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BAV Betriebliche Altersvorsorge nicht empfehlenswert

Bild Stahlarbeiter Diese Seite behandelt nur die betriebliche Altersvorsorge (BAV) als fondsgebundene Variante. Von klassischen Kapitalversicherungen ist grundsätzlich abzuraten. Die allgemeinen Mängel dieser Produkte werden an anderer Stelle näher erläutert. zum Beitrag "klassische Kapitalversicherung"

Laut Aussagen der meisten Vermittler soll die betriebliche Altersvorsorge über den Arbeitgeber (BAV) eine optimale Ergänzung zur privaten Altersabsicherung sein.

Während meist nur die Steuervorteile besprochen werden, wird die wirtschaftliche Tragfähigkeit des Produktes sowie absehbare Störfälle vernachlässigt.

Folglich wundern sich viele Sparer, warum a) in den ersten Jahren die eingezahlten Beiträge zu einem großen Teil 'verschwunden' sind oder b) die Versicherungsgesellschaft die Auszahlung des Rückkaufswertes verweigert oder c) trotz guter Wertentwicklung der Fonds keine überdurchschnittliche Rendite erzielt wird oder d) zum Zeitpunkt der Auszahlung Sozialversicherungsbeiträge fällig werden oder e) durch die BAV die gesetzliche Rente gekürzt wird.

 

Sparer verschenkt ein Vermögen (selbst bei kostenfreien Tarifen)

Verluste BAV (Ansparphase)

Die betriebliche Altersvorsorge lohnt sich vor allem für die Versicherungs- gesellschaften. Denn bei diesem Produkt treffen oftmals gleich mehrere negative Faktoren zusammen (Renditeverlust durch Garantien, gezillmerte Kosten, nicht empfehlenswerte Fonds), wodurch das Ergebnis besonders schlecht ausfällt.

Bereits mit 3% p.a. weniger bei einem Sparplan über 35 Jahre verringert sich das Endkapital auf die Hälfte. Folglich muss der Sparer bei einer betrieblichen Altersvorsorge für die gleiche Ablaufleistung bereits das Doppelte einbezahlen. Die Grafik (A) rechts verdeutlicht die Problematik.

Verluste BAV (Rentenphase)Gekrönt wird das Ganze dann noch - falls nach der Ansparzeit eine Auszahlung als Rente gewählt wird - durch den Verlust des Gesamtkapitals ab Rentenbeginn und mögliche Kürzungen der Rente (Rentenzahlungen sind nicht garantiert).

Hier sollte Ihnen klar bewusst sein, dass Sie mit Beginn der Rentenzahlung Ihr gesamtes Kapital gegen das Versprechen einer Rentenzahlung eintauschen. Denn aus Sicht des Sparers gleicht die Verrentung mit dem damit verbundenen Verlust des Gesamtkapitals einer 'Enteignung'.

Das Kapital sollte in Ihrem Eigentum bleiben und sich auch trotz Entnahmen in der Rentenphase vermehren können. Ab Rentenbeginn ist die Verfügbarkeit des Gesamtkapitals jedoch konstruktionsbedingt ausgeschlossen.

Mit unfassbarer Beispiellosigkeit kommen bei der betrieblichen Altersvorsorge dann auch noch spätere Nachzahlungen an die Krankenkasse und sogar eine Kürzung der gesetzlichen Rente hinzu (verursacht durch die BAV). Zulagen und Steuervorteile rechtfertigen daher in keinster Weise den Abschluss einer betrieblichen Altersvorsorge.

 

Bild Dreieck

 

Fondsrenditen und Steuervorteile versickern durch vorgeschriebene Beitragsgarantie

Nach einer Studie der Frankfurt School of Finance & Management vermindert die Sicherstellung der eingezahlten Beiträge die Fondsrendite langfristig um 3 bis 5% pro Jahr. Erwirtschaftet ein Aktienfonds ohne Beitragsgarantie eine Rendite von z.B. 8% p.a., so bleibt beim selben Fonds mit Beitragsgarantie im Durchschnitt nur magere 3-5% p.a. übrig.

Diese Tatsache wird nie erwähnt und ist dem Verbraucher deshalb völlig unbekannt. Bereits mit 3% p.a. weniger bei einem Sparplan über 35 Jahre verringert sich das Endkapital auf die Hälfte. Folglich muss der Sparer bei einer betrieblichen Altersvorsorge für die gleiche Ablaufleistung bereits das Doppelte einbezahlen. Steuervorteile rechtfertigen daher in keinster Weise den Abschluss einer BAV.

