Antwort zu Frage 7 Einlagensicherung

Angenommen Sie besitzen 150.000,-€ auf einem Sparbuch oder Festgeldkonto. Wie hoch ist Ihr Rechtsanspruch auf Entschädigung bei Konkurs der privaten Bank?

 

Falsch!

 

Richtig ist:

Es besteht kein Rechtsanspruch auf Entschädigung aus dem freiwilligen Einlagensicherungsfonds.

Es besteht lediglich ein Rechtsanspruch auf Entschädigung aus dem gesetzlichen Einlagensicherungsfonds. Dieser deckt Einlagen bei Privatbanken bis zu 100.000,-€ ab.