Einmalanlage

Nachsteuer-Ergebnis bei Abschluss VOR und AB 2009

Nachfolgende Informationen dienen zum Verständnis und können keine Steuerberatung ersetzen. Grundsätzlich sollte deshalb bei jeder Kapitalanlage ein Steuerberater zu Rate gezogen werden. Auch müssen sämtliche Abrechnungen, Steuermitteilungen usw. zu den besparten Fonds sorgfältig aufbewahrt werden.

 

Auf dieser Seite vergleichen wir für Sie eine reine Aktienfonds-Einmalanlage bei Abschluss vor und ab 2009 (ohne und mit Abgeltungssteuer). Bei unseren Berechnungen haben wir sämtliche Steuern und Gebühren berücksichtigt.

 

 

Für die Einmalzahlung bei Abschluss VOR und AB 2009 gelten folgende Bedingungen:

  • Anlagebetrag 100.000,-€
  • Ansparzeit: 15 Jahre
  • Angenommene Wertentwicklung der Fonds von 8% pro Jahr

    Wie realistisch ist eine langfristige Wertsteigerung von 8% pro Jahr?

    Renditen MSCI World Index TR (weltweiter Aktienindex) Renditen internationaler Aktienfonds
  • Ausgabeaufschlag regulär 5%, abzüglich 100% Rabatt: 0%
  • Depotgebühren: 0,25% des Fondsvermögens; mind. 18,-€ max. 40,-€ (FFB)
  • Transaktionskosten für den Kauf des Fonds: 2,-€ - Es werden 99.998,-€ angelegt.

 

Bild Dreieck

 

Einmalzahlung als reine Aktienfondsanlage bis 31.12.2008

Alle Einzahlungen welche bis 31.12.2008 getätigt wurden, unterliegen dem Bestandsschutz. Die Steuer auf Kursgewinne entfällt nach mindestens 12 Monaten Haltedauer.

 

 

In unserem Beispiel nehmen wir folgende Werte an:

  • Die Rendite der Fonds von 8% wird von uns mit 7% aus Kursgewinnen und 1% aus Zinsen und Dividenden angenommen. Bei der Durchsicht der Depots und Steuermitteilungen stellten wir bislang lediglich geringe steuerpflichtige Erträge von ca.  0,5% bis 1% p.a. fest. 
  • Von diesen 1% p.a. wird seit 2009 jährlich max. 28% an das Finanzamt abgeführt. Dies mindert die Nettorendite auf 7,72 % pro Jahr

    Das Finanzamt vermindert durch die Abgeltungssteuer + Solidaritätszuschlag + Kirchensteuer die Rendite um 0,28% p.a. (0,28% = 1% x 0,28). Dadurch ergibt sich eine Nettorendite von 7,72% pro Jahr.

 

 

Höhe der Nachsteuer-Rente bei reinen Aktienfondsanlagen (Einzahlung bis 2008):

Ablaufleistung gesamt:

(bei 99.998,-€, 15 Jahre, 7,72% Nettorendite p.a. und abzgl. Depotgebühren)

304.033,-€

Rente durch Entnahmeplan z.B. 6% p.a. ergibt jährlich

 

 18.242,-€

Rente durch Entnahmeplan z.B. 6% ergibt monatlich

 

1.520,-€

Minus Steuer

 0,-€

Monatliche Auszahlung

1.520,-€

 

 

Höhe der Kapitalauszahlung bei reinen Aktienfondsanlagen (Einzahlung bis 2008):

Ablaufleistung gesamt:

(bei 99.998,-€, 15 Jahre, 7,72% Nettorendite p.a. und abzgl. Depotgebühren)

304.033,-€

Minus Steuer:

 

0,-€

Kapitalauszahlung

304.033,-€

 

 

 

 

 

 

Einmalzahlung als reine Aktienfondsanlage ab 2009

Wie bereits erwähnt lassen sich die Erträge aus einer Fondsanlage in sog. "Zinsen", "Dividenden" und "Kursgewinne" unterteilen. Mit Einführung der Abgeltungssteuer werden nun seit 2009 automatisch 25% dieser Erträge an das Finanzamt abgeführt. Es gilt dabei:

  • Zinsen und Dividenden werden jährlich mit 25% besteuert.

    Mit einem ausreichenden Freistellungsauftrag kann der Abzug für die nächsten Jahre vermieden werden.

  • Kursgewinne hingegen werden erst zum Zeitpunkt der Auszahlung mit 25% besteuert.

    Damit der Anleger die angesammelten Zinsen und Dividenden beim Verkauf seiner Fondsanteile letztlich nicht nochmals versteuern muss (Doppelbesteuerung), hat der Gesetzgeber folgendes geregelt: Der Anleger kann seinen Veräußerungsgewinn beim Verkauf um die bis dahin entstandenen Thesaurierungsbeträge (Zinsen und Dividenden) bereinigen, d.h. abziehen. Bei einer Inlandsverwahrung eines in Deutschland gegründeten thesaurierenden Fonds übernimmt dies die depotführende Stelle (z.B. Ebase).

  • Die Steuer wird direkt von der Bank abgeführt. Sie brauchen sich um nichts zu kümmern.

