Sparer von Wertpapierdepots genießen hohe Sicherheit. Erworbene Anteile der Aktienfonds fallen bei Konkurs der Bank oder Investmentgesellschaft erst gar nicht in die Haftungsmasse.
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Ein praktisches Beispiel ist die Insolvenz der Privatbank Reithinger im Jahr 2006
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Depotübertragung von Fondsanteilen bei Insolvenz am Bsp. der Privatbank Reithinger [pdf] |
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Das Aussonderungsrecht gilt nur, wenn z.B. bei einer Bank wie EBASE, Frankfurter Fondsbank usw. ein Wertpapier-Depot auf den Namen des Kunden ausgestellt wurde. Dieses wird dann im Falle einer Insolvenz einfach auf eine andere Bank übertragen.
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Das Aussonderungsrecht gilt nicht für die fondsgebundene Lebensversicherung oder Rentenversicherung. Die Fondsanteile werden zwar in den Bilanzen als Sondervermögen ausgewiesen, gehören jedoch nicht dem Kunden.
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Das Aussonderungsrecht gilt ebenfalls nicht für die englische fondsgebundene Lebensversicherung. Die von den englischen Versicherungsgesellschaften aufgelegten hauseigenen, so genannten "internen Fonds" bilden kein Sondervermögen.