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Ansprechpartner für alle Fragen verzichten müssen.
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Gerne erstellen wir für Sie ein persönliches Angebot nach Ihren Vorgaben:
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Die fondsgebundene Lebensversicherung oder Rentenversicherung (wird auch
als "Fondspolice" bezeichnet) unterscheidet sich von der normalen
Lebens-/Rentenversicherung dadurch, dass Ihr Geld in ausgewählte
Investmentfonds angelegt wird. Bemerkbar macht sich der Unterschied
dieser beiden Produktarten vor allem in der Ablaufleistung. Unter der
Voraussetzung einer guten Fondsauswahl, schnitt die fondsgebundene
Variante mit ihrer Ablaufleistung in der Vergangenheit deutlich besser
ab.
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Natürlich macht das die fondsgebundene Lebensversicherung oder Rentenversicherung nicht automatisch zum besten Altersvorsorge-Produkt, denn eine gute Ablaufleistung hat man mit einem reinen Fondssparplan auch. Es stellt sich deshalb für viele Sparer die Frage:
Fondssparplan oder fondsgebundene Lebensversicherung abschließen?
Seit dem Wegfall der Steuerfreiheit im Jahr 2005 gehört die fondsgebundene Lebensversicherung sowie die Rentenversicherung nicht mehr zur ertragreichsten Form der Altersvorsorge. Auch die Abgeltungssteuer wird die fondsgebundene Lebensversicherung/Rentenversicherung nicht mehr auf Platz 1 bringen.
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Kann man noch bei Abschluss bis Ende 2004 die spätere, steuerfreie Auszahlung in einem Entnahmeplan bei einer Depotbank anlegen, um somit der "gefährlichen Verrentung" des Kapitals bei der Versicherungsgesellschaft zu entgehen, so wird bei der jetzt abgeschlossenen Fondspolice die spätere Auszahlung besteuert.
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Mit einem Fondssparplan angespart können Sie mit Ihrem Kapital (jederzeit)
direkt von der Ansparphase in einen Entnahmeplan übergehen.
zum Beitrag "Entnahmeplan"
Die fondsgebundene Lebensversicherung oder Rentenversicherung hat meist dieselben Nachteile wie die klassische Kapitallebens- oder private Rentenversicherung.
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Nicht selten muss sich der Kunde bei vorzeitiger
Kündigung eines fondsgebundenen Vertrages aufgrund der
Kostenvorausbelastung
mit einem Bruchteil des eingezahlten
Geldes begnügen. Denn lediglich 25% aller Verträge werden bis zum
Ende der Laufzeit durchgehalten.
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Schon allein die hohe Stornoquote hebelt also den Nutzen eines
Steuervorteils für die meisten Sparer eines solchen Produktes
vorzeitig aus.
Stornoquoten [pdf - 40 KB]
Eine Dynamik soll (laut Aussage der meisten Vermittler) als Inflationsausgleich dienen. Paradoxerweise sorgt der Einschluss einer Dynamik bei den meisten Produkten mit vorgezogenen Abschlusskosten in den Folgejahren jedoch für schlechtere Rückkaufswerte. Begründet ist dies dadurch, dass durch den jährlichen "Neuabschluss" sich die Versicherungssumme und somit auch die Gesamtkosten stetig erhöhen.
Falls Sie bereits eine fondsgebundene Lebensversicherung (Fondspolice) gekündigt haben, so empfehlen wir diese beim LV-Doktor zur Anfechtung einzureichen.
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Vielleicht wurde Ihnen schon einmal erzählt, dass eine Fondspolice 'Sondervermögen' wäre und deshalb bei Insolvenz der Versicherungsgesellschaft nicht in die Konkursmasse fallen würde. Diese Aussage ist in dieser Form nicht ganz korrekt. Richtig ist, dass bei einer fondsgebundenen Renten- oder Lebensversicherung Fondsanteile zwar Sondervermögen sind, diese jedoch der Versicherungsgesellschaft gehören und nicht dem Kunden.
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Folglich kann der Kunde als 'Nicht-Eigentümer' des Wertpapierdepots
keine Aussonderung der Fondsanteile aus der Konkursmasse der
Versicherungsgesellschaft geltend machen.
