Schon ab dem ersten Euro erhalten Sie bei uns 100% Rabatt auf den Ausgabeaufschlag, ohne dass Sie auf einen Ansprechpartner für alle Fragen verzichten müssen.

Gerne erstellen wir für Sie ein persönliches Angebot nach Ihren Vorgaben:

 

Fondspolice

Fondsgebundene Lebensversicherung bzw. Rentenversicherung

Die fondsgebundene Lebensversicherung oder Rentenversicherung (wird auch als "Fondspolice" bezeichnet) unterscheidet sich von der normalen Lebens-/Rentenversicherung dadurch, dass Ihr Geld in ausgewählte Investmentfonds angelegt wird. Bemerkbar macht sich der Unterschied dieser beiden Produktarten vor allem in der Ablaufleistung. Unter der Voraussetzung einer guten Fondsauswahl, schnitt die fondsgebundene Variante mit ihrer Ablaufleistung in der Vergangenheit deutlich besser ab. zum Beitrag "Aktienfonds"

Fondsgebundene Lebensversicherung Rentenversicherung (Fondspolice)

Natürlich macht das die fondsgebundene Lebensversicherung oder Rentenversicherung nicht automatisch zum besten Altersvorsorge-Produkt, denn eine gute Ablaufleistung hat man mit einem reinen Fondssparplan auch. Es stellt sich deshalb für viele Sparer die Frage:

 

Fondssparplan oder fondsgebundene Lebensversicherung abschließen?

 

Seit dem Wegfall der Steuerfreiheit im Jahr 2005 gehört die fondsgebundene Lebensversicherung sowie die Rentenversicherung nicht mehr zur ertragreichsten Form der Altersvorsorge. Auch die Abgeltungssteuer wird die fondsgebundene Lebensversicherung/Rentenversicherung nicht mehr auf Platz 1 bringen.

Kann man noch bei Abschluss bis Ende 2004 die spätere, steuerfreie Auszahlung in einem Entnahmeplan bei einer Depotbank anlegen, um somit der "gefährlichen Verrentung" des Kapitals bei der Versicherungsgesellschaft zu entgehen, so wird bei der jetzt abgeschlossenen Fondspolice die spätere Auszahlung besteuert.

Mit einem Fondssparplan angespart können Sie mit Ihrem Kapital (jederzeit) direkt von der Ansparphase in einen Entnahmeplan übergehen. zum Beitrag "Entnahmeplan"

 

Abschlusskosten - Trotz Wertentwicklung lange Zeit 'im Minus'

Die fondsgebundene Lebensversicherung oder Rentenversicherung hat meist dieselben Nachteile wie die klassische Kapitallebens- oder private Rentenversicherung.

Nicht selten muss sich der Kunde bei vorzeitiger Kündigung eines fondsgebundenen Vertrages aufgrund der Kostenvorausbelastungneues Fenster mit einem Bruchteil des eingezahlten Geldes begnügen. Denn lediglich 25% aller Verträge werden bis zum Ende der Laufzeit durchgehalten.

Schon allein die hohe Stornoquote hebelt also den Nutzen eines Steuervorteils für die meisten Sparer eines solchen Produktes vorzeitig aus. Stornoquoten [pdf - 40 KB]

 

Weitere Abschlusskosten durch Dynamik (planmäßige Erhöhung der Beiträge)

Eine Dynamik soll (laut Aussage der meisten Vermittler) als Inflationsausgleich dienen. Paradoxerweise sorgt der Einschluss einer Dynamik bei den meisten Produkten mit vorgezogenen Abschlusskosten in den Folgejahren jedoch für schlechtere Rückkaufswerte. Begründet ist dies dadurch, dass durch den jährlichen "Neuabschluss" sich die Versicherungssumme und somit auch die Gesamtkosten stetig erhöhen.

 

 

Falls Sie bereits eine fondsgebundene Lebensversicherung (Fondspolice) gekündigt haben, so empfehlen wir diese beim LV-Doktor zur Anfechtung einzureichen.

 

 

Warum keine fondsgebundene Kapitalversicherung abschließen?

