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Ansprechpartner für alle Fragen verzichten müssen.
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Gerne erstellen wir für Sie ein persönliches Angebot nach Ihren Vorgaben:
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Der Vergleich auf dieser Seite behandelt nur die fondsgebundene
Versicherungsvariante. Riester & Rürup über einen Fondssparplan behandeln wir an anderer Stelle.
Riester-Fondssparplan![]()
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Von der Riester- und Rürup-Rente mit einer Kapitalversicherung, Banksparplan oder Bausparvertrag ist grundsätzlich abzuraten. Menüpunkt "Wissen" widmet sich deshalb diesem Thema.
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Auch die fondsgebundene Versicherungsvariante und sogar den Riester-/Rürup-Fondssparplan können wir nicht empfehlen. Denn bei der Riester- und auch Rürup-Rente treffen oftmals gleich mehrere negative Faktoren zusammen (Renditeverlust durch Garantien, gezillmerte Kosten, nicht empfehlenswerte Fonds) wodurch das Ergebnis besonders schlecht ausfällt. Gekrönt wird das Ganze dann noch durch den Verlust des Gesamtkapitals ab Rentenbeginn und mögliche Kürzungen der Rente (Rentenzahlungen sind nicht garantiert). Wir raten deshalb massiv davon ab.
In einem Urteil vom 15.11.2007 stellte der Bundesgerichtshof klar, dass private Versicherungs- und Vorsorgerenten von Selbstständigen und Freiberuflern im Falle einer Insolvenz grundsätzlich keinen Pfändungsschutz genießen. Begründung des BGH: Selbstständige und Freiberufler sind aufgrund ihrer höheren Erwerbschancen in geringerem Maße schutzbedürftig (Az. IX ZB 99/05).
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Selbst bei der Riesterrente sind zumindest die Eigenbeiträge während der Ansparphase pfändbar. Dies hatte das Landesarbeitsgericht in einem Urteil vom 03.11.2006 entschieden (Az. 3 Sa 414/06).
Laut dem folgenden Beitrag des ARD-Magazins "Monitor" kommen die Zulagen dem
Riester-Sparer rein rechnerisch erst ab dem 88. Lebensjahr tatsächlich
zugute.
Video-Beitrag "Monitor"![]()
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Keinesfalls stimmt allerdings die Aussage aus dem Video, dass man "im Greisenalter" einen "guten Schnitt macht". Denn Ihnen fehlen ja sämtliche entgangenen Gewinne und dazu noch jede Möglichkeit des Zugriffs auf das angesparte Kapital. Mehr dazu weiter unten.
Oft argumentieren Vermittler von Riesterprodukten damit, dass gerade für Geringverdiener sich die Riester-Rente besonders lohnt. Begründet wird dies durch den relativ hohen Anteil an staatlichen Zulagen bei kleinen Sparbeiträgen.
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Richtig ist jedoch, dass für Geringverdiener die
Riesterrente sogar wirtschaftlich sinnlos ist. Denn die spätere Riesterrente
bekommt man nicht zusätzlich zur Sozialhilfe im Alter ausgezahlt, sondern
die Sozialhilfe wird entsprechend gekürzt (!). Als Geringverdiener spart man
dadurch praktisch völlig umsonst.
Riesterrente - "Sparen fürs Sozialamt" [Video-Beitrag "Monitor"]![]()
Oft hört man Aussagen wie: Wer spät noch Geld investiert sollte Aktienfonds meiden, denn man habe nicht mehr viel Zeit, um Verluste durch Kursschwankungen wieder auszugleichen. Hingegen seien staatlich geförderte Verträge (z.B. Riesterrente) aufgrund ihrer Garantien auch für Sparer im Alter von über 50 Jahren noch interessant.
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Bei richtiger Betrachtung stellt sich die Frage nach einem eventuell "zu späten Einstiegsalter" jedoch überhaupt nicht. Im Endeffekt handelt es sich bei jeder Art der Rente nämlich immer um eine langfristige Anlage. Zum Beispiel kann ein ungeförderter Aktienfonds-Sparplan (also keine Riester- oder Rüruprente) bei Rentenbeginn direkt in einen Entnahmeplan übergehen, aus welchem dann nur monatlich kleine "Häppchen" entnommen werden.
