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BAV

Betriebliche Altersvorsorge (Direktversicherung, Pensionskasse...)

Diese Seite behandelt nur die betriebliche Altersvorsorge (BAV) als fondsgebundene Variante. Von klassischen Kapitalversicherungen ist grundsätzlich abzuraten. Die allgemeinen Mängel dieser Produkte werden an anderer Stelle näher erläutert. zum Beitrag "Kapitalversicherung"

Eine betriebliche Altersvorsorge (BAV) sollte also - wenn überhaupt - nur über eine ungezillmerte, fondsgebundene Kapitalversicherung mit internationalen, konservativen Aktienfonds bespart werden. Nur so kann der Sparer der schleichenden Inflation langfristig einen Schritt voraus bleiben.  zum Beitrag "Kaufkraft & Inflationsrate"

Laut Aussagen der meisten Vermittler soll die betriebliche Altersvorsorge über den Arbeitgeber (BAV) eine optimale Ergänzung zur privaten Altersabsicherung sein.

Betriebliche Altersvorsorge (BAV)

Während meist nur die Steuervorteile besprochen werden, wird die wirtschaftliche Tragfähigkeit des Produktes sowie absehbare Störfälle vernachlässigt. Folglich wundern sich viele Sparer, warum a) z.B. bei vorzeitigem Abbruch die eingezahlten Beiträge größtenteils 'verschwunden' sind oder b) die Versicherungsgesellschaft die Auszahlung des Rückkaufswertes verweigert.

 

Verluste bei vorzeitiger Kündigung

Die betriebliche Altersvorsorge hat somit bei vorzeitiger Kündigung meist dieselben Nachteile wie die klassische Kapitallebens- oder private Rentenversicherung. Nicht selten muss sich der Kunde bei vorzeitiger Kündigung einer betrieblichen Altersvorsorge aufgrund der Kostenvorausbelastung neues Fenster mit einem Bruchteil des eingezahlten Geldes begnügen. Denn lediglich 25% aller Verträge werden bis zum Ende der Laufzeit durchgehalten.

Schon allein die hohe Stornoquote hebelt also den Nutzen eines Steuervorteils für die meisten Sparer eines solchen Produktes vorzeitig aus. Stornoquoten [pdf - 40 KB]

 

Weitere Abschlusskosten durch Dynamik (planmäßige Erhöhung der Beiträge)

Eine Dynamik soll (laut Aussage der meisten Vermittler) als Inflationsausgleich dienen. Paradoxerweise sorgt der Einschluss einer Dynamik bei den meisten Produkten mit vorgezogenen Abschlusskosten in den Folgejahren jedoch für noch schlechtere Rückkaufswerte. Das ergibt sich daraus, dass sich durch den jährlichen "Neuabschluss" die Versicherungssumme und somit auch die Gesamtkosten stetig erhöhen. Informationen zur Dynamik neues Fenster

 

Verfügungsverbot - Rückkaufswert steht bei vorzeitiger Kündigung dem Arbeitgeber zu

Ein weiterer Nachteil der betrieblichen Altersvorsorge ergibt sich durch das Verfügungsverbot von Vermögen in der betrieblichen Altersvorsorge. Bei dieser Art der Altersabsicherung hat der Arbeitgeber  den Vertrag für Sie abgeschlossen. Deshalb steht vorzeitiger Kündigung des Vertrags dem Arbeitgeber der Rückkaufswert zu. Das Oberlandesgericht Hamm hat dieses Verfügungsverbot durch ein Urteil bekräftigt (Az. 20 U 72/06) in dem ein Versicherer einem Arbeitnehmer die Auszahlung des Rückkaufswertes zu Recht verweigerte.

 

Unangenehme Überraschung für viele Rentner im Ruhestand

Durch eine Änderung in der Sozialgesetzgebung (seit 01.01.2004) müssen auf alle betrieblichen Renten und damit auch auf die Auszahlungen aus Direktversicherungen und betriebliche Pensionskassen ca. 16% Sozialabgaben abgeführt werden (privat krankenversicherte betrifft dies nicht). Diese Regelung wurde auch vom Bundessozialgericht in Kassel für rechtens erklärt (Aktenzeichen: Az. B 12 RJ 2/05 R). Neun Klagen gegen diese Regelung wurden abgewiesen.

Inzwischen häufen sich die Beschwerden von enttäuschten Versicherten, die nun im Ruhestand völlig unerwartet mit hohen Nachforderungen der Sozialkasse konfrontiert wurden. So zeigte das Wirtschaftsmagazin „WISO“ einen Rentner, der aus der Auszahlung seiner Direktversicherung in Höhe von 100.000,-€ jetzt 16.000,-€ an die Sozialkasse abführen muss.

