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Riester-/Rürup-Rente Förderrente & Basisrente nicht empfehlenswert

Bild festgeklebtes GeldDiese Seite behandelt nur die Riester- und Rüruprente als fondsgebundene Variante bzw. Riester Fondssparplan. Von der Riester- und Rürup-Rente mit einer Kapitalversicherung, Banksparplan oder Bausparvertrag ist grundsätzlich abzuraten. Menüpunkt "Wissen" widmet sich deshalb diesem Thema.

Laut Aussagen der meisten Vermittler soll die Riesterrente aufgrund der Zulagen sowie die Rüruprente aufgrund von Steuervorteilen eine lohnenswerte Altersvorsorge sein.

Während meist nur die Zulagen und Steuervorteile besprochen werden, wird die wirtschaftliche Tragfähigkeit des Produktes sowie absehbare Störfälle vernachlässigt.

Folglich wundern sich viele Sparer, warum a) in den ersten Jahren die eingezahlten Beiträge zu einem großen Teil 'verschwunden' sind oder b) eine vorzeitige Kündigung einen Totalverlust verursacht (Rüruprente) oder c) trotz guter Wertentwicklung der Fonds keine überdurchschnittliche Rendite erzielt wird oder d) das Gesamtkapital 'enteignet' wird.

 

Sparer verschenkt ein Vermögen (selbst bei kostenfreien Tarifen)

Verluste Riester- und Rüruprente (Ansparphase)

Die Riester- und Rüruprente lohnt sich vor allem für die Gesellschaften. Denn bei der Riester- und auch Rürup-Rente treffen oftmals gleich mehrere negative Faktoren zusammen (Renditeverlust durch Garantien, gezillmerte Kosten, nicht empfehlenswerte Fonds), wodurch das Ergebnis besonders schlecht ausfällt.

Bereits mit 3% p.a. weniger bei einem Sparplan über 35 Jahre verringert sich das Endkapital auf die Hälfte. Folglich muss der Sparer bei einer Riester- oder Rüruprente für die gleiche Ablaufleistung bereits das Doppelte einbezahlen. Die Grafik (A) rechts verdeutlicht die Problematik.

Verluste Riester- und Rüruprente (Rentenphase)Gekrönt wird das Ganze dann noch durch den Verlust des Gesamtkapitals ab Rentenbeginn und mögliche Kürzungen der Rente (Rentenzahlungen sind nicht garantiert). Hier sollte Ihnen klar bewusst sein, dass Sie mit Beginn der Rentenzahlung Ihr gesamtes Kapital gegen das Versprechen einer Rentenzahlung eintauschen. Auch eine vom Gesetzgeber eventuell geplante 'Nichtanrechnung' auf die spätere Grundsicherung ändert daran nichts. Denn aus Sicht des Sparers gleicht die Verrentung mit dem damit verbundenen Verlust des Gesamtkapitals einer 'Enteignung'.

Das Kapital sollte in Ihrem Eigentum bleiben und sich auch trotz Entnahmen in der Rentenphase vermehren können. Bei der Riesterrente hingegen ist die Verfügbarkeit des Gesamtkapitals ab Rentenbeginn schon von Beginn an konstruktionsbedingt ausgeschlossen. Bei der Rüruprente ist das Gesamtkapital bereits von Anfang an nicht mehr verfügbar (kein Rückkaufswert). Zulagen und Steuervorteile rechtfertigen daher in keinster Weise den Abschluss einer Riester- oder Rürup-Rente.

 

Bild Dreieck

 

Fondsrenditen und Steuervorteile versickern durch vorgeschriebene Beitragsgarantie

Nach einer Studie der Frankfurt School of Finance & Management vermindert die Sicherstellung der eingezahlten Beiträge die Fondsrendite langfristig um 3 bis 5% pro Jahr. Erwirtschaftet ein Aktienfonds ohne Beitragsgarantie eine Rendite von z.B. 8% p.a., so bleibt beim selben Fonds mit Beitragsgarantie im Durchschnitt nur magere 3-5% p.a. übrig.

Diese Tatsache wird nie erwähnt und ist dem Verbraucher deshalb völlig unbekannt. Bereits mit 3% p.a. weniger bei einem Sparplan über 35 Jahre verringert sich das Endkapital auf die Hälfte. Folglich muss der Sparer bei einer Riester- oder Rüruprente für die gleiche Ablaufleistung bereits das Doppelte einbezahlen. Zulagen und Steuervorteile rechtfertigen daher keinen Abschluss.

