Sondervermögen

 Was bedeutet das für die Geldanlage?

Das bei der Investmentgesellschaft gegen Ausgabe von Anteilscheinen eingelegte Kapital und die damit angeschafften Vermögensgegenstände bilden ein Sondervermögen. Das Sondervermögen muss von dem eigenen Vermögen der Investmentgesellschaft getrennt gehalten werden. Investmentgesellschaften dürfen mehrere Sondervermögen bilden, die sich durch ihre Namen unterscheiden und getrennt gehalten werden müssen. Das Sondervermögen haftet nicht für Verbindlichkeiten der Investmentgesellschaft.

 

 

Auszug aus dem Investmentgesetz:

 

§30 Investmentgesetz

"Die zum Sondervermögen gehörenden Vermögensgegenstände können nach Maßgabe der Vertragsbedingungen im Eigentum der Kapitalanlagegesellschaft oder im Miteigentum der Anleger stehen. Das Sondervermögen ist von dem eigenen Vermögen der Kapitalanlagegesellschaft getrennt zu halten."

 

§31 Investmentgesetz

"Das Sondervermögen haftet nicht für Verbindlichkeiten der Kapitalanlagegesellschaft; dies gilt auch für Verbindlichkeiten der Kapitalanlagegesellschaft aus Rechtsgeschäften, die sie für gemeinschaftliche Rechnung der Anleger schließt. Die Kapitalanlagegesellschaft ist nicht berechtigt, im Namen der Anleger Verbindlichkeiten einzugehen. Von den Vorschriften dieses Absatzes abweichende Vereinbarungen sind unwirksam."

 

 

Ein praktisches Beispiel ist die Insolvenz der Privatbank Reithinger im Jahr 2006

Depotübertragung von Fondsanteilen bei Insolvenz am Bsp. der Privatbank Reithinger [pdf]

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Sondervermögen aus Sicht des Kunden gilt nur für 'direkte' Wertpapierdepots:

Der Status des Sondervermögens gilt nur, wenn z.B. bei einer Bank wie EBASE, Frankfurter Fondsbank usw. ein Wertpapier-Depot auf den Namen des Kunden ausgestellt wurde. Dieses wird dann im Falle einer Insolvenz einfach auf eine andere Bank übertragen. Aussonderungsrecht

Werden Aktienfonds über eine fondsgebundene Lebensversicherung oder Rentenversicherung bespart, sind die Fondsanteile zwar in den Bilanzen als Sondervermögen ausgewiesen, gehören jedoch nicht dem Kunden.

Der Status des Sondervermögens gilt ebenfalls nicht für die englische fondsgebundene Lebensversicherung. Die von den englischen Versicherungsgesellschaften aufgelegten hauseigenen, so genannten "internen Fonds" bilden kein Sondervermögen.