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Fondspolice Fondsgebundene Lebensversicherung bzw. Rentenversicherung

BILD Lupe Fondspolice BILD Lupe Fondspolice Die fondsgebundene Lebensversicherung oder auch Renten- versicherung (oft als "Fondspolice" bezeichnet) unterscheidet sich von der normalen, klassischen Lebens-/Rentenversicherung dadurch, dass Ihr Geld in ausgewählte Investmentfonds angelegt wird. Bemerkbar macht sich der Unterschied dieser beiden Produktarten vor allem in der Ablaufleistung. Unter der Voraussetzung einer guten Fondsauswahl, schnitt die fondsgebundene Variante mit ihrer Ablaufleistung in der Vergangenheit deutlich besser ab. zum Beitrag "Aktienfonds"

Natürlich macht das die fondsgebundene Variante der Lebens- bzw. Rentenversicherung nicht automatisch zum besten Altersvorsorge-Produkt, denn eine gute Ablaufleistung hat man mit einem reinen Fondssparplan auch. Es stellt sich deshalb für viele Sparer die Frage:

Fondssparplan oder fondsgebundene Kapitalversicherung abschließen?

Seit dem Wegfall der Steuerfreiheit im Jahr 2005 gehört die fondsgebundene Lebensversicherung sowie die Rentenversicherung nicht mehr zur ertragreichsten Form der Altersvorsorge. Auch die Einführung der Abgeltungssteuer in 2009 ändert daran nichts.

Kann man noch bei Abschluss bis Ende 2004 die spätere, steuerfreie Auszahlung in einem Entnahmeplan bei einer Depotbank anlegen, um somit der "gefährlichen Verrentung" des Kapitals bei der Versicherungsgesellschaft zu entgehen, so wird bei der jetzt abgeschlossenen Fondspolice die spätere Auszahlung besteuert.

Mit einem Fondssparplan angespart können Sie mit Ihrem Kapital (jederzeit) direkt von der Ansparphase in einen Entnahmeplan übergehen. zum Beitrag "Entnahmeplan"

 

Abschlusskosten - Trotz Wertentwicklung lange Zeit 'im Minus'

Die fondsgebundene Lebensversicherung oder Rentenversicherung hat meist dieselben Nachteile wie die klassische Kapitallebens- oder private Rentenversicherung.

Nicht selten muss sich der Kunde bei vorzeitiger Kündigung eines fondsgebundenen Vertrages aufgrund der Kostenvorausbelastung mit einem Bruchteil des eingezahlten Geldes begnügen. Denn lediglich 25% aller Verträge werden bis zum Ende der Laufzeit durchgehalten.

Schon allein die hohe Stornoquote hebelt also den Nutzen eines Steuervorteils für die meisten Sparer eines solchen Produktes vorzeitig aus. Stornoquoten [pdf]

 

Weitere Abschlusskosten durch Dynamik (planmäßige Erhöhung der Beiträge)

Eine Dynamik soll (laut Aussage der meisten Vermittler) als Inflationsausgleich dienen. Paradoxerweise sorgt der Einschluss einer Dynamik bei den meisten Produkten mit vorgezogenen Abschlusskosten in den Folgejahren jedoch für schlechtere Rückkaufswerte. Begründet ist dies dadurch, dass durch den jährlichen "Neuabschluss" sich die Versicherungssumme und somit auch die Gesamtkosten stetig erhöhen. Informationen zur Dynamik

 

 

 

 

Fataler "Knebeleffekt" - Fondspolice mit BU, Unfall, ...

Zum Verhängnis wird vielen Kunden aber auch der Abschluss einer Fondspolice in Kombination mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung (BU), Unfallversicherung oder Todesfallabsicherung. Möchten Sie den Sparvertrag "loswerden", so müssen Sie gleich das ganze "Paket" kündigen. Knebeleffekt

Trennen Sie deshalb Versicherung und Geldanlage! Es ist einfacher, einen Sparplan von 95,-€ zu pausieren und weiterhin 5,-€ für eine separate Risikolebensversicherung zu investieren, als eine Kapitallebensversicherung mit 100,-€ zu stornieren und den Todesfallschutz 'opfern' zu müssen.