    Bei ausländischen thesaurierenden Fonds (das sind Fonds welche Zinsen und Dividenden automatisch wiederanlegen) erfolgt kein automatischer Abzug. Zinsen und Dividenden von ausländischen thesaurierenden Fonds müssen in der Steuererklärung angegeben werden.

  • Zuzüglich Solidaritätszuschlag + Kirchensteuer ergibt sich ein max. Steuersatz von 28%.
  • Ist Ihr persönlicher Steuersatz niedriger als der Abgeltungssteuer-Satz, so wird Ihnen die Differenz im Rahmen der Einkommensteuererklärung zurückerstattet.

 

Tipp:  Durch Ausschöpfen des persönlichen Sparerfreibetrages kann die Besteuerung sogar noch reduziert werden. Denn nur die Kapitalerträge, welche 750,-€/1.500,-€ (ledig/verheiratet) übersteigen werden besteuert. Zusammen mit der Werbungskostenpauschale von 51,-€/102,-€ (ledig/verheiratet) ergibt sich ein Gesamtfreibetrag von 801,-€/1.602,-€. Bei den Berechnungen zur Fondsanlage wurde mit max. Steuersatz und ohne Freistellungsauftrag gerechnet.

 

 

In unserem Beispiel nehmen wir folgende Werte an:

  • Die Rendite der Fonds von 8% wird von uns mit 7% aus Kursgewinnen und 1% aus Zinsen und Dividenden angenommen. Bei der Durchsicht der Depots und Steuermitteilungen stellten wir bislang lediglich geringe steuerpflichtige Erträge von ca.  0,5% bis 1% p.a. fest. 
  • Von diesen 1% p.a. wird seit 2009 jährlich max. 28% an das Finanzamt abgeführt. Dies mindert die Nettorendite auf 7,72 % pro Jahr

    Das Finanzamt vermindert durch die Abgeltungssteuer + Solidaritätszuschlag + Kirchensteuer die Rendite um 0,28% p.a. (0,28% = 1% x 0,28). Dadurch ergibt sich eine Nettorendite von 7,72% pro Jahr.

  • Die Steuer auf Kursgewinne wird erst mit Auszahlungen fällig.

    Damit der Anleger die angesammelten Zinsen und Dividenden beim Verkauf seiner Fondsanteile letztlich nicht nochmals versteuern muss (Doppelbesteuerung), hat der Gesetzgeber folgendes geregelt: Der Anleger kann seinen Veräußerungsgewinn beim Verkauf um die bis dahin entstandenen Thesaurierungsbeträge (Zinsen und Dividenden) bereinigen, d.h. abziehen. Bei einer Inlandsverwahrung eines in Deutschland gegründeten thesaurierenden Fonds übernimmt dies die depotführende Stelle (z.B. Ebase). Bei ausländisch thesaurierenden Fonds muss dem Finanzamt nachgewiesen werden, dass Zinsen und Dividenden bereits versteuert wurden.

    Die 304.033 Euro bestehen zu 6% aus Zinsen und Dividenden sowie der Summe des eingezahlten Beitrages (33%). Daher werden lediglich 61% der Auszahlung versteuert.

 

 

So errechnet sich die Höhe der Nachsteuer-Rente bei reinen Aktienfondsanlagen:

Ablaufleistung gesamt:

bei 99.998,-€, 15 Jahre, 7,72% Nettorendite p.a. abzgl. Depotgebühren

304.033,-€

Rente durch Entnahmeplan z.B. 6% p.a. ergibt jährlich

 

 18.242,-€

Rente durch Entnahmeplan z.B. 6% p.a. ergibt monatlich

 

1.520,-€

Minus Steuer (maximaler Steuersatz 28%)  1.520,-€ x 0,28 x 0,61

 - 260,-€

Monatliche Auszahlung   (1.520,-€ - 260,-€)

1.260,-€

 

 

So errechnet sich die Höhe der Kapitalauszahlung  bei reinen Aktienfondsanlagen:

Ablaufleistung gesamt:

bei 99.998,-€, 15 Jahre, 7,72% Nettorendite p.a. abzgl. Depotgebühren

304.033,-€

minus angesammelte Dividenden (= 6% von 304.033,-€)

 

 18.242,-€

minus eingezahlter Beitrag

 100.000,-€

zu versteuernder Ertrag

 

185.791,-€

Abgeltungssteuer (maximaler Steuersatz 28%) 185.791,-€ x 0,28

 

52.021,-€

Kapitalauszahlung   (304.033,-€ - 52.021,-€)

252.012,-€

 

 

Entwicklung eines Entnahmeplans mit Entnahme von 6% p.a.

Entwicklung von 304.033,-€ bei einer Nachsteuerrendite von 7,72% p.a. trotz einer monatlichen Auszahlung von 1.520,-€ (= 6% p.a) über verschiedene Zeiträume.

  Zeitraum

Einmalanlage

Mtl. Entnahme

Depotwert*

 
  20 Jahre

304.033,-€

1.520,-€

534.358,-€

 
  30 Jahre

304.033,-€

1.520,-€

862.757,-€

 

*Abgeltungsteuer berücksichtigt

Künftige Werte können höher oder niedriger ausfallen