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Ansprechpartner für alle Fragen verzichten müssen.
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Gerne erstellen wir für Sie ein persönliches Angebot nach Ihren Vorgaben:
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Die fondsgebundene Lebensversicherung oder Rentenversicherung (wird auch
als "Fondspolice" bezeichnet) unterscheidet sich von der normalen
Lebens-/Rentenversicherung dadurch, dass Ihr Geld in ausgewählte
Investmentfonds angelegt wird. Bemerkbar macht sich der Unterschied
dieser beiden Produktarten vor allem in der Ablaufleistung. Unter der
Voraussetzung einer guten Fondsauswahl, schnitt die fondsgebundene
Variante mit ihrer Ablaufleistung in der Vergangenheit deutlich besser
ab.
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Natürlich macht das die fondsgebundene Lebensversicherung oder Rentenversicherung nicht automatisch zum besten Altersvorsorge-Produkt, denn eine gute Ablaufleistung hat man mit einem reinen Fondssparplan auch. Es stellt sich deshalb für viele Sparer die Frage:
Fondssparplan oder fondsgebundene Lebensversicherung abschließen?
Seit dem Wegfall der Steuerfreiheit im Jahr 2005 gehört die fondsgebundene Lebensversicherung sowie die Rentenversicherung nicht mehr zur ertragreichsten Form der Altersvorsorge. Auch die Abgeltungssteuer wird die fondsgebundene Lebensversicherung/Rentenversicherung nicht mehr auf Platz 1 bringen.
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Kann man noch bei Abschluss bis Ende 2004 die spätere, steuerfreie Auszahlung in einem Entnahmeplan bei einer Depotbank anlegen, um somit der "gefährlichen Verrentung" des Kapitals bei der Versicherungsgesellschaft zu entgehen, so wird bei der jetzt abgeschlossenen Fondspolice die spätere Auszahlung besteuert.
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Mit einem Fondssparplan angespart können Sie mit Ihrem Kapital (jederzeit)
direkt von der Ansparphase in einen Entnahmeplan übergehen.
zum Beitrag "Entnahmeplan"
Die fondsgebundene Lebensversicherung oder Rentenversicherung hat bei vorzeitiger Kündigung oft dieselben Nachteile wie die klassische Kapitallebens- oder private Rentenversicherung.
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Nicht selten muss sich der Kunde bei vorzeitiger
Kündigung eines fondsgebundenen Vertrages aufgrund der
Kostenvorausbelastung
mit einem Bruchteil des eingezahlten
Geldes begnügen. Denn lediglich 25% aller Verträge werden bis zum
Ende der Laufzeit durchgehalten.
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Schon allein die hohe Stornoquote hebelt also den Nutzen eines Steuervorteils für die meisten Sparer eines solchen Produktes vorzeitig aus. Stornoquoten [pdf - 40 KB]
Eine Dynamik soll (laut Aussage der meisten Vermittler) als Inflationsausgleich dienen. Paradoxerweise
sorgt der Einschluss einer Dynamik bei den meisten Produkten mit
vorgezogenen Abschlusskosten in den Folgejahren jedoch für
schlechtere Rückkaufswerte. Das ergibt sich daraus, dass sich durch
den jährlichen "Neuabschluss" die Versicherungssumme und somit
auch die Gesamtkosten stetig erhöhen.
Informationen zur Dynamik

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Falls Sie bereits eine fondsgebundene Lebensversicherung (Fondspolice) gekündigt haben, so empfehlen wir diese beim LV-Doktor zur Anfechtung einzureichen.
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Vielleicht wurde Ihnen schon einmal erzählt, dass eine Fondspolice 'Sondervermögen' wäre und deshalb bei Insolvenz nicht in die Konkursmasse fallen würde. Diese Aussage ist in dieser Form nicht ganz korrekt: Bei einer fondsgebundenen Renten- oder Lebensversicherung sind Fondsanteile zwar in den Bilanzen als Sondervermögen ausgewiesen, gehören jedoch nicht dem Kunden.
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Nicht in die Konkursmasse fallen lediglich Fondsanteile aus "direkten" Wertpapier-Depots; d.h. ein Depot, welches direkt auf den Namen des Kunden ausgestellt wurde (nicht über Versicherung). Solche Wertpapier-Depots werden vom Wertpapierdienstleister (z.B. einer Bank) lediglich verwaltet, wodurch eine ganz klare Trennung von Bank- und Kundengeldern gewährleistet ist.