  • Fondsvermögen wird bei "Verrentung" in eine private Rentenversicherung umgewandelt (sog. "sofortbeginnende Rentenversicherung")
  • Geringe Rente, Kapital ab Rentenzahlung nicht mehr verfügbar
  • Trotz Wertentwicklung lange Zeit 'im Minus' (Kostenvorausbelastung)
  • Kundengelder im Insolvenzfall des Versicherers kein Sondervermögen

 

 

Kundengelder gelten im Insolvenzfall des Versicherers nicht als 'echtes' Sondervermögen

Vielleicht wurde Ihnen schon einmal erzählt, dass eine Fondspolice 'Sondervermögen' wäre und deshalb bei Insolvenz der Versicherungsgesellschaft nicht in die Konkursmasse fallen würde. Diese Aussage ist in dieser Form nicht ganz korrekt. Richtig ist, dass bei einer fondsgebundenen Renten- oder Lebensversicherung Fondsanteile zwar Sondervermögen sind, diese jedoch der Versicherungsgesellschaft gehören und nicht dem Kunden.

Folglich kann der Kunde als 'Nicht-Eigentümer' des Wertpapierdepots keine Aussonderung der Fondsanteile aus der Konkursmasse der Versicherungsgesellschaft geltend machen. In diversen Foren ist zu lesen, dass Versicherungen den Status des Sondervermögens (im Sinne des Kunden) bestätigen bzw. gegenteilige Behauptungen sogar abstreiten. Beide Aussagen beruhen jedoch auf ungenauem Lesen der Prospekte. Versicherungen besprechen im Zusammenhang mit dem Begriff 'Sondervermögen' lediglich die Insolvenz der Fondsgesellschaft bzw. der Kapitalanlagegesellschaft/ Investmentgesellschaft und/oder die Insolvenz der Depotbank. Unser Beitrag behandelt jedoch die Insolvenz der Versicherung selbst.

Nicht in die Konkursmasse fallen lediglich Fondsanteile aus "direkten" Wertpapier-Depots; d.h. ein Depot, welches direkt auf den Namen des Kunden ausgestellt wurde (nicht über Versicherung). Solche Wertpapier-Depots werden vom Wertpapierdienstleister (z.B. einer Bank) lediglich verwaltet, wodurch eine ganz klare Trennung von Bank- und Kundengeldern gewährleistet ist.

Eine fondsgebundene Kapitalversicherung dagegen ist kein klassisches Wertpapier-Depot, sondern eben eine Versicherung. Fondsgebundene Lebens- oder Rentenversicherungen dürfen übrigens nur von Versicherungsgesellschaften ausgestellt werden.
 Produkt Eigentümer Fondsauswahl 
 Wertpapierdepot Kunde uneingeschränkt 
 Fondspolice Versicherung

stark begrenzt 

Gelder aus einer fondsgebundenen Lebensversicherung oder Rentenversicherung fallen daher bei Insolvenz ebenso in die Auffanggesellschaft "Protektor" (oder im schlimmsten Fall in die Konkursmasse), wie Gelder aus klassischen Kapitalversicherungen. Laut Versicherungsaufsichtgesetz (VAG - § 77a) werden Ansprüche der Versicherungsnehmer im Insolvenzfall vorrangig behandelt.

Für Sie als Kunden gilt der Status des Sondervermögens also nur, wenn Sie das Fondsvermögen z.B. bei einer Bank wie EBASE, Frankfurter Fondsbank usw. über ein Wertpapier-Depot (auf Ihren Namen) erworben haben. Hier wird das Fondsvermögen dann im Falle einer Insolvenz einfach auf eine andere Bank übertragen (so genanntes "Aussonderungsrecht"neues Fenster).

 

Fondsgebundene Kapitalversicherung im Ausland

Nicht ganz so bekannt aber dennoch erwähnenswert ist die Möglichkeit der Altersvorsorge mit Aktienfonds über die fondsgebundene englische Lebensversicherung  und über die fondsgebundene irische Lebensversicherung. fondsgebundene englische/irische Lebensversicherungneues Fenster

Zum Thema "Police aus Liechtenstein": Laut Aussagen der meisten Vermittler soll das Vermögen einer Kapitalversicherung aus Liechtenstein vor dem Verlust durch Pfändung geschützt sein. Man genieße als Kunde das so genannte 'Konkursprivileg' solcher Verträge. Was viele nicht wissen: Dieses Konkursprivileg gilt nur dann, wenn Sie als Kunde die Fondspolice direkt in Liechtenstein, und vor allem, ohne Vermittler abschließen.

