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Frage 7
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Angenommen Sie besitzen 100.000,-€ auf
einem Sparbuch, Bausparvertrag oder Festgeldkonto. Wie hoch ist Ihr Rechtsanspruch
auf Entschädigung bei Konkurs der Bank oder der Bausparkasse?
a) Bei Konkurs der Bank oder Bausparkasse habe
ich Rechtsanspruch auf 50.000,-€

b) Es besteht grundsätzlich kein Rechtsanspruch auf Entschädigung aus
dem
freiwilligen
Einlagensicherungsfonds.

c) Bei Konkurs der Bank oder Bausparkasse habe ich Rechtsanspruch auf die
gesamten 100.000,-€, wenn Banken und Bausparkassen dem deutschen
Einlagensicherungsfonds bzw. dem Bausparkassen-Einlagensicherungsfonds e.V.
angehören.

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