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Dadurch bleibt das Gesamtkapital auch über den Ansparvorgang hinaus
weiterhin langfristig angelegt. Die Frage nach einem "richtigen
Einstiegsalter" stellt sich deshalb nicht. Ebenso wenig die nach der
Laufzeit und der Notwendigkeit einer Garantie.
teure
Garantien![]()
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Beispiel: In der Ansparphase ist das Kapital 10 Jahre investiert
(z.B. von Alter 55 bis 65). Mit Beginn
eines anschließenden Entnahmeplans (Auszahlplans) bleibt das Kapital nun
weitere z.B. 20 Jahre investiert und wächst dabei sogar noch weiter an.
Diese Zeitspanne ist für einen Aktienfonds groß genug. Aus welchem Grund
also sollten "ältere" Menschen die Vorteile dieser Anlageform nicht für ihre
spätere Rente nutzen?
Echte Werte [pdf]
Die Riester- und Rüruprente lohnen sich vor allem für die Gesellschaften. Hier sollte Ihnen klar bewusst sein, dass Sie mit Beginn der Rentenzahlung Ihr gesamtes Kapital gegen das Versprechen einer Rentenzahlung eintauschen. Zulagen und Steuervorteile rechtfertigen daher in keinster Weise den Abschluss einer Riester- oder Rürup-Rente.
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Ab und zu hört man die Aussage, die Auszahlung einer lebenslangen Rente würde sich lohnen, wenn man bei guter Gesundheit ist und auf ein langes Leben spekuliert. So wird z.B. von einem lohnenswerten Geschäft gesprochen, sobald die Summe der erhaltenen Rentenbeträge die geleisteten Einzahlungen übersteigen.
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Das ist ein Denkfehler, denn Versicherungsgesellschaften können mit dem Geld arbeiten und Gewinne erzielen. Für den Kunden hat sich die Anlage bis dato also keinesfalls gelohnt. Von einem lohnenswerten Geschäft kann nur bei Auszahlung einer Rente mit gleichzeitig uneingeschränktem Zugriff auf das gesamte Guthaben (inkl. Gewinne) gesprochen werden. Die rote Tabelle weiter unten verdeutlicht diesen Denkfehler ('Depotwert mit 65 bzw. 85').
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Das Kapital sollte in Ihrem Eigentum bleiben und sich auch trotz Entnahmen in der Rentenphase vermehren können. Bei der Riesterrente hingegen ist die Verfügbarkeit des Gesamtkapitals ab Rentenbeginn schon von Beginn an konstruktionsbedingt ausgeschlossen. Bei der Rüruprente ist das Gesamtkapital bereits von Anfang an nicht mehr verfügbar.
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WICHTIG: Beim Entnahmeplan
über ein Wertpapierdepot (keine Versicherung, Riester, Rürup etc.)
haben Sie alle Freiheiten. So können Sie problemlos Ihre Rente
selbst bestimmen und dadurch auch z.B. jährlich anpassen. Weitere
Informationen unter
Fondsdepot
Entnahmeplan
Bevor man beginnt mit Zulagen oder Steuervorteilen zu rechnen, muss zuallererst einmal die wirtschaftliche Tragfähigkeit der zu vergleichenden Produkte beleuchtet werden. Einfach gesagt sollte man prüfen, ob ein Produkt überhaupt in der Lage ist, die im späteren Vergleich angenommene Rendite zu erwirtschaften. Denn die Rendite eines Produkts vermindert sich durch Garantien und/oder auch durch schlechte Qualität der Fonds erheblich.
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Beispiel: Sie Vergleichen 'Produkt A' mit 'Produkt B' und gehen bei beiden von einer Fonds-Rendite von 8% p.a. aus. Produkt B enthält eine Beitragsgarantie und wird zudem staatlich gefördert. Durch die Zulagen scheint Produkt B auf jeden Fall besser zu sein, da die Eigenleistung ja geringer ist - bei (theoretisch) gleicher Ablaufleistung.