Zum Verhängnis wird vielen Kunden auch die eigene Wahl der Depotbank. Dadurch erwirbt der Kunde ein klassisches Wertpapierdepot. Beim Punkt "Sondervermögen" hatten wir bereits den Unterschied zwischen einer 'echten' Fondspolice und einem klassischen Wertpapierdepot genau beschrieben. Viele Policen aus Liechtenstein erweisen sich daher nach einer Prüfung durch das Finanzamt als abgeltungssteuerpflichtig. Liechtenstein, Konkursprivilegneues Fenster

 

Fondspolice für Gesellschaften weniger interessant

Für Versicherungsgesellschaften ist der Verkauf von Fondsprodukten wie z.B. die fondsgebundene Lebensversicherung weniger interessant, da hier die Gewinne der Fonds direkt an den Sparer weitergegeben werden müssen. Die Gesellschaften haben daher ein sehr starkes Motiv, um einige Fallstricke in die Vertragsbedingungen einzubauen.

Für den Vermittler/Versicherungsvertreter selbst spielt es aufgrund der Provision kaum eine Rolle, ob er eine fondsgebundene oder klassische Kapitalversicherung vermittelt.

 

Typische Fallstricke bei fondsgebundenen Versicherungsprodukten:

  • Beitragsfreistellung oft erst ab Mindestguthaben oder mindestbeitragsfreier Rente möglich. Bei frühen Zahlungsschwierigkeiten wird der Vertrag einseitig vom Versicherer gekündigt.
  • bei reinen fondsgebundenen Rentenversicherungen ohne Todesfallschutz bekommen die Hinterbliebenen oftmals lediglich die Summe der eingezahlten Beiträge zurück ("Beitragsrückgewähr bei Tod vor Rentenbeginn"). Andere Gesellschaften verrenten das restliche Guthaben und gelangen dadurch in den Besitz Ihres Fondsvermögens. Nach einer eventuellen Rentengarantiezeit ist das ganze Kapital einfach weg!
  • oft hauseigene, schlechte Fonds, und Tarife mit extrem begrenzter Auswahl.
  • auf einer Analystenpressekonferenz im Jahr 2005 erklärte der Finanz-Vorstand eines Konzerns, sie hätten jetzt eine Möglichkeit gefunden die Ausschüttung der Überschüsse an die Versicherten zu umgehen. Dies reduziert je nach Gesellschaft die Ablaufleistung um ca. 10.000,-€ bis 70.000,-€ bzw. 0,3% bis 1,5% p.a.
  • Falls der Sparer einer fondsgebundenen Lebensversicherung oder Rentenversicherung der "gefährlichen Verrentung" entgehen möchte bleiben ihm z.B. gerade einmal zwei Monate Zeit, um die Kapitalauszahlung zu wählen.

 

Auszug aus den Versicherungsbedingungen:

"Bei Rentenbeginn haben Sie auch die Möglichkeit, sich den Wert des Fondsguthabens als Geldleistung ganz oder teilweise auszahlen zu lassen (Kapitalabfindung). Sie müssen uns mindestens einen Monat, höchstens aber drei Monate vor dem Rentenbeginn mitteilen, wenn und ggf. in welcher Höhe Sie die Kapitalabfindung wählen. Anderenfalls verrenten wir das bei Rentenbeginn vorhandene Fondsguthaben vollständig."

 

 

 

 

 

 

Nachsteuer-Vergleich fondsgebundene Kapitalversicherung mit Fondssparplan
Für den nachfolgenden Vergleich nehmen wir an, Sie beginnen mit dem 30. Lebensjahr und besparen das jeweilige Produkt 35 Jahre lang mit monatlich 100,-€. Die Rendite der Fonds wird dabei mit jährlich 8% angenommen.

Im nebenstehenden Tabellen sehen Sie die Renten-Ergebnisse eines Fondssparplans und einer fondsgebundenen Versicherung gegenübergestellt.

Beachten Sie dabei, dass bei der Verrentung Ihrer fondsgebundenen Lebens- oder Rentenversicherung die Höhe der Rente von der entsprechenden Versicherungsgesellschaft bestimmt wird.

Bei einem Fondssparplan hingegen ist die Höhe der Rente frei wählbar. Bei der Wahl der mtl. Rente des Fondssparplans haben wir den Erhalt des Kapitals berücksichtigt. Berechnungsgrundlageneues Fenster

  Produkt

mtl. Rente

Depotwert

mit 65

mit 85

  Fondspolice

691,-€

ab Rentenbeginn nicht mehr verfügbar

  Fondssparplan

789,-€

197.471,-€

346.578,-€

Produkt

Kapitalauszahlung

 

Fondspolice (ab 60)

146.790,-€

 

Fondssparplan

158.086,-€ Wer schon von Beginn an einen Todesfallschutz benötigt kann in den ersten Jahren ca. 3 bis 5% des Monatsbeitrags in eine separate Risikolebensversicherung (fallende Todesfallsumme) investieren. Die Ablaufleistung (bzw. Rente) verringert sich dann entsprechend um 3 bis 5% (Nichtraucher/Raucher) auf ca. 153.000,-€ / 150.000,-€ (bzw. Rente ca. 765,-€ / 750,-€).

