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BAV

Betriebliche Altersvorsorge (Direktversicherung, Pensionskasse...)

Diese Seite behandelt nur die betriebliche Altersvorsorge (BAV) als fondsgebundene Variante. Von klassischen Kapitalversicherungen ist grundsätzlich abzuraten. Die allgemeinen Mängel dieser Produkte werden an anderer Stelle näher erläutert. zum Beitrag "Kapitalversicherung"

Eine betriebliche Altersvorsorge (BAV) sollte also - wenn überhaupt - nur über eine ungezillmerte, fondsgebundene Kapitalversicherung mit internationalen, konservativen Aktienfonds bespart werden. Nur so kann der Sparer der schleichenden Inflation langfristig einen Schritt voraus bleiben.  zum Beitrag "Kaufkraft & Inflationsrate"

Laut Aussagen der meisten Vermittler soll die betriebliche Altersvorsorge über den Arbeitgeber (BAV) eine optimale Ergänzung zur privaten Altersabsicherung sein.

Betriebliche Altersvorsorge (BAV), Entgeltumwandlung

Während meist nur die Steuervorteile besprochen werden, wird die wirtschaftliche Tragfähigkeit des Produktes sowie absehbare Störfälle vernachlässigt. Folglich wundern sich viele Sparer, warum a) z.B. in den ersten Jahren die eingezahlten Beiträge zu einem großen Teil 'verschwunden' sind oder b) die Versicherungsgesellschaft die Auszahlung des Rückkaufswertes verweigert.

 

Abschlusskosten - Trotz Wertentwicklung lange Zeit 'im Minus'

Die betriebliche Altersvorsorge hat meist dieselben Nachteile wie die klassische Kapitallebens- oder private Rentenversicherung. Nicht selten muss sich der Kunde bei einer betrieblichen Altersvorsorge aufgrund der Kostenvorausbelastungneues Fenster lange Zeit mit 'roten Zahlen' begnügen. Eine Kündigung (z.B. beim Bemerken dessen Unwirtschaftlichkeit) ist nicht möglich, weil Auszahlungen vor dem 60. Lebensjahr gesetzlich verboten sind (Verfügungsverbot, siehe unten). Bei Kündigung wird deshalb die betriebliche Altersvorsorge in eine beitragsfreie Versicherung umgewandelt. Bis zu diesem Zeitpunkt hat in vielen Fällen die Kostenvorausbelastung den Steuervorteil zunichte gemacht, da nicht einmal 25% aller Verträge bis zum Ende der Laufzeit durchgehend bespart werden.

Schon allein die hohe Stornoquote hebelt also den Nutzen eines Steuervorteils für die meisten Sparer eines solchen Produktes vorzeitig aus. Stornoquoten [pdf - 40 KB]

 

Weitere Abschlusskosten durch Dynamik (planmäßige Erhöhung der Beiträge)

Eine Dynamik soll (laut Aussage der meisten Vermittler) als Inflationsausgleich dienen. Paradoxerweise sorgt der Einschluss einer Dynamik bei den meisten Produkten mit vorgezogenen Abschlusskosten in den Folgejahren jedoch für noch schlechtere Werte (im Verhältnis zu den eingezahlten Beiträgen). Begründet ist dies dadurch, dass durch den jährlichen "Neuabschluss" sich die Versicherungssumme und somit auch die Gesamtkosten stetig erhöhen. Infos zur Dynamikneues Fenster

 

 

 

Verfügungsverbot - Auszahlung frühestens ab dem 60. Lebensjahr möglich

Ein weiterer Nachteil der betrieblichen Altersvorsorge ergibt sich durch das Verfügungsverbot von Vermögen in der betrieblichen Altersvorsorge (ยง 2 Abs. 2 BetrAVG). Auszahlungen sind aufgrund dieses Verbotes frühestens ab dem 60. Lebensjahr möglich. Das Oberlandesgericht Hamm hat dieses Verfügungsverbot durch ein Urteil bekräftigt (Az. 20 U 72/06) in dem ein Versicherer einem Arbeitnehmer die Auszahlung des Rückkaufswertes zu Recht verweigerte.

