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Diese Seite behandelt nur die betriebliche Altersvorsorge (BAV) als fondsgebundene
Variante. Von klassischen Kapitalversicherungen ist grundsätzlich abzuraten. Die allgemeinen Mängel dieser Produkte werden an
anderer Stelle näher erläutert.
Eine betriebliche Altersvorsorge (BAV)
sollte also - wenn überhaupt - nur über eine ungezillmerte,
fondsgebundene Kapitalversicherung mit internationalen, konservativen
Aktienfonds bespart werden. Nur so kann der Sparer der schleichenden Inflation
langfristig einen Schritt voraus bleiben.
Laut Aussagen der meisten Vermittler soll die betriebliche Altersvorsorge über den Arbeitgeber (BAV) eine optimale Ergänzung zur privaten Altersabsicherung sein. |
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Während meist nur die Steuervorteile besprochen werden, wird die wirtschaftliche Tragfähigkeit des Produktes sowie absehbare Störfälle vernachlässigt. Folglich wundern sich viele Sparer, warum a) z.B. bei vorzeitigem Abbruch die eingezahlten Beiträge größtenteils 'verschwunden' sind oder b) die Versicherungsgesellschaft die Auszahlung des Rückkaufswertes verweigert.
Die betriebliche Altersvorsorge hat somit bei
vorzeitiger Kündigung meist dieselben Nachteile wie die klassische
Kapitallebens- oder private Rentenversicherung.
Nicht selten muss sich der Kunde bei vorzeitiger
Kündigung einer betrieblichen Altersvorsorge aufgrund der
Kostenvorausbelastung
mit einem
Bruchteil des eingezahlten
Geldes begnügen. Denn lediglich 25% aller Verträge werden bis zum
Ende der Laufzeit durchgehalten.
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Schon allein die hohe Stornoquote hebelt also den Nutzen eines Steuervorteils für die meisten Sparer eines solchen Produktes vorzeitig aus. Stornoquoten [pdf - 40 KB]
Eine Dynamik soll (laut Aussage der meisten Vermittler) als Inflationsausgleich dienen. Paradoxerweise
sorgt der Einschluss einer Dynamik bei den meisten Produkten mit
vorgezogenen Abschlusskosten in den Folgejahren jedoch für
noch schlechtere Rückkaufswerte. Das ergibt sich daraus, dass sich durch
den jährlichen "Neuabschluss" die Versicherungssumme und somit
auch die Gesamtkosten stetig erhöhen.
Informationen zur Dynamik 
Ein weiterer Nachteil der betrieblichen Altersvorsorge ergibt sich durch das Verfügungsverbot von Vermögen in der betrieblichen Altersvorsorge. Bei dieser Art der Altersabsicherung hat der Arbeitgeber den Vertrag für Sie abgeschlossen. Deshalb steht vorzeitiger Kündigung des Vertrags dem Arbeitgeber der Rückkaufswert zu. Das Oberlandesgericht Hamm hat dieses Verfügungsverbot durch ein Urteil bekräftigt (Az. 20 U 72/06) in dem ein Versicherer einem Arbeitnehmer die Auszahlung des Rückkaufswertes zu Recht verweigerte.
Durch eine Änderung in der Sozialgesetzgebung (seit 01.01.2004) müssen auf alle betrieblichen Renten und damit auch auf die Auszahlungen aus Direktversicherungen und betriebliche Pensionskassen ca. 16% Sozialabgaben abgeführt werden (privat krankenversicherte betrifft dies nicht). Diese Regelung wurde auch vom Bundessozialgericht in Kassel für rechtens erklärt (Aktenzeichen: Az. B 12 RJ 2/05 R). Neun Klagen gegen diese Regelung wurden abgewiesen.
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Inzwischen häufen sich die Beschwerden von enttäuschten Versicherten, die nun im Ruhestand völlig unerwartet mit hohen Nachforderungen der Sozialkasse konfrontiert wurden. So zeigte das Wirtschaftsmagazin „WISO“ einen Rentner, der aus der Auszahlung seiner Direktversicherung in Höhe von 100.000,-€ jetzt 16.000,-€ an die Sozialkasse abführen muss.