 

bei Monatsbeitrag 100,-€, Ansparzeit 35 Jahre

bei angenommener Rendite der Fonds von 8% p.a

alle anfallenden Steuern berücksichtigt

 

 

Verrentung über Versicherungsgesellschaft vermeiden

Eine Verrentung lohnt sich vor allem für die Versicherungsgesellschaft. Auch wenn die Verrentung durch die steuerliche Begünstigung vorteilhafter erscheint sollte Ihnen hier klar bewusst sein, dass Sie mit der Verrentung über eine Versicherungsgesellschaft Ihr gesamtes Kapital gegen das Versprechen einer Rentenzahlung eintauschen.

Anstelle der Verrentung sollte deshalb unbedingt immer die Kapitalauszahlung gewählt werden, um sich dann über einen echten Fonds-Entnahmeplan seine Rente zu sichern.

 

 

Hinweis: Selbst die beste Altersvorsorge kann nur dann ihren Zweck erfüllen, wenn diese auch konsequent durchgehalten wird. Bleiben Sie deshalb Ihrem Anlagehorizont treu. Vertrauen Sie auf das solide Management einer Investmentgesellschaft, die schon Jahrzehnte nachweislich erfolgreich tätig ist. Vorzeitige Entnahmen sollten absolut tabu sein.

 

 

WICHTIG! Die Werte der fondsgebundenen Lebens-/Rentenversicherung gelten nur...
  • inkl. Überschüsse (nicht garantiert)

    Durch den Wegfall der Überschüsse reduziert sich der Ablaufwert im obigen Beispiel (mtl. 100,-€ über 35 Jahre mit 8% p.a.) je nach Gesellschaft von 146.790,-€ auf ca. 120.000,-€ bis 135.000,-€.

  • bei Rente frühestens ab dem 65. Lebensjahr (ansonsten höhere Besteuerung)
  • bei durchhalten der Besparung bis zum Schluss.

    Aufgrund der Kostenvorausbelastung bei der fondsgebundenen LV/RV reduziert sich der Ablaufwert durch vorzeitige Entnahmen oder Abbruch ungleich stärker als bei einem Fondssparplan. weitere Informationenneues Fenster

Die Ablaufwerte des Fondssparplans hingegen können durch Ausschöpfen des persönlichen Steuerfreibetrages noch erhöht werden.

 

Bedenken Sie eines:

  • Wir könnten Ihnen problemlos fondsgebundene Versicherungen (Fondspolicen) anbieten
  • Wir würden damit sogar bessere Provisionen verdienen

    Eine Fondspolice (mtl. 100,-€, 35 Jahre) setzt für Vermittler eine Provision von ca. 1.100 bis 1.700,-€ frei. Der entsprechende Fondssparplan dagegen ca. 2 bis 4,-€ pro Monat (ohne Rabatt). Provisionenneues Fenster

Wir verkaufen jedoch ausschließlich reine Fondssparpläne. Dies ist uns nur durch die große Anzahl an Interessenten möglich, welche wir über das Internet erreichen.

Sie fragen sich, warum Fondssparpläne kaum angeboten werden? Hier finden Sie die Antwortneues Fenster

Sie fragen sich, wie die Zahlen aus unserem Beispiel zustande kommen? So haben wir gerechnetneues Fenster
 

 

 

 

 

 

 

Warum fällt die Rente bei der fondsgebundenen LV/RV so mager aus?

Die fondsgebundene Lebensversicherung/Rentenversicherung wird mit Beginn der Rentenzahlung (sog. "Verrentung") in eine sofortbeginnende Rentenversicherung umgewandelt. Die private Rentenversicherung ist die "kleine Schwester" der Kapital-Lebensversicherung. Der Unterschied der privaten Rentenversicherung zur Kapital-Lebensversicherung besteht lediglich in der Absicherung des Langlebigkeitsrisikos anstelle des Todesfallrisikos.