 

Aus folgenden Gründen bieten wir keine betriebliche Altersvorsorge an:

  • Verfügungsverbot - Rückkaufswert steht bei vorzeitiger Kündigung dem Arbeitgeber zu
  • Auszahlung frühestens ab dem 60. Lebensjahr möglich
  • Haftungsrisiken für den Arbeitgeber
  • Kundengelder gelten im Insolvenzfall nicht als Sondervermögen
  • unzumutbarer Aufwand für den Kunden

    Kunde muss die betriebliche Altersvorsorge bis zum Schluss durchhalten, um überhaupt vom Steuervorteil im Vergleich zum reinen Fondssparplan zu profitieren. Ebenso muss er innerhalb weniger Monate rechtzeitig an das Kapitalwahlrecht denken. Auch muss er einen Teil der Kapitalauszahlung für die Sozialkasse einkalkulieren.

 

 

 

 

 

 

Denkfehler 'Laufzeit & Einstiegsalter'

Oft hört man Aussagen wie: Wer spät noch Geld investiert sollte Aktienfonds meiden, denn man habe nicht mehr viel Zeit, um Verluste durch Kursschwankungen wieder auszugleichen. Hingegen seien staatlich geförderte Verträge (z.B. Riesterrente) aufgrund ihrer Garantien auch für Sparer im Alter von über 50 Jahren noch interessant.

Bei richtiger Betrachtung stellt sich die Frage nach einem eventuell "zu späten Einstiegsalter" jedoch überhaupt nicht. Im Endeffekt handelt es sich bei jeder Art der Rente nämlich immer um eine langfristige Anlage. Zum Beispiel kann ein ungeförderter Aktienfonds-Sparplan (also keine Riester- oder Rüruprente) bei Rentenbeginn direkt in einen Entnahmeplan übergehen, aus welchem dann nur monatlich kleine "Häppchen" entnommen werden.

Dadurch bleibt das Gesamtkapital auch über den Ansparvorgang hinaus weiterhin langfristig angelegt. Die Frage nach einem "richtigen Einstiegsalter" stellt sich deshalb nicht. Ebenso wenig die nach der Laufzeit und der Notwendigkeit einer garantierten lebenslangen Rente.

Beispiel: In der Ansparphase ist das Kapital 10 Jahre investiert (z.B. von Alter 55 bis 65). Mit Beginn eines anschließenden Entnahmeplans (Auszahlplans) bleibt das Kapital nun weitere z.B. 20 Jahre investiert und wächst dabei sogar noch weiter an. Diese Zeitspanne ist für einen Aktienfonds groß genug. Aus welchem Grund also sollten "ältere" Menschen die Vorteile dieser Anlageform nicht für ihre spätere Rente nutzen? Echte Werte [pdf]

 

 

Verrentung über Versicherungsgesellschaft vermeiden

Eine Verrentung lohnt sich vor allem für die Versicherungsgesellschaft. Auch wenn die Verrentung durch die steuerliche Begünstigung vorteilhafter erscheint sollte Ihnen hier klar bewusst sein, dass Sie mit der Verrentung über eine Versicherungsgesellschaft Ihr gesamtes Kapital gegen das Versprechen einer Rentenzahlung eintauschen.

Für die Versicherungsgesellschaft ist eine lebenslang garantierte Rente übrigens gar kein Risiko, da diese ja problemlos aus den Erträgen der Kapitalanlage des Sparers bezahlt werden kann.

Beispiel: Die Versicherungsgesellschaft bezahlt Ihnen eine lebenslang garantierte Rente in Höhe von 4,5% des Gesamtkapitals. Diese Rendite von 4,5% p. a. kann eine Versicherungsgesellschaft jedoch spielend mit Ihrem Gesamtkapital erwirtschaften. Für die Rentenzahlung an Sie muss die Gesellschaft das Gesamtkapital also praktisch gar nicht antasten, sondern lediglich erwirtschaftete "Zinsen" an Sie auszahlen. Hier zeigt erneut das Wort "Garantie" seine anziehende Wirkung und sorgt somit dafür, dass Millionen von Sparern diesem Lockruf folgen.

Anstelle der Verrentung sollte deshalb unbedingt immer die Kapitalauszahlung gewählt werden, um sich dann über einen echten Fonds-Entnahmeplan seine Rente zu sichern.

 

Staatlich geförderte Produkte meiden

Bei staatlich geförderten Produkten, wie z.B. der Riesterrente oder auch der Rüruprente, wird der Verbraucher letztendlich in eine sofortbeginnende Rentenversicherung gelockt. Wir raten deshalb massiv davon ab. Sowohl klassische Riester/Rürup-Produkte, deren Varianten über eine fondsgebundene Versicherung und sogar Riester- oder Rüruprente als Fondssparplan sind aus unserer Sicht in keinster Weise empfehlenswert. zum Beitrag "Riester-/Rüruprente"

 

MERKE: Die Verrentung des Kapitals ist für die Versicherungsgesellschaft immer ein willkommenes Geschenk. Für eine lebenslange (oder sogar ewige) Rente brauchen Sie Ihr Kapital nicht zu "verschenken". Selbst Rentenfonds oder festverzinsliche Wertpapiere bieten Ihnen im Grunde schon die gleiche Rendite, die gleiche Garantie und Ihr Kapital bliebe erhalten.