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Der Fehler liegt darin, dass ein Produkt mit Beitragsgarantie bei
gleichem Fonds langfristig wesentlich weniger Rendite p.a. erzielt. Erwirtschaftet
z.B. ein Fonds ohne Beitragsgarantie eine Rendite von 8% p.a.,
so bleibt beim selben Fonds mit Beitragsgarantie im Durchschnitt nur
magere 3-5% p.a. übrig.
Infos zur Beitragsgarantie
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Diese Tatsache wird nie erwähnt und ist dem Verbraucher deshalb völlig unbekannt. Bereits mit 3% p.a. weniger bei einem Sparplan über 35 Jahre verringert sich das Endkapital auf die Hälfte. Folglich müsste der Sparer bei Produkt B für die theoretisch gleiche Ablaufleistung das Doppelte einbezahlen.
Zunächst berücksichtigen wir keine Zulagen und rechnen bei allen Produkten mit gleichem Beitrag von 100,-€. Dadurch erhält der Sparer ein realistischeres Bild über die tatsächliche 'Rentabilität' der Riester- und Rüruprente. Anschließend beschäftigen wir uns mit der Frage wie viel an Zulagen oder Steuervorteile man erhalten müsste, um später zumindest theoretisch die gleiche Rente wie beim ungeförderten Fondssparplan zu erhalten. Mehr dazu weiter unten (Tabelle mit 'Fehlbetrag').
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Wir nehmen nun also an, Sie beginnen mit dem 30. Lebensjahr und besparen 35 Jahre lang mit monatlich 100,-€ eine Rürup-/ oder Riester-Rente als fondsgebundene Versicherung.
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Dann bekommen Sie
bei der Rürup-Rente und auch bei der Riester-Rente
nur magere 308,-€ im Monat ausbezahlt (staatliche Zulagen
sowie steuerliche Vorteile zunächst unberücksichtigt, mehr
dazu weiter unten).
Und jetzt der Schock: über einen "normalen, ungeförderten" Fondssparplan könnten Sie sich eine monatliche Rente in Höhe von 789,-€ bei gleichzeitigem Erhalt des Kapitals über einen so genannten "Entnahmeplan" auszahlen zu lassen. |
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bei Monatsbeitrag 100,-€, Ansparzeit 35 Jahre bei angenommener Rendite der Fonds von 8% p.a. alle anfallenden Steuern berücksichtigt |
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Während bei der Riester- und Rüruprente das Gesamtkapital bei Rentenbeginn
'verschenkt' wird, ist beim normalen, ungeförderten Fondssparplan das
Gesamtkapital jederzeit verfügbar. Für eine (lebenslange) Rente sind daher
ungeförderte Fondssparpläne mit konservativ gemanagten Aktienfonds die
wesentlich bessere Wahl. Ein ungeförderter Aktienfonds-Sparplan
kann bei Rentenbeginn direkt in einen Entnahmeplan übergehen.
zum Beitrag "Entnahmeplan"
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Dadurch bleibt das Gesamtkapital auch über den Ansparvorgang hinaus weiterhin langfristig angelegt. Die Frage nach einem "richtigen Einstiegsalter" stellt sich deshalb nicht. Ebenso wenig die nach der Laufzeit.
Wieviel Zulagen/Steuervorteile müsste ich erhalten?
Um allein den Fehlbetrag im Vergleich zum 'normalen', ungeförderten Fondssparplan wieder wettzumachen.
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Zum besseren Verständnis haben wir die Situation einmal aus zwei Blickwinkeln betrachtet. Folgende Tabellen zeigen zum einen den mtl. Fehlbetrag (in der Rente) im Vergleich zum ungeförderten Fondssparplan. Zum anderen sehen Sie wie groß der mtl. Mehrbetrag (beim Ansparen) für eine mit dem Fondssparplan vergleichbare spätere Rente von 789,-€ (nach Steuern) sein müsste.
