Antwort zu Frage 7 Einlagensicherung

Angenommen Sie besitzen 150.000,-€ auf einem Sparbuch oder Festgeldkonto. Wie hoch ist Ihr Rechtsanspruch auf Entschädigung bei Konkurs der privaten Bank?

 

Richtig!

 

Es besteht kein Rechtsanspruch auf Entschädigung aus dem freiwilligen Einlagensicherungsfonds.

Auch richtig: Es besteht lediglich Rechtsanspruch auf Entschädigung aus dem gesetzlichen Einlagensicherungsfonds. Dieser deckt Einlagen bei Privatbanken bis zu 100.000,-€ ab.