 

Unangenehme Überraschung bei Rentenbeginn/Auszahlung

Durch eine Änderung in der Sozialgesetzgebung (seit 01.01.2004) müssen auf alle betrieblichen Renten und einmalige Kapitalauszahlungen bei Direktversicherungen und betriebliche Pensionskassen ca. 16% Sozialabgaben abgeführt werden (privat krankenversicherte betrifft dies nicht). Diese Regelung wurde auch vom Bundessozialgericht in Kassel für rechtens erklärt (Aktenzeichen: Az. B 12 RJ 2/05 R). Neun Klagen gegen diese Regelung wurden abgewiesen.

Inzwischen häufen sich die Beschwerden von enttäuschten Versicherten, die nun im Ruhestand völlig unerwartet mit hohen Nachforderungen der Sozialkasse konfrontiert wurden. So zeigte bereits das Wirtschaftsmagazin „WISO“ einen Rentner, der aus der Auszahlung seiner Direktversicherung in Höhe von 100.000,-€ jetzt 16.000,-€ an die Sozialkasse abführen muss. Im Juni 2011 berichtete auch das Fernsehmagazin 'Frontal21' über diese Problematik. Video-Beitrag "Frontal21"neues Fenster

Ausnahme: Wurde die betriebliche Altersvorsorge ganz oder teilweise selbst bezahlt (also nicht über das Gehalt), so sind für die selbst geleisteten Beiträge keine Sozialabgaben fällig. Vorraussetzung: Der Vertrag muss rechtzeitig auf den eigenen Namen überschrieben werden (Aktenzeichen: 1 BvR 1660/08).

 

Aus folgenden Gründen bieten wir keine betriebliche Altersvorsorge an:

  • Verfügungsverbot - Auszahlung frühestens ab dem 60. Lebensjahr möglich
  • Haftungsrisiken für den Arbeitgeber
  • Kundengelder gelten im Insolvenzfall des Versicherers nicht als 'echtes' Sondervermögen
  • unzumutbarer Aufwand für den Kunden

    Kunde muss die betriebliche Altersvorsorge bis zum Schluss durchhalten, um überhaupt vom Steuervorteil im Vergleich zum reinen Fondssparplan zu profitieren. Ebenso muss er innerhalb weniger Monate rechtzeitig an das Kapitalwahlrecht denken. Auch muss er einen Teil der Kapitalauszahlung für die Sozialkasse einkalkulieren.

 

 

 

 

 

 

Denkfehler 'Laufzeit & Einstiegsalter'

Oft hört man Aussagen wie: Wer spät noch Geld investiert sollte Aktienfonds meiden, denn man habe nicht mehr viel Zeit, um Verluste durch Kursschwankungen wieder auszugleichen. Hingegen seien staatlich geförderte Verträge (z.B. Riesterrente) aufgrund ihrer Garantien auch für Sparer im Alter von über 50 Jahren noch interessant.

Bei richtiger Betrachtung stellt sich die Frage nach einem eventuell "zu späten Einstiegsalter" jedoch überhaupt nicht. Im Endeffekt handelt es sich bei jeder Art der Rente nämlich immer um eine langfristige Anlage. Zum Beispiel kann ein ungeförderter Aktienfonds-Sparplan (also keine Riester- oder Rüruprente) bei Rentenbeginn direkt in einen Entnahmeplan übergehen, aus welchem dann nur monatlich kleine "Häppchen" entnommen werden.

Dadurch bleibt das Gesamtkapital auch über den Ansparvorgang hinaus weiterhin langfristig angelegt. Die Frage nach einem "richtigen Einstiegsalter" stellt sich deshalb nicht. Ebenso wenig die nach der Laufzeit und der Notwendigkeit einer garantierten lebenslangen Rente.

