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Fondspolice

Fondsgebundene Lebensversicherung bzw. Rentenversicherung

Die fondsgebundene Lebensversicherung oder Rentenversicherung (wird auch als "Fondspolice" bezeichnet) unterscheidet sich von der normalen Lebens-/Rentenversicherung dadurch, dass Ihr Geld in ausgewählte Investmentfonds angelegt wird. Bemerkbar macht sich der Unterschied dieser beiden Produktarten vor allem in der Ablaufleistung. Unter der Voraussetzung einer guten Fondsauswahl, schnitt die fondsgebundene Variante mit ihrer Ablaufleistung in der Vergangenheit deutlich besser ab. zum Beitrag "Aktienfonds" Fondsgebundene Lebensversicherung Rentenversicherung (Fondspolice)

Natürlich macht das die fondsgebundene Lebensversicherung oder Rentenversicherung nicht automatisch zum besten Altersvorsorge-Produkt, denn eine gute Ablaufleistung hat man mit einem reinen Fondssparplan auch. Es stellt sich deshalb für viele Sparer die Frage:

 

Fondssparplan oder fondsgebundene Lebensversicherung abschließen?

 

Seit dem Wegfall der Steuerfreiheit im Jahr 2005 gehört die fondsgebundene Lebensversicherung sowie die Rentenversicherung nicht mehr zur ertragreichsten Form der Altersvorsorge. Auch die Abgeltungssteuer wird die fondsgebundene Lebensversicherung/Rentenversicherung nicht mehr auf Platz 1 bringen.

Kann man noch bei Abschluss bis Ende 2004 die spätere, steuerfreie Auszahlung in einem Entnahmeplan bei einer Depotbank anlegen, um somit der "gefährlichen Verrentung" des Kapitals bei der Versicherungsgesellschaft zu entgehen, so wird bei der jetzt abgeschlossenen Fondspolice die spätere Auszahlung besteuert.

Mit einem Fondssparplan angespart können Sie mit Ihrem Kapital (jederzeit) direkt von der Ansparphase in einen Entnahmeplan übergehen. zum Beitrag "Entnahmeplan"

 

Verluste bei vorzeitiger Kündigung der fondsgebundenen Renten-/Lebensversicherung

Die fondsgebundene Lebensversicherung oder Rentenversicherung hat bei vorzeitiger Kündigung oft dieselben Nachteile wie die klassische Kapitallebens- oder private Rentenversicherung.

Nicht selten muss sich der Kunde bei vorzeitiger Kündigung eines fondsgebundenen Vertrages aufgrund der Kostenvorausbelastung neues Fenster mit einem Bruchteil des eingezahlten Geldes begnügen. Denn lediglich 25% aller Verträge werden bis zum Ende der Laufzeit durchgehalten.

Schon allein die hohe Stornoquote hebelt also den Nutzen eines Steuervorteils für die meisten Sparer eines solchen Produktes vorzeitig aus. Stornoquoten [pdf - 40 KB]

 

Weitere Abschlusskosten durch Dynamik (planmäßige Erhöhung der Beiträge)

Eine Dynamik soll (laut Aussage der meisten Vermittler) als Inflationsausgleich dienen. Paradoxerweise sorgt der Einschluss einer Dynamik bei den meisten Produkten mit vorgezogenen Abschlusskosten in den Folgejahren jedoch für schlechtere Rückkaufswerte. Das ergibt sich daraus, dass sich durch den jährlichen "Neuabschluss" die Versicherungssumme und somit auch die Gesamtkosten stetig erhöhen. Informationen zur Dynamik neues Fenster

Falls Sie bereits eine fondsgebundene Lebensversicherung (Fondspolice) gekündigt haben, so empfehlen wir diese beim LV-Doktor zur Anfechtung einzureichen.

 

 

 

Warum keine fondsgebundene Kapitalversicherung abschließen?

