Fondssparplan

Nachsteuer-Ergebnis

Nachfolgende Informationen dienen zum Verständnis und können keine Steuerberatung ersetzen. Grundsätzlich sollte deshalb bei jeder Kapitalanlage ein Steuerberater zu Rate gezogen werden. Auch müssen sämtliche Abrechnungen, Steuermitteilungen usw. zu den besparten Fonds sorgfältig aufbewahrt werden.

 

Zunächst sollte man wissen, dass sich die Erträge aus einer Fondsanlage sich in sog. "Zinsen", "Dividenden" und "Kursgewinne" unterteilen lassen. Mit Einführung der Abgeltungssteuer werden nun seit 2009 automatisch 25% dieser Erträge an das Finanzamt abgeführt. Dabei gilt:

 

  • Zinsen und Dividenden werden jährlich mit 25% besteuert.

    Mit einem ausreichenden Freistellungsauftrag kann der Abzug für die nächsten Jahre vermieden werden.

  • Kursgewinne hingegen werden erst zum Zeitpunkt der Auszahlung mit 25% besteuert.

    Damit der Anleger die angesammelten Zinsen und Dividenden beim Verkauf seiner Fondsanteile letztlich nicht nochmals versteuern muss (Doppelbesteuerung), hat der Gesetzgeber folgendes geregelt: Der Anleger kann seinen Veräußerungsgewinn beim Verkauf um die bis dahin entstandenen Thesaurierungsbeträge (Zinsen und Dividenden) bereinigen, d.h. abziehen. Bei einer Inlandsverwahrung eines in Deutschland gegründeten thesaurierenden Fonds übernimmt dies die depotführende Stelle (z.B. Ebase). Bei ausländisch thesaurierenden Fonds muss dem Finanzamt nachgewiesen werden, dass Zinsen und Dividenden bereits versteuert wurden.

  • Die Steuer wird direkt von der Bank abgeführt. Sie brauchen sich um nichts zu kümmern.

    Bei ausländischen thesaurierenden Fonds (das sind Fonds welche Zinsen und Dividenden automatisch wiederanlegen) erfolgt kein automatischer Abzug. Zinsen und Dividenden von ausländischen thesaurierenden Fonds müssen in der Steuererklärung angegeben werden.

  • Zuzüglich Solidaritätszuschlag + Kirchensteuer ergibt sich ein max. Steuersatz von 28%.
  • Ist Ihr persönlicher Steuersatz niedriger als der Abgeltungssteuer-Satz, so wird Ihnen die Differenz im Rahmen der Einkommensteuererklärung zurückerstattet.

 

Bild Dreieck

 

Nachsteuer-Ergebnis beim Fondssparplan

 

In unserem Beispiel nehmen wir folgende Werte an:

  • Ausgabeaufschlag regulär 5%, abzüglich 100% Rabatt: 0%
  • Depotgebühren: 0,25% des Fondsvermögens; mind. 18,-€ max. 40,-€ (Frankfurter Fondsbank)
  • Die Rendite der Fonds von 8% wird von uns mit 7% aus Kursgewinnen und 1% aus Zinsen und Dividenden angenommen. Bei der Durchsicht der Depots und Steuermitteilungen stellten wir bislang lediglich geringe steuerpflichtige Erträge von ca.  0,5% bis 1% p.a. fest. 
  • Von diesen 1% p.a. wird seit 2009 jährlich max. 28% an das Finanzamt abgeführt. Dies mindert die Nettorendite auf 7,72 % pro Jahr.

    Das Finanzamt vermindert durch die Abgeltungssteuer + Solidaritätszuschlag + Kirchensteuer die Rendite um 0,28% p.a. (0,28% = 1% x 0,28). Dadurch ergibt sich eine Nettorendite von 7,72% pro Jahr.

  • Die Steuer auf Kursgewinne wird erst mit Auszahlungen fällig.

