Angenommen Sie besitzen 150.000,-€ auf einem Sparbuch, Bausparvertrag oder Festgeldkonto. Wie hoch ist Ihr Rechtsanspruch auf Entschädigung bei Konkurs der Bank oder der Bausparkasse?
Falsch!
Richtig ist:
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Es besteht kein Rechtsanspruch auf Entschädigung aus dem freiwilligen Einlagensicherungsfonds.
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Es besteht lediglich ein Rechtsanspruch auf Entschädigung aus dem gesetzlichen Einlagensicherungsfonds. Dieser deckt Einlagen bis zu 100.000,-€ ab.