 

 

 

 

Enteignung durch Verlust des Gesamtkapitals

Die Verrentung des Kapitals lohnt sich vor allem für die Versicherungen. Hier sollte Ihnen klar bewusst sein, dass Sie mit der Verrentung Ihr gesamtes Kapital gegen das Versprechen einer Rentenzahlung eintauschen. Selbst beim Riester-Fondssparplan verschwindet bei Rentenbeginn ein Teil an eine Versicherungsgesellschaft; ab dem 85. Lebensjahr verfällt dann das restliche Guthaben.

Das Kapital sollte in Ihrem Eigentum bleiben und sich auch trotz Entnahmen in der Rentenphase vermehren können. Bei der Riesterrente hingegen ist die Verfügbarkeit des Gesamtkapitals ab Rentenbeginn schon von Beginn an konstruktionsbedingt ausgeschlossen. Bei der Rüruprente ist das Gesamtkapital bereits von Anfang an nicht mehr verfügbar (kein Rückkaufswert).

 

Nicht empfehlenswerte Fonds verringern Rendite

Viele Fonds halten nicht das, was sie versprechen. Gerade die stark umworbenen Bank- und Modefonds beinhalten ein unnötig hohes Risiko und/oder langfristig schlechtere Rendite. Andere Fonds wiederum verfolgen kein echt aktives Management. Weitere Informationen finden Sie unter nachfolgenden Links. Spartenfonds  bankabhängige Fonds  Indexfonds

 

Abschlusskosten - Trotz Wertentwicklung lange Zeit 'im Minus'

Sowohl die Riester- als auch die Rüruprente haben meist dieselben Nachteile wie die klassische Kapital-Lebensversicherung oder private Rentenversicherung.

Nicht selten muss sich der Kunde bei vorzeitiger Kündigung eines Riesterrentenvertrags aufgrund der Kostenvorausbelastung mit einem Bruchteil des eingezahlten Geldes begnügen. 

Ebenso müssen bei vorzeitiger Kündigung der Riesterrente die bereits erhaltenen staatlichen Zulagen bzw. Steuervorteile zurückbezahlt werden. Bei vorzeitiger Kündigung der Rüruprente (Basisrente) besteht sogar überhaupt kein Anspruch auf einen Rückkaufswert.

 

Weitere Abschlusskosten durch Dynamik (planmäßige Erhöhung der Beiträge)

Eine Dynamik soll (laut Aussage der meisten Vermittler) als Inflationsausgleich dienen. Paradoxerweise sorgt der Einschluss einer Dynamik bei den meisten Produkten mit vorgezogenen Abschlusskosten in den Folgejahren jedoch für schlechtere Rückkaufswerte. Begründet ist dies dadurch, dass durch den jährlichen "Neuabschluss" sich die Versicherungssumme und somit auch die Gesamtkosten stetig erhöhen. Informationen zur Dynamik

 

Totalverlustrisiko bei Rüruprente

Wie bereits erwähnt besteht bei der Rüruprente kein Anspruch auf einen Rückkaufswert. Die Kündigung einer Rüruprente wird in eine Beitragsfreistellung umgewandelt. Reicht das Guthaben bzw. die "Mindestbeitragsfreie Rente" nicht aus, führt dies zum Totalverlust des Guthabens.

Der Wortlaut einer Versicherungsgesellschaft: "Aufgrund Ihrer Kündigung haben wir die Versicherung zum xx.xx.xxxx aufgehoben. Ein Rückkaufswert ist im Sinne des §10 Absatz 1 Nr. 2 Buchstabe b EStG nicht vorhanden. Rechte aus dem Vertragsverhältnis können nicht mehr geltend gemacht werden. Bitte senden Sie uns den Versicherungsschein zurück, falls noch nicht geschehen."

 

Fataler "Knebeleffekt" - Riester- und Rüruprente mit BU, Unfall, ...

Zum Verhängnis wird vielen Kunden aber auch der Abschluss erwähnter Produkte in Kombination mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung (BU), Unfallversicherung oder Todesfallabsicherung. Möchten Sie den Sparvertrag "loswerden", so müssen Sie gleich das ganze "Paket" kündigen. Knebeleffekt

Trennen Sie deshalb Versicherung und Geldanlage! Es ist einfacher, einen Sparplan von 95,-€ zu pausieren und weiterhin 5,-€ für eine separate Risikolebensversicherung zu investieren, als eine Kapitallebensversicherung mit 100,-€ zu stornieren und den Todesfallschutz 'opfern' zu müssen.

 

 

 

 

Obige Punkte verdeutlichen die wesentliche Problematik bei der Riester- und Rüruprente. Die folgenden Abschnitte bezüglich Pfändung, Zulagen und Geringverdiener fallen dabei eher in die Kategorie "Nebenkriegsschauplätze".