  • Fondsvermögen wird bei "Verrentung" in eine private Rentenversicherung umgewandelt (sog. "sofortbeginnende Rentenversicherung")
  • Geringe Rente, Kapital ab Rentenzahlung nie wieder verfügbar
  • Verluste bei vorzeitiger Kündigung durch Kostenvorausbelastung
  • Kundengelder gelten im Insolvenzfall nicht als Sondervermögen

 

 

Kundengelder gelten im Insolvenzfall nicht als Sondervermögen

Vielleicht wurde Ihnen schon einmal erzählt, dass eine Fondspolice 'Sondervermögen' wäre und deshalb bei Insolvenz nicht in die Konkursmasse fallen würde. Diese Aussage ist in dieser Form nicht ganz korrekt:  Bei einer fondsgebundenen Renten- oder Lebensversicherung sind Fondsanteile zwar in den Bilanzen als Sondervermögen ausgewiesen, gehören jedoch nicht dem Kunden.

Nicht in die Konkursmasse fallen lediglich Fondsanteile aus "direkten" Wertpapier-Depots; d.h. ein Depot, welches direkt auf den Namen des Kunden ausgestellt wurde (nicht über Versicherung). Solche Wertpapier-Depots werden vom Wertpapierdienstleister (z.B. einer Bank) lediglich verwaltet, wodurch eine ganz klare Trennung von Bank- und Kundengeldern gewährleistet ist.

Eine fondsgebundene Kapitalversicherung dagegen ist kein klassisches Wertpapier-Depot, sondern eben eine Versicherung. Fondsgebundene Lebens- oder Rentenversicherungen dürfen übrigens nur von Versicherungsgesellschaften ausgestellt werden.

 
 Produkt Eigentümer Fondsauswahl 
 Wertpapierdepot Kunde uneingeschränkt 
 Fondspolice Versicherung

stark begrenzt 

Gelder aus einer fondsgebundenen Lebensversicherung oder Rentenversicherung fallen daher bei Insolvenz ebenso in die Auffanggesellschaft "Protektor" (oder im schlimmsten Fall in die Konkursmasse), wie Gelder aus klassischen Kapitalversicherungen. Angeblich sollen die Ansprüche der Versicherungsnehmer im Insolvenzfall allerdings vorrangig behandelt werden.

Für Sie als Kunden gilt der Status des Sondervermögens also nur, wenn Sie das Fondsvermögen z.B. bei einer Bank wie EBASE, Frankfurter Fondsbank usw. über ein Wertpapier-Depot (auf Ihren Namen) erworben haben. Hier wird das Fondsvermögen dann im Falle einer Insolvenz einfach auf eine andere Bank übertragen (so genanntes "Aussonderungsrecht" neues Fenster).

 

Fondsgebundene Kapitalversicherung im Ausland

Nicht ganz so bekannt aber dennoch erwähnenswert ist die Möglichkeit der Altersvorsorge mit Aktienfonds über die fondsgebundene englische Lebensversicherung  und über die fondsgebundene irische Lebensversicherung. fondsgebundene englische/irische Lebensversicherung neues Fenster

Zum Thema "Police aus Liechtenstein": Laut Aussagen der meisten Vermittler soll das Vermögen einer Kapitalversicherung aus Liechtenstein vor dem Verlust durch Pfändung geschützt sein. Man genieße als Kunde das so genannte 'Konkursprivileg' solcher Verträge. Was viele nicht wissen: Dieses Konkursprivileg gilt nur, wenn Sie als Kunde die Fondspolice direkt in Liechtenstein, und vor allem, ohne Vermittler abschließen.

Zum Verhängnis wird vielen Kunden auch die eigene Wahl der Depotbank. Dadurch erwirbt der Kunde ein klassisches Wertpapierdepot. Beim Punkt "Sondervermögen" hatten wir bereits den Unterschied zwischen einer 'echten' Fondspolice und einem klassischen Wertpapierdepot genau beschrieben. Viele Policen aus Liechtenstein erweisen sich daher nach einer Prüfung durch das Finanzamt als abgeltungssteuerpflichtig. Liechtenstein, Konkursprivileg neues Fenster

 

Fondspolice für Gesellschaften weniger interessant

Für Versicherungsgesellschaften ist der Verkauf von Fondsprodukten wie z.B. die fondsgebundene Lebensversicherung weniger interessant, da hier die Gewinne der Fonds direkt an den Sparer weitergegeben werden müssen. Die Gesellschaften haben daher ein sehr starkes Motiv, um einige Fallstricke in die Vertragsbedingungen einzubauen.