 

Nicht empfehlenswerte Fonds verringern Rendite

Viele Fonds halten nicht das, was sie versprechen. Gerade die stark umworbenen Bank- und Modefonds beinhalten ein unnötig hohes Risiko und/oder langfristig schlechtere Rendite. Andere Fonds wiederum verfolgen kein echt aktives Management. Weitere Informationen finden Sie unter nachfolgenden Links. Spartenfonds  bankabhängige Fonds  Indexfonds

 

Abschlusskosten - Trotz Wertentwicklung lange Zeit 'im Minus'

Die betriebliche Altersvorsorge hat meist dieselben Nachteile wie die klassische Kapitallebens- oder private Rentenversicherung. Nicht selten muss sich der Kunde bei einer betrieblichen Altersvorsorge aufgrund der Kostenvorausbelastung lange Zeit mit 'roten Zahlen' begnügen. 

Eine Kündigung (z.B. beim Bemerken deren Unwirtschaftlichkeit) ist nicht möglich, weil Auszahlungen vor dem 62. Lebensjahr gesetzlich verboten sind (Verfügungsverbot, siehe unten). Bei Kündigung wird deshalb die betriebliche Altersvorsorge in eine beitragsfreie Versicherung umgewandelt. Bis zu diesem Zeitpunkt hat in vielen Fällen die Kostenvorausbelastung ("Zillmerung") den Steuervorteil zunichte gemacht, da nicht einmal 25% aller Verträge bis zum Ende der Laufzeit durchgehend bespart werden.

Schon allein die hohe Stornoquote hebelt also den Nutzen eines Steuervorteils für die meisten Sparer eines solchen Produktes vorzeitig aus. Stornoquoten [pdf]

 

Weitere Abschlusskosten durch Dynamik (planmäßige Erhöhung der Beiträge)

Eine Dynamik soll (laut Aussage der meisten Vermittler) als Inflationsausgleich dienen. Paradoxerweise sorgt der Einschluss einer Dynamik bei den meisten Produkten mit vorgezogenen Abschlusskosten in den Folgejahren jedoch für noch schlechtere Werte (im Verhältnis zu den eingezahlten Beiträgen). Begründet ist dies dadurch, dass durch den jährlichen "Neuabschluss" sich die Versicherungssumme und somit auch die Gesamtkosten stetig erhöhen. Infos zur Dynamik

 

 

 

 

Fataler "Knebeleffekt" - betriebliche Altersvorsorge mit BU, Unfall, ...

Zum Verhängnis wird vielen Kunden aber auch der Abschluss einer BAV in Kombination mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung (BU), Unfallversicherung oder Todesfallabsicherung. Möchten Sie den Sparvertrag "loswerden", so müssen Sie gleich das ganze "Paket" kündigen. Knebeleffekt

Trennen Sie deshalb Versicherung und Geldanlage! Es ist einfacher, einen Sparplan von 95,-€ zu pausieren und weiterhin 5,-€ für eine separate Risikolebensversicherung zu investieren, als eine Kapitallebensversicherung mit 100,-€ zu stornieren und den Todesfallschutz 'opfern' zu müssen.

 

Unangenehme Überraschung bei Rentenbeginn/Auszahlung

Durch eine Änderung in der Sozialgesetzgebung (seit 01.01.2004) müssen auf alle betrieblichen Renten und einmalige Kapitalauszahlungen bei Direktversicherungen und betriebliche Pensionskassen ca. 16% Sozialabgaben abgeführt werden (privat krankenversicherte betrifft dies nicht). Diese Regelung wurde auch vom Bundessozialgericht in Kassel für rechtens erklärt (Aktenzeichen: Az. B 12 RJ 2/05 R). Neun Klagen gegen diese Regelung wurden abgewiesen.

Inzwischen häufen sich die Beschwerden von enttäuschten Versicherten, die nun im Ruhestand völlig unerwartet mit hohen Nachforderungen der Sozialkasse konfrontiert wurden. So zeigte bereits das Wirtschaftsmagazin „WISO“ einen Rentner, der aus der Auszahlung seiner Direktversicherung in Höhe von 100.000,-€ jetzt 16.000,-€ an die Sozialkasse abführen muss. Im September 2011 berichtete auch das Fernsehmagazin 'Defacto' über diese Problematik. Videobeitrag "Defacto"

Ausnahme: Wurde die betriebliche Altersvorsorge ganz oder teilweise selbst bezahlt (also nicht über das Gehalt), so sind für die selbst geleisteten Beiträge keine Sozialabgaben fällig. Voraussetzung: Der Kunde ist pflichtversichert und der Vertrag muss rechtzeitig auf den eigenen Namen überschrieben werden (Aktenzeichen: 1 BvR 1660/08).

