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Riester-/Rürup-Rente

Verschwiegene Informationen zur Förderrente

Mit Einführung der Riester- und Rürup-Rente ('Förderrente') wurde unter dem Deckmantel der Förderungen  eine Art "Erfolgsbeteiligung" für die Gesellschaften eingebaut, welcher den Kunden bei Rentenbeginn 'böse erwachen' lässt.

Der nachfolgende Vergleich behandelt nur die fondsgebundene Variante der Riester-/Rürup-Produkte. Von der Riester- und Rürup-Rente mit einer Kapitalversicherung, Banksparplan oder Bausparvertrag ist grundsätzlich abzuraten. Ein großer Teil unserer Internetseite widmet sich deshalb dem Thema "Kapitallebens-/private Rentenversicherung" usw.. Diese Mängel werden unter dem Menüpunkt "Wissen" näher erläutert.

Riester-Rürup-Rente

 

Kein Pfändungsschutz - Rüruprente (Basisrente) und Riesterente (Förderrente)

In einem Urteil vom 15.11.2007 stellte der Bundesgerichtshof klar, dass private Versicherungs- und Vorsorgerenten von Selbstständigen und Freiberuflern im Falle einer Insolvenz grundsätzlich keinen Pfändungsschutz genießen. Begründung des BGH: Selbstständige und Freiberufler sind aufgrund ihrer höheren Erwerbschancen in geringerem Maße schutzbedürftig (Az. IX ZB 99/05).

Selbst bei der Riesterrente sind zumindest die Eigenbeiträge während der Ansparphase pfändbar. Dies hatte das Landesarbeitsgericht in einem Urteil vom 03.11.2006 entschieden (Az. 3 Sa 414/06).

 

Riester-Zulagen - Förderung für die Versicherung?

Laut dem folgenden Beitrag des ARD-Magazins "Monitor" kommen die Zulagen dem Riester-Sparer rein rechnerisch erst ab dem 88. Lebensjahr tatsächlich zugute. Video-Beitrag "Monitor" neues Fenster

Keinesfalls stimmt allerdings die Aussage aus dem Video, dass man "im Greisenalter" einen "guten Schnitt macht". Denn Ihnen fehlen ja sämtliche entgangenen Gewinne und dazu noch jede Möglichkeit des Zugriffs auf das angesparte Kapital. Mehr dazu weiter unten.

 

Denkfehler 'Laufzeit & Einstiegsalter'

Oft hört man Aussagen wie: Wer spät noch Geld investiert sollte Aktienfonds meiden, denn man habe nicht mehr viel Zeit, um Verluste durch Kursschwankungen wieder auszugleichen. Hingegen seien staatlich geförderte Verträge (z.B. Riesterrente) aufgrund ihrer Garantien auch für Sparer im Alter von über 50 Jahren noch interessant.

Bei richtiger Betrachtung stellt sich die Frage nach einem eventuell "zu späten Einstiegsalter" jedoch überhaupt nicht. Im Endeffekt handelt es sich bei jeder Art der Rente nämlich immer um eine langfristige Anlage. Zum Beispiel kann ein ungeförderter Aktienfonds-Sparplan (also keine Riester- oder Rüruprente) bei Rentenbeginn direkt in einen Entnahmeplan übergehen, aus welchem dann nur monatlich kleine "Häppchen" entnommen werden.

Dadurch bleibt das Gesamtkapital auch über den Ansparvorgang hinaus weiterhin langfristig angelegt. Die Frage nach einem "richtigen Einstiegsalter" stellt sich deshalb nicht. Ebenso wenig die nach der Laufzeit und der Notwendigkeit einer Garantie. teure Garantienneues Fenster

Beispiel: In der Ansparphase ist das Kapital 10 Jahre investiert (z.B. von Alter 55 bis 65). Mit Beginn eines anschließenden Entnahmeplans (Auszahlplans) bleibt das Kapital nun weitere z.B. 20 Jahre investiert und wächst dabei sogar noch weiter an. Diese Zeitspanne ist für einen Aktienfonds groß genug. Aus welchem Grund also sollten "ältere" Menschen die Vorteile dieser Anlageform nicht für ihre spätere Rente nutzen? Echte Werte [pdf]

 

 

Sparer verschenkt ein Vermögen (selbst bei kostenfreien Tarifen) - Riester & Rürup

Die Riester- und Rüruprente lohnen sich vor allem für die Gesellschaften. Hier sollte Ihnen klar bewusst sein, dass Sie mit Beginn der Rentenzahlung Ihr gesamtes Kapital gegen das Versprechen einer Rentenzahlung eintauschen. Zulagen und Steuervorteile rechtfertigen daher in keinster Weise den Abschluss einer Riester- oder Rürup-Rente.

