Fälschlicherweise glauben viele, dass bei Fonds die Rentenzahlungen aufgrund der Abgeltungssteuer um 25% gemindert würden. Dem ist jedoch definitiv nicht so, denn die in Depotwert und Rente anteilige Eigenleistung ist nicht steuerpflichtig, sondern lediglich die Gewinne.
Auch die jährliche Rendite wird nicht um 25% gemindert. Dies ist nur bei reinen Zinsprodukten der Fall, nicht jedoch bei Aktienfonds, denn hier besteht die Rendite zum großen Teil aus Kursgewinnen. Steuer-Irrtümer
Zudem kann die Besteuerung durch das Ausschöpfen des persönlichen Sparerfreibetrages reduziert werden.
Nachfolgende Informationen dienen zum Verständnis und können keine Steuerberatung ersetzen.
Grundsätzlich sollte deshalb bei jeder Kapitalanlage ein Steuerberater zu Rate gezogen werden. Auch müssen sämtliche Abrechnungen, Steuermitteilungen usw. zu den besparten Fonds sorgfältig aufbewahrt werden.
Zunächst sollte man wissen, dass sich die Erträge aus einer Fondsanlage sich in sog. "Zinsen", "Dividenden" und "Kursgewinne" unterteilen lassen. Mit Einführung der Abgeltungssteuer werden nun seit 2009 automatisch 25% dieser Erträge an das Finanzamt abgeführt. Dabei gilt:
Mit einem ausreichenden Freistellungsauftrag kann der Abzug für die nächsten Jahre vermieden werden.
Kursgewinne hingegen werden erst zum Zeitpunkt des Verkaufs mit 25% besteuert.
Bei einem Komplettverkauf des Fondsguthabens wären das die bekannten 25% auf den Kursgewinn-Anteil. Meist ist jedoch eine monatliche Rente gewünscht, weshalb ein Komplettverkauf entfällt. Man entnimmt dann durch einen so genannten Entnahmeplan nur kleine 'Häppchen', aus denen lediglich der anteilige Kursgewinn zu versteuern ist.
Damit der Anleger die angesammelten Zinsen und Dividenden beim Verkauf seiner Fondsanteile letztlich nicht nochmals versteuern muss (Doppelbesteuerung), hat der Gesetzgeber folgendes geregelt: Der Anleger kann seinen Veräußerungsgewinn beim Verkauf um die bis dahin entstandenen Thesaurierungsbeträge (Zinsen und Dividenden) bereinigen, d.h. abziehen. Bei einer Inlandsverwahrung eines in Deutschland gegründeten thesaurierenden Fonds übernimmt dies die depotführende Stelle (z.B. FIL Fondsbank). Bei ausländisch thesaurierenden Fonds muss dem Finanzamt nachgewiesen werden, dass Zinsen und Dividenden bereits versteuert wurden.
Bei ausländischen thesaurierenden Fonds (das sind Fonds welche Zinsen und Dividenden automatisch wiederanlegen) erfolgt kein automatischer Abzug. Zinsen und Dividenden von ausländischen thesaurierenden Fonds müssen in der Steuererklärung angegeben werden. Diesen Aufwand ersparen wir unseren Kunden durch gezielte Auswahl von steuerlich einfacheren Varianten. Fondsvarianten
Die Besteuerung des Anlegers wird ab dem Jahr 2018 teilweise auf den Fonds verlagert. Der Fondsverband BVI geht davon aus, dass es dabei unter dem Strich für den Sparer praktisch zu keiner Mehrbelastung kommt. Aus diesem Grund passen wir unsere Berechnungen auch nicht an. Falls dadurch ggf. eine Teilfreistellung nicht berücksichtigt wird, fällt das wirkliche Ergebnis dann sogar etwas besser aus als in unseren Berechnungen.
Das Finanzamt vermindert durch die Abgeltungssteuer + Solidaritätszuschlag + Kirchensteuer die Rendite um 0,28% p.a. (0,28% = 1% x 0,28). Dadurch ergibt sich eine Nettorendite von 7,72% pro Jahr.
Die Ablaufleistung in Höhe von 303.768 Euro besteht aus bereits versteuerten Zinsen und Dividenden (6%), der Summe des eingezahlten Beitrages (33%) sowie aus zu versteuernden Kursgewinnen (61%).
Ablaufleistung | bei 99.998,-€, 15 Jahre, 7,72% Nettorendite p.a. und abzgl. Depotgebühren FFB | 303.768,‑€ |
Rente 5% p.a. | ergibt jährlich 15.188,-€ und dadurch monatlich | 1.266,-€ |
Minus Steuer | (61 % der Rente wird versteuert mit Abgeltungssteuer, max. 28%) 1.266,-€ x 0,61 x 0,28 | -216,-€ |
Mtl. Auszahlung | (Nachsteuer-Rente) 1.266,-€ - 216,-€ | 1.050,-€ |
Übrigens: Die Höhe der Rentenauszahlung ändert sich durch die Abgeltungssteuer nicht, denn die Steuer wird dem Gesamtfondsvermögen entnommen (und nicht bei den monatlichen Auszahlungen). Zum besseren Vergleich der Größenordnung ist in obiger Tabelle die Abgeltungssteuer jedoch bei den monatlichen Entnahmen eingerechnet.
Ablaufleistung | bei 99.998,-€, 15 Jahre, 7,72% Nettorendite p.a. und abzgl. Depotgebühren FFB | 303.768,‑€ |
Minus Steuer | max. 28% des zu versteuernden Ertrags. Dieser errechnet sich
aus Ablaufleistung minus gezahltem Beitrag minus Dividenden: (303.768 € - 100.000 € - 18.226 €) x 0,28 |
-51.952,‑€ |
Kapitalauszahlung | (Nachsteuer-Auszahlung) 303.768,-€ - 51.952,-€ | 251.816,‑€ |
Tipp: Durch Ausschöpfen des persönlichen Sparerfreibetrages kann die Besteuerung sogar noch reduziert werden. Denn nur die Kapitalerträge, welche 1.000,-€/2.000,-€ (ledig/verheiratet) übersteigen, werden besteuert.
Bei den obigen Berechnungen zur Fondsanlage wurde mit max. Steuersatz (28%) und ohne Freistellungsauftrag gerechnet.
Entwicklung von 303.768,-€ bei einer Nachsteuerrendite von 7,72% p.a. trotz einer monatlichen Auszahlung von 1.266,-€ (= 5% p.a) über verschiedene Zeiträume.
Zeitraum | Einmalanlage | Mtl. Entnahme vor Steuern / nach Steuern |
Depotwert* |
---|---|---|---|
20 Jahre | 303.768,-€ | 1.266,-€ / 1.050,-€ | 640.593,-€ |
30 Jahre | 303.768,-€ | 1.266,-€ / 1.050,-€ | 1.120.652,-€ |
Künftige Werte können höher oder niedriger ausfallen
*Abgeltungsteuer berücksichtigt
Künftige Werte können höher oder niedriger ausfallen