Antwort zu Frage 7

Einlagensicherung

Angenommen Sie besitzen 150.000,-€ auf einem Sparbuch, Bausparvertrag oder Festgeldkonto. Wie hoch ist Ihr Rechtsanspruch auf Entschädigung bei Konkurs der Bank oder der Bausparkasse?

 

Falsch!

 

Richtig ist:

Es besteht kein Rechtsanspruch auf Entschädigung aus dem freiwilligen Einlagensicherungsfonds.

Es besteht lediglich ein Rechtsanspruch auf Entschädigung aus dem gesetzlichen Einlagensicherungsfonds. Dieser deckt Einlagen bis zu 100.000,-€ ab.