 

Kundengelder gelten im Insolvenzfall des Versicherers nicht als 'echtes' Sondervermögen

Vielleicht wurde Ihnen schon einmal erzählt, dass eine Fondspolice 'Sondervermögen' wäre und deshalb bei Insolvenz der Versicherungsgesellschaft nicht in die Konkursmasse fallen würde. Diese Aussage ist in dieser Form nicht ganz korrekt. Richtig ist, dass bei einer fondsgebundenen Renten- oder Lebensversicherung Fondsanteile zwar Sondervermögen sind, diese jedoch der Versicherungsgesellschaft gehören und nicht dem Kunden. Stellungnahme Versicherung [pdf]

Folglich kann der Kunde als 'Nicht-Eigentümer' des Fondsdepots keine Aussonderung der Fondsanteile aus der Konkursmasse der Versicherungsgesellschaft geltend machen.   In diversen Foren ist zu lesen, dass Versicherungen den Status des Sondervermögens (im Sinne des Kunden) bestätigen bzw. gegenteilige Behauptungen sogar abstreiten. Beide Aussagen beruhen jedoch auf ungenauem Lesen der Prospekte. Versicherungen besprechen im Zusammenhang mit dem Begriff 'Sondervermögen' lediglich die Insolvenz der Fondsgesellschaft bzw. der Kapitalanlagegesellschaft/ Investmentgesellschaft und/oder die Insolvenz der Depotbank. Unser Beitrag behandelt jedoch die Insolvenz der Versicherung selbst.  

Nicht in die Konkursmasse fallen lediglich Fondsanteile aus "direkten" Fondsdepots; d.h. ein Depot, welches direkt auf den Namen des Kunden ausgestellt wurde (nicht über Versicherung). Solche Fondsdepots werden vom Wertpapierdienstleister (z.B. einer Bank) lediglich verwaltet, wodurch eine ganz klare Trennung von Bank- und Kundengeldern gewährleistet ist.

Produkt Eigentümer Fondsauswahl
Fondsdepot Kunde uneingeschränkt
Fondspolice Versicherung stark begrenzt

Eine fondsge- bundene Kapitalversicherung dagegen ist kein klassisches Fondsdepot, sondern eben eine Versicherung. Fondsgebundene Lebens- oder Rentenversicherungen dürfen übrigens nur von Versicherungsgesellschaften ausgestellt werden.

Gelder aus einer fondsgebundenen Lebensversicherung oder Rentenversicherung fallen daher bei Insolvenz ebenso in die Auffanggesellschaft "Protektor" (oder im schlimmsten Fall in die Konkursmasse), wie Gelder aus klassischen Kapitalversicherungen. Laut Versicherungsaufsichtgesetz (VAG - § 77a) werden Ansprüche der Versicherungsnehmer im Insolvenzfall vorrangig behandelt.

Für Sie als Kunden gilt der Status des Sondervermögens also nur, wenn Sie das Fondsvermögen z.B. bei einer Bank wie FIL Fondsbank usw. über ein Fondsdepot (auf Ihren Namen) erworben haben. Hier wird das Fondsvermögen dann im Falle einer Insolvenz einfach auf eine andere Bank übertragen (so genanntes "Aussonderungsrecht").

 

Weiterzahlungspflicht und Auszahlungsverbot bei wirtschaftlicher Schieflage

Wie bereits weiter oben beschrieben, ist der Sparer bei Versicherungsprodukten nicht der Eigentümer des angesparten Guthabens, weshalb er im Gegensatz zu einem reinen Fondsdepot immer irgendwelchen Einschränkungen unterworfen ist. So können bei Versicherungen z.B. Einzahlungen zur Pflicht und gleichzeitig die Auszahlungen untersagt werden. § PHP314 Versicherungsaufsichtgesetz (VAG)

 

 

 

 

Fondsgebundene Kapitalversicherung im Ausland

Nicht ganz so bekannt, aber dennoch erwähnenswert ist die Möglichkeit der Altersvorsorge mit Aktienfonds über die fondsgebundene englische Lebensversicherung  und über die fondsgebundene irische Lebensversicherung. fondsgebundene englische/irische Lebensversicherung

Zum Thema "Police aus Liechtenstein": Laut Aussagen der meisten Vermittler soll das Vermögen einer Kapitalversicherung aus Liechtenstein vor dem Verlust durch Pfändung geschützt sein. Man genieße als Kunde das so genannte 'Konkursprivileg' solcher Verträge. Was viele nicht wissen: Dieses Konkursprivileg gilt nur dann, wenn Sie als Kunde die Fondspolice direkt in Liechtenstein, und vor allem, ohne Vermittler abschließen.

