Angenommen Sie besitzen 150.000,-€ auf einem Sparbuch oder Festgeldkonto. Wie hoch ist Ihr Rechtsanspruch auf Entschädigung bei Konkurs der privaten Bank?
Falsch!
Richtig ist:
Es besteht kein Rechtsanspruch auf Entschädigung aus dem freiwilligen Einlagensicherungsfonds.
Es besteht lediglich ein Rechtsanspruch auf Entschädigung aus dem gesetzlichen Einlagensicherungsfonds. Dieser deckt Einlagen bei Privatbanken bis zu 100.000,-€ ab.