Antwort zu Frage 9 Betriebliche Altersvorsorge

Sie besparen aus Ihrem Lohn z.B. eine Direktversicherung oder Unterstützungskasse. Welche Summe erhalten Sie bei vorzeitiger Kündigung ausbezahlt (vor dem 62. Lebensjahr)?

 

Richtig!

 

Auszahlungen sind vor dem 62. Lebensjahr nicht möglich. Dies ergibt sich durch das Verfügungsverbot von Vermögen in der betrieblichen Altersvorsorge (§ 2 Abs. 2 BetrAVG)