Zum Verhängnis wird vielen Kunden auch die eigene Wahl der Depotbank. Dadurch erwirbt der Kunde ein klassisches Fondsdepot. Beim Punkt "Sondervermögen" hatten wir bereits den Unterschied zwischen einer 'echten' Fondspolice und einem klassischen Fondsdepot genau beschrieben. Viele Policen aus Liechtenstein erweisen sich daher nach einer Prüfung durch das Finanzamt als abgeltungssteuerpflichtig. Liechtenstein, Konkursprivileg

 

Fondspolice für Gesellschaften weniger interessant

BILD stolpern Für Versicherungsgesellschaften ist der Verkauf von Fondsprodukten wie z.B. die fondsgebundene Lebensversicherung weniger interessant, da hier die Gewinne der Fonds direkt an den Sparer weitergegeben werden müssen. Die Gesellschaften haben daher ein sehr starkes Motiv, um einige Fallstricke in die Vertragsbedingungen einzubauen.

Für den Vermittler/Versicherungsvertreter selbst spielt es aufgrund der Provision kaum eine Rolle, ob er eine fondsgebundene oder klassische Kapitalversicherung vermittelt.

 

Typische Fallstricke bei fondsgebundenen Versicherungsprodukten:

  • Beitragsfreistellung oft erst ab Mindestguthaben oder mindestbeitragsfreier Rente möglich. Bei frühen Zahlungsschwierigkeiten wird der Vertrag einseitig vom Versicherer gekündigt.
  • bei reinen fondsgebundenen Rentenversicherungen ohne Todesfallschutz bekommen die Hinterbliebenen oftmals lediglich die Summe der eingezahlten Beiträge zurück ("Beitragsrückgewähr bei Tod vor Rentenbeginn"). Andere Gesellschaften verrenten das restliche Guthaben und gelangen dadurch in den Besitz Ihres Fondsvermögens. Nach einer eventuellen Rentengarantiezeit ist das ganze Kapital einfach weg!
  • oft hauseigene, schlechte Fonds, und Tarife mit extrem begrenzter Auswahl.
  • Falls der Sparer einer fondsgebundenen Lebensversicherung oder Rentenversicherung der "gefährlichen Verrentung" entgehen möchte bleiben ihm z.B. gerade einmal zwei Monate Zeit, um die Kapitalauszahlung zu wählen.

 

Auszug aus den Versicherungsbedingungen:

"Bei Rentenbeginn haben Sie auch die Möglichkeit, sich den Wert des Fondsguthabens als Geldleistung ganz oder teilweise auszahlen zu lassen (Kapitalabfindung). Sie müssen uns mindestens einen Monat, höchstens aber drei Monate vor dem Rentenbeginn mitteilen, wenn und ggf. in welcher Höhe Sie die Kapitalabfindung wählen. Anderenfalls verrenten wir das bei Rentenbeginn vorhandene Fondsguthaben vollständig."

 

 

 

 

Nachsteuer-Vergleich fondsgebundene Kapitalversicherung mit Fondssparplan

Für den nachfolgenden Vergleich nehmen wir an, Sie beginnen mit dem 30. Lebensjahr und besparen das jeweilige Produkt 35 Jahre lang mit monatlich 100,-€. Die Rendite der Fonds wird dabei mit jährlich 8% angenommen. Nachsteuer-Vergleich   versicherungsinterner Vergleich [pdf]

 

Verrentung über Versicherungsgesellschaft vermeiden

Eine Verrentung lohnt sich vor allem für die Versicherungsgesellschaft. Auch wenn die Verrentung durch die steuerliche Begünstigung vorteilhafter erscheint, sollte Ihnen hier klar bewusst sein, dass Sie mit der Verrentung über eine Versicherungsgesellschaft Ihr gesamtes Kapital gegen das Versprechen einer Rentenzahlung eintauschen.

Denn die fondsgebundene Kapitalversicherung wird mit Beginn der Rentenzahlung (sog. "Verrentung") in eine "sofortbeginnende Rentenversicherung gegen Einmalbeitrag" umgewandelt.