Für den Vermittler/Versicherungsvertreter selbst spielt es aufgrund der Provision kaum eine Rolle, ob er eine fondsgebundene oder klassische Kapitalversicherung vermittelt.

 

Typische Fallstricke bei fondsgebundenen Versicherungsprodukten:

  • Beitragsfreistellung oft erst ab Mindestguthaben oder mindestbeitragsfreier Rente möglich. Bei frühen Zahlungsschwierigkeiten wird der Vertrag einseitig vom Versicherer gekündigt.
  • bei reinen fondsgebundenen Rentenversicherungen ohne Todesfallschutz bekommen die Hinterbliebenen oftmals lediglich die Summe der eingezahlten Beiträge zurück ("Beitragsrückgewähr bei Tod vor Rentenbeginn"). Andere Gesellschaften verrenten das restliche Guthaben und gelangen dadurch in den Besitz Ihres Fondsvermögens. Nach einer eventuellen Rentengarantiezeit ist das ganze Kapital einfach weg!
  • oft hauseigene, schlechte Fonds, und Tarife mit extrem begrenzter Auswahl.
  • auf einer Analystenpressekonferenz im Jahr 2005 erklärte der Finanz-Vorstand eines Konzerns, sie hätten jetzt eine Möglichkeit gefunden die Ausschüttung der Überschüsse an die Versicherten zu umgehen. Dies reduziert je nach Gesellschaft die Ablaufleistung um ca. 10.000,- bis 70.000,-€ bzw. 0,3% bis 1,5% p.a.
  • Falls der Sparer einer fondsgebundenen Lebensversicherung oder Rentenversicherung der "gefährlichen Verrentung" entgehen möchte bleiben ihm z.B. gerade einmal zwei Monate Zeit, um die Kapitalauszahlung zu wählen.

 

Auszug aus den Versicherungsbedingungen:

"Bei Rentenbeginn haben Sie auch die Möglichkeit, sich den Wert des Fondsguthabens als Geldleistung ganz oder teilweise auszahlen zu lassen (Kapitalabfindung). Sie müssen uns mindestens einen Monat, höchstens aber drei Monate vor dem Rentenbeginn mitteilen, wenn und ggf. in welcher Höhe Sie die Kapitalabfindung wählen. Anderenfalls verrenten wir das bei Rentenbeginn vorhandene Fondsguthaben vollständig."

 
 

 

 

 

 

 

 

Nachsteuer-Vergleich fondsgebundene Kapitalversicherung mit Fondssparplan

Für den nachfolgenden Vergleich nehmen wir an, Sie beginnen mit dem 30. Lebensjahr und besparen das jeweilige Produkt 35 Jahre lang mit monatlich 100,-€. Die Rendite der Fonds wird dabei mit jährlich 8% angenommen.

Im nebenstehenden Tabellen sehen Sie die Renten-Ergebnisse eines Fondssparplans und einer fondsgebundenen Versicherung gegenübergestellt.

Beachten Sie dabei, dass bei der Verrentung Ihrer fondsgebundenen Lebens- oder Rentenversicherung die Höhe der Rente von der entsprechenden Versicherungsgesellschaft bestimmt wird.

Bei einem Fondssparplan hingegen ist die Höhe der Rente frei wählbar. Bei der Wahl der mtl. Rente des Fondssparplans haben wir den Erhalt des Gesamtkapitals berücksichtigt.

