Provisionsabgabeverbot

Anordnung des Reichsaufsichtsamtes (BaFin)

Durch die Anordnung des Reichsaufsichtsamtes (seit 2002 lautet der Name "BaFin") für Privatversicherungen vom 08.03.1934 ist es Vermittlern von Versicherungsverträgen untersagt, Provisionen an den Kunden weiterzugeben ('Provisionsabgabeverbot').

Ein Vermittler muss sich also bewusst sein, dass er mit der Provisionsweitergabe eine Ordnungswidrigkeit begeht, die nach § 144a Abs. 1 Nr. 3 VAG bußgeldbedroht ist. Es drohen Bußgelder bis zu 50.000,-€ und bei wiederholten Verstößen Berufsverbot.

 

 

Auszug aus dem Versicherungsaufsichtgesetz

 

"§ 81 Abs. 2 Satz 3 VAG (Provisionsabgabeverbot)

"[...] Auch kann sie [die Aufsichtsbehörde] allgemein oder für einzelne Versicherungszweige den Versicherungsunternehmen und Vermittlern von Versicherungsverträgen untersagen, dem Versicherungsnehmer in irgendeiner Form Sondervergütungen zu gewähren;..."

 

 

 

Auch Kunden betroffen - Provisionsabgabeverbot

Von dieser Anordnung ist indirekt auch der Kunde betroffen. In einem Streitfall hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass auch Kunden unrechtmäßig erhaltene Provisionsanteile an den Vermittler zurückerstatten müssen (BGH Urteil vom 17.06.2004; AZ III ZR 271/03).

Um das Provisionsabgabeverbot zumindest teilweise zu umgehen, müssen Vermittler von Versicherungsprodukten auf kostenreduzierte Tarife oder Honorartarife zurückgreifen. Solche Tarife werden jedoch von den Versicherungsgesellschaften oft nur bei Aussicht auf ein lohnenswertes Zusatzgeschäft zur Verfügung gestellt.  Bei einer Anzahl von ca. 0,1% an Honorarberatern kein besonders einträgliches Geschäft.

Zudem können reduzierte Tarife - im Gegensatz zu "normalen" Provisionstarifen - auch in wichtigen Leistungen beschränkt sein (z.B. eingeschränkte Fondsauswahl oder Ausschluss bestimmter, aber wichtiger Risiken).

 

 

Attraktive Rabatte, Hintergrundinformationen, Ansprechpartner

Während bei Versicherungsprodukten das vergeben von Rabatten dem Vermittler durch das "Provisionsabgabeverbot" untersagt wird, sind Rabatte bei reinen Fondsanlagen, wie wir sie anbieten, möglich.

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Im Gegensatz zu vielen anderen Anbietern zahlen Sie bei uns weder Abschlussgebühr noch Vermittlergebühr, und auch für die Beratung wird kein Honorar fällig. Ebenso unterschreiben Sie bei uns, im Gegensatz zu den meisten anderen Internetanbietern, keine Beratungsverzichterklärung, Haftungsverzichterklärung oder Haftungsfreistellung.

Gerade in turbulenten Börsenzeiten sehen wir von Gegen-Altersarmut.de es als unsere Aufgabe an, dafür zu sorgen, dass nicht Emotionen, sondern klare, nachvollziehbare Fakten für die Entscheidung berücksichtigt werden. Wir stehen Ihnen in dieser Thematik mit unserem gesamten Wissen als ständiger Ansprechpartner zur Seite.

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