Vergleichsrechnung Nachsteuer-Ergebnis Fondssparplan & Fondspolice

Bild RechnerNachfolgende Informationen dienen zum Verständnis und können keine Steuerberatung ersetzen. Grundsätzlich sollte deshalb bei jeder Kapitalanlage ein Steuerberater zu Rate gezogen werden. Auch müssen sämtliche Abrechnungen, Steuermitteilungen usw. zu den besparten Fonds sorgfältig aufbewahrt werden.

Weiter unten vergleichen wir die fondsgebundene Kapitalversicherung mit einem reinen Fondssparplan. Von klassischen Kapitalversicherungen ist grundsätzlich abzuraten. Ein großer Teil unserer Internetseite widmet dem Thema. zum Beitrag "klassische Kapitalversicherung"

Seit dem Wegfall der Steuerfreiheit im Jahr 2005 gehört die fondsgebundene Lebensversicherung sowie die Rentenversicherung nicht mehr zur ertragreichsten Form der Altersvorsorge. Auch die Abgeltungssteuer ändert nichts daran. zum Beitrag "fondsgebundene Lebensversicherung"

 

 

Für nachfolgenden Vergleich <Fondspolice> mit <Fondssparplan> gilt:

 

Bild Dreieck

 

fondsgebundene Lebens- oder Rentenversicherung (Fondspolice)

 

Gerechnet mit Nettorendite von 7% pro Jahr (Wertentwicklung der Fonds: 8% p.a.)

Die Abschluss- und Verwaltungskosten der Versicherungen vermindern die Fondsrendite um 1 bis 1,5% pro Jahr. Wenn ein Fonds eine Rendite von 8% p.a. erwirtschaftet, bleiben im Durchschnitt 6,5-7% Rendite übrig. Wir rechnen mit 7% p.a.

 

So errechnet sich die Höhe der Rente der Fondspolice:

Ablaufleistung (bei mtl. 100,-€, 35 Jahre und bei 7% p.a. - inkl. Überschüsse) [172.174,‑€]
Rente 5% p.a. (inkl. Überschüsse - nicht garantiert!) ergibt  jährlich 8.609,-€ und dadurch monatlich 717,-€
Minus Steuer (18% der Rente wird versteuert mit pers. Steuersatz von z.B. 20%)   717,-€ x 0,18 x 0,20  -26,-€
Mtl. Auszahlung     (Nachsteuer-Rente)   717,-€ - 26,-€ 691,-€

ACHTUNG: Kapital nicht mehr verfügbar, weil Verrentung über Versicherung (sofortbeginnende Rentenversicherung)

 

So errechnet sich die Höhe der Kapitalauszahlung der Fondspolice (ab 62):

Ablaufleistung (bei mtl. 100,-€, 35 Jahre und bei 7% p.a. - inkl. nicht garantierter Überschüsse) 172.174,‑€
Minus Steuer hälftiger Ertrag mit Steuersatz 35%*. Dieser errechnet sich aus Ablaufleistung minus gezahlte Beiträge:  (172.174 € - 42.000 €) x 0,35 x 0,5  -22.780,‑€
Kapitalauszahlung   (Nachsteuer-Auszahlung)   172.174,-€ - 22.780,-€ 149.394,‑€

*Durch den hohen Auszahlungsbetrag zzgl. des regulären Einkommens gilt für Sie natürlich ein hoher Steuersatz.  41,8% nach Grundtabelle, 35,5% Splittingtabelle, Einkommen 20.000,-€, 2 Kinder. Quelle: Steuerrechner

 

Beachten Sie auch das Stornorisiko. Denn lediglich 25% aller Verträge werden bis zum Ende der Laufzeit durchgehalten. Der Steuervorteil gilt erst ab dem 62. Lebensjahr. Und bereits innerhalb der ersten 5 Jahren werden ca. 50% aller Verträge vorzeitig gekündigt.