 

Sogar die gesetzliche Rente wird aufgrund der BAV gekürzt

Da die Einzahlungen in eine BAV direkt aus dem Bruttolohn entnommen werden, sinkt dieser und dadurch werden ja bekanntlich weniger Steuern und Sozialversicherungsbeiträge abgeführt. Aufgrund des geringeren Bruttolohns wird jedoch auch weniger in die gesetzliche Rentenkasse eingezahlt, weshalb später eben die gesetzliche Rente gekürzt wird. Videobeitrag "Monitor"

 

Verfügungsverbot - Auszahlung frühestens ab dem 62. Lebensjahr möglich

Ein weiterer Nachteil der betrieblichen Altersvorsorge ergibt sich durch das Verfügungsverbot von Vermögen in der betrieblichen Altersvorsorge (§ 2 Abs. 2 BetrAVG). Auszahlungen sind aufgrund dieses Verbotes frühestens ab dem 62. Lebensjahr möglich. Das Oberlandesgericht Hamm hat dieses Verfügungsverbot durch ein Urteil bekräftigt (Az. 20 U 72/06) in dem ein Versicherer einem Arbeitnehmer die Auszahlung des Rückkaufswertes zu Recht verweigerte.

 

 

 

 

Denkfehler 'Laufzeit & Einstiegsalter'

Oft hört man Aussagen wie: "Wer spät noch Geld investiert sollte Aktienfonds meiden, denn man hat nicht mehr viel Zeit, um Verluste durch Kursschwankungen wieder auszugleichen".

Grafik Sparplan mit anschließendem AuszahlplanBei richtiger Betrachtung stellt sich die Frage nach einem eventuell "zu späten Einstiegsalter" jedoch überhaupt nicht. Im Endeffekt handelt es sich bei jeder Art der Rente nämlich immer um eine langfristige Anlage.

Zum Beispiel kann ein Aktienfonds-Sparplan bei Rentenbeginn direkt in einen Entnahmeplan übergehen, aus welchem dann nur mtl. kleine "Häppchen" entnommen werden. Dadurch bleibt das Gesamtkapital auch über den Ansparvorgang hinaus langfristig angelegt. Echte Werte

Beispiel: In der Ansparphase ist das Kapital 10 Jahre investiert (z.B. von Alter 55 bis 65). Mit Beginn eines anschließenden Entnahmeplans (Auszahlplans) bleibt das Kapital nun weitere z.B. 20 Jahre investiert und wächst dabei sogar noch weiter an. Diese Zeitspanne ist für einen Aktienfonds groß genug. Aus welchem Grund sollten "ältere" Menschen die Vorteile dieser Anlageform nicht für ihre spätere Rente nutzen?

 

Kundengelder gelten im Insolvenzfall des Versicherers nicht als 'echtes' Sondervermögen

Vielleicht wurde Ihnen schon einmal erzählt, dass eine Fondspolice 'Sondervermögen' wäre und deshalb bei Insolvenz der Versicherungsgesellschaft nicht in die Konkursmasse fallen würde. Diese Aussage ist in dieser Form nicht ganz korrekt. Richtig ist, dass bei einer fondsgebundenen Renten- oder Lebensversicherung Fondsanteile zwar Sondervermögen sind, diese jedoch der Versicherungsgesellschaft gehören und nicht dem Kunden. Stellungnahme Versicherung [pdf]

Folglich kann der Kunde als 'Nicht-Eigentümer' des Fondsdepots keine Aussonderung der Fondsanteile aus der Konkursmasse der Versicherungsgesellschaft geltend machen.   In diversen Foren ist zu lesen, dass Versicherungen den Status des Sondervermögens (im Sinne des Kunden) bestätigen bzw. gegenteilige Behauptungen sogar abstreiten. Beide Aussagen beruhen jedoch auf ungenauem Lesen der Prospekte. Versicherungen besprechen im Zusammenhang mit dem Begriff 'Sondervermögen' lediglich die Insolvenz der Fondsgesellschaft bzw. der Kapitalanlagegesellschaft/ Investmentgesellschaft und/oder die Insolvenz der Depotbank. Unser Beitrag behandelt jedoch die Insolvenz der Versicherung selbst.  

Nicht in die Konkursmasse fallen lediglich Fondsanteile aus "direkten" Fondsdepots; d.h. ein Depot, welches direkt auf den Namen des Kunden ausgestellt wurde (nicht über Versicherung). Solche Fondsdepots werden vom Wertpapierdienstleister (z.B. einer Bank) lediglich verwaltet, wodurch eine ganz klare Trennung von Bank- und Kundengeldern gewährleistet ist.

Produkt Eigentümer Fondsauswahl
Fondsdepot Kunde uneingeschränkt
Fondspolice Versicherung stark begrenzt

Eine fondsge- bundene Kapitalversicherung dagegen ist kein klassisches Fondsdepot, sondern eben eine Versicherung. Fondsgebundene Lebens- oder Rentenversicherungen dürfen übrigens nur von Versicherungsgesellschaften ausgestellt werden.

