Frist die künftig fälligen Raten sofort fällig zu stellen.

In diesem Falle wird die Vermittlungsgesellschaft dem Kunden eine angemessene Frist zur Zahlung des gesamten Betrags setzen. Die Geltendmachung von Verzugszins und weiterem Schadensersatz bleibt vorbehalten."