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Bei der Rürup-Rente und auch bei der Riester-Rente fehlen im Vergleich zum
Fondssparplan monatlich 481,-€ Ihrer Rente.
Um allein den Fehlbetrag zum ungeförderten Fondssparplan wettzumachen, müssten Sie bei einem Rürup-Vertrag mit monatlich 100,-€ Eigenleistung von Anfang an mtl. 156,-€ an Steuervorteilen erhalten.
Auch beim entsprechenden Riester-Vertrag müssten die staatl. Zulagen oder Steuervorteile mtl. 156,-€ betragen, um zumindest (theoretisch) mit der Rente aus einer 'normalen', ungeförderten Vorsorge mithalten zu können. |
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Verglichen mit dem reinen Fondssparplan
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Den im Vergleich zum normalen, ungeförderten Fondssparplan benötigten Mehrbeitrag können Sie auch als erforderliche staatliche Förderung sehen. Sie benötigen also diese Förderung, um die oben genannte Rente bei gleicher Eigenleistung zu erhalten. Der bei der Riesterrente benötigte Sparbeitrag von 256,-€ bedeutet dann demnach 100,-€ Eigenleistung + 156,-€ vom Staat.
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Anmerkung zur Rüruprente: Theoretisch ließe sich bei der Rüruprente
eine höhere Rente erzielen, da vom Gesetzgeber ein Erhalt der eingezahlten
Beiträge nicht vorgeschrieben ist. Jedoch lässt sich die Beitragsgarantie
gar nicht bei jedem Anbieter abwählen. Der Wert der Nachsteuerrente einer Rüruprente ohne Beitragsgarantie würde monatlich ca. 588,-€ betragen.
Zu beachten ist auch, dass vom Versicherer immer nur eine begrenzte Auswahl
an (hauseigenen) Fonds angeboten wird, was langfristig die Rendite oft
schmälert. Mehr zu diesen Themen finden Sie unter nachfolgenden Links:
Infos zur Beitragsgarantie
zum Beitrag "Bankabhängige Fonds"
Wir möchten nochmals darauf hinweisen, dass Sie mit Beginn der Rentenzahlung Ihr gesamtes Kapital gegen das Versprechen einer Rentenzahlung eintauschen. Den Verlust des Gesamtkapitals bei Rentenbeginn gleicht keine Förderung mehr aus.
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Für die Versicherungsgesellschaft ist eine lebenslang garantierte Rente übrigens gar kein Risiko, da diese ja problemlos aus den Erträgen der Kapitalanlage des Sparers bezahlt werden kann.
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Beispiel: Die Versicherungsgesellschaft bezahlt Ihnen eine lebenslang garantierte Rente in Höhe von 4,5% des Gesamtkapitals. Diese Rendite von 4,5% p. a. kann eine Versicherungsgesellschaft jedoch spielend mit Ihrem Gesamtkapital erwirtschaften. Für die Rentenzahlung an Sie muss die Gesellschaft das Gesamtkapital also praktisch gar nicht antasten, sondern lediglich erwirtschaftete "Zinsen" an Sie auszahlen. Hier zeigt erneut das Wort "Garantie" seine anziehende Wirkung und sorgt somit dafür, dass Millionen von Sparern diesem Lockruf folgen.
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Um auch vor den Auswirkungen einer Währungsreform, schleichender Inflation
und Firmenpleiten (Banken, Versicherungen) geschützt zu sein, empfehlen wir
den Entnahmeplan (Auszahlplan) mit bankunabhängigen, konservativ gemanagten
Aktienfonds.
zum Beitrag "Entnahmeplan"
Nicht ganz so bekannt aber dennoch erwähnenswert ist die Möglichkeit der
Altersvorsorge mit Aktienfonds über einen Riester-Fondssparplan. Auch
hier kennen die meisten nicht die ganze Wahrheit.
Infos zum Riester-Fondssparplan![]()
Sie erhalten vom Staat entweder Zulagen oder Steuervorteile. Sind die Zulagen höher als der Steuervorteil, so wird kein Sonderausgabenabzug (Steuervorteil) gewährt. Ist der Steuervorteil höher als die Zulage, so wird vom Finanzamt die Zulage mit dem Steuervorteil verrechnet.