Schon allein die hohe Stornoquote hebelt also den Nutzen eines Steuervorteils für die meisten Sparer eines solchen Produktes vorzeitig aus. Stornoquoten [pdf]

 

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Fondssparplan (wie wir ihn anbieten)

Fälschlicherweise glauben viele, dass die Rendite eines Fonds oder die Rentenzahlungen aufgrund der Abgeltungssteuer um 25% gemindert würden. Dem ist jedoch nicht so! Steuer-Irrtümer

Zunächst sollte man wissen, dass sich die Erträge aus einer Fondsanlage sich in sog. "Zinsen", "Dividenden" und "Kursgewinne" unterteilen lassen. Mit Einführung der Abgeltungssteuer werden nun seit 2009 automatisch 25% dieser Erträge an das Finanzamt abgeführt. Dabei gilt:

 

  • Zinsen und Dividenden werden jährlich mit 25% besteuert.

    Mit einem ausreichenden Freistellungsauftrag kann der Abzug für die nächsten Jahre vermieden werden.

  • Kursgewinne hingegen werden erst zum Zeitpunkt des Verkaufs mit 25% besteuert.

    Bei einem Komplettverkauf des Fondsguthabens wären das die bekannten 25% auf den Kursgewinn-Anteil. Meist ist jedoch eine monatliche Rente gewünscht, weshalb ein Komplettverkauf entfällt. Man entnimmt dann durch einen so genannten Entnahmeplan nur kleine 'Häppchen', aus denen lediglich der anteilige Kursgewinn zu versteuern ist.

    Damit der Anleger die angesammelten Zinsen und Dividenden beim Verkauf seiner Fondsanteile letztlich nicht nochmals versteuern muss (Doppelbesteuerung), hat der Gesetzgeber folgendes geregelt: Der Anleger kann seinen Veräußerungsgewinn beim Verkauf um die bis dahin entstandenen Thesaurierungsbeträge (Zinsen und Dividenden) bereinigen, d.h. abziehen. Bei einer Inlandsverwahrung eines in Deutschland gegründeten thesaurierenden Fonds übernimmt dies die depotführende Stelle (z.B. FIL Fondsbank). Bei ausländisch thesaurierenden Fonds muss dem Finanzamt nachgewiesen werden, dass Zinsen und Dividenden bereits versteuert wurden.

  • Die Steuer wird direkt von der Bank abgeführt. Sie brauchen sich um nichts zu kümmern.

    Bei ausländischen thesaurierenden Fonds (das sind Fonds welche Zinsen und Dividenden automatisch wiederanlegen) erfolgt kein automatischer Abzug. Zinsen und Dividenden von ausländischen thesaurierenden Fonds müssen in der Steuererklärung angegeben werden. Diesen Aufwand ersparen wir unseren Kunden durch gezielte Auswahl von steuerlich einfacheren Varianten. Fondsvarianten

  • Zuzüglich Solidaritätszuschlag + Kirchensteuer ergibt sich ein max. Steuersatz von 28%.
  • Ist Ihr persönlicher Steuersatz niedriger als der Abgeltungssteuer-Satz, so wird Ihnen die Differenz im Rahmen der Einkommensteuererklärung zurückerstattet.

 

Investmentsteuerreformgesetz 2018

Die Besteuerung des Anlegers wird ab dem Jahr 2018 teilweise auf den Fonds verlagert. Der Fondsverband BVI geht davon aus, dass es dabei unter dem Strich für den Sparer praktisch zu keiner Mehrbelastung kommt. Aus diesem Grund passen wir unsere Berechnungen auch nicht an. Falls dadurch ggf. eine Teilfreistellung nicht berücksichtigt wird, fällt das wirkliche Ergebnis dann sogar etwas besser aus als in unseren Berechnungen.

 

In unserem Beispiel nehmen wir folgende Werte an:

  • Ausgabeaufschlag regulär 5%, abzüglich 100% Rabatt: 0%
  • Depotgebühren: 0,25% des Fondsvermögens; mind. 25,-€ max. 50,-€ (FIL Fondsbank)
  • Die Rendite der Fonds wird mit 8% angenommen. Davon 7% aus Kursgewinnen und 1% aus Zinsen und Dividenden.   Bei der Durchsicht der Depots und Steuermitteilungen stellten wir bislang lediglich geringe steuerpflichtige Erträge von ca.  0,5% bis 1% p.a. fest.   
  • Von diesen 1% p.a. wird seit 2009 jährlich max. 28% an das Finanzamt abgeführt. Dies mindert die Nettorendite auf 7,72 % pro Jahr.