 

Auszug aus den Versicherungsbedingungen:

"Die lebenslange Rente ergibt sich durch Verrentung des Geldwertes (Vertragsguthaben) der zum vereinbarten Rentenzahlungsbeginn vorhandenen Fondsanteile nach den dann gültigen Rechnungsgrundlagen für eine sofortbeginnende Rentenversicherung gegen Einmalbeitrag. Die Umrechnung erfolgt jedoch mindestens mit dem im Versicherungsschein garantierten Rentenfaktor".

 

Das Landgericht Dortmund hat in einem Streitfall klargestellt, dass es für sofortbeginnende Rentenversicherungen gegen Einmalbetrag kein gesetzliches Kündigungsrecht gibt (AZ: 2 O 52/06).

Anstelle der Verrentung sollte deshalb unbedingt immer die Kapitalauszahlung gewählt werden, um sich dann über einen echten Fonds-Entnahmeplan seine Rente zu sichern.

 

 

Hinweis: Selbst die beste Altersvorsorge kann nur dann ihren Zweck erfüllen, wenn diese auch konsequent durchgehalten wird. Bleiben Sie deshalb Ihrem Anlagehorizont treu. Vertrauen Sie auf das solide Management einer Investmentgesellschaft, die schon Jahrzehnte nachweislich erfolgreich tätig ist. Vorzeitige Entnahmen sollten absolut tabu sein.

 

 

 

 

Fondspolice - Möglichkeiten für höhere Rückkaufswerte (genau prüfen!)

Nur akzeptabel mit guten Fonds. Rechtzeitige Kapitalauszahlung wichtig! Achtung: Honorar "schmälert" Rendite!

  • Durch eine - für den Verbraucher nahezu unbekannte - "ungezillmerte" Variante erreicht die Fondspolice von Anfang an höhere Rückkaufswerte. Dank der fehlenden Vorausbelastung erhöhen sich auch die Ablaufleistungen um ca. 10-20%. Kostenvergleich - gezillmert & ungezillmert
  • Über Honorarberater werden auch abschlusskostenfreie Tarife angeboten. Dadurch erreicht die fondsgebundene Lebensversicherung bzw. Rentenversicherung dank der fehlenden Abschlusskosten höhere Werte. Als Gegenleistung erhält der Berater ein Honorar. Das Honorar wird individuell vereinbart und der Satz beträgt ca. 125 bis 200,-€ pro Stunde.
  • Über einen Direktversicherer abgeschlossen (z.B. 'Cosmos Direkt' oder 'Europa') erreicht die fondsgebundene Lebensversicherung bzw. Rentenversicherung dank der geringeren Kosten um ca. 10-15% höhere Werte.

Um der schleichenden Inflation langfristig einen Schritt voraus zu bleiben, muss die Fondspolice mit internationalen, konservativen Aktienfonds bespart werden. Allerdings verlangt eine (theoretisch) lohnenswerte Fondspolice vom Sparer einen unzumutbaren Aufwand ab.

 

Sind folgende Bedingungen erfüllt, kann eine Fondspolice lohnenswert sein

Die Länge der Liste lässt schon erahnen, dass eine attraktive Fondspolice eher theoretischer Natur ist.

  • durchhalten der Fondspolice bis zum Schluss Stornoquoten [pdf]
  • keine Beitrags- oder Höchststandgarantie o.ä.

    Die größten Kosten sind das Fehlen von Rendite weitere Informationen

  • keine Riester- oder Rüruprente
  • kein Einschluss von Zusatzversicherungen (drohender 'Knebeleffekt')
  • ungezillmerter Tarif (oder abschlusskostenfrei) Kostenvergleich - gezillmert & ungezillmert
  • ungezillmerte Dynamik (oder abschlusskostenfrei) Informationen zur Dynamik

  • keine Stornogebühren
  • keine Anlagebeschränkungen (Aktienanteil bis 100% muss möglich sein)
  • gutes Fondsangebot Auswahl
  • Aufteilung auf mehrere Spitzenfonds möglich
  • Fondswechsel muss möglich sein (shiften, switchen)
  • Kapitalwahlrecht muss vorhanden sein

    Achtung! Oft nur schmales Zeitfenster, rechtzeitige Kapitalauszahlung wichtig!

  • bei Tod vor Rentenbeginn: Auszahlung des gesamten Fondsguthabens an die Hinterbliebenen

    Anstatt das gesamte Fondsguthaben auszuzahlen (z.B. 200.000,-€), erhalten Hinterbliebene oft lediglich die Summe der eingezahlten Beiträge in Höhe von z.B. 40.000,-€ ("Beitragsrückgewähr bei Tod vor Rentenbeginn").