Gelder aus einer fondsgebundenen Lebensversicherung oder Rentenversicherung fallen daher bei Insolvenz ebenso in die Auffanggesellschaft "Protektor" (oder im schlimmsten Fall in die Konkursmasse), wie Gelder aus klassischen Kapitalversicherungen. Laut Versicherungsaufsichtgesetz (VAG - § 77a) werden Ansprüche der Versicherungsnehmer im Insolvenzfall vorrangig behandelt.

Für Sie als Kunden gilt der Status des Sondervermögens also nur, wenn Sie das Fondsvermögen z.B. bei einer Bank wie FIL Fondsbank usw. über ein Fondsdepot (auf Ihren Namen) erworben haben. Hier wird das Fondsvermögen dann im Falle einer Insolvenz einfach auf eine andere Bank übertragen (so genanntes Aussonderungsrecht).

 

Weiterzahlungspflicht und Auszahlungsverbot bei wirtschaftlicher Schieflage

Wie bereits weiter oben beschrieben, ist der Sparer bei Versicherungsprodukten nicht der Eigentümer des angesparten Guthabens, weshalb er im Gegensatz zu einem reinen Fondsdepot immer irgendwelchen Einschränkungen unterworfen ist. So können bei Versicherungen z.B. Einzahlungen zur Pflicht und gleichzeitig die Auszahlungen untersagt werden. § PHP314 Versicherungsaufsichtgesetz (VAG)

 

Fazit: Auch die fondsgebundene Variante der betrieblichen Altersvorsorge können wir nicht empfehlen. Spätestens durch die nicht abwählbare Beitragsgarantie versickern auch hier wieder einmal die angepriesenen Steuervorteile.

Wir bieten Ihnen daher ausschließlich reine Fondssparpläne über sog. "Fondsplattformen" an. Weitere Informationen dazu finden Sie unter dem Menüpunkt "Produkt".

Sie fragen sich, warum reine Fondssparpläne kaum angeboten werden? Hier finden Sie die Antwort

 

 

Das Konzept Gegen-Altersarmut.de >> Fondsdepot und flexible Anlagestrategie

Das Konzept Gegen-Altersarmut.de >> Fondsdepot und flexible Anlagestrategie

Logo GA Logo GA Das von Gegen-Altersarmut.de empfohlene Konzept ist die Besparung international gestreuter, konservativer und bankunabhängiger Aktienfonds. Anschließend kann über das Fondsvermögen in Form eines Auszahlplans verfügt werden. Dadurch bleibt das Gesamtkapital auch über den Ansparvorgang hinaus weiterhin langfristig angelegt. Die Frage nach einem "richtigen Einstiegsalter" stellt sich deshalb nicht. Ebenso wenig die nach der Laufzeit.

Damit höchste Flexibilität und Sicherheit gewährleistet ist, sollen Aktienfonds möglichst nicht über eine Versicherungsgesellschaft, sondern immer über ein Fondsdepot bespart werden. Als Kunde bleiben Sie dadurch, im Gegensatz zu Versicherungs- Riester oder Rürup-Produkten, immer der Eigentümer des gesamten Kapitals - auch in der Auszahlungsphase. Das Kapital ist dadurch uneingeschränkt vererbbar. Fondsdepot (Erklärung)   zum Beitrag "Entnahmeplan"

 

Besparung flexibler Aktienfonds mit aktiver Verlustminimierung:

Mit flexiblen Aktienfonds schlafen Sie ruhig bei jeder Marktlage. Denn eine Börsenkrise bedeutet erfahrungsgemäß nicht automatisch auch eine Krise bei einem gemanagten Fonds. Durch die Möglichkeit sich aus dem Aktienmarkt zurückzuziehen, können Kursrückgänge erheblich minimiert werden. zum Beitrag "Flexible Aktienfonds"

 

Auswirkung unserer Konditionen auf den Rückkaufwert

Bei einem Sparplan sollte man eine gezillmerte Variante unbedingt vermeiden, denn eine Zillmerung sorgt durch die Kostenvorausbelastung für schlechtere Rückkaufswerte - vor allem in den ersten Jahren. Bei Besparung Ihres Fondsdepots über www.gegen-altersarmut.de profitieren Sie dabei von umfangreichem Hintergrundwissen und extrem günstigen Konditionen. Nachfolgender Vergleich verdeutlicht den Vorteil. Modellrechnungen im Vergleich

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Dies sind nur einige Punkte aus unserer Preis/Leistungs-Garantie für unsere Kunden.