Antwort zu Frage 9 Betriebliche Altersvorsorge

Sie besparen aus Ihrem Lohn z.B. eine Direktversicherung oder Unterstützungskasse. Welche Summe erhalten Sie bei vorzeitiger Kündigung ausbezahlt (vor dem 62. Lebensjahr)?

 

Falsch!

 

Richtig ist: "Ich erhalte keine Auszahlung"

Auszahlungen sind vor dem 62. Lebensjahr nicht möglich. Dies ergibt sich durch das Verfügungsverbot von Vermögen in der betrieblichen Altersvorsorge (§ 2 Abs. 2 BetrAVG)