 

Kein voller Pfändungsschutz - Rüruprente (Basisrente) und Riesterrente (Förderrente)

In einem Urteil vom 15.11.2007 stellte der Bundesgerichtshof klar, dass private Versicherungs- und Vorsorgerenten von Selbstständigen und Freiberuflern im Falle einer Insolvenz grundsätzlich keinen Pfändungsschutz genießen. Begründung des BGH: Selbstständige und Freiberufler sind aufgrund ihrer höheren Erwerbschancen in geringerem Maße schutzbedürftig (Az. IX ZB 99/05).

Es gibt allerdings gewisse pfändungsfreie Freibeträge nach § 851c Zivilprozessordnung (ZPO).

Selbst bei der Riesterrente sind zumindest die Eigenbeiträge während der Ansparphase pfändbar. Dies hatte das Landesarbeitsgericht in einem Urteil vom 03.11.2006 entschieden (Az. 3 Sa 414/06).

 

Riester-Zulagen - Förderung für die Versicherung?

Laut dem folgenden Beitrag des ARD-Magazins "Monitor" kommen die Zulagen dem Riester-Sparer rein rechnerisch erst ab dem 88. Lebensjahr tatsächlich zugute. Video-Beitrag "Monitor"

Keinesfalls stimmt allerdings die Aussage aus dem Video, dass man "im Greisenalter" einen "guten Schnitt macht". Denn Ihnen fehlen ja sämtliche entgangenen Gewinne und dazu noch jede Möglichkeit des Zugriffs auf das angesparte Kapital. Mehr dazu weiter unten.

 

Zulagen  u n d  Steuervorteile? Irrtum!

Sie erhalten vom Staat entweder Zulagen oder Steuervorteile. Sind die Zulagen höher als der Steuervorteil, so wird kein Sonderausgabenabzug (Steuervorteil) gewährt. Ist der Steuervorteil höher als die Zulage, so wird vom Finanzamt die Zulage mit dem Steuervorteil verrechnet.

Beispiel:  • Zulagenanspruch: 154 Euro   • Steuervorteil durch Sonderausgabenabzug: 700,-€

Der Steuervorteil ist höher als der Zulagenanspruch. Deshalb erstattet das Finanzamt nur den über die Zulage hinausgehenden Vorteil, also die Differenz in Höhe von 546 € (700 €-154 €). Sie können also nicht beides nutzen. Ein Vorteil wird immer vom anderen "verschluckt". Wir weisen an dieser Stelle darauf hin, da dies irrtümlicherweise von sehr vielen Sparern als doppelter Vorteil gesehen wird.

 

Für Geringverdiener sogar wirtschaftlich sinnlos - Riesterrente

Oft argumentieren Vermittler von Riesterprodukten damit, dass gerade für Geringverdiener sich die Riester-Rente besonders lohnt. Begründet wird dies durch den relativ hohen Anteil an staatlichen Zulagen bei kleinen Sparbeiträgen.

Richtig ist jedoch, dass für Geringverdiener die Riesterrente sogar wirtschaftlich sinnlos ist. Denn die spätere Riesterrente bekommt man nicht zusätzlich zur Sozialhilfe im Alter ausgezahlt, sondern die Sozialhilfe wird entsprechend gekürzt (!). Als Geringverdiener spart man dadurch praktisch völlig umsonst. Riesterrente - "Sparen fürs Sozialamt" [Video-Beitrag "Monitor"]

 

 

 

 

Denkfehler: "Laufzeit & Einstiegsalter"

Oft hört man Aussagen wie: "Wer spät noch Geld investiert sollte Aktienfonds meiden, denn man hat nicht mehr viel Zeit, um Verluste durch Kursschwankungen wieder auszugleichen". Hingegen seien staatlich geförderte Verträge (z.B. Riesterrente) aufgrund ihrer Garantien auch für Sparer im Alter von über 50 Jahren noch interessant.

Grafik Sparplan mit anschließendem AuszahlplanBei richtiger Betrachtung stellt sich die Frage nach einem eventuell "zu späten Einstiegsalter" jedoch überhaupt nicht. Im Endeffekt handelt es sich bei jeder Art der Rente nämlich immer um eine langfristige Anlage.

Zum Beispiel kann ein ungeförderter Aktienfonds-Sparplan (also keine Riester- oder Rüruprente) bei Rentenbeginn direkt in einen Entnahmeplan übergehen, aus welchem dann nur mtl. kleine "Häppchen" entnommen werden. Dadurch bleibt das Gesamtkapital weiterhin langfristig angelegt.

