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Beteiligungen & geschlossene Fonds Gesellschafter mit Pflichten

Bild Windkraft

Beteiligungen, geschlossene Fonds erkennen Sie an Worten wie z.B. 'Agio', 'Private Equity', 'Windkraftfonds', 'Schifffonds'. Bei diesen Anlagen werden Sie zum Mitgesellschafter.

Spätestens mit den nächsten Zeilen sollten Sie merken, dass es sich lohnt, seine Unterlagen einmal genau unter die Lupe zu nehmen.

Beim Verkauf eines der riskantesten Produkte auf dem deutschen Markt wird Ihnen als Kunden oft von Anfang an suggeriert, Sie investierten in Fonds und weitere Sachwerte. Die Daten und Argumente während des Verkaufsgesprächs  sind dabei so geschickt gewählt, dass Sie vielleicht sogar mit den Informationen auf dieser Internetseite glauben, damit die richtige, weil sichere Anlageform zu haben.

Es handelt sich um die Unternehmensbeteiligung (stille oder atypisch stille Beteiligung). Nicht wenige dieser Gesellschaften kassieren Gelder ein und gehen anschließend in Konkurs, oder die Geschäftsführer verschwinden ins Ausland. Anleger, welche mit hohen Renditen und Steuervorteilen geködert wurden, bleiben betrogen zurück.

Die Vorteile für den Vermittler liegen auf der Hand

Geschlossene Fonds bieten dem Vermittler auch bei monatlichen Sparplänen eine stornofreie Abschlussprovision. Geschlossene Fonds und Beteiligungen sind praktisch unkündbar und müssen selbst bei finanzieller Notlage fast immer weiterbezahlt werden. Im Gegensatz zu anderen Sparformen ist hier der Kunde zur Beitragszahlung verpflichtet, bis die gesamte gezeichnete Einlage bezahlt ist.

 

Totalverlustrisiko und Nachschusspflicht

Schon viele Anleger, welche der Meinung waren ihr Geld in Fonds angelegt zu haben, wurden durch eine Unternehmensbeteiligung ahnungslos zum Mitgesellschafter (Das muss man sich mal auf der Zunge zergehen lassen: Sie werden sozusagen am Wohnzimmertisch zum Gesellschafter - dazu braucht man sonst normalerweise einen Notar!).

Sie sind im Pleitefall der Gesellschaft und dem damit verbundenen Totalverlust ihrer Einlage zum Teil sogar zu weiteren Zahlungen verpflichtet. Selbst wenn Sie nur einen Monatsbeitrag bezahlt und anschließend kündigen möchten, muss die gezeichnete Einlage erbracht werden. Bei Zahlungsschwierigkeiten werden hier die Beiträge sogar durch den Gerichtsvollzieher eingetrieben. Besonders tragisch, wenn Sie der Meinung waren eine grundsolide Anlageform gewählt zu haben.

 

Rückzahlungspflicht bei gewinnunabhängigen Ausschüttungen

Bild Geld an Kette Werden trotz fehlender Gewinne Ausschüttungen an den Anleger geleistet, so stammen diese Entnahmen aus der bereits gezahlten Einlage. Bei offenen Investmentfonds wäre dies überhaupt kein Problem. Bei geschlossenen Fonds bzw. Beteiligungen mit Gesellschaftervertrag dagegen lebt dadurch eine zuvor durch die Einzahlung erloschene Haftung wieder auf (§ 172 Abs. 4 HGB).

Der Bundesgerichtshof hat in einem Urteil klarstellt, dass Anleger nicht darauf vertrauen können, ihre Ausschüttungen endgültig behalten zu dürfen (Az. II ZR 171/13). Dies ist auch nachvollziehbar, denn als Mitgesellschafter haftet der Anleger mit der anfangs gezeichneten Haftungssumme.

 

Fatale Verwechslung durch den Anleger (geschlossene & offene Fonds)

Nach unserer Erfahrung ist der durchschnittliche Anleger nicht in der Lage einen 'offenen Fonds' von einem 'geschlossenen Fonds' bzw. einer unternehmerischen Beteiligung zu unterscheiden.

In Broschüren und Verkaufsgesprächen zu geschlossenen Fonds finden sich häufig geschickt formulierte Begriffe, wie z.B. 'Sachwertanlage' oder 'Sachwertfonds'. Da verwundert es kaum, wenn der Normalbürger diese Anlageform mit klassischen (echten) Aktienfonds gleichsetzt.