Ab und zu hört man die Aussage, die Auszahlung einer lebenslangen Rente würde sich lohnen, wenn man bei guter Gesundheit ist und auf ein langes Leben spekuliert. So wird z.B. von einem lohnenswerten Geschäft gesprochen, sobald die Summe der erhaltenen Rentenbeträge die geleisteten Einzahlungen übersteigen.

Das ist ein Denkfehler, denn Versicherungsgesellschaften können mit dem Geld arbeiten und Gewinne erzielen. Für den Kunden hat sich die Anlage bis dato also keinesfalls gelohnt. Von einem lohnenswerten Geschäft kann nur bei Auszahlung einer Rente mit gleichzeitig uneingeschränktem Zugriff auf das gesamte Guthaben (inkl. Gewinne) gesprochen werden. Die nachfolgende Tabelle verdeutlicht diesen Denkfehler.

 

 

 

 

 

 

Nachsteuer-Vergleich  Riester- und Rüruprente mit Fondssparplan

Angenommen Sie beginnen mit dem 30. Lebensjahr und besparen 35 Jahre lang mit monatlich 100,-€ eine Rürup-/ oder Riester-Rente.

Dann bekommen Sie bei der Rürup-Rente gerade einmal 588,-€ und bei der Riester-Rente sogar nur magere 514,-€ im Monat ausbezahlt (staatliche Zulagen sowie steuerliche Vorteile zunächst unberücksichtigt). Berechnungsgrundlageneues Fenster

Und jetzt der Schock: Über einen "normalen, ungeförderten" Fondssparplan könnten Sie sich eine monatliche Rente in Höhe von 723,-€ bei gleichzeitigem Erhalt des Kapitals über einen so genannten "Entnahmeplan" auszahlen zu lassen.

 
 Produkt mtl. Rente         Depotwert
mit 65 mit 85
 Riesterrente 514,-€ ab Rentenbeginn nicht mehr verfügbar
 Rüruprente 588,-€ zu keinem Zeitpunkt verfügbar
 Fondssparplan 723,-€ 179.145,-€ 287.489,-€

bei angenommener Rendite der Fonds von 8% p.a.

alle anfallenden Steuern berücksichtigt

Während bei der Riester- und Rüruprente das Gesamtkapital bei Rentenbeginn 'verschenkt' wird, ist beim normalen, ungeförderten Fondssparplan das Gesamtkapital jederzeit verfügbar. Für eine (lebenslange) Rente sind daher ungeförderte Fondssparpläne mit konservativ gemanagten Aktienfonds die wesentlich bessere Wahl. Ein ungeförderter Aktienfonds-Sparplan kann bei Rentenbeginn direkt in einen Entnahmeplan übergehen. zum Beitrag "Entnahmeplan"

Dadurch bleibt das Gesamtkapital auch über den Ansparvorgang hinaus weiterhin langfristig angelegt. Die Frage nach einem "richtigen Einstiegsalter" stellt sich deshalb nicht. Ebenso wenig die nach der Laufzeit.

 

Wieviel Zulagen/Steuervorteile müsste ich erhalten?

Um allein den Fehlbetrag im Vergleich zum 'normalen', ungeförderten Fondssparplan wieder wettzumachen.

Zum besseren Verständnis haben wir die Situation einmal aus zwei Blickwinkeln betrachtet. Folgende Tabellen zeigen zum einen den mtl. Fehlbetrag (in der Rente) im Vergleich zum ungeförderten Fondssparplan. Zum anderen sehen Sie wie groß der mtl. Mehrbetrag (beim Ansparen) für eine mit dem Fondssparplan vergleichbare spätere Rente von 723,-€ (nach Steuern) sein müsste.