Beispiel: In der Ansparphase ist das Kapital 10 Jahre investiert (z.B. von Alter 55 bis 65). Mit Beginn eines anschließenden Entnahmeplans (Auszahlplans) bleibt das Kapital nun weitere z.B. 20 Jahre investiert und wächst dabei sogar noch weiter an. Diese Zeitspanne ist für einen Aktienfonds groß genug. Aus welchem Grund also sollten "ältere" Menschen die Vorteile dieser Anlageform nicht für ihre spätere Rente nutzen?  Echte Werte [pdf]

 

 

Verrentung über Versicherungsgesellschaft vermeiden

Eine Verrentung lohnt sich vor allem für die Versicherungsgesellschaft. Auch wenn die Verrentung durch die steuerliche Begünstigung vorteilhafter erscheint sollte Ihnen hier klar bewusst sein, dass Sie mit der Verrentung über eine Versicherungsgesellschaft Ihr gesamtes Kapital gegen das Versprechen einer Rentenzahlung eintauschen.

Für die Versicherungsgesellschaft ist eine lebenslang garantierte Rente übrigens gar kein Risiko, da diese ja problemlos aus den Erträgen der Kapitalanlage des Sparers bezahlt werden kann.

Beispiel: Die Versicherungsgesellschaft bezahlt Ihnen eine lebenslang garantierte Rente in Höhe von 4,5% des Gesamtkapitals. Diese Rendite von 4,5% p. a. kann eine Versicherungsgesellschaft jedoch spielend mit Ihrem Gesamtkapital erwirtschaften. Für die Rentenzahlung an Sie muss die Gesellschaft das Gesamtkapital also praktisch gar nicht antasten, sondern lediglich erwirtschaftete "Zinsen" an Sie auszahlen. Hier zeigt erneut das Wort "Garantie" seine anziehende Wirkung und sorgt somit dafür, dass Millionen von Sparern diesem Lockruf folgen.

Anstelle der Verrentung sollte deshalb unbedingt immer die Kapitalauszahlung gewählt werden, um sich dann über einen echten Fonds-Entnahmeplan seine Rente zu sichern.

 

Staatlich geförderte Produkte meiden

Bei staatlich geförderten Produkten, wie z.B. der Riesterrente oder auch der Rüruprente, wird der Verbraucher letztendlich in eine sofortbeginnende Rentenversicherung gelockt. Wir raten deshalb massiv davon ab. Sowohl klassische Riester/Rürup-Produkte, deren Varianten über eine fondsgebundene Versicherung und sogar Riester- oder Rüruprente als Fondssparplan sind aus unserer Sicht in keinster Weise empfehlenswert. zum Beitrag "Riester-/Rüruprente"

 

MERKE: Die Verrentung des Kapitals ist für die Versicherungsgesellschaft immer ein willkommenes Geschenk. Für eine lebenslange (oder sogar ewige) Rente brauchen Sie Ihr Kapital nicht zu "verschenken". Selbst Rentenfonds oder festverzinsliche Wertpapiere bieten Ihnen im Grunde schon die gleiche Rendite, die gleiche Garantie und Ihr Kapital bliebe erhalten.

Um auch vor den Auswirkungen einer Währungsreform, schleichender Inflation und Firmenpleiten (Banken, Versicherungen) geschützt zu sein, empfehlen wir den Entnahmeplan (Auszahlplan) mit bankunabhängigen, konservativ gemanagten Aktienfonds. zum Beitrag "Entnahmeplan"

 

 

Kundengelder gelten im Insolvenzfall des Versicherers nicht als 'echtes' Sondervermögen

Vielleicht wurde Ihnen schon einmal erzählt, dass eine Fondspolice 'Sondervermögen' wäre und deshalb bei Insolvenz der Versicherungsgesellschaft nicht in die Konkursmasse fallen würde. Diese Aussage ist in dieser Form nicht ganz korrekt. Richtig ist, dass bei einer fondsgebundenen Renten- oder Lebensversicherung Fondsanteile zwar Sondervermögen sind, diese jedoch der Versicherungsgesellschaft gehören und nicht dem Kunden.

