Frage 7 Einlagensicherung

Angenommen Sie besitzen 150.000,-€ auf einem Sparbuch oder Festgeldkonto. Wie hoch ist Ihr Rechtsanspruch auf Entschädigung bei Konkurs der privaten Bank?

 

 

a) Bei Konkurs einer privaten Bank habe ich Rechtsanspruch auf 100.000,-€

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b) Es besteht grundsätzlich kein Rechtsanspruch auf Entschädigung aus dem freiwilligen Einlagensicherungsfonds.

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c) Bei Konkurs der Bank/Bausparkasse habe ich Rechtsanspruch auf die gesamten 150.000,-€, wenn Banken und Bausparkassen dem freiwilligen, deutschen Einlagensicherungsfonds bzw. dem Bausparkassen-Einlagensicherungsfonds e.V. angehören.

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