Bei der Rürup-Rente fehlen im Vergleich zum Fondssparplan monatlich 135,-€ bzw. bei der Riester-Rente sogar 209,-€ Ihrer ersparten Rente.

Um allein den Fehlbetrag zum ungeförderten Fondssparplan wettzumachen, müssten Sie bei einem Rürup-Vertrag mit monatlich 100,-€ Eigenleistung von Anfang an mtl. 23,-€ an Steuervorteilen erhalten.

Beim entsprechenden Riester-Vertrag müssten Förderung oder Steuervorteile sogar sage und schreibe mtl. 40,-€ betragen, um zumindest (theoretisch) mit der Rente aus einer 'normalen', ungeförderten Vorsorge mithalten zu können.

 
 Produkt    Fehlbetrag
 Rürup-Rente

 (fondsgebunden)

723,-€ - 588,-€

 135,-€

 Riester-Rente  (fondsgebunden)

723,-€ - 514,-€

209,-€

Verglichen mit dem reinen Fondssparplan

 Produkt

benötigter Beitrag  

 Fondssparplan  

100,-€

 Rürup-Rente

(fondsgebunden)

100,-€ + 23,-€ Steuervorteile

123,-€

 Riester-Rente  (fondsgebunden)

100,-€ + 40,-€ Zulagen/Steuervorteile

140,-€

Den im Vergleich zum normalen, ungeförderten Fondssparplan benötigten Mehrbeitrag können Sie auch als erforderliche staatliche Förderung sehen. Sie benötigen also diese Förderung, um die oben genannte Rente bei gleicher Eigenleistung zu erhalten. Der bei der Riesterrente benötigte Sparbeitrag von 140,-€ bedeutet dann demnach 100,-€ Eigenleistung + 40,-€ vom Staat.

Übrigens: Mit der klassischen Rürup-/Riester-Rente fehlen Ihnen später in Ihrer Rente sogar über 300,-€. Oder Sie benötigen in der Ansparphase schon einen Beitrag von über 190,-€.


Förderungen gleichen Verluste nicht mehr aus

Wir möchten nochmals darauf hinweisen, dass Sie mit Beginn der Rentenzahlung Ihr gesamtes Kapital gegen das Versprechen einer Rentenzahlung eintauschen. Den Verlust des Gesamtkapitals bei Rentenbeginn gleicht keine Förderung mehr aus.

Für die Versicherungsgesellschaft ist eine lebenslang garantierte Rente übrigens gar kein Risiko, da diese ja problemlos aus den Erträgen der Kapitalanlage des Sparers bezahlt werden kann.

Beispiel: Die Versicherungsgesellschaft bezahlt Ihnen eine lebenslang garantierte Rente in Höhe von 4,5% des Gesamtkapitals. Diese Rendite von 4,5% p. a. kann eine Versicherungsgesellschaft jedoch spielend mit Ihrem Gesamtkapital erwirtschaften. Für die Rentenzahlung an Sie muss die Gesellschaft das Gesamtkapital also praktisch gar nicht antasten, sondern lediglich erwirtschaftete "Zinsen" an Sie auszahlen. Hier zeigt erneut das Wort "Garantie" seine anziehende Wirkung und sorgt somit dafür, dass Millionen von Sparern diesem Lockruf folgen.

 

MERKE: Die Verrentung des Kapitals ist für die Versicherungsgesellschaft immer ein willkommenes Geschenk. Für eine lebenslange (oder sogar ewige) Rente brauchen Sie Ihr Kapital nicht zu "verschenken". Selbst Rentenfonds oder festverzinsliche Wertpapiere bieten Ihnen im Grunde schon die gleiche Rendite, die gleiche Garantie und Ihr Kapital bliebe erhalten.