Folglich kann der Kunde als 'Nicht-Eigentümer' des Wertpapierdepots keine Aussonderung der Fondsanteile aus der Konkursmasse der Versicherungsgesellschaft geltend machen. In diversen Foren ist zu lesen, dass Versicherungen den Status des Sondervermögens (im Sinne des Kunden) bestätigen bzw. gegenteilige Behauptungen sogar abstreiten. Beide Aussagen beruhen jedoch auf ungenauem Lesen der Prospekte. Versicherungen besprechen im Zusammenhang mit dem Begriff 'Sondervermögen' lediglich die Insolvenz der Fondsgesellschaft bzw. der Kapitalanlagegesellschaft/ Investmentgesellschaft und/oder die Insolvenz der Depotbank. Unser Beitrag behandelt jedoch die Insolvenz der Versicherung selbst.

Nicht in die Konkursmasse fallen lediglich Fondsanteile aus "direkten" Wertpapier-Depots; d.h. ein Depot, welches direkt auf den Namen des Kunden ausgestellt wurde (nicht über Versicherung). Solche Wertpapier-Depots werden vom Wertpapierdienstleister (z.B. einer Bank) lediglich verwaltet, wodurch eine ganz klare Trennung von Bank- und Kundengeldern gewährleistet ist.

Eine fondsgebundene Kapitalversicherung dagegen ist kein klassisches Wertpapier-Depot, sondern eben eine Versicherung. Fondsgebundene Lebens- oder Rentenversicherungen dürfen übrigens nur von Versicherungsgesellschaften ausgestellt werden.

 Produkt Eigentümer Fondsauswahl 
 Wertpapierdepot Kunde uneingeschränkt 
 Fondspolice Versicherung

stark begrenzt 

Gelder aus einer fondsgebundenen Lebensversicherung oder Rentenversicherung fallen daher bei Insolvenz ebenso in die Auffanggesellschaft "Protektor" (oder im schlimmsten Fall in die Konkursmasse), wie Gelder aus klassischen Kapitalversicherungen. Laut Versicherungsaufsichtgesetz (VAG - § 77a) werden Ansprüche der Versicherungsnehmer im Insolvenzfall vorrangig behandelt.

Für Sie als Kunden gilt der Status des Sondervermögens also nur, wenn Sie das Fondsvermögen z.B. bei einer Bank wie EBASE, Frankfurter Fondsbank usw. über ein Wertpapier-Depot (auf Ihren Namen) erworben haben. Hier wird das Fondsvermögen dann im Falle einer Insolvenz einfach auf eine andere Bank übertragen (so genanntes Aussonderungsrechtneues Fenster).

 

 

Sind alle folgenden Bedingungen erfüllt, kann eine betriebl. Altersvorsorge lohnenswert sein

  • ungezillmerter Tarif (oder abschlusskostenfrei)  Kostenvergleich - gezillmert & ungezillmertneues Fenster
  • ungezillmerte Dynamik (oder abschlusskostenfrei) Informationen zur Dynamikneues Fenster

  • Kapitalwahlrecht muss vorhanden sein

    Achtung! Oft nur schmales Zeitfenster, rechtzeitige Kapitalauszahlung wichtig!