    Das Finanzamt vermindert durch die Abgeltungssteuer + Solidaritätszuschlag + Kirchensteuer die Rendite um 0,28% p.a. (0,28% = 1% x 0,28). Dadurch ergibt sich eine Nettorendite von 7,72% pro Jahr.

    Die Ablaufleistung in Höhe von 196.361 Euro besteht aus bereits versteuerten Zinsen und Dividenden (7,5%), der Summe der eingezahlten Beiträge (21%) sowie aus zu versteuernden Kursgewinnen (71,5%).

 

So errechnet sich die Höhe der Nachsteuer-Rente beim Fondssparplan:

Ablaufleistung bei mtl. 100 €, 35 Jahre und bei 7,72% Nettorendite p.a. abzgl. Depotgebühren FFB 196.361,‑€
Rente 5% p.a. ergibt  jährlich 9.818,-€ und dadurch monatlich 818,-€
Minus Steuer (71,5 % der Rente wird versteuert mit Abgeltungssteuer, max. 28%)   818,-€ x 0,715 x 0,28  -164,-€
Mtl. Auszahlung     (Nachsteuer-Rente)   818,-€ - 164,-€ 654,-€

Im genannten Beispiel bleibt Ihr Kapital erhalten und verfügbar. Die Höhe der Rentenauszahlung ist frei wählbar

 

Übrigens: Die Höhe der Rentenauszahlung ändert sich durch die Abgeltungssteuer nicht, denn die Steuer wird dem Gesamtfondsvermögen entnommen (und nicht bei den monatlichen Auszahlungen). Zum besseren Vergleich der Größenordnung ist in obiger Tabelle die Abgeltungssteuer jedoch bei den monatlichen Entnahmen eingerechnet.

 

So errechnet sich die Höhe der Kapitalauszahlung beim Fondssparplan:

Ablaufleistung bei mtl. 100 €, 35 Jahre und bei 7,72% Nettorendite p.a. abzgl. Depotgebühren FFB 196.361,‑€
Minus Steuer max. 28% des zu versteuernden Ertrags. Dieser errechnet sich aus Ablaufleistung minus gezahlte Beiträge minus Dividenden:  (196.361 € - 42.000 € - 14.727 €) x 0,28  -39.098,‑€
Kapitalauszahlung   (Nachsteuer-Auszahlung)   196.361,-€ - 39.098,-€ 157.263,‑€

 

Wer schon von Beginn an einen Todesfallschutz benötigt, kann in den ersten Jahren ca. 3 bis 5% des Monatsbeitrags in eine separate Risikolebensversicherung (fallende Todesfallsumme) investieren. Die Ablaufleistung (bzw. Rente) verringert sich dann entsprechend um 3 bis 5% (Nichtraucher/Raucher) auf ca. 153.000,-€ / 150.000,-€ (bzw. Rente ca. 636,-€ / 623,-€).

 

Tipp:  Durch Ausschöpfen des persönlichen Sparerfreibetrages kann die Besteuerung sogar noch reduziert werden. Denn nur die Kapitalerträge, welche 1.000,-€/2.000,-€ (ledig/verheiratet) übersteigen, werden besteuert.

Bei den obigen Berechnungen zum Fondssparplan wurde mit max. Steuersatz (28%) und ohne Freistellungsauftrag gerechnet.

 

 

Entwicklung eines Entnahmeplans mit Entnahme von 5% p.a.

Entwicklung von 196.361,-€ bei einer Nachsteuerrendite von 7,72% p.a. trotz einer monatlichen Auszahlung von 818,-€ (= 5% p.a) über verschiedene Zeiträume.

Zeitraum Einmalanlage Mtl. Entnahme
vor Steuern  / nach Steuern
Depotwert*
20 Jahre 196.361,-€ 818,-€ / 654,-€ 412.979,-€
30 Jahre 196.361,-€ 818,-€ / 654,-€ 721.837,-€

Künftige Werte können höher oder niedriger ausfallen

*Abgeltungsteuer berücksichtigt
Künftige Werte können höher oder niedriger ausfallen