Nachfolgende Informationen dienen zum Verständnis und können keine Steuerberatung ersetzen. Grundsätzlich sollte deshalb bei jeder Kapitalanlage ein Steuerberater zu Rate gezogen werden. Auch müssen sämtliche Abrechnungen, Steuermitteilungen usw. zu den besparten Fonds sorgfältig aufbewahrt werden.
Zunächst sollte man wissen, dass sich die Erträge aus einer Fondsanlage sich in sog. "Zinsen", "Dividenden" und "Kursgewinne" unterteilen lassen. Mit Einführung der Abgeltungssteuer werden nun seit 2009 automatisch 25% dieser Erträge an das Finanzamt abgeführt. Dabei gilt:
Mit einem ausreichenden Freistellungsauftrag kann der Abzug für die nächsten Jahre vermieden werden.
Damit der Anleger die angesammelten Zinsen und Dividenden beim Verkauf seiner Fondsanteile letztlich nicht nochmals versteuern muss (Doppelbesteuerung), hat der Gesetzgeber folgendes geregelt: Der Anleger kann seinen Veräußerungsgewinn beim Verkauf um die bis dahin entstandenen Thesaurierungsbeträge (Zinsen und Dividenden) bereinigen, d.h. abziehen. Bei einer Inlandsverwahrung eines in Deutschland gegründeten thesaurierenden Fonds übernimmt dies die depotführende Stelle (z.B. Ebase). Bei ausländisch thesaurierenden Fonds muss dem Finanzamt nachgewiesen werden, dass Zinsen und Dividenden bereits versteuert wurden.
Bei ausländischen thesaurierenden Fonds (das sind Fonds welche Zinsen und Dividenden automatisch wiederanlegen) erfolgt kein automatischer Abzug. Zinsen und Dividenden von ausländischen thesaurierenden Fonds müssen in der Steuererklärung angegeben werden.
Bei der Durchsicht der Depots und Steuermitteilungen stellten wir bislang lediglich geringe steuerpflichtige Erträge von ca.
0,5% bis 1% p.a. fest.
Das Finanzamt vermindert durch die Abgeltungssteuer + Solidaritätszuschlag + Kirchensteuer die Rendite um 0,28% p.a. (0,28% = 1% x 0,28). Dadurch ergibt sich eine Nettorendite von 7,72% pro Jahr.
Damit der Anleger die angesammelten Zinsen und Dividenden beim Verkauf seiner Fondsanteile letztlich nicht nochmals versteuern muss (Doppelbesteuerung), hat der Gesetzgeber folgendes geregelt: Der Anleger kann seinen Veräußerungsgewinn beim Verkauf um die bis dahin entstandenen Thesaurierungsbeträge (Zinsen und Dividenden) bereinigen, d.h. abziehen. Bei einer Inlandsverwahrung eines in Deutschland gegründeten thesaurierenden Fonds übernimmt dies die depotführende Stelle (z.B. Ebase). Bei ausländisch thesaurierenden Fonds muss dem Finanzamt nachgewiesen werden, dass Zinsen und Dividenden bereits versteuert wurden.
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Die 197.471 Euro bestehen zu 7,5% aus Zinsen und Dividenden sowie der Summe der eingezahlten Beiträge (21%). Daher werden lediglich 71,5% der Auszahlung versteuert.
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Ablaufleistung gesamt: bei mtl. 100 €, 35 Jahre und bei 7,72% Nettorendite p.a. abzgl. Depotgebühren FFB |
197.471,-€ |
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Rente durch Entnahmeplan z.B. 6% p.a. ergibt jährlich |
11.848,-€ |
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Rente durch Entnahmeplan z.B. 6% p.a. ergibt monatlich |
987,-€ |
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Minus 28% Steuer - maximaler Steuersatz (987,-€ x 0,28 x 0,715) |
- 198,-€ |
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| Monatliche Auszahlung (987,-€ - 198,-€) |
789,-€ |
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im genannten Beispiel bleibt Ihr Kapital erhalten, Höhe der Rentenauszahlung ist frei wählbar
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Ablaufleistung gesamt: bei mtl. 100 €, 35 Jahre und bei 7,72% Nettorendite p.a. abzgl. Depotgebühren FFB |
197.471,-€ |
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minus angesammelte Dividenden (Dividenden 7,5% von 197.471,-€) |
14.810,-€ |
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minus eingezahlte Beiträge |
42.000,-€ |
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zu versteuernder Ertrag |
140.661,-€ |
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Minus 28% Abgeltungssteuer - maximaler Steuersatz (140.661,-€ x 0,28) |
39.385,-€ |
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Kapitalauszahlung (197.471,-€ - 39.385,-€) |
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158.086,-€ |
im genannten Beispiel bleibt Ihr Kapital erhalten, Höhe der Rentenauszahlung ist frei wählbar
Tipp: Durch Ausschöpfen des persönlichen Sparerfreibetrages kann die Besteuerung sogar noch reduziert werden. Denn nur die Kapitalerträge, welche 750,-€/1.500,-€ (ledig/verheiratet) übersteigen werden besteuert. Zusammen mit der Werbungskostenpauschale von 51,-€/102,-€ (ledig/verheiratet) ergibt sich ein Gesamtfreibetrag von 801,-€/1.602,-€. Bei den obigen Berechnungen zum Fondssparplan wurde mit max. Steuersatz und ohne Freistellungsauftrag gerechnet (28%).
Entwicklung von 197.471,-€ bei einer Nachsteuerrendite von 7,72% p.a. trotz einer monatlichen Auszahlung von 987,-€ (= 6% p.a) über verschiedene Zeiträume.
| Zeitraum |
Einmalanlage |
Mtl. Entnahme |
Depotwert* |
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| 20 Jahre |
197.471,-€ |
987,-€ |
346.578,-€ |
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| 30 Jahre |
197.471,-€ |
987,-€ |
559.176,-€ |
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*Abgeltungsteuer berücksichtigt |
Künftige Werte können höher oder niedriger ausfallen |