Die Frage nach einem "richtigen Einstiegsalter" stellt sich deshalb nicht. Ebenso wenig die nach der Laufzeit und der Notwendigkeit einer Garantie. teure Garantien

Beispiel: In der Ansparphase ist das Kapital 10 Jahre investiert (z.B. von Alter 55 bis 65). Mit Beginn eines anschließenden Entnahmeplans (Auszahlplans) bleibt das Kapital nun weitere z.B. 20 Jahre investiert und wächst dabei sogar noch weiter an. Diese Zeitspanne ist für einen Aktienfonds groß genug. Aus welchem Grund sollten "ältere" Menschen die Vorteile dieser Anlageform nicht für ihre spätere Rente nutzen?  Echte Werte

 

 

Denkfehler: "Lohnenswerte Anlage im Greisenalter"

Wie bereits erwähnt, lohnen sich die Riester- und Rüruprente vor allem für die Gesellschaften. Hier sollte Ihnen klar bewusst sein, dass Sie mit Beginn der Rentenzahlung Ihr gesamtes Kapital gegen das Versprechen einer Rentenzahlung eintauschen. Zulagen und Steuervorteile rechtfertigen daher in keinster Weise den Abschluss einer Riester- oder Rürup-Rente.

Ab und zu hört man die Aussage, die Auszahlung einer lebenslangen Rente würde sich lohnen, wenn man bei guter Gesundheit ist und auf ein langes Leben spekuliert. So wird z.B. von einem lohnenswerten Geschäft gesprochen, sobald die Summe der erhaltenen Rentenbeträge die geleisteten Einzahlungen übersteigen.

Das ist ein Denkfehler, denn Versicherungsgesellschaften können mit dem Geld arbeiten und Gewinne erzielen. Für den Kunden hat sich die Anlage bis dato also keinesfalls gelohnt. Von einem lohnenswerten Geschäft kann nur bei Auszahlung einer Rente mit gleichzeitig uneingeschränktem Zugriff auf das gesamte Guthaben (inkl. Gewinne) gesprochen werden.

 

Fazit: Sowohl die Rürup- als auch die Riester-Rente können wir nicht empfehlen. Durch die nicht abwählbare Beitragsgarantie versickern auch hier wieder einmal die angepriesenen Zulagen bzw. Steuervorteile. Auch wird der Verbraucher durch den Verlust des Gesamtkapitals 'enteignet'.

Wir bieten Ihnen daher ausschließlich reine Fondssparpläne über sog. "Fondsplattformen" an. Weitere Informationen dazu finden Sie unter dem Menüpunkt "Produkt".

Sie fragen sich, warum reine Fondssparpläne kaum angeboten werden? Hier finden Sie die Antwort

 

 

Das Konzept Gegen-Altersarmut.de >> Fondsdepot und flexible Anlagestrategie

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Logo GA Logo GA Das von Gegen-Altersarmut.de empfohlene Konzept ist die Besparung international gestreuter, konservativer und bankunabhängiger Aktienfonds. Anschließend kann über das Fondsvermögen in Form eines Auszahlplans verfügt werden. Dadurch bleibt das Gesamtkapital auch über den Ansparvorgang hinaus weiterhin langfristig angelegt. Die Frage nach einem "richtigen Einstiegsalter" stellt sich deshalb nicht. Ebenso wenig die nach der Laufzeit.

Damit höchste Flexibilität und Sicherheit gewährleistet ist, sollen Aktienfonds möglichst nicht über eine Versicherungsgesellschaft, sondern immer über ein Fondsdepot bespart werden. Als Kunde bleiben Sie dadurch, im Gegensatz zu Versicherungs- Riester oder Rürup-Produkten, immer der Eigentümer des gesamten Kapitals - auch in der Auszahlungsphase. Das Kapital ist dadurch uneingeschränkt vererbbar. Fondsdepot (Erklärung)   zum Beitrag "Entnahmeplan"

 

Besparung flexibler Aktienfonds mit aktiver Verlustminimierung:

Mit flexiblen Aktienfonds schlafen Sie ruhig bei jeder Marktlage. Denn eine Börsenkrise bedeutet erfahrungsgemäß nicht automatisch auch eine Krise bei einem gemanagten Fonds. Durch die Möglichkeit sich aus dem Aktienmarkt zurückzuziehen, können Kursrückgänge erheblich minimiert werden. zum Beitrag "Flexible Aktienfonds"

 

Auswirkung unserer Konditionen auf den Rückkaufwert

Bei einem Sparplan sollte man eine gezillmerte Variante unbedingt vermeiden, denn eine Zillmerung sorgt durch die Kostenvorausbelastung für schlechtere Rückkaufswerte - vor allem in den ersten Jahren. Bei Besparung Ihres Fondsdepots über www.gegen-altersarmut.de profitieren Sie dabei von umfangreichem Hintergrundwissen und extrem günstigen Konditionen. Nachfolgender Vergleich verdeutlicht den Vorteil. Modellrechnungen im Vergleich

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