Vergleichsrechnung Nachsteuer-Ergebnis BAV-Fondspolice & Sparplan

Bild RechnerNachfolgende Informationen dienen zum Verständnis und können keine Steuerberatung ersetzen. Grundsätzlich sollte deshalb bei jeder Kapitalanlage ein Steuerberater zu Rate gezogen werden. Auch müssen sämtliche Abrechnungen, Steuermitteilungen usw. zu den besparten Fonds sorgfältig aufbewahrt werden.

In den Vergleichen weiter unten berücksichtigen wir keine Steuervorteile und rechnen bei allen Produkten mit gleichem Beitrag von 100,-€. Dadurch erhält der Sparer ein realistischeres Bild über die tatsächliche 'Rentabilität' der betrieblichen Fondspolice.

Die Fehlbeträge im Vergleich zum normalen, ungeförderten Fondssparplan erfordern meist mehr als das Doppelte an Einzahlungen, um später zumindest theoretisch die gleiche Rente wie beim ungeförderten Fondssparplan zu erhalten. Lesenswert ist auch eine versicherungsinterne Berechnung. zum Beitrag "BAV"  Trotz Zulagen & Steuervorteile weniger Kapital/Rente [pdf]

Im Übrigen vergleichen wir nur die staatlich geförderten (Fonds-) Produkte mit einem normalen, reinen Fondssparplan. Von der betrieblichen Altersvorsorge mit einer klassischen Kapitallebens- oder privaten Rentenversicherung ist grundsätzlich abzuraten. Ein großer Teil unserer Internetseite widmet diesem Thema. zum Beitrag "klassische Kapitalversicherung"

 

 

Für nachfolgende Vergleiche von <BAV> mit <Fondssparplan> gilt:

 

Bild Dreieck

 

BAV (Direktversicherung - "Bruttoentgeltumwandlung")

 

Gerechnet mit Nettorendite von 4% pro Jahr (Wertentwicklung der Fonds: 8% p.a.)

Nach einer Studie der Frankfurt School of Finance & Management und eigene Angaben eines Versicherers vermindert die Sicherstellung der eingezahlten Beiträge die Fondsrendite langfristig um 3-5% pro Jahr. Erwirtschaftet ein Fonds ohne Beitragsgarantie eine Rendite von z.B. 8% p.a., so bleibt beim selben Fonds mit Beitragsgarantie im Durchschnitt nur 3-5% p.a. übrig. Abschluss- und Verwaltungskosten vermindern die Rendite nochmals um ca. 1-1,5% p.a.. Wir rechnen mit großzügigen 4% p.a.

 

So errechnet sich die Höhe der BAV:

Ablaufleistung (bei mtl. 100,-€, 35 Jahre und bei 4% p.a. - inkl. Überschüsse) [90.298,‑€]
Rente 5% p.a. (inkl. Überschüsse - nicht garantiert!) ergibt  jährlich 4.515,-€ und dadurch monatlich 376,-€
Minus Steuer (100% der Rente wird versteuert mit pers. Steuersatz von z.B. 20%)   376,-€ x 1,00 x 0,20  -75,-€
Mtl. Auszahlung     (Nachsteuer-Rente)   376,-€ - 75,-€ 301,-€
Minus Sozialvers. (gesetzlich Versicherte zahlen 10 Jahre lang zur Zeit 17,55% der Rente) 376,-€  x 0,1755 -66,-€
Kürzung gesetzl. Rente Geringerer Bruttolohn = weniger Einzahlungen in die Rentenkasse => Kürzung Rente* -50,-€
Mtl. Auszahlung     301,-€ - 66,-€ - 50,-€ 185,-€

ACHTUNG: Kapital nicht mehr verfügbar, weil Verrentung über Versicherung (sofortbeginnende Rentenversicherung)

 

So errechnet sich die Höhe der Kapitalauszahlung der BAV (ab 62):

Ablaufleistung (bei mtl. 100,-€, 35 Jahre und bei 4% p.a. - inkl. nicht garantierter Überschüsse) 90.298,‑€
Minus Steuer (100% der Auszahlung wird versteuert mit persönlichem Steuersatz von z.B. 30%**)    90.298 € x 0,30  -27.089,‑€
Kapitalauszahlung           (Nachsteuer-Auszahlung)   90.298,-€ - 27.089,-€ 63.209,‑€
Minus Sozialvers. (gesetzlich Versicherte zahlen 17,55% der Auszahlung in 10 Jahren) 90.298 € x 0,1755 -15.847,-€
Kürzung gesetzl. Rente (vom 65. bis 85. Lebensjahr ergibt sich ein Fehlbetrag) mtl. 50,-€ x 20 Jahre -12.000,-€
Kapitalauszahlung 63.209 € - 15.847 € - 12.000,-€ 35.362,-€

* Bei Rentenanpassung von 1,1% jährlich; Quelle: Rentenrechner

**Durch den hohen Auszahlungsbetrag zzgl. des regulären Einkommens gilt für Sie natürlich ein hoher Steuersatz.  39,1% nach Grundtabelle, 30,1% Splittingtabelle, Einkommen 20.000,-€, 2 Kinder. Quelle: Steuerrechner

 

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BAV (Riesterrente - "Nettoentgeltumwandlung")

 

Gerechnet mit Nettorendite von 4% pro Jahr (Wertentwicklung der Fonds: 8% p.a.)

Nach einer Studie der Frankfurt School of Finance & Management und eigene Angaben eines Versicherers vermindert die Sicherstellung der eingezahlten Beiträge die Fondsrendite langfristig um 3-5% pro Jahr. Erwirtschaftet ein Fonds ohne Beitragsgarantie eine Rendite von z.B. 8% p.a., so bleibt beim selben Fonds mit Beitragsgarantie im Durchschnitt nur 3-5% p.a. übrig. Abschluss- und Verwaltungskosten vermindern die Rendite nochmals um ca. 1-1,5% p.a.. Wir rechnen mit großzügigen 4% p.a.

 

So errechnet sich die Höhe der Riester-BAV:

Ablaufleistung (bei mtl. 100,-€, 35 Jahre und bei 4% p.a. - inkl. Überschüsse) [90.298,‑€]
Rente 5% p.a. (inkl. Überschüsse - nicht garantiert!) ergibt  jährlich 4.515,-€ und dadurch monatlich 376,-€
Minus Steuer (100% der Rente wird versteuert mit pers. Steuersatz von z.B. 20%)   376,-€ x 1,00 x 0,20  -75,-€
Mtl. Auszahlung     (Nachsteuer-Rente)   376,-€ - 75,-€ 301,-€
Minus Sozialvers. (gesetzlich Versicherte zahlen 10 Jahre lang zur Zeit 17,55% der Rente) 376,-€  x 0,1755 -66,-€
Mtl. Auszahlung     301,-€ - 66,-€ 235,-€

ACHTUNG: Kapital nicht mehr verfügbar, weil Verrentung über Versicherung (sofortbeginnende Rentenversicherung)

 

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Fondssparplan (wie wir ihn anbieten)

Fälschlicherweise glauben viele, dass die Rendite eines Fonds oder die Rentenzahlungen aufgrund der Abgeltungssteuer um 25% gemindert würden. Dem ist jedoch nicht so! Steuer-Irrtümer

Zunächst sollte man wissen, dass sich die Erträge aus einer Fondsanlage sich in sog. "Zinsen", "Dividenden" und "Kursgewinne" unterteilen lassen. Mit Einführung der Abgeltungssteuer werden nun seit 2009 automatisch 25% dieser Erträge an das Finanzamt abgeführt. Dabei gilt:

 

  • Zinsen und Dividenden werden jährlich mit 25% besteuert.

    Mit einem ausreichenden Freistellungsauftrag kann der Abzug für die nächsten Jahre vermieden werden.

  • Kursgewinne hingegen werden erst zum Zeitpunkt des Verkaufs mit 25% besteuert.

    Bei einem Komplettverkauf des Fondsguthabens wären das die bekannten 25% auf den Kursgewinn-Anteil. Meist ist jedoch eine monatliche Rente gewünscht, weshalb ein Komplettverkauf entfällt. Man entnimmt dann durch einen so genannten Entnahmeplan nur kleine 'Häppchen', aus denen lediglich der anteilige Kursgewinn zu versteuern ist.

    Damit der Anleger die angesammelten Zinsen und Dividenden beim Verkauf seiner Fondsanteile letztlich nicht nochmals versteuern muss (Doppelbesteuerung), hat der Gesetzgeber folgendes geregelt: Der Anleger kann seinen Veräußerungsgewinn beim Verkauf um die bis dahin entstandenen Thesaurierungsbeträge (Zinsen und Dividenden) bereinigen, d.h. abziehen. Bei einer Inlandsverwahrung eines in Deutschland gegründeten thesaurierenden Fonds übernimmt dies die depotführende Stelle (z.B. FIL Fondsbank). Bei ausländisch thesaurierenden Fonds muss dem Finanzamt nachgewiesen werden, dass Zinsen und Dividenden bereits versteuert wurden.

  • Die Steuer wird direkt von der Bank abgeführt. Sie brauchen sich um nichts zu kümmern.

    Bei ausländischen thesaurierenden Fonds (das sind Fonds welche Zinsen und Dividenden automatisch wiederanlegen) erfolgt kein automatischer Abzug. Zinsen und Dividenden von ausländischen thesaurierenden Fonds müssen in der Steuererklärung angegeben werden. Diesen Aufwand ersparen wir unseren Kunden durch gezielte Auswahl von steuerlich einfacheren Varianten. Fondsvarianten

  • Zuzüglich Solidaritätszuschlag + Kirchensteuer ergibt sich ein max. Steuersatz von 28%.
  • Ist Ihr persönlicher Steuersatz niedriger als der Abgeltungssteuer-Satz, so wird Ihnen die Differenz im Rahmen der Einkommensteuererklärung zurückerstattet.

 

 

In unserem Beispiel nehmen wir folgende Werte an:

  • Ausgabeaufschlag regulär 5%, abzüglich 100% Rabatt: 0%
  • Depotgebühren: 0,25% des Fondsvermögens; mind. 25,-€ max. 50,-€ (FIL Fondsbank)
  • Die Rendite der Fonds wird mit 8% angenommen. Davon 7% aus Kursgewinnen und 1% aus Zinsen und Dividenden.   Bei der Durchsicht der Depots und Steuermitteilungen stellten wir bislang lediglich geringe steuerpflichtige Erträge von ca.  0,5% bis 1% p.a. fest.   
  • Von diesen 1% p.a. wird seit 2009 jährlich max. 28% an das Finanzamt abgeführt. Dies mindert die Nettorendite auf 7,72 % pro Jahr.

    Das Finanzamt vermindert durch die Abgeltungssteuer + Solidaritätszuschlag + Kirchensteuer die Rendite um 0,28% p.a. (0,28% = 1% x 0,28). Dadurch ergibt sich eine Nettorendite von 7,72% pro Jahr.

    Die Ablaufleistung in Höhe von 196.361 Euro besteht aus bereits versteuerten Zinsen und Dividenden (7,5%), der Summe der eingezahlten Beiträge (21%) sowie aus zu versteuernden Kursgewinnen (71,5%).

 

So errechnet sich die Höhe der Nachsteuer-Rente beim Fondssparplan:

Ablaufleistung bei mtl. 100 €, 35 Jahre und bei 7,72% Nettorendite p.a. abzgl. Depotgebühren FFB 196.361,‑€
Rente 5% p.a. ergibt  jährlich 9.818,-€ und dadurch monatlich 818,-€
Minus Steuer (71,5 % der Rente wird versteuert mit Abgeltungssteuer, max. 28%)   818,-€ x 0,715 x 0,28  -164,-€
Mtl. Auszahlung     (Nachsteuer-Rente)   818,-€ - 164,-€ 654,-€

Im genannten Beispiel bleibt Ihr Kapital erhalten und verfügbar. Die Höhe der Rentenauszahlung ist frei wählbar

 

Übrigens: Die Höhe der Rentenauszahlung ändert sich durch die Abgeltungssteuer nicht, denn die Steuer wird dem Gesamtfondsvermögen entnommen (und nicht bei den monatlichen Auszahlungen). Zum besseren Vergleich der Größenordnung ist in obiger Tabelle die Abgeltungssteuer jedoch bei den monatlichen Entnahmen eingerechnet.

 

 

So errechnet sich die Höhe der Kapitalauszahlung beim Fondssparplan:

Ablaufleistung bei mtl. 100 €, 35 Jahre und bei 7,72% Nettorendite p.a. abzgl. Depotgebühren FFB 196.361,‑€
Minus Steuer max. 28% des zu versteuernden Ertrags. Dieser errechnet sich aus Ablaufleistung minus gezahlte Beiträge minus Dividenden:  (196.361 € - 42.000 € - 14.727 €) x 0,28  -39.098,‑€
Kapitalauszahlung   (Nachsteuer-Auszahlung)   196.361,-€ - 39.098,-€ 157.263,‑€

 

Wer schon von Beginn an einen Todesfallschutz benötigt, kann in den ersten Jahren ca. 3 bis 5% des Monatsbeitrags in eine separate Risikolebensversicherung (fallende Todesfallsumme) investieren. Die Ablaufleistung (bzw. Rente) verringert sich dann entsprechend um 3 bis 5% (Nichtraucher/Raucher) auf ca. 153.000,-€ / 150.000,-€ (bzw. Rente ca. 636,-€ / 623,-€).

 

Tipp:  Durch Ausschöpfen des persönlichen Sparerfreibetrages kann die Besteuerung sogar noch reduziert werden. Denn nur die Kapitalerträge, welche 1.000,-€/2.000,-€ (ledig/verheiratet) übersteigen, werden besteuert.

Bei den obigen Berechnungen zum Fondssparplan wurde mit max. Steuersatz (28%) und ohne Freistellungsauftrag gerechnet.

 

 

Entwicklung eines Entnahmeplans mit Entnahme von 5% p.a.

Entwicklung von 196.361,-€ bei einer Nachsteuerrendite von 7,72% p.a. trotz einer monatlichen Auszahlung von 818,-€ (= 5% p.a) über verschiedene Zeiträume.

Zeitraum Einmalanlage Mtl. Entnahme
vor Steuern  / nach Steuern
Depotwert*
20 Jahre 196.361,-€ 818,-€ / 654,-€ 412.979,-€
30 Jahre 196.361,-€ 818,-€ / 654,-€ 721.837,-€

Künftige Werte können höher oder niedriger ausfallen

*Abgeltungsteuer berücksichtigt
Künftige Werte können höher oder niedriger ausfallen