 

  Produkt

mtl. Rente

Depotwert

mit 65

mit 85

  Fondspolice

691,-€

ab Rentenbeginn nicht mehr verfügbar

  Fondssparplan

723,-€

179.145,-€

287.489,-€

  Produkt

Kapitalauszahlung

 

  Fondspolice (ab 60)

146.790,-€

 

  Fondssparplan

148.770,-€

 

alle anfallenden Steuern berücksichtigt

 

Verrentung über Versicherungsgesellschaft vermeiden

Eine Verrentung lohnt sich vor allem für die Versicherungsgesellschaft. Auch wenn die Verrentung durch die steuerliche Begünstigung vorteilhafter erscheint sollte Ihnen hier klar bewusst sein, dass Sie mit der Verrentung über eine Versicherungsgesellschaft Ihr gesamtes Kapital gegen das Versprechen einer Rentenzahlung eintauschen.

Anstelle der Verrentung sollte deshalb unbedingt immer die Kapitalauszahlung gewählt werden, um sich dann über einen echten Fonds-Entnahmeplan seine Rente zu sichern.

 

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Hinweis: Selbst die beste Altersvorsorge kann nur dann ihren Zweck erfüllen, wenn diese auch konsequent durchgehalten wird. Bleiben Sie deshalb Ihrem Anlagehorizont treu. Vertrauen Sie auf das solide Management einer Investmentgesellschaft, die schon Jahrzehnte nachweislich erfolgreich tätig ist. Vorzeitige Entnahmen sollten absolut tabu sein.

 

 

WICHTIG! Die Werte der fondsgebundenen Lebens-/Rentenversicherung gelten nur...

• inkl. Überschüsse (nicht garantiert)

 

Durch den Wegfall der Überschüsse reduziert sich der Ablaufwert im obigen Beispiel (mtl. 100,-€ über 35 Jahre

mit 8% p.a.) je nach Gesellschaft von 146.790,-€ auf ca. 120.000,-€ bis 135.000,-€.

• bei Rente frühestens ab dem 65. Lebensjahr (ansonsten höhere Besteuerung)
• bei durchhalten der Besparung bis zum Schluss.

 

Aufgrund der Kostenvorausbelastung bei der fondsgebundenen LV/RV reduziert sich der Ablaufwert durch
vorzeitige Entnahmen oder Abbruch ungleich stärker als bei einem Fondssparplan. weitere Informationen neues Fenster

Die Ablaufwerte des Fondssparplans hingegen können durch Ausschöpfen des persönlichen Steuerfreibetrages noch erhöht werden.

 

Bedenken Sie eines:

• Wir könnten Ihnen problemlos fondsgebundene Versicherungen (Fondspolicen) anbieten

• Wir würden damit sogar bessere Provisionen verdienen

 

Eine Fondspolice (mtl. 100,-€, 35 Jahre) setzt für Vermittler eine Provision von ca. 1.100 bis 1.700,-€ frei. Der entsprechende Fondssparplan dagegen ca. 2 bis 4,-€ pro Monat (ohne Rabatt). Provisionen neues Fenster

Wir verkaufen jedoch ausschließlich reine Fondssparpläne. Dies ist uns nur durch die große Anzahl an Interessenten möglich, welche wir über das Internet erreichen.

Sie fragen sich, warum Fondssparpläne kaum angeboten werden? Hier finden Sie die Antwort neues Fenster
Sie fragen sich, wie die Zahlen aus unserem Beispiel zustande kommen? So haben wir gerechnet neues Fenster
 

 

 

 

 

 

 

Warum fällt die Rente bei der fondsgebundenen LV/RV so mager aus?

Die fondsgebundene Lebensversicherung/Rentenversicherung wird mit Beginn der Rentenzahlung (sog. "Verrentung") in eine sofortbeginnende Rentenversicherung umgewandelt. Die private Rentenversicherung ist die "kleine Schwester" der Kapital-Lebensversicherung. Der Unterschied der privaten Rentenversicherung zur Kapital-Lebensversicherung besteht lediglich in der Absicherung des Langlebigkeitsrisikos anstelle des Todesfallrisikos.

