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Antwort zu Frage
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Betriebliche Altersvorsorge: Sie besparen aus Ihrem Lohn z.B. eine
Direktversicherung oder eine Unterstützungskasse. Wem steht bei
vorzeitiger Kündigung der Rückkaufswert zu?
RICHTIG!

Der Rückkaufswert steht dem
Arbeitgeber
zu.

Ein großes Problem der betrieblichen Altersvorsorge ergibt sich durch
das Verfügungsverbot von Vermögen in der betrieblichen Altersvorsorge.
Bei dieser Art der Altersabsicherung hat der Arbeitgeber den
Vertrag für Sie abgeschlossen.

Aus diesem Grund
steht vorzeitiger Kündigung des Vertrags dem Arbeitgeber der
Rückkaufswert zu. Das Oberlandesgericht Hamm hat dieses Verfügungsverbot
durch ein Urteil bekräftigt (Az. 20 U 72/06) in dem ein Versicherer
einem Arbeitnehmer die Auszahlung des Rückkaufswertes zu Recht
verweigerte.
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