Kunde muss die betriebliche Altersvorsorge bis zum Schluss durchhalten, um überhaupt vom Steuervorteil im Vergleich zum reinen Fondssparplan zu profitieren. Ebenso muss er innerhalb weniger Monate rechtzeitig an das Kapitalwahlrecht denken. Auch muss er einen Teil der Kapitalauszahlung für die Sozialkasse einkalkulieren.
Oft hört man Aussagen wie: Wer spät noch Geld investiert sollte Aktienfonds meiden, denn man habe nicht mehr viel Zeit, um Verluste durch Kursschwankungen wieder auszugleichen. Hingegen seien staatlich geförderte Verträge (z.B. Riesterrente) aufgrund ihrer Garantien auch für Sparer im Alter von über 50 Jahren noch interessant.
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Bei richtiger Betrachtung stellt sich die Frage nach einem eventuell "zu späten Einstiegsalter" jedoch überhaupt nicht. Im Endeffekt handelt es sich bei jeder Art der Rente nämlich immer um eine langfristige Anlage. Zum Beispiel kann ein ungeförderter Aktienfonds-Sparplan (also keine Riester- oder Rüruprente) bei Rentenbeginn direkt in einen Entnahmeplan übergehen, aus welchem dann nur monatlich kleine "Häppchen" entnommen werden.
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Dadurch bleibt das Gesamtkapital auch über den Ansparvorgang hinaus weiterhin langfristig angelegt. Die Frage nach einem "richtigen Einstiegsalter" stellt sich deshalb nicht. Ebenso wenig die nach der Laufzeit und der Notwendigkeit einer garantierten lebenslangen Rente.
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Beispiel: In der Ansparphase ist das Kapital 10 Jahre investiert (z.B. von Alter 55 bis 65). Mit Beginn eines anschließenden Entnahmeplans (Auszahlplans) bleibt das Kapital nun weitere z.B. 20 Jahre investiert und wächst dabei sogar noch weiter an. Diese Zeitspanne ist für einen Aktienfonds groß genug. Aus welchem Grund also sollten "ältere" Menschen die Vorteile dieser Anlageform nicht für ihre spätere Rente nutzen? Echte Werte [pdf]
Eine Verrentung lohnt sich vor allem für die Versicherungsgesellschaft. Auch wenn die Verrentung durch die steuerliche Begünstigung vorteilhafter erscheint sollte Ihnen hier klar bewusst sein, dass Sie mit der Verrentung über eine Versicherungsgesellschaft Ihr gesamtes Kapital gegen das Versprechen einer Rentenzahlung eintauschen.
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Für die Versicherungsgesellschaft ist eine lebenslang garantierte Rente übrigens gar kein Risiko, da diese ja problemlos aus den Erträgen der Kapitalanlage des Sparers bezahlt werden kann.
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Beispiel: Die Versicherungsgesellschaft bezahlt Ihnen eine lebenslang garantierte Rente in Höhe von 4,5% des Gesamtkapitals. Diese Rendite von 4,5% p. a. kann eine Versicherungsgesellschaft jedoch spielend mit Ihrem Gesamtkapital erwirtschaften. Für die Rentenzahlung an Sie muss die Gesellschaft das Gesamtkapital also praktisch gar nicht antasten, sondern lediglich erwirtschaftete "Zinsen" an Sie auszahlen. Hier zeigt erneut das Wort "Garantie" seine anziehende Wirkung und sorgt somit dafür, dass Millionen von Sparern diesem Lockruf folgen.
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Anstelle der Verrentung sollte deshalb unbedingt immer die Kapitalauszahlung gewählt werden, um sich dann über einen echten Fonds-Entnahmeplan seine Rente zu sichern.
Bei staatlich geförderten Produkten, wie z.B. der Riesterrente
oder auch der Rüruprente, wird der Verbraucher letztendlich in eine
sofortbeginnende Rentenversicherung gelockt. Wir raten deshalb
massiv davon ab. Sowohl klassische Riester/Rürup-Produkte,
deren Varianten über eine fondsgebundene Versicherung und sogar Riester- oder Rüruprente als
Fondssparplan sind aus unserer Sicht in keinster Weise
empfehlenswert.
zum Beitrag "Riester-/Rüruprente"
MERKE: Die Verrentung des Kapitals ist für die Versicherungsgesellschaft immer ein willkommenes Geschenk. Für eine lebenslange (oder sogar ewige) Rente brauchen Sie Ihr Kapital nicht zu "verschenken". Selbst Rentenfonds oder festverzinsliche Wertpapiere bieten Ihnen im Grunde schon die gleiche Rendite, die gleiche Garantie und Ihr Kapital bliebe erhalten.