    Damit der Anleger die angesammelten Zinsen und Dividenden beim Verkauf seiner Fondsanteile letztlich nicht nochmals versteuern muss (Doppelbesteuerung), hat der Gesetzgeber folgendes geregelt: Der Anleger kann seinen Veräußerungsgewinn beim Verkauf um die bis dahin entstandenen Thesaurierungsbeträge (Zinsen und Dividenden) bereinigen, d.h. abziehen. Bei einer Inlandsverwahrung eines in Deutschland gegründeten thesaurierenden Fonds übernimmt dies die depotführende Stelle (z.B. Ebase). Bei ausländisch thesaurierenden Fonds muss dem Finanzamt nachgewiesen werden, dass Zinsen und Dividenden bereits versteuert wurden.

    Die 197.471 Euro bestehen zu 7,5% aus Zinsen und Dividenden sowie der Summe der eingezahlten Beiträge (21%). Daher werden lediglich 71,5% der Auszahlung versteuert.

 

 

So errechnet sich die Höhe der Nachsteuer-Rente beim Fondssparplan:

Ablaufleistung gesamt:

bei mtl. 100 €, 35 Jahre und bei 7,72% Nettorendite p.a. abzgl. Depotgebühren FFB

197.471,-€

Rente durch Entnahmeplan z.B. 6% p.a. ergibt jährlich

 

 11.848,-€

Rente durch Entnahmeplan z.B. 6% p.a. ergibt monatlich

987,-€

Minus 28% Steuer - maximaler Steuersatz  (987,-€ x 0,28 x 0,715)

 - 198,-€

Monatliche Auszahlung  (987,-€ - 198,-€)

789,-€

im genannten Beispiel bleibt Ihr Kapital erhalten, Höhe der Rentenauszahlung ist frei wählbar

 

 

So errechnet sich die Höhe der Kapitalauszahlung beim Fondssparplan:

Ablaufleistung gesamt:

bei mtl. 100 €, 35 Jahre und bei 7,72% Nettorendite p.a. abzgl. Depotgebühren FFB

197.471,-€

minus angesammelte Dividenden (Dividenden 7,5% von 197.471,-€)

 

 14.810,-€

minus eingezahlte Beiträge

 42.000,-€

zu versteuernder Ertrag

 

140.661,-€

Minus 28% Abgeltungssteuer - maximaler Steuersatz  (140.661,-€ x 0,28)

 

39.385,-€

Kapitalauszahlung  (197.471,-€ - 39.385,-€)

158.086,-€

im genannten Beispiel bleibt Ihr Kapital erhalten, Höhe der Rentenauszahlung ist frei wählbar

 

 

Tipp:  Durch Ausschöpfen des persönlichen Sparerfreibetrages kann die Besteuerung sogar noch reduziert werden. Denn nur die Kapitalerträge, welche 750,-€/1.500,-€ (ledig/verheiratet) übersteigen werden besteuert. Zusammen mit der Werbungskostenpauschale von 51,-€/102,-€ (ledig/verheiratet) ergibt sich ein Gesamtfreibetrag von 801,-€/1.602,-€. Bei den obigen Berechnungen zum Fondssparplan wurde mit max. Steuersatz und ohne Freistellungsauftrag gerechnet (28%).

 

 

Entwicklung eines Entnahmeplans mit Entnahme von 6% p.a.

Entwicklung von 197.471,-€ bei einer Nachsteuerrendite von 7,72% p.a. trotz einer monatlichen Auszahlung von 987,-€ (= 6% p.a) über verschiedene Zeiträume.

  Zeitraum

Einmalanlage

Mtl. Entnahme

Depotwert*

 
  20 Jahre

197.471,-€

987,-€

346.578,-€

 
  30 Jahre

197.471,-€

987,-€

559.176,-€

 

*Abgeltungsteuer berücksichtigt

Künftige Werte können höher oder niedriger ausfallen