Im Gegensatz zu einem 'offenen Fonds' (beispielsweise Aktienfonds) sind 'geschlossene Fonds' grundsätzlich keine Wertpapiere und deshalb nicht mit offenen Fonds vergleichbar. Bei Beteiligungen bzw. geschlossenen Fonds kann nur in einem bestimmten Zeitraum investiert werden ('Platzierung'), danach wird der Fonds für Neuanlagen geschlossen (daher der Name 'geschlossener Fonds'). Damit ist das Fondsvolumen auf eine bestimmte Summe festgelegt (z.B. 50 Millionen).

Wie bereits erwähnt, wird der Käufer eines geschlossenen Fonds zum Mitgesellschafter (in der Regel Kommanditist) mit entsprechenden Chancen und (Haftungs-) Risiken. Oft werden diese Risiken nicht ausführlich besprochen, obwohl sich die Haftung des Anlegers sogar über den Totalverlust hinaus auf das gesamte Privatvermögen erstrecken kann.

Für geschlossene Fonds existiert auch kein Handelsplatz/Börse (Kauf/Verkauf), weshalb der Verkauf eines geschlossenen Fonds nicht möglich ist. Allenfalls über einen sog. "Zweitmarkt" ist ein Verkauf theoretisch möglich. Aufgrund geringer Handelsvolumina und Zustimmungsbedürftigkeit der Beteiligungsgesellschaft zum Verkauf, ist ein Verkauf über Zweitmärkte jedoch nicht sichergestellt.

 

Wesentliche Merkmale   geschlossener Fonds offener Fonds
Frei von Haftungsrisiken?   nein ja
Ohne Vertragsbindung (Laufzeit)?   nein ja
Ein- und Auszahlungen jederzeit möglich?   nein ja
Gesetzlich vorgeschriebene Streuung?   nein ja
Ist mein Geld sicher bei Konkurs der Fondsgesellschaft?   nein ja
Staatliche Kontrolle?   begrenzt ja

 

 

 

 

Äußerst lukrative Einnahmequelle für Anbieter und Vermittler

Geschlossene Fonds bzw. Beteiligungen sind aufgrund stornofreier, hoher Provisionen bei Vermittlern sehr beliebt. Für die Vermittlung solcher Beteiligungen erhalten Anbieter oft Provisionen von mehr als 10% auf den Anlagebetrag.

Dazu werden zuzüglich zum regulären "Agio" nochmals weitere 5-10% (oder mehr) an den Anbieter gezahlt. Diese hohen (Abschluss-) Provisionen sind bei geschlossenen Fonds bzw. Beteiligungen durchaus üblich und sind in den sog. "Weichkosten" oder "Fondsnebenkosten" enthalten.

Selbst "beratungsfreie" Internetanbieter, welche reine Fondsprodukte bieten, finanzieren sich vor allem über Produkte, die eine sofortige Abschlussprovision ausschütten (z.B. geschlossene Fonds, Riester-Rente, usw.). Reine Fondsprodukte dienen dort meist nur als Türöffner.

 

 

Begrenzte Kontrolle ('grauer Kapitalmarkt')

Der graue Kapitalmarkt ist derjenige Teil der Finanzmärkte, der nicht der staatlichen Finanzaufsicht oder ähnlichen Regulierungen unterliegt. Nach Erfahrungen von Rechtsanwälten aus dem Kapitalanlagebereich besitzen rund 2 Drittel der Angebote mehr oder weniger kriminellen Hintergrund.

Mit Einführung des Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB) Mitte 2013 müssen Anbieter von geschlossenen Fonds erstmalig gesetzliche Vorgaben erfüllen, die für offene Fonds bereits seit langem gelten.

Dennoch sollte man sich vor Abschluss eines geschlossenen Fonds bzw. einer Beteiligung unbedingt den Rat eines (öffentlich bestellten und vereidigten) Sachverständigen einholen. Auch sollte unbedingt eine Bonitätsprüfung über den Fonds-Initiator eingeholt werden, denn eine solche Prüfung kann bereits erste Warnhinweise geben. Die Kosten für Prüfung und Sachverständigen ist gut investiertes Geld und in jedem Fall besser als einem späteren Totalverlust hinterher zu trauern.

 

IRR-Methode - Hier ist der Name Programm (von 'Internal Rate of Return' = Interner Zinsfuß)

Bei geschlossenen Fonds wird die Rendite oft nach der 'IRR-Methode' ausgewiesen. Diese Renditeangabe führt den Sparer jedoch buchstäblich in die Irre, denn sie bezieht sich lediglich auf das durchschnittlich investierte Kapital. Dadurch wird ein Vergleich verschiedener Angebote für den Sparer selbst dann unmöglich, wenn die zu vergleichenden Angebote alle nach der 'IRR-Methode' ausgewiesen sind.

