Fondspolicen

 Fondsgebundene irische oder englische Lebensversicherung

 

Das nachfolgende Beispiel behandelt nur die fondsgebundene Variante der Lebensversicherung. Von irischen und englischen Kapital-Lebensversicherungen oder privaten Rentenversicherungen ist grundsätzlich abzuraten. klassische, britische Lebensversicherung

 

 

Fondsgebundene englische Lebensversicherung

Möchte man Aktienfonds über eine englische Lebensversicherung besparen, so kann man nur unter hauseigenen, sog. "internen Fonds" wählen. Diese von den Versicherungsgesellschaften aufgelegte Aktienfonds bilden kein Sondervermögen und bieten deshalb ebenfalls keinen ausreichenden Schutz bei Insolvenz der Gesellschaft.

 

Auszug aus den Versicherungsbedingungen:

"Die Fonds, die für die Kapitalanlage im Rahmen Ihres Versicherungsvertrages zur Verfügung stehen, werden nicht von einer Kapitalanlagegesellschaft aufgelegt und verwaltet, sondern von der Gesellschaft selbst. Daher nennen wir sie in Abgrenzung zu Publikums- und Spezialfonds „interne Fonds“. Es handelt sich somit nicht um Sondervermögen im Sinne des deutschen Investmentgesetzes".

 
 

 

 

Fondsgebundene irische Lebensversicherung

Möchte man Aktienfonds über eine irische Lebensversicherung besparen, so gelten die gleichen Bedingungen wie bei deutschen fondsgebundenen Lebens- oder Rentenversicherungen auch. Fondsanteile werden zwar in den Bilanzen der Versicherungsgesellschaft als Sondervermögen ausgewiesen, gehören jedoch nicht dem Kunden.

 

Auf eine Anfrage bei einer bekannten irischen Versicherungsgesellschaft zum Thema Insolvenz erhielten wir folgende Antwort (Auszug):

"[Name der Versicherungsgesellschaft] [...] ist keinem Sicherungsfonds angeschlossen, der im Insolvenzfall des Versicherers eintritt. Auch gelten die Kundengelder in einem Insolvenzfall nicht als Sondervermögen. Rechtlich sind Ansprüche von Versicherungsnehmern aber im Insolvenzfall bevorrechtigt, so dass die Regelung in Irland praktisch zum gleichen Ergebnis wie in Deutschland führt."

 
 

 

 

Trotz Abgeltungssteuer - Fondssparplan besser als fondsgebundene Versicherung

Seit dem Wegfall der Steuerfreiheit im Jahr 2005 gehört die fondsgebundene Versicherung nicht mehr zur ertragreichsten Form der Altersvorsorge. Auch die Einführung der Abgeltungssteuer änderte nichts daran. zum Beitrag "fondsgebundene Lebensversicherung"