In diversen Foren ist zu lesen, dass Versicherungen den Status des Sondervermögens (im Sinne des Kunden) bestätigen bzw. gegenteilige Behauptungen sogar abstreiten.
Beide Aussagen beruhen jedoch auf ungenauem Lesen der Prospekte.
Versicherungen besprechen im Zusammenhang mit dem Begriff 'Sondervermögen' lediglich die Insolvenz der Fondsgesellschaft bzw. der Kapitalanlagegesellschaft/ Investmentgesellschaft und/oder die Insolvenz der Depotbank.
Unser Beitrag behandelt jedoch die Insolvenz der Versicherung selbst.
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Nicht in die Konkursmasse fallen lediglich Fondsanteile aus "direkten" Wertpapier-Depots; d.h. ein Depot, welches direkt auf den Namen des Kunden ausgestellt wurde (nicht über Versicherung). Solche Wertpapier-Depots werden vom Wertpapierdienstleister (z.B. einer Bank) lediglich verwaltet, wodurch eine ganz klare Trennung von Bank- und Kundengeldern gewährleistet ist.
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| Eine fondsgebundene Kapitalversicherung dagegen ist kein klassisches Wertpapier-Depot, sondern eben eine Versicherung. Fondsgebundene Lebens- oder Rentenversicherungen dürfen übrigens nur von Versicherungsgesellschaften ausgestellt werden. |
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Gelder aus einer fondsgebundenen Lebensversicherung oder Rentenversicherung fallen daher bei Insolvenz ebenso in die Auffanggesellschaft "Protektor" (oder im schlimmsten Fall in die Konkursmasse), wie Gelder aus klassischen Kapitalversicherungen. Laut Versicherungsaufsichtgesetz (VAG - § 77a) werden Ansprüche der Versicherungsnehmer im Insolvenzfall vorrangig behandelt.
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Für Sie als Kunden
gilt der Status des Sondervermögens also nur, wenn
Sie das Fondsvermögen z.B. bei einer
Bank wie EBASE, Frankfurter Fondsbank usw.
über ein
Wertpapier-Depot (auf
Ihren Namen) erworben haben.
Hier wird das
Fondsvermögen dann im Falle einer Insolvenz einfach auf eine
andere Bank übertragen (so genanntes "Aussonderungsrecht"
).
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Nicht ganz so bekannt aber dennoch erwähnenswert ist die
Möglichkeit der Altersvorsorge mit Aktienfonds über die
fondsgebundene englische Lebensversicherung und über die
fondsgebundene irische Lebensversicherung.
fondsgebundene englische/irische Lebensversicherung![]()
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Zum Thema "Police aus Liechtenstein": Laut Aussagen der meisten Vermittler soll das Vermögen einer Kapitalversicherung aus Liechtenstein vor dem Verlust durch Pfändung geschützt sein. Man genieße als Kunde das so genannte 'Konkursprivileg' solcher Verträge. Was viele nicht wissen: Dieses Konkursprivileg gilt nur dann, wenn Sie als Kunde die Fondspolice direkt in Liechtenstein, und vor allem, ohne Vermittler abschließen.
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Zum Verhängnis wird vielen Kunden auch die eigene Wahl der
Depotbank. Dadurch erwirbt der Kunde ein klassisches
Wertpapierdepot. Beim Punkt "Sondervermögen" hatten wir bereits
den Unterschied zwischen einer 'echten' Fondspolice und einem
klassischen Wertpapierdepot genau beschrieben. Viele Policen aus
Liechtenstein erweisen sich
daher nach einer Prüfung durch das Finanzamt als abgeltungssteuerpflichtig.
Liechtenstein, Konkursprivileg![]()
Für Versicherungsgesellschaften ist der Verkauf von Fondsprodukten wie z.B. die fondsgebundene Lebensversicherung weniger interessant, da hier die Gewinne der Fonds direkt an den Sparer weitergegeben werden müssen. Die Gesellschaften haben daher ein sehr starkes Motiv, um einige Fallstricke in die Vertragsbedingungen einzubauen.
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Für den Vermittler/Versicherungsvertreter selbst spielt es aufgrund der Provision kaum eine Rolle, ob er eine fondsgebundene oder klassische Kapitalversicherung vermittelt.