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Beispiel:
• Zulagenanspruch: 154 Euro • Steuervorteil durch Sonderausgabenabzug: 700,-€
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Der Steuervorteil ist höher als der Zulagenanspruch. Deshalb erstattet das Finanzamt nur den über die Zulage hinausgehenden Vorteil, also die Differenz in Höhe von 546 € (700 €-154 €). Sie können also nicht beides nutzen. Ein Vorteil wird immer vom anderen "verschluckt". Wir weisen an dieser Stelle darauf hin, da dies irrtümlicherweise von sehr vielen Sparern als doppelter Vorteil gesehen wird.
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WICHTIG!
Die Werte der fondsgebundenen Riester-/Rürup-Rente gelten nur...
Die Ablaufwerte des Fondssparplans hingegen können durch Ausschöpfen des persönlichen Steuerfreibetrages noch erhöht werden.
Bedenken Sie eines:
Wir verkaufen jedoch ausschließlich reine Fondssparpläne. Dies ist uns nur durch die große Anzahl an Interessenten möglich, welche wir über das Internet erreichen.
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Sowohl die Riester- als auch die Rüruprente haben meist dieselben Nachteile wie die klassische Kapital-Lebensversicherung oder private Rentenversicherung.
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Nicht selten muss sich der Kunde bei vorzeitiger
Kündigung eines Riesterrentenvertrags aufgrund der
Kostenvorausbelastung
mit einem Bruchteil des eingezahlten
Geldes begnügen.
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Ebenso müssen bei vorzeitiger Kündigung der Riesterrente die bereits erhaltenen staatlichen Zulagen bzw. Steuervorteile zurückbezahlt werden. Bei vorzeitiger Kündigung der Rüruprente (Basisrente) besteht sogar überhaupt kein Anspruch auf einen Rückkaufswert. Ferner kann bei der Rüruprente eine zu frühe Beitragsfreistellung sogar zum Totalverlust des Guthabens führen.
Eine Dynamik soll (laut Aussage der meisten Vermittler) als
Inflationsausgleich dienen. Paradoxerweise sorgt der Einschluss
einer Dynamik bei den meisten Produkten mit vorgezogenen
Abschlusskosten in den Folgejahren jedoch für schlechtere
Rückkaufswerte. Begründet ist dies dadurch, dass durch den
jährlichen "Neuabschluss" sich die Versicherungssumme und somit auch
die Gesamtkosten stetig erhöhen.
Informationen zur Dynamik![]()
Bei der fondsgebundenen Rürup-/Riester-Rente wird mit Beginn der Rentenzahlung (sog. "Verrentung") das Fondsguthaben in eine sofortbeginnende Rentenversicherung umgewandelt. Die private Rentenversicherung ist die "kleine Schwester" der Kapitallebensversicherung. Der Unterschied der privaten Rentenversicherung zur Kapitallebensversicherung besteht lediglich in der Absicherung des Langlebigkeitsrisikos anstelle des Todesfallrisikos.
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Ab dem Zeitpunkt der Rentenzahlung kann die Versicherungsgesellschaft nach Belieben über Ihr Geld verfügen. Sie dagegen können nie wieder über Ihr Gesamtkapital verfügen. Allerdings haben Sie das "Versprechen" der Versicherungsgesellschaft, für die nächsten Jahre eine Rente bezahlt zu bekommen.
"Die lebenslange Rente ergibt sich durch Verrentung des Geldwertes (Vertragsguthaben) der zum vereinbarten Rentenzahlungsbeginn vorhandenen Fondsanteile nach den dann gültigen Rechnungsgrundlagen für eine sofortbeginnende Rentenversicherung gegen Einmalbeitrag. Die Umrechnung erfolgt jedoch mindestens mit dem im Versicherungsschein garantierten Rentenfaktor".