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Eine fondsgebundene Kapitalversicherung dagegen ist kein klassisches Wertpapier-Depot, sondern eben eine Versicherung. Fondsgebundene Lebens- oder Rentenversicherungen dürfen übrigens nur von Versicherungsgesellschaften ausgestellt werden. |
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Gelder aus einer fondsgebundenen Lebensversicherung oder Rentenversicherung fallen daher bei Insolvenz ebenso in die Auffanggesellschaft "Protektor" (oder im schlimmsten Fall in die Konkursmasse), wie Gelder aus klassischen Kapitalversicherungen. Angeblich sollen die Ansprüche der Versicherungsnehmer im Insolvenzfall allerdings vorrangig behandelt werden.
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Für Sie als Kunden
gilt der Status des Sondervermögens also nur, wenn
Sie das Fondsvermögen z.B. bei einer
Bank wie EBASE, Frankfurter Fondsbank usw.
über ein
Wertpapier-Depot (auf
Ihren Namen) erworben haben.
Hier wird das
Fondsvermögen dann im Falle einer Insolvenz einfach auf eine
andere Bank übertragen (so genanntes "Aussonderungsrecht"
).
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Nicht ganz so bekannt aber dennoch erwähnenswert ist die
Möglichkeit der Altersvorsorge mit Aktienfonds über die
fondsgebundene englische Lebensversicherung und über die
fondsgebundene irische Lebensversicherung.
fondsgebundene englische/irische Lebensversicherung

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Zum Thema "Police aus Liechtenstein": Laut Aussagen der meisten Vermittler soll das Vermögen einer Kapitalversicherung aus Liechtenstein vor dem Verlust durch Pfändung geschützt sein. Man genieße als Kunde das so genannte 'Konkursprivileg' solcher Verträge. Was viele nicht wissen: Dieses Konkursprivileg gilt nur, wenn Sie als Kunde die Fondspolice direkt in Liechtenstein, und vor allem, ohne Vermittler abschließen.
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Zum Verhängnis wird vielen Kunden auch die eigene Wahl der
Depotbank. Dadurch erwirbt der Kunde ein klassisches
Wertpapierdepot. Beim Punkt "Sondervermögen" hatten wir bereits
den Unterschied zwischen einer 'echten' Fondspolice und einem
klassischen Wertpapierdepot genau beschrieben. Viele Policen aus
Liechtenstein erweisen sich
daher nach einer Prüfung durch das Finanzamt als abgeltungssteuerpflichtig.
Liechtenstein, Konkursprivileg

Für Versicherungsgesellschaften ist der Verkauf von Fondsprodukten wie z.B. die fondsgebundene Lebensversicherung weniger interessant, da hier die Gewinne der Fonds direkt an den Sparer weitergegeben werden müssen. Die Gesellschaften haben daher ein sehr starkes Motiv, um einige Fallstricke in die Vertragsbedingungen einzubauen.
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Für den Vermittler/Versicherungsvertreter selbst spielt es aufgrund der Provision kaum eine Rolle, ob er eine fondsgebundene oder klassische Kapitalversicherung vermittelt.
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Für den nachfolgenden Vergleich nehmen wir an, Sie beginnen mit dem 30. Lebensjahr und besparen das jeweilige Produkt 35 Jahre lang mit monatlich 100,-€. Die Rendite der Fonds wird dabei mit jährlich 8% angenommen.
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Im nebenstehenden Tabellen sehen Sie die Renten-Ergebnisse eines
Fondssparplans und einer fondsgebundenen Versicherung
gegenübergestellt.
Beachten Sie dabei, dass bei der Verrentung Ihrer fondsgebundenen Lebens- oder Rentenversicherung die Höhe der Rente von der entsprechenden Versicherungsgesellschaft bestimmt wird.