Um auch vor den Auswirkungen einer Währungsreform, schleichender Inflation und Firmenpleiten (Banken, Versicherungen) geschützt zu sein, empfehlen wir den Entnahmeplan (Auszahlplan) mit bankunabhängigen, konservativ gemanagten Aktienfonds. zum Beitrag "Entnahmeplan"

 

 

Beitragsgarantie schmälert Rendite

Sie werden sich vielleicht über den Unterschied der Riester- zur Rürup-Rente wundern; warum die Riester-Rente lediglich 514,-€ beträgt. Das liegt an der gesetzlich vorgeschriebenen Beitragsgarantie. Damit die Auszahlung mindestens den eingezahlten Beiträgen entspricht, muss ein Teil Ihrer eingezahlten Beiträge z.B. in festverzinsliche Wertpapiere angelegt werden. Dieser Teil kann also nicht mehr von der Wertentwicklung der Fonds profitieren.

 

Auch der Riester-Fondssparplan beinhaltet erhebliche Mängel

Nicht ganz so bekannt aber dennoch erwähnenswert ist die Möglichkeit der Altersvorsorge mit Aktienfonds über einen Riester-Fondssparplan. Auch hier kennen die meisten nicht die ganze Wahrheit. Infos zum Riester-Fondssparplan neues Fenster

 

 

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Zulagen  u n d  Steuervorteile? Irrtum!

Sie erhalten vom Staat entweder Zulagen oder Steuervorteile. Sind die Zulagen höher als der Steuervorteil, so wird kein Sonderausgabenabzug (Steuervorteil) gewährt. Ist der Steuervorteil höher als die Zulage, so wird vom Finanzamt die Zulage mit dem Steuervorteil verrechnet.

Beispiel:  • Zulagenanspruch: 154 Euro   • Steuervorteil durch Sonderausgabenabzug: 700,-€

Der Steuervorteil ist höher als der Zulagenanspruch. Deshalb erstattet das Finanzamt nur den über die Zulage hinausgehenden Vorteil, also die Differenz in Höhe von 546 € (700 €-154 €). Sie können also nicht beides nutzen. Ein Vorteil wird immer vom anderen "verschluckt". Wir weisen an dieser Stelle darauf hin, da dies irrtümlicherweise von sehr vielen Sparern als doppelter Vorteil gesehen wird.

 

 

WICHTIG! Die Werte der fondsgebundenen Riester-/Rürup-Rente gelten nur...

• inkl. Überschüsse (nicht garantiert)
• bei Rente frühestens ab dem 65. Lebensjahr (ansonsten höhere Besteuerung)
• bei durchhalten der Besparung bis zum Schluss.

 

Aufgrund der Kostenvorausbelastung bei der Riester- oder Rürup-Rente reduziert sich der Ablaufwert durch
vorzeitige Entnahmen oder Abbruch ungleich stärker als bei einem Fondssparplan. weitere Informationen neues Fenster

Die Ablaufwerte des Fondssparplans hingegen können durch Ausschöpfen des persönlichen Steuerfreibetrages noch erhöht werden.

 

Bedenken Sie eines:

• Wir könnten Ihnen problemlos auch die Riesterrente anbieten

• Wir könnten dann auch mit staatlichen Zulagen und Steuervorteilen locken

• Wir würden damit sogar bessere Provisionen verdienen

 

Eine Riesterrente (mtl. 100,-€, 35 Jahre) setzt für Vermittler eine Provision von ca. 1.100 bis 1.700,-€ frei. Der entsprechende Fondssparplan dagegen ca. 2 bis 4,-€ pro Monat (ohne Rabatt). Provisionen neues Fenster

Wir verkaufen jedoch ausschließlich reine Fondssparpläne. Dies ist uns nur durch die große Anzahl an Interessenten möglich, welche wir über das Internet erreichen.

Sie fragen sich, warum Riester- und Rüruprente in den Medien bejubelt und Fondssparpläne so gut wie nie angeboten werden? Hier finden Sie die Antwort neues Fenster
Sie fragen sich, wie die Zahlen aus unserem Beispiel zustande kommen? So haben wir gerechnet neues Fenster
 

 

 

Verluste bei vorzeitiger Kündigung - Riester und Rürup

Sowohl die Riester- als auch die Rüruprente haben bei vorzeitiger Kündigung dieselben Nachteile wie die klassische Kapital-Lebensversicherung oder private Rentenversicherung.