"Bei Rentenbeginn haben Sie auch die Möglichkeit, sich den Wert des Fondsguthabens als Geldleistung ganz oder teilweise auszahlen zu lassen (Kapitalabfindung). Sie müssen uns mindestens einen Monat, höchstens aber drei Monate vor dem Rentenbeginn mitteilen, wenn und ggf. in welcher Höhe Sie die Kapitalabfindung wählen. Anderenfalls verrenten wir das bei Rentenbeginn vorhandene Fondsguthaben vollständig."
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Im nebenstehenden Tabellen sehen Sie die Renten-Ergebnisse eines
Fondssparplans und einer fondsgebundenen Versicherung
gegenübergestellt.
Beachten Sie dabei, dass bei der Verrentung Ihrer fondsgebundenen Lebens- oder Rentenversicherung die Höhe der Rente von der entsprechenden Versicherungsgesellschaft bestimmt wird.
Bei einem Fondssparplan hingegen ist die Höhe der Rente frei wählbar.
Bei der Wahl der mtl. Rente des Fondssparplans haben wir den Erhalt des
Kapitals berücksichtigt.
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bei Monatsbeitrag 100,-€, Ansparzeit 35 Jahre bei angenommener Rendite der Fonds von 8% p.a alle anfallenden Steuern berücksichtigt |
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Eine Verrentung lohnt sich vor allem für die Versicherungsgesellschaft. Auch wenn die Verrentung durch die steuerliche Begünstigung vorteilhafter erscheint sollte Ihnen hier klar bewusst sein, dass Sie mit der Verrentung über eine Versicherungsgesellschaft Ihr gesamtes Kapital gegen das Versprechen einer Rentenzahlung eintauschen.
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Anstelle der Verrentung sollte deshalb unbedingt immer die Kapitalauszahlung gewählt werden, um sich dann über einen echten Fonds-Entnahmeplan seine Rente zu sichern.
Hinweis: Selbst die beste Altersvorsorge kann nur dann ihren Zweck erfüllen, wenn diese auch konsequent durchgehalten wird. Bleiben Sie deshalb Ihrem Anlagehorizont treu. Vertrauen Sie auf das solide Management einer Investmentgesellschaft, die schon Jahrzehnte nachweislich erfolgreich tätig ist. Vorzeitige Entnahmen sollten absolut tabu sein.
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WICHTIG!
Die Werte der fondsgebundenen Lebens-/Rentenversicherung gelten nur...
Die Ablaufwerte des Fondssparplans hingegen können durch Ausschöpfen des persönlichen Steuerfreibetrages noch erhöht werden.
Bedenken Sie eines:
Wir verkaufen jedoch ausschließlich reine Fondssparpläne. Dies ist uns nur durch die große Anzahl an Interessenten möglich, welche wir über das Internet erreichen.
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Die fondsgebundene Lebensversicherung/Rentenversicherung wird mit Beginn der Rentenzahlung (sog. "Verrentung") in eine sofortbeginnende Rentenversicherung umgewandelt. Die private Rentenversicherung ist die "kleine Schwester" der Kapital-Lebensversicherung. Der Unterschied der privaten Rentenversicherung zur Kapital-Lebensversicherung besteht lediglich in der Absicherung des Langlebigkeitsrisikos anstelle des Todesfallrisikos.
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Durch den Rentenfaktor wird die Höhe Ihrer Rente nun von der Versicherungsgesellschaft bestimmt. In Ihrem Versicherungsschein liest sich das beispielsweise wie folgt: "Für je 10.000,-€ Gesamtguthaben erhalten Sie eine voraussichtliche monatliche Rente von:"
Nach Beginn der Rentenzahlung ist eine Kündigung und somit eine
Auszahlung des Rückkaufswertes nicht mehr möglich.
Das Landgericht Dortmund hat in einem Streitfall
klargestellt, dass es für sofortbeginnende Rentenversicherungen
gegen Einmalbetrag kein gesetzliches Kündigungsrecht gibt (AZ: 2
O 52/06). Sofortbeginnende Rentenversicherungen lohnen sich vor
allem für die Versicherungen. Hier sollte Ihnen klar bewusst sein, dass
Sie mit Beginn einer sofortbeginnenden Rentenversicherung Ihr gesamtes
Kapital gegen das Versprechen einer Rentenzahlung eintauschen.
