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Antwort zu Frage
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Betriebliche Altersvorsorge: Sie besparen
aus Ihrem Lohn z.B. eine Direktversicherung oder eine
Unterstützungskasse. Wem steht bei vorzeitiger Kündigung der
Rückkaufswert zu?
FALSCH!
Richtig ist:

Der Rückkaufswert steht dem
Arbeitgeber zu.

Ein großes Problem der betrieblichen
Altersvorsorge ergibt sich durch das Verfügungsverbot von Vermögen in
der betrieblichen Altersvorsorge. Bei dieser Art der Altersabsicherung
hat der Arbeitgeber den Vertrag für Sie abgeschlossen.

Aus diesem Grund
steht vorzeitiger Kündigung des Vertrags dem Arbeitgeber der
Rückkaufswert zu. Das Oberlandesgericht Hamm hat dieses Verfügungsverbot
durch ein Urteil bekräftigt (Az. 20 U 72/06) in dem ein Versicherer
einem Arbeitnehmer die Auszahlung des Rückkaufswertes zu Recht
verweigerte.
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