Nicht selten muss sich der Kunde bei vorzeitiger Kündigung eines Riesterrentenvertrags aufgrund der Kostenvorausbelastung neues Fenster  mit einem Bruchteil des eingezahlten Geldes begnügen. 

Ebenso müssen bei vorzeitiger Kündigung der Riesterrente die bereits erhaltenen staatlichen Zulagen bzw. Steuervorteile zurückbezahlt werden. Bei vorzeitiger Kündigung der Rüruprente (Basisrente) besteht sogar überhaupt kein Anspruch auf einen Rückkaufswert. Ferner kann bei der Rüruprente eine zu frühe Beitragsfreistellung sogar zum Totalverlust des Guthabens führen.

 

Weitere Abschlusskosten durch Dynamik (planmäßige Erhöhung der Beiträge)

Eine Dynamik soll (laut Aussage der meisten Vermittler) als Inflationsausgleich dienen. Paradoxerweise sorgt der Einschluss einer Dynamik bei den meisten Produkten mit vorgezogenen Abschlusskosten in den Folgejahren jedoch für schlechtere Rückkaufswerte. Das ergibt sich daraus, dass sich durch den jährlichen "Neuabschluss" die Versicherungssumme und somit auch die Gesamtkosten stetig erhöhen. Informationen zur Dynamik neues Fenster

 

 

 

 

 

 

Warum fällt die Rente sogar bei der fondsgebundenen Variante so mager aus?

Bei der fondsgebundenen Rürup-/Riester-Rente wird mit Beginn der Rentenzahlung (sog. "Verrentung") das Fondsguthaben in eine sofortbeginnende Rentenversicherung umgewandelt. Die private Rentenversicherung ist die "kleine Schwester" der Kapitallebensversicherung. Der Unterschied der privaten Rentenversicherung zur Kapitallebensversicherung besteht lediglich in der Absicherung des Langlebigkeitsrisikos anstelle des Todesfallrisikos.

Ab dem Zeitpunkt der Rentenzahlung kann die Versicherungsgesellschaft nach Belieben über Ihr Geld verfügen. Sie dagegen können nie wieder über Ihr Gesamtkapital verfügen. Allerdings haben Sie das "Versprechen" der Versicherungsgesellschaft, für die nächsten Jahre eine Rente bezahlt zu bekommen.

 

Auszug aus den Versicherungsbedingungen:

"Die lebenslange Rente ergibt sich durch Verrentung des Geldwertes (Vertragsguthaben) der zum vereinbarten Rentenzahlungsbeginn vorhandenen Fondsanteile nach den dann gültigen Rechnungsgrundlagen für eine sofortbeginnende Rentenversicherung gegen Einmalbeitrag. Die Umrechnung erfolgt jedoch mindestens mit dem im Versicherungsschein garantierten Rentenfaktor".

 
 

 


Durch den Rentenfaktor wird die Höhe Ihrer Rente nun von der Versicherungsgesellschaft bestimmt. In Ihrem Versicherungsschein liest sich das beispielsweise wie folgt: "Für je 10.000,- Euro Gesamtguthaben erhalten Sie eine voraussichtliche monatliche Rente von:"

Achtung: Nach Beginn der Rentenzahlung ist eine Kündigung und somit eine Auszahlung des Rückkaufswertes nicht mehr möglich. Das Landgericht Dortmund hat in einem Streitfall klargestellt, dass es für sofortbeginnende Rentenversicherungen gegen Einmalbetrag kein gesetzliches Kündigungsrecht gibt (AZ: 2 O 52/06).

Über einen Direktversicherer abgeschlossen (z.B. 'Cosmos Direkt' oder 'Europa') erreichen Sie mit Ihrer fondsgebundenen Riester- bzw. Rürup-Rente dank der geringeren Kosten um ca. 20-25% höhere Werte. An den Nachteilen ändert sich jedoch nichts.

 

Gravierende Nachteile der Riester-/Rürup-Rente:

  • Bei der Riesterrente sind die Eigenbeiträge während der Ansparphase pfändbar (Az. 3 Sa 414/06).
  • Der Pfändungsschutz (Hartz IV-Sicherheit) endet ab