Beispiel: Sie investieren ('zeichnen') 10.000,-€ in einen geschlossenen Fonds und haben nach 1 Jahr ein Guthaben von 11.000,-€. Das entspräche einer Rendite von 10%. Jedoch ist bei Beteiligungen und geschlossenen Fonds das vom Kunden gezeichnete Kapital nicht immer vollständig 'gebunden' (sprich: weiterinvestiert). Beträgt das durchschnittlich gebundene Kapital z.B. nur 5.000,-€, so könnte man auch von einer (IRR-) Rendite von 20% sprechen (1.000,-€ von 5.000,-€).

 

MERKE: Beteiligungen erkennen Sie daran, dass Sie Gesellschafter werden müssen. Als Gesellschafter (z.B. Kommanditist oder GbR-Gesellschafter) haften Sie mit Ihrer gesamten Einlage bzw. durch eine Nachschusspflicht u.U. sogar mit Ihrem gesamten Privatvermögen.

 

 

 

 

Lesen oder hören Sie in Zusammenhang mit Ihrer Geldanlage einen der folgenden Begriffe, sollten Sie diese Anlageform genau unter die Lupe nehmen.

  • Private Equity, geschlossene Fonds, Beteiligung, Immobilienfonds, Sachwertanlage
  • alternative Anlagen (z.B. Windkraftfonds)
  • Emission/Emissionsprospekt
  • Zeichnungsunterlagen/zeichnen
  • Genussrecht/Genussschein
  • IRR-Methode (Internal Rate of Return), IRR p.a.
  • Totalverlust, Nachschusspflicht
  • Beitrittserklärung, Gesellschafter, GmbH & Co. KG
  • Grundverzinsung, gewinnunabhängige Ausschüttungen
  • Agio, Abwicklungsgebühr, Weichkosten, Innenprovision

Prüfen Sie Ihre Unterlagen ebenfalls, wenn Sie bereits einen Antrag unterschrieben und dieser Antrag Ihnen erst zwei bis vier Wochen später (also nach Ablauf der Widerrufsfrist) wieder zurückgegeben wurde.

 

Fazit: Geschlossene Fonds & Beteiligungen sind keine klassische Geldanlage, sondern vor allem ein Gesellschaftervertrag mit bestimmten Rechten, aber auch Pflichten. Dies ist nur für sehr risikofreudige bzw. erfahrene Anleger geeignet, welche sich im Gesellschaftsrecht auskennen und das Risiko eines Totalverlustes akzeptieren. Gegen-Altersarmut.de bietet deshalb keine geschlossenen Fonds an. Unsere Verkaufsrichtlinien

 

 

Das Konzept Gegen-Altersarmut.de >> Fondsdepot und flexible Anlagestrategie

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Logo GA Logo GA Das von Gegen-Altersarmut.de empfohlene Konzept ist die Besparung international gestreuter, konservativer und bankunabhängiger Aktienfonds. Anschließend kann über das Fondsvermögen in Form eines Auszahlplans verfügt werden. Dadurch bleibt das Gesamtkapital auch über den Ansparvorgang hinaus weiterhin langfristig angelegt. Die Frage nach einem "richtigen Einstiegsalter" stellt sich deshalb nicht. Ebenso wenig die nach der Laufzeit.

Damit höchste Flexibilität und Sicherheit gewährleistet ist, sollen Aktienfonds möglichst nicht über eine Versicherungsgesellschaft, sondern immer über ein Fondsdepot bespart werden. Als Kunde bleiben Sie dadurch, im Gegensatz zu Versicherungs- Riester oder Rürup-Produkten, immer der Eigentümer des gesamten Kapitals - auch in der Auszahlungsphase. Das Kapital ist dadurch uneingeschränkt vererbbar. Fondsdepot (Erklärung)   zum Beitrag "Entnahmeplan"

 

Besparung flexibler Aktienfonds mit aktiver Verlustminimierung:

Mit flexiblen Aktienfonds schlafen Sie ruhig bei jeder Marktlage. Denn eine Börsenkrise bedeutet erfahrungsgemäß nicht automatisch auch eine Krise bei einem gemanagten Fonds. Durch die Möglichkeit sich aus dem Aktienmarkt zurückzuziehen, können Kursrückgänge erheblich minimiert werden. zum Beitrag "Flexible Aktienfonds"

 

Auswirkung unserer Konditionen auf den Rückkaufwert

Bei einem Sparplan sollte man eine gezillmerte Variante unbedingt vermeiden, denn eine Zillmerung sorgt durch die Kostenvorausbelastung für schlechtere Rückkaufswerte - vor allem in den ersten Jahren. Bei Besparung Ihres Fondsdepots über www.gegen-altersarmut.de profitieren Sie dabei von umfangreichem Hintergrundwissen und extrem günstigen Konditionen. Nachfolgender Vergleich verdeutlicht den Vorteil. Modellrechnungen im Vergleich

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