  • keine Anlagebeschränkungen (Aktienanteil bis 100% muss möglich sein)
  • gutes Fondsangebot Auswahl
  • Aufteilung auf mehrere Spitzenfonds möglich

  • Fondswechsel muss möglich sein (shiften, switchen)
  • keine Riester- oder Rüruprente
  • keine Stornogebühren
  • bei Tod vor Rentenbeginn: Auszahlung des gesamten Fondsguthabens an die Hinterbliebenen
  • keine Beschränkung auf einen bestimmten Anbieter

    Arbeitgeber könnte vom gewählten Versicherer Provisionen erhalten und deshalb einen anderen Anbieter verweigern

  • keine Beitrags- oder Höchststandgarantie

    Die größten Kosten sind das Fehlen von Rendite weitere Informationenneues Fenster

  • durchhalten der betrieblichen Altersvorsorge bis zum Schluss Stornoquoten [pdf]neues Fenster

 

Keine Mindestlaufzeiten bei reinen Fondssparplänen

Jahrelange Erfahrung und Rückmeldungen vieler Sparer zeigt deutlich, dass die Besparung über ein klassisches Wertpapierdepot (nicht über Versicherung) die für den Sparer beste Variante ist. Nur als Eigentümer eines Wertpapierdepots ist der Sparer von versicherungstypischen Fallstricken befreit.

Unübertroffen ist bei reinen Fondssparplänen die Flexibilität. Egal ob Sie nur 25,-€ im Monat sparen möchten, sich später zu einem höheren Beitrag entschließen, zwischendurch Zuzahlungen leisten oder pausieren möchten - alles ist möglich. Wir empfehlen daher das Besparen über sog. "Fondsplattformen" welche Ihnen viele Vorteile bieten. Die Vorzüge eines solchen Fondssparplans bietet Ihnen kein Versicherungsprodukt.

 

 

Das Konzept Gegen-Altersarmut.de >> Fondsdepot und flexible Anlagestrategie

Logo GADas von Gegen-Altersarmut.de empfohlene Konzept ist die Besparung international gestreuter, konservativer und bankunabhängiger Aktienfonds. Anschließend kann über das Fondsvermögen in Form eines Auszahlplans verfügt werden. Dadurch bleibt das Gesamtkapital auch über den Ansparvorgang hinaus weiterhin langfristig angelegt. Die Frage nach einem "richtigen Einstiegsalter" stellt sich deshalb nicht. Ebenso wenig die nach der Laufzeit.

Damit höchste Flexibilität und Sicherheit gewährleistet ist, sollen Aktienfonds möglichst nicht über eine Versicherungsgesellschaft, sondern immer über ein Fondsdepot bespart werden. Als Kunde bleiben Sie dadurch, im Gegensatz zu Versicherungs- Riester oder Rürup-Produkten, immer der Eigentümer des gesamten Kapitals - auch in der Auszahlungsphase. Das Kapital ist dadurch uneingeschränkt vererbbar. Fondsdepot (Erklärung)neues Fenster   zum Beitrag "Entnahmeplan"

 

Besparung flexibler Dachfonds mit "Rückschlagsicherung":

Mit aktiven Vermögensverwaltungen schlafen Sie ruhig bei jeder Marktlage. Denn eine Börsenkrise bedeutet erfahrungsgemäß nicht automatisch auch eine Krise bei einem gemanagten Fonds. Durch die Möglichkeit sich aus dem Aktienmarkt zurückzuziehen, können Kursrückgänge erheblich minimiert werden. zum Beitrag "Flexible Strategie"neues Fenster

 

Auswirkung unserer Konditionen auf den Rückkaufwert

Bei einem Sparplan sollte man eine gezillmerte Variante unbedingt vermeiden, denn eine Zillmerung sorgt durch die Kostenvorausbelastung für schlechtere Rückkaufswerte - vor allem in den ersten Jahren. Bei Besparung Ihres Fondsdepots über www.gegen-altersarmut.de profitieren Sie dabei von umfangreichem Hintergrundwissen und extrem günstigen Konditionen. Nachfolgender Vergleich verdeutlicht den Vorteil. Modellrechnungen im Vergleichneues Fenster

 

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