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Um auch vor den Auswirkungen einer Währungsreform, schleichender Inflation und Firmenpleiten (Banken, Versicherungen) geschützt zu
sein, empfehlen wir den Entnahmeplan (Auszahlplan) mit bankunabhängigen, konservativ gemanagten Aktienfonds.
zum Beitrag "Entnahmeplan"
Vielleicht wurde Ihnen schon einmal erzählt, dass eine Fondspolice 'Sondervermögen' wäre und deshalb bei Insolvenz nicht in die Konkursmasse fallen würde. Diese Aussage ist in dieser Form nicht ganz korrekt: Bei einer fondsgebundenen Renten- oder Lebensversicherung sind Fondsanteile zwar in den Bilanzen als Sondervermögen ausgewiesen, gehören jedoch nicht dem Kunden.
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Nicht in die Konkursmasse fallen lediglich Fondsanteile aus "direkten" Wertpapier-Depots; d.h. ein Depot, welches direkt auf den Namen des Kunden ausgestellt wurde (nicht über Versicherung). Solche Wertpapier-Depots werden vom Wertpapierdienstleister (z.B. einer Bank) lediglich verwaltet, wodurch eine ganz klare Trennung von Bank- und Kundengeldern gewährleistet ist.
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Eine fondsgebundene Kapitalversicherung dagegen ist kein klassisches Wertpapier-Depot, sondern eben eine Versicherung. Fondsgebundene Lebens- oder Rentenversicherungen dürfen übrigens nur von Versicherungsgesellschaften ausgestellt werden. |
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Gelder aus einer fondsgebundenen Lebensversicherung oder Rentenversicherung fallen daher bei Insolvenz ebenso in die Auffanggesellschaft "Protektor" (oder im schlimmsten Fall in die Konkursmasse), wie Gelder aus klassischen Kapitalversicherungen. Angeblich sollen die Ansprüche der Versicherungsnehmer im Insolvenzfall allerdings vorrangig behandelt werden.
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Für Sie als Kunden gilt der Status des Sondervermögens also nur, wenn Sie das Fondsvermögen z.B. bei einer
Bank wie EBASE, Frankfurter Fondsbank usw. über ein Wertpapier-Depot (auf Ihren Namen) erworben haben.
Hier wird das Fondsvermögen dann im Falle einer Insolvenz einfach auf eine andere Bank übertragen (so genanntes "Aussonderungsrecht"
).

(Achtung! Oft nur schmales Zeitfenster, rechtzeitige Kapitalauszahlung wichtig!)
Aufteilung auf mehrere Fonds möglich
Arbeitgeber könnte vom gewählten Versicherer Provisionen erhalten und deshalb einen anderen Anbieter verweigern
Die größten Kosten sind das Fehlen von Rendite
weitere Informationen


Keine Mindestlaufzeiten bei reinen Fondssparplänen
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Jahrelange Erfahrung und Rückmeldungen vieler Sparer zeigt deutlich, dass die Besparung über ein klassisches Wertpapierdepot (nicht über Versicherung) die für den Sparer beste Variante ist. Nur als Eigentümer eines Wertpapierdepots ist der Sparer von versicherungstypischen Fallstricken befreit.
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Unübertroffen ist bei reinen Fondssparplänen die Flexibilität. Egal ob Sie
nur 25,-€ im Monat sparen möchten, sich später zu einem höheren Beitrag entschließen, zwischendurch Zuzahlungen leisten
oder pausieren möchten - alles ist möglich.
Wir empfehlen daher das Besparen über sog. "Fondsplattformen" welche
Ihnen viele Vorteile bieten. Die Vorzüge eines solchen Fondssparplans
bietet Ihnen kein Versicherungsprodukt.
Fondsdepot
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BAV - Betriebliche Altersvorsorge (Direktversicherung, Pensionskasse...) - © 2010 Gegen-Altersarmut
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