    Andere Gesellschaften verrenten das restliche Guthaben und gelangen dadurch in den Besitz Ihres Fondsvermögens. Nach einer eventuellen Rentengarantiezeit ist das ganze Kapital einfach weg!

 

Keine Mindestlaufzeiten bei reinen Fondssparplänen

Jahrelange Erfahrung und Rückmeldungen vieler Sparer zeigt deutlich, dass die Besparung über ein klassisches Fondsdepot (nicht über Versicherung) die für den Sparer beste Variante ist. Nur als Eigentümer eines Fondsdepots ist der Sparer von versicherungstypischen Fallstricken befreit.

 

Fazit: Auch unter Berücksichtigung der Abgeltungssteuer ist das Ergebnis eines reinen Aktienfondssparplans im Vergleich zu der fondsgebundenen Kapitalversicherung besser. Die leicht geringere Rente beim Fondssparplan kann durch höhere Entnahmen ausgeglichen werden. Zudem ist ein Fondssparplan auch wesentlich flexibler. Aus diesen Gründen sollten Aktienfonds möglichst nicht über eine Versicherungsgesellschaft, sondern immer als reiner Fondssparplan bespart werden.

Wir bieten Ihnen daher ausschließlich Fondssparpläne über sog. "Fondsplattformen" an. Die Vorzüge eines solchen Fondssparplans bietet Ihnen kein Versicherungsprodukt. Weitere Informationen dazu finden Sie unter dem Menüpunkt Produkt.

Sie fragen sich, warum reine Fondssparpläne kaum angeboten werden? Hier finden Sie die Antwort

 

 

Das Konzept Gegen-Altersarmut.de >> Fondsdepot und flexible Anlagestrategie

Das Konzept Gegen-Altersarmut.de >> Fondsdepot und flexible Anlagestrategie

Logo GA Logo GA Das von Gegen-Altersarmut.de empfohlene Konzept ist die Besparung international gestreuter, konservativer und bankunabhängiger Aktienfonds. Anschließend kann über das Fondsvermögen in Form eines Auszahlplans verfügt werden. Dadurch bleibt das Gesamtkapital auch über den Ansparvorgang hinaus weiterhin langfristig angelegt. Die Frage nach einem "richtigen Einstiegsalter" stellt sich deshalb nicht. Ebenso wenig die nach der Laufzeit.

Damit höchste Flexibilität und Sicherheit gewährleistet ist, sollen Aktienfonds möglichst nicht über eine Versicherungsgesellschaft, sondern immer über ein Fondsdepot bespart werden. Als Kunde bleiben Sie dadurch, im Gegensatz zu Versicherungs- Riester oder Rürup-Produkten, immer der Eigentümer des gesamten Kapitals - auch in der Auszahlungsphase. Das Kapital ist dadurch uneingeschränkt vererbbar. Fondsdepot (Erklärung)   zum Beitrag "Entnahmeplan"

 

Besparung flexibler Aktienfonds mit aktiver Verlustminimierung:

Mit flexiblen Aktienfonds schlafen Sie ruhig bei jeder Marktlage. Denn eine Börsenkrise bedeutet erfahrungsgemäß nicht automatisch auch eine Krise bei einem gemanagten Fonds. Durch die Möglichkeit sich aus dem Aktienmarkt zurückzuziehen, können Kursrückgänge erheblich minimiert werden. zum Beitrag "Flexible Aktienfonds"

 

Auswirkung unserer Konditionen auf den Rückkaufwert

Bei einem Sparplan sollte man eine gezillmerte Variante unbedingt vermeiden, denn eine Zillmerung sorgt durch die Kostenvorausbelastung für schlechtere Rückkaufswerte - vor allem in den ersten Jahren. Bei Besparung Ihres Fondsdepots über www.gegen-altersarmut.de profitieren Sie dabei von umfangreichem Hintergrundwissen und extrem günstigen Konditionen. Nachfolgender Vergleich verdeutlicht den Vorteil. Modellrechnungen im Vergleich

Unsere AngeboteGerne erstellen wir Ihnen ein Angebot nach Ihren Vorgaben. Sie erhalten dieses kostenlos und unverbindlich per E-Mail zugesandt.

 

 

 

 

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Dies sind nur einige Punkte aus unserer Preis/Leistungs-Garantie für unsere Kunden.