Das nachfolgende Beispiel behandelt nur die fondsgebundene
Variante der Lebensversicherung. Von irischen und
englischen Kapital-Lebensversicherungen oder privaten Rentenversicherungen ist grundsätzlich abzuraten.
klassische, britische Lebensversicherung
Möchte man Aktienfonds über eine englische Lebensversicherung besparen, so kann man nur unter hauseigenen, sog. "internen Fonds" wählen. Diese von den Versicherungsgesellschaften aufgelegte Aktienfonds bilden kein Sondervermögen und bieten deshalb ebenfalls keinen ausreichenden Schutz bei Insolvenz der Gesellschaft.
Auszug aus den Versicherungsbedingungen:
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Möchte man Aktienfonds über eine irische Lebensversicherung besparen, so gelten die gleichen Bedingungen wie bei deutschen fondsgebundenen Lebens- oder Rentenversicherungen auch. Fondsanteile werden zwar in den Bilanzen der Versicherungsgesellschaft als Sondervermögen ausgewiesen, gehören jedoch nicht dem Kunden.
Auf eine Anfrage bei einer bekannten irischen Versicherungsgesellschaft zum Thema Insolvenz erhielten wir folgende Antwort (Auszug):
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Seit dem Wegfall der Steuerfreiheit im Jahr 2005
gehört die fondsgebundene Versicherung nicht mehr zur ertragreichsten
Form der Altersvorsorge. Auch die Einführung der Abgeltungssteuer
änderte nichts daran.
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