Fondspolice - Möglichkeiten für höhere Rückkaufswerte (genau prüfen!)
Nur akzeptabel mit guten Fonds. Rechtzeitige Kapitalauszahlung wichtig! Achtung: Honorar "schmälert" Rendite!
Über einen Direktversicherer abgeschlossen (z.B. 'Cosmos Direkt' oder 'Europa') erreicht die fondsgebundene Lebensversicherung bzw. Rentenversicherung dank der geringeren Kosten um ca. 20-25% höhere Werte.
Um der schleichenden Inflation langfristig einen Schritt voraus zu bleiben, muss die Fondspolice mit internationalen, konservativen Aktienfonds bespart werden. Allerdings verlangt eine (theoretisch) lohnenswerte Fondspolice vom Sparer einen unzumutbaren Aufwand ab.
Aufteilung auf mehrere Spitzenfonds möglich
Achtung! Oft nur schmales Zeitfenster, rechtzeitige Kapitalauszahlung wichtig!
Die größten Kosten sind das Fehlen von Rendite
weitere Informationen![]()
Jahrelange Erfahrung und Rückmeldungen vieler Sparer zeigt deutlich, dass die Besparung über ein klassisches Wertpapierdepot (nicht über Versicherung) die für den Sparer beste Variante ist. Nur als Eigentümer eines Wertpapierdepots ist der Sparer von versicherungstypischen Fallstricken befreit.
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Wir bieten Ihnen daher ausschließlich Fondssparpläne über
sog. "Fondsplattformen" an. Die Vorzüge eines solchen
Fondssparplans bietet Ihnen kein Versicherungsprodukt. Weitere
Informationen dazu finden Sie unter dem Menüpunkt
Produkt.
Das von Gegen-Altersarmut.de empfohlene Konzept ist die Besparung
international gestreuter, konservativer und bankunabhängiger
Aktienfonds. Anschließend kann über das Fondsvermögen in Form eines
Auszahlplans verfügt werden. Dadurch bleibt das Gesamtkapital auch
über den Ansparvorgang hinaus weiterhin langfristig angelegt. Die
Frage nach einem "richtigen Einstiegsalter" stellt sich deshalb
nicht. Ebenso wenig die nach der Laufzeit.
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Damit höchste Flexibilität und Sicherheit gewährleistet ist,
sollen Aktienfonds möglichst nicht über eine
Versicherungsgesellschaft, sondern immer über ein Fondsdepot bespart
werden. Als Kunde bleiben Sie dadurch, im Gegensatz zu
Versicherungs- Riester oder Rürup-Produkten, immer der Eigentümer
des gesamten Kapitals - auch in der Auszahlungsphase. Das Kapital
ist dadurch uneingeschränkt vererbbar.
Fondsdepot (Erklärung)
zum Beitrag "Entnahmeplan"
Mit aktiven Vermögensverwaltungen schlafen Sie ruhig bei jeder
Marktlage. Denn eine Börsenkrise bedeutet erfahrungsgemäß nicht
automatisch auch eine Krise bei einem gemanagten Fonds. Durch die
Möglichkeit sich aus dem Aktienmarkt zurückzuziehen, können
Kursrückgänge erheblich minimiert werden.
zum Beitrag "Flexible Strategie"![]()
Bei einem Sparplan sollte man eine gezillmerte Variante unbedingt
vermeiden, denn eine Zillmerung sorgt durch die
Kostenvorausbelastung für schlechtere Rückkaufswerte - vor allem in
den ersten Jahren. Bei Besparung Ihres Fondsdepots über www.gegen-altersarmut.de profitieren Sie
dabei von umfangreichem
Hintergrundwissen und extrem günstigen Konditionen. Nachfolgender Vergleich
verdeutlicht den Vorteil.
Modellrechnungen im Vergleich![]()
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Fondsgebundene Lebensversicherung/Rentenversicherung Fondspolice - © 2012 Gegen-Altersarmut
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