 

Auszug aus den Versicherungsbedingungen:

"Die lebenslange Rente ergibt sich durch Verrentung des Geldwertes (Vertragsguthaben) der zum vereinbarten Rentenzahlungsbeginn vorhandenen Fondsanteile nach den dann gültigen Rechnungsgrundlagen für eine sofortbeginnende Rentenversicherung gegen Einmalbeitrag. Die Umrechnung erfolgt jedoch mindestens mit dem im Versicherungsschein garantierten Rentenfaktor".

 

 

Durch den Rentenfaktor wird die Höhe Ihrer Rente nun von der Versicherungsgesellschaft bestimmt. In Ihrem Versicherungsschein liest sich das beispielsweise wie folgt: "Für je 10.000,-€ Gesamtguthaben erhalten Sie eine voraussichtliche monatliche Rente von:"

 

Kapital ab Rentenzahlung nicht mehr verfügbar

Nach Beginn der Rentenzahlung ist eine Kündigung und somit eine Auszahlung des Rückkaufswertes nicht mehr möglich. Das Landgericht Dortmund hat in einem Streitfall klargestellt, dass es für sofortbeginnende Rentenversicherungen gegen Einmalbetrag kein gesetzliches Kündigungsrecht gibt (AZ: 2 O 52/06). Sofortbeginnende Rentenversicherungen lohnen sich vor allem für die Versicherungen. Hier sollte Ihnen klar bewusst sein, dass Sie mit Beginn einer sofortbeginnenden Rentenversicherung Ihr gesamtes Kapital gegen das Versprechen einer Rentenzahlung eintauschen.

 

Fondspolice - Möglichkeiten für höhere Rückkaufswerte (genau prüfen!)

Nur akzeptabel mit guten Fonds. Rechtzeitige Kapitalauszahlung wichtig! Achtung: Honorar "schmälert" Rendite!

  • Durch eine - für den Verbraucher nahezu unbekannte - "ungezillmerte" Variante erreicht die Fondspolice von Anfang an höhere Rückkaufswerte. Dank der fehlenden Vorausbelastung erhöhen sich auch die Ablaufleistungen um ca. 10-20%.  Kostenvergleich - gezillmert & ungezillmertneues Fenster
  • Über Honorarberater werden auch abschlusskostenfreie Tarife angeboten. Dadurch erreicht die fondsgebundene Lebensversicherung bzw. Rentenversicherung dank der fehlenden Abschlusskosten höhere Werte. Als Gegenleistung erhält der Berater ein Honorar. Das Honorar wird individuell vereinbart und der Satz beträgt ca. 125 bis 200,-€ pro Stunde.
  • Über einen Direktversicherer abgeschlossen (z.B. 'Cosmos Direkt' oder 'Europa') erreicht die fondsgebundene Lebensversicherung bzw. Rentenversicherung dank der geringeren Kosten um ca. 20-25% höhere Werte.

Um der schleichenden Inflation langfristig einen Schritt voraus zu bleiben, muss die Fondspolice mit internationalen, konservativen Aktienfonds bespart werden. Allerdings verlangt eine (theoretisch) lohnenswerte Fondspolice vom Sparer einen unzumutbaren Aufwand ab.

 

Sind alle folgenden Bedingungen erfüllt, kann eine Fondspolice lohnenswert sein

  • ungezillmerter Tarif (oder abschlusskostenfrei)  Kostenvergleich - gezillmert & ungezillmertneues Fenster
  • ungezillmerte Dynamik (oder abschlusskostenfrei) Informationen zur Dynamikneues Fenster
  • keine Riester- oder Rüruprente
  • keine Stornogebühren
  • gutes Fondsangebot Auswahl
  • Aufteilung auf mehrere Spitzenfonds möglich

  • Kapitalwahlrecht muss vorhanden sein

    Achtung! Oft nur schmales Zeitfenster, rechtzeitige Kapitalauszahlung wichtig!

  • keine Beitrags- oder Höchststandgarantie

    Die größten Kosten sind das Fehlen von Rendite weitere Informationenneues Fenster

  • Fondswechsel muss möglich sein (shiften, switchen)
  • bei Tod vor Rentenbeginn: Auszahlung des gesamten Fondsguthabens an die Hinterbliebenen
  • durchhalten der Fondspolice bis zum Schluss Stornoquoten [pdf]neues Fenster

Keine Mindestlaufzeiten bei reinen Fondssparplänen

Jahrelange Erfahrung und Rückmeldungen vieler Sparer zeigt deutlich, dass die Besparung über ein klassisches Wertpapierdepot (nicht über Versicherung) die für den Sparer beste Variante ist. Nur als Eigentümer eines Wertpapierdepots ist der Sparer von versicherungstypischen Fallstricken befreit.