Durch den Rentenfaktor wird die Höhe Ihrer Rente nun von der Versicherungsgesellschaft bestimmt. In Ihrem Versicherungsschein liest sich das beispielsweise wie folgt: "Für je 10.000,- Euro Gesamtguthaben erhalten Sie eine voraussichtliche monatliche Rente von:"
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Achtung: Nach Beginn der Rentenzahlung ist eine Kündigung und somit eine Auszahlung des Rückkaufswertes nicht mehr möglich. Das Landgericht Dortmund hat in einem Streitfall klargestellt, dass es für sofortbeginnende Rentenversicherungen gegen Einmalbetrag kein gesetzliches Kündigungsrecht gibt (AZ: 2 O 52/06).
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Über einen Direktversicherer abgeschlossen (z.B. 'Cosmos Direkt' oder 'Europa') erreichen Sie mit Ihrer fondsgebundenen Riester- bzw. Rürup-Rente dank der geringeren Kosten um ca. 20-25% höhere Werte. An den Nachteilen ändert sich jedoch nichts.
(Nach dem Urteil des Bundesgerichtshof sind Selbstständige und Freiberufler in geringerem Maße schutzbedürftig)
(jedoch nur genau zu Rentenbeginn, frühestens mit Alter 60)
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Verträge dieser Art sind aus unserer Sicht in keinster Weise empfehlenswert.
Ein großer Teil unserer Internetseite widmet sich deshalb diesem Thema. Die
wichtigsten Informationen darüber finden Sie Sie unter nachfolgendem Link.
zum Beitrag "Private Rentenversicherung"
Das von Gegen-Altersarmut.de empfohlene Konzept ist die Besparung
international gestreuter, konservativer und bankunabhängiger
Aktienfonds. Anschließend kann über das Fondsvermögen in Form eines
Auszahlplans verfügt werden. Dadurch bleibt das Gesamtkapital auch
über den Ansparvorgang hinaus weiterhin langfristig angelegt. Die
Frage nach einem "richtigen Einstiegsalter" stellt sich deshalb
nicht. Ebenso wenig die nach der Laufzeit.
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Damit höchste Flexibilität und Sicherheit gewährleistet ist,
sollen Aktienfonds möglichst nicht über eine
Versicherungsgesellschaft, sondern immer über ein Fondsdepot bespart
werden. Als Kunde bleiben Sie dadurch, im Gegensatz zu
Versicherungs- Riester oder Rürup-Produkten, immer der Eigentümer
des gesamten Kapitals - auch in der Auszahlungsphase. Das Kapital
ist dadurch uneingeschränkt vererbbar.
Fondsdepot (Erklärung)
zum Beitrag "Entnahmeplan"
Mit aktiven Vermögensverwaltungen schlafen Sie ruhig bei jeder
Marktlage. Denn eine Börsenkrise bedeutet erfahrungsgemäß nicht
automatisch auch eine Krise bei einem gemanagten Fonds. Durch die
Möglichkeit sich aus dem Aktienmarkt zurückzuziehen, können
Kursrückgänge erheblich minimiert werden.
zum Beitrag "Flexible Strategie"![]()
Bei einem Sparplan sollte man eine gezillmerte Variante unbedingt
vermeiden, denn eine Zillmerung sorgt durch die
Kostenvorausbelastung für schlechtere Rückkaufswerte - vor allem in
den ersten Jahren. Bei Besparung Ihres Fondsdepots über www.gegen-altersarmut.de profitieren Sie
dabei von umfangreichem
Hintergrundwissen und extrem günstigen Konditionen. Nachfolgender Vergleich
verdeutlicht den Vorteil.
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Riester-Rente, Rürup-Renten (Förderrente, Basisrente): Vergleich mit Fondssparplan - © 2012 Gegen-Altersarmut
Bereits ab dem ersten Euro erhalten Sie über uns volle 100% Rabatt. Dazu nützliches Hintergrundwissen und jeglicher Verzicht auf bedenkliche oder provisionsträchtige Produkte, ohne dass Sie auf einen Ansprechpartner für alle Fragen verzichten müssen.
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