Um auch vor den Auswirkungen einer Währungsreform, schleichender Inflation und Firmenpleiten (Banken, Versicherungen) geschützt zu sein, empfehlen wir den Entnahmeplan (Auszahlplan) mit bankunabhängigen, konservativ gemanagten Aktienfonds. zum Beitrag "Entnahmeplan"

 

 

Kundengelder gelten im Insolvenzfall nicht als Sondervermögen

Vielleicht wurde Ihnen schon einmal erzählt, dass eine Fondspolice 'Sondervermögen' wäre und deshalb bei Insolvenz nicht in die Konkursmasse fallen würde. Diese Aussage ist in dieser Form nicht ganz korrekt:  Bei einer fondsgebundenen Renten- oder Lebensversicherung sind Fondsanteile zwar in den Bilanzen als Sondervermögen ausgewiesen, gehören jedoch nicht dem Kunden.

Nicht in die Konkursmasse fallen lediglich Fondsanteile aus "direkten" Wertpapier-Depots; d.h. ein Depot, welches direkt auf den Namen des Kunden ausgestellt wurde (nicht über Versicherung). Solche Wertpapier-Depots werden vom Wertpapierdienstleister (z.B. einer Bank) lediglich verwaltet, wodurch eine ganz klare Trennung von Bank- und Kundengeldern gewährleistet ist.

Eine fondsgebundene Kapitalversicherung dagegen ist kein klassisches Wertpapier-Depot, sondern eben eine Versicherung. Fondsgebundene Lebens- oder Rentenversicherungen dürfen übrigens nur von Versicherungsgesellschaften ausgestellt werden.

 
 Produkt Eigentümer Fondsauswahl 
 Wertpapierdepot Kunde uneingeschränkt 
 Fondspolice Versicherung

stark begrenzt 

Gelder aus einer fondsgebundenen Lebensversicherung oder Rentenversicherung fallen daher bei Insolvenz ebenso in die Auffanggesellschaft "Protektor" (oder im schlimmsten Fall in die Konkursmasse), wie Gelder aus klassischen Kapitalversicherungen. Angeblich sollen die Ansprüche der Versicherungsnehmer im Insolvenzfall allerdings vorrangig behandelt werden.

Für Sie als Kunden gilt der Status des Sondervermögens also nur, wenn Sie das Fondsvermögen z.B. bei einer Bank wie EBASE, Frankfurter Fondsbank usw. über ein Wertpapier-Depot (auf Ihren Namen) erworben haben. Hier wird das Fondsvermögen dann im Falle einer Insolvenz einfach auf eine andere Bank übertragen (so genanntes "Aussonderungsrecht" neues Fenster).

 

 

Unter gewissen Bedingungen kann eine betriebliche Altersvorsorge lohnenswert sein

  • ungezillmerter Tarif  Kostenvergleich - gezillmert & ungezillmert neues Fenster
  • Kapitalwahlrecht muss vorhanden sein

    (Achtung! Oft nur schmales Zeitfenster, rechtzeitige Kapitalauszahlung wichtig!)

  • keine Anlagebeschränkungen (Aktienanteil bis 100% muss möglich sein)
  • gutes Fondsangebot Auswahl
  • Aufteilung auf mehrere Fonds möglich

  • Fondswechsel muss möglich sein (shiften, switchen)
  • keine Riester- oder Rüruprente
  • keine Beschränkung auf einen bestimmten Anbieter

    Arbeitgeber könnte vom gewählten Versicherer Provisionen erhalten und deshalb einen anderen Anbieter verweigern

  • keine Beitrags- oder Höchststandgarantie

    Die größten Kosten sind das Fehlen von Rendite weitere Informationen neues Fenster

  • durchhalten der betrieblichen Altersvorsorge bis zum Schluss Stornoquoten [pdf] neues Fenster

 

Keine Mindestlaufzeiten bei reinen Fondssparplänen

Jahrelange Erfahrung und Rückmeldungen vieler Sparer zeigt deutlich, dass die Besparung über ein klassisches Wertpapierdepot (nicht über Versicherung) die für den Sparer beste Variante ist. Nur als Eigentümer eines Wertpapierdepots ist der Sparer von versicherungstypischen Fallstricken befreit.

Unübertroffen ist bei reinen Fondssparplänen die Flexibilität. Egal ob Sie nur 25,-€ im Monat sparen möchten, sich später zu einem höheren Beitrag entschließen, zwischendurch Zuzahlungen leisten oder pausieren möchten - alles ist möglich. Wir empfehlen daher das Besparen über sog. "Fondsplattformen" welche Ihnen viele Vorteile bieten. Die Vorzüge eines solchen Fondssparplans bietet Ihnen kein Versicherungsprodukt. Fondsdepot neues Fenster

 

 

 

 

 

 

BAV - Betriebliche Altersvorsorge (Direktversicherung, Pensionskasse...) - © 2010 Gegen-Altersarmut

 

Suchbegriffe: BAV - Betriebliche Altersvorsorge (Direktversicherung, Pensionskasse...)

 

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