 

 

Fazit: Auch unter Berücksichtigung der Abgeltungssteuer ist das Ergebnis eines reinen Aktienfondssparplans im Vergleich zu der fondsgebundenen Lebensversicherung oder Rentenversicherung besser. Zudem ist ein Fondssparplan auch wesentlich flexibler. Aus diesen Gründen sollten Aktienfonds möglichst nicht über eine Versicherungsgesellschaft, sondern immer als reiner Fondssparplan bespart werden.

Wir bieten Ihnen daher ausschließlich Fondssparpläne über sog. "Fondsplattformen" an. Die Vorzüge eines solchen Fondssparplans bietet Ihnen kein Versicherungsprodukt. Weitere Informationen dazu finden Sie unter dem Menüpunkt Produkt.

 

 

 

Das Konzept Gegen-Altersarmut.de >> Fondsdepot und flexible Anlagestrategie

Logo GADas von Gegen-Altersarmut.de empfohlene Konzept ist die Besparung international gestreuter, konservativer und bankunabhängiger Aktienfonds. Anschließend kann über das Fondsvermögen in Form eines Auszahlplans verfügt werden. Dadurch bleibt das Gesamtkapital auch über den Ansparvorgang hinaus weiterhin langfristig angelegt. Die Frage nach einem "richtigen Einstiegsalter" stellt sich deshalb nicht. Ebenso wenig die nach der Laufzeit.

Damit höchste Flexibilität und Sicherheit gewährleistet ist, sollen Aktienfonds möglichst nicht über eine Versicherungsgesellschaft, sondern immer über ein Fondsdepot bespart werden. Als Kunde bleiben Sie dadurch, im Gegensatz zu Versicherungs- Riester oder Rürup-Produkten, immer der Eigentümer des gesamten Kapitals - auch in der Auszahlungsphase. Das Kapital ist dadurch uneingeschränkt vererbbar. Fondsdepot (Erklärung)neues Fenster   zum Beitrag "Entnahmeplan"

 

Besparung flexibler Dachfonds mit "Rückschlagsicherung":

Mit aktiven Vermögensverwaltungen schlafen Sie ruhig bei jeder Marktlage. Denn eine Börsenkrise bedeutet erfahrungsgemäß nicht automatisch auch eine Krise bei einem gemanagten Fonds. Durch die Möglichkeit sich aus dem Aktienmarkt zurückzuziehen, können Kursrückgänge erheblich minimiert werden. zum Beitrag "Flexible Strategie"neues Fenster

 

Auswirkung unserer Konditionen auf den Rückkaufwert

Bei einem Sparplan sollte man eine gezillmerte Variante unbedingt vermeiden, denn eine Zillmerung sorgt durch die Kostenvorausbelastung für schlechtere Rückkaufswerte - vor allem in den ersten Jahren. Bei Besparung Ihres Fondsdepots über www.gegen-altersarmut.de profitieren Sie dabei von umfangreichem Hintergrundwissen und extrem günstigen Konditionen. Nachfolgender Vergleich verdeutlicht den Vorteil. Modellrechnungen im Vergleichneues Fenster

 

Gerne erstellen wir Ihnen ein Angebot nach Ihren Vorgaben. Sie erhalten dieses kostenlos innerhalb 48 Stunden per E-Mail zugesandt. Unsere Angebote

 

 

 

 

 

Fondsgebundene Lebensversicherung/Rentenversicherung Fondspolice - © 2012 Gegen-Altersarmut

 

Suchbegriffe: Fondsgebundene Lebensversicherung, Rentenversicherung, Fondspolice

 

Suche

Bereits ab dem ersten Euro erhalten Sie über uns volle 100% Rabatt. Dazu nützliches Hintergrundwissen und jeglicher Verzicht auf bedenkliche oder provisionsträchtige Produkte, ohne dass Sie auf einen Ansprechpartner für alle Fragen verzichten müssen.

Dies sind nur einige Punkte aus unserer Preis/Leistungs-Garantie für unsere Kunden.

Helfen Sie mit bei der Verbreitung dieses wichtigen Wissens. Jede Weiterempfehlung unterstützt aktiv diese Webseite.

Eine große Hilfe ist auch das Setzen eines Links zu dieser Seite. Vielen Dank!