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Antwort zu Frage 9 von 13

 

 

Antwort zu Frage 9

 

 

Betriebliche Altersvorsorge: Sie besparen aus Ihrem Lohn z.B. eine Direktversicherung oder eine Unterstützungskasse. Wem steht bei vorzeitiger Kündigung der Rückkaufswert zu?

 

RICHTIG!

Der Rückkaufswert steht dem Arbeitgeber zu.

Ein großes Problem der betrieblichen Altersvorsorge ergibt sich durch das Verfügungsverbot von Vermögen in der betrieblichen Altersvorsorge. Bei dieser Art der Altersabsicherung hat der Arbeitgeber  den Vertrag für Sie abgeschlossen.

Aus diesem Grund steht vorzeitiger Kündigung des Vertrags dem Arbeitgeber der Rückkaufswert zu. Das Oberlandesgericht Hamm hat dieses Verfügungsverbot durch ein Urteil bekräftigt (Az. 20 U 72/06) in dem ein Versicherer einem Arbeitnehmer die Auszahlung des Rückkaufswertes zu Recht verweigerte. 

 

 

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