 

Auszug aus den Versicherungsbedingungen:

"Die lebenslange Rente ergibt sich durch Verrentung des Geldwertes (Vertragsguthaben) der zum vereinbarten Rentenzahlungsbeginn vorhandenen Fondsanteile nach den dann gültigen Rechnungsgrundlagen für eine sofortbeginnende Rentenversicherung gegen Einmalbeitrag. Die Umrechnung erfolgt jedoch mindestens mit dem im Versicherungsschein garantierten Rentenfaktor".  
 

 

Durch den Rentenfaktor wird die Höhe Ihrer Rente nun von der Versicherungsgesellschaft bestimmt. In Ihrem Versicherungsschein liest sich das beispielsweise wie folgt: "Für je 10.000,- Euro Gesamtguthaben erhalten Sie eine voraussichtliche monatliche Rente von:"

 

Kapital ab Rentenzahlung nicht mehr verfügbar

Nach Beginn der Rentenzahlung ist eine Kündigung und somit eine Auszahlung des Rückkaufswertes nicht mehr möglich.

Das Landgericht Dortmund hat in einem Streitfall klargestellt, dass es für sofortbeginnende Rentenversicherungen gegen Einmalbetrag kein gesetzliches Kündigungsrecht gibt (AZ: 2 O 52/06). Sofortbeginnende Rentenversicherungen lohnen sich vor allem für die Versicherungen. Hier sollte Ihnen klar bewusst sein, dass Sie mit Beginn einer sofortbeginnenden Rentenversicherung Ihr gesamtes Kapital gegen das Versprechen einer Rentenzahlung eintauschen.

 

Fondspolice - Möglichkeiten für höhere Rückkaufswerte (genau prüfen!)

Nur akzeptabel mit guten Fonds. Rechtzeitige Kapitalauszahlung wichtig! Achtung: Honorar "schmälert" Rendite!

  • Durch eine - für den Verbraucher nahezu unbekannte - "ungezillmerte" Variante erreicht die Fondspolice von Anfang an höhere Rückkaufswerte. Dank der fehlenden Vorausbelastung erhöhen sich auch die Ablaufleistungen um ca. 10-20%.
  • Über Honorarberater werden auch abschlusskostenfreie Tarife angeboten. Dadurch erreicht die fondsgebundene Lebensversicherung bzw. Rentenversicherung dank der fehlenden Abschlusskosten höhere Werte. Als Gegenleistung erhält der Berater ein Honorar. Das Honorar wird individuell vereinbart und der Satz beträgt ca. 125 bis 200,-€ pro Stunde.
  • Über einen Direktversicherer abgeschlossen (z.B. 'Cosmos Direkt' oder 'Europa') erreicht die fondsgebundene Lebensversicherung bzw. Rentenversicherung dank der geringeren Kosten um ca. 20-25% höhere Werte.

 

Fazit: Auch unter Berücksichtigung der Abgeltungssteuer ist das Ergebnis eines reinen Aktienfondssparplans im Vergleich zu der fondsgebundenen Lebensversicherung oder Rentenversicherung besser. Zudem ist ein Fondssparplan auch wesentlich flexibler. Ein weiterer Pluspunkt für den Fondssparplan ist der gesetzliche Schutz bei Konkurs der depotführenden Bank - das sog. "Aussonderungsrecht" neues Fenster.

Aus diesen Gründen sollten Aktienfonds möglichst nicht über eine Versicherungsgesellschaft, sondern immer als reiner Fondssparplan bespart werden.

Wir bieten Ihnen daher ausschließlich Fondssparpläne über sog. "Fondsplattformen" an. Die Vorzüge eines solchen Fondssparplans bietet Ihnen kein Versicherungsprodukt. Weitere Informationen dazu finden Sie unter dem Menüpunkt "Produkt".

 

 

 

 

 

 

 

Fondsgebundene Lebensversicherung/Rentenversicherung Fondspolice - © 2010 Gegen-Altersarmut

 

Suchbegriffe: Fondsgebundene Lebensversicherung, Rentenversicherung, Fondspolice

 

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