Bei einem Fondssparplan hingegen ist die Höhe der Rente frei wählbar. Bei der Wahl der mtl. Rente des Fondssparplans haben wir den Erhalt des Gesamtkapitals berücksichtigt. |
alle anfallenden Steuern berücksichtigt |
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Eine Verrentung lohnt sich vor allem für die Versicherungsgesellschaft. Auch wenn die Verrentung durch die steuerliche Begünstigung vorteilhafter erscheint sollte Ihnen hier klar bewusst sein, dass Sie mit der Verrentung über eine Versicherungsgesellschaft Ihr gesamtes Kapital gegen das Versprechen einer Rentenzahlung eintauschen.
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Anstelle der Verrentung sollte deshalb unbedingt immer die Kapitalauszahlung gewählt werden, um sich dann über einen echten Fonds-Entnahmeplan seine Rente zu sichern.



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Hinweis: Selbst die beste Altersvorsorge kann nur dann ihren Zweck erfüllen, wenn diese auch konsequent durchgehalten wird. Bleiben Sie deshalb Ihrem Anlagehorizont treu. Vertrauen Sie auf das solide Management einer Investmentgesellschaft, die schon Jahrzehnte nachweislich erfolgreich tätig ist. Vorzeitige Entnahmen sollten absolut tabu sein.
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WICHTIG!
Die Werte der
fondsgebundenen Lebens-/Rentenversicherung gelten nur...
• inkl. Überschüsse (nicht garantiert)
• bei Rente frühestens ab dem
65. Lebensjahr (ansonsten höhere Besteuerung)
Die Ablaufwerte des Fondssparplans hingegen können durch Ausschöpfen des persönlichen Steuerfreibetrages noch erhöht werden.
Bedenken Sie eines:
• Wir könnten Ihnen problemlos fondsgebundene Versicherungen (Fondspolicen) anbieten • Wir würden damit sogar bessere Provisionen verdienen
Wir verkaufen jedoch ausschließlich reine Fondssparpläne. Dies ist uns nur durch die große Anzahl an Interessenten möglich, welche wir über das Internet erreichen.
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Die fondsgebundene Lebensversicherung/Rentenversicherung wird mit Beginn der Rentenzahlung (sog. "Verrentung") in eine sofortbeginnende Rentenversicherung umgewandelt. Die private Rentenversicherung ist die "kleine Schwester" der Kapital-Lebensversicherung. Der Unterschied der privaten Rentenversicherung zur Kapital-Lebensversicherung besteht lediglich in der Absicherung des Langlebigkeitsrisikos anstelle des Todesfallrisikos.
Auszug aus den Versicherungsbedingungen:
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Durch den Rentenfaktor wird die Höhe Ihrer Rente nun von der Versicherungsgesellschaft bestimmt. In Ihrem Versicherungsschein liest sich das beispielsweise wie folgt: "Für je 10.000,- Euro Gesamtguthaben erhalten Sie eine voraussichtliche monatliche Rente von:"
Nach Beginn der Rentenzahlung ist eine Kündigung und somit eine Auszahlung des Rückkaufswertes nicht mehr möglich.
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Das Landgericht Dortmund hat in einem Streitfall
klargestellt, dass es für sofortbeginnende Rentenversicherungen
gegen Einmalbetrag kein gesetzliches Kündigungsrecht gibt (AZ: 2
O 52/06). Sofortbeginnende Rentenversicherungen lohnen sich vor
allem für die Versicherungen. Hier sollte Ihnen klar bewusst sein, dass
Sie mit Beginn einer sofortbeginnenden Rentenversicherung Ihr gesamtes
Kapital gegen das Versprechen einer Rentenzahlung eintauschen.
Fondspolice - Möglichkeiten für höhere Rückkaufswerte (genau prüfen!)
Nur akzeptabel mit guten Fonds. Rechtzeitige Kapitalauszahlung wichtig! Achtung: Honorar "schmälert" Rendite!
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Aus diesen Gründen sollten Aktienfonds möglichst nicht über eine Versicherungsgesellschaft, sondern immer als reiner Fondssparplan bespart werden.
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Wir bieten Ihnen daher ausschließlich Fondssparpläne über
sog. "Fondsplattformen" an. Die Vorzüge eines solchen
Fondssparplans bietet Ihnen kein Versicherungsprodukt. Weitere
Informationen dazu finden Sie unter dem Menüpunkt
"Produkt".
Fondsgebundene Lebensversicherung/Rentenversicherung Fondspolice - © 2010 Gegen-Altersarmut
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