Nachfolgende Informationen dienen zum Verständnis und können keine Steuerberatung ersetzen. Grundsätzlich sollte deshalb bei jeder Kapitalanlage ein Steuerberater zu Rate gezogen werden. Auch müssen sämtliche Abrechnungen, Steuermitteilungen usw. zu den besparten Fonds sorgfältig aufbewahrt werden.
Auf dieser Seite vergleichen wir für Sie eine reine Aktienfonds-Einmalanlage bei Abschluss vor und ab 2009 (ohne und mit Abgeltungssteuer). Bei unseren Berechnungen haben wir sämtliche Steuern und Gebühren berücksichtigt.
Wie realistisch ist eine langfristige Wertsteigerung von 8% pro Jahr?
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Renditen MSCI World Index TR (weltweiter Aktienindex) |
| Renditen internationaler Aktienfonds |
Alle Einzahlungen welche bis 31.12.2008 getätigt wurden, unterliegen dem Bestandsschutz. Die Steuer auf Kursgewinne entfällt nach mindestens 12 Monaten Haltedauer.
Bei der Durchsicht der Depots und Steuermitteilungen stellten wir bislang lediglich geringe steuerpflichtige Erträge von ca.
0,5% bis 1% p.a. fest.
Das Finanzamt vermindert durch die Abgeltungssteuer + Solidaritätszuschlag + Kirchensteuer die Rendite um 0,28% p.a. (0,28% = 1% x 0,28). Dadurch ergibt sich eine Nettorendite von 7,72% pro Jahr.
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Ablaufleistung gesamt: (bei 99.998,-€, 15 Jahre, 7,72% Nettorendite p.a. und abzgl. Depotgebühren) |
304.033,-€ |
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Rente durch Entnahmeplan z.B. 6% p.a. ergibt jährlich |
18.242,-€ |
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Rente durch Entnahmeplan z.B. 6% ergibt monatlich |
1.520,-€ |
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Minus Steuer |
0,-€ |
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Monatliche Auszahlung |
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1.520,-€ |
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Ablaufleistung gesamt: (bei 99.998,-€, 15 Jahre, 7,72% Nettorendite p.a. und abzgl. Depotgebühren) |
304.033,-€ |
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Minus Steuer: |
0,-€ |
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Kapitalauszahlung |
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304.033,-€ |
Wie bereits erwähnt lassen sich die Erträge aus einer Fondsanlage in sog. "Zinsen", "Dividenden" und "Kursgewinne" unterteilen. Mit Einführung der Abgeltungssteuer werden nun seit 2009 automatisch 25% dieser Erträge an das Finanzamt abgeführt. Es gilt dabei:
Mit einem ausreichenden Freistellungsauftrag kann der Abzug für die nächsten Jahre vermieden werden.
Damit der Anleger die angesammelten Zinsen und Dividenden beim Verkauf seiner Fondsanteile letztlich nicht nochmals versteuern muss (Doppelbesteuerung), hat der Gesetzgeber folgendes geregelt: Der Anleger kann seinen Veräußerungsgewinn beim Verkauf um die bis dahin entstandenen Thesaurierungsbeträge (Zinsen und Dividenden) bereinigen, d.h. abziehen. Bei einer Inlandsverwahrung eines in Deutschland gegründeten thesaurierenden Fonds übernimmt dies die depotführende Stelle (z.B. Ebase).
Bei ausländischen thesaurierenden Fonds (das sind Fonds welche Zinsen und Dividenden automatisch wiederanlegen) erfolgt kein automatischer Abzug. Zinsen und Dividenden von ausländischen thesaurierenden Fonds müssen in der Steuererklärung angegeben werden.
Tipp: Durch Ausschöpfen des persönlichen Sparerfreibetrages kann die Besteuerung sogar noch reduziert werden. Denn nur die Kapitalerträge, welche 750,-€/1.500,-€ (ledig/verheiratet) übersteigen werden besteuert. Zusammen mit der Werbungskostenpauschale von 51,-€/102,-€ (ledig/verheiratet) ergibt sich ein Gesamtfreibetrag von 801,-€/1.602,-€. Bei den Berechnungen zur Fondsanlage wurde mit max. Steuersatz und ohne Freistellungsauftrag gerechnet.
Bei der Durchsicht der Depots und Steuermitteilungen stellten wir bislang lediglich geringe steuerpflichtige Erträge von ca.
0,5% bis 1% p.a. fest.
Das Finanzamt vermindert durch die Abgeltungssteuer + Solidaritätszuschlag + Kirchensteuer die Rendite um 0,28% p.a. (0,28% = 1% x 0,28). Dadurch ergibt sich eine Nettorendite von 7,72% pro Jahr.
Damit der Anleger die angesammelten Zinsen und Dividenden beim Verkauf seiner Fondsanteile letztlich nicht nochmals versteuern muss (Doppelbesteuerung), hat der Gesetzgeber folgendes geregelt: Der Anleger kann seinen Veräußerungsgewinn beim Verkauf um die bis dahin entstandenen Thesaurierungsbeträge (Zinsen und Dividenden) bereinigen, d.h. abziehen. Bei einer Inlandsverwahrung eines in Deutschland gegründeten thesaurierenden Fonds übernimmt dies die depotführende Stelle (z.B. Ebase). Bei ausländisch thesaurierenden Fonds muss dem Finanzamt nachgewiesen werden, dass Zinsen und Dividenden bereits versteuert wurden.
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Die 304.033 Euro bestehen zu 6% aus Zinsen und Dividenden sowie der Summe des eingezahlten Beitrages (33%). Daher werden lediglich 61% der Auszahlung versteuert.
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Ablaufleistung gesamt: bei 99.998,-€, 15 Jahre, 7,72% Nettorendite p.a. abzgl. Depotgebühren |
304.033,-€ |
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Rente durch Entnahmeplan z.B. 6% p.a. ergibt jährlich |
18.242,-€ |
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Rente durch Entnahmeplan z.B. 6% p.a. ergibt monatlich |
1.520,-€ |
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Minus Steuer (maximaler Steuersatz 28%) 1.520,-€ x 0,28 x 0,61 |
- 260,-€ |
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Monatliche Auszahlung (1.520,-€ - 260,-€) |
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1.260,-€ |
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Ablaufleistung gesamt: bei 99.998,-€, 15 Jahre, 7,72% Nettorendite p.a. abzgl. Depotgebühren |
304.033,-€ |
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minus angesammelte Dividenden (= 6% von 304.033,-€) |
18.242,-€ |
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minus eingezahlter Beitrag |
100.000,-€ |
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zu versteuernder Ertrag |
185.791,-€ |
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Abgeltungssteuer (maximaler Steuersatz 28%) 185.791,-€ x 0,28 |
52.021,-€ |
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Kapitalauszahlung (304.033,-€ - 52.021,-€) |
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252.012,-€ |
Entwicklung von 304.033,-€ bei einer Nachsteuerrendite von 7,72% p.a. trotz einer monatlichen Auszahlung von 1.520,-€ (= 6% p.a) über verschiedene Zeiträume.
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| Zeitraum |
Einmalanlage |
Mtl. Entnahme |
Depotwert* |
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| 20 Jahre |
304.033,-€ |
1.520,-€ |
534.358,-€ |
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| 30 Jahre |
304.033,-€ |
1.520,-€ |
862.757,-€ |
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*Abgeltungsteuer berücksichtigt |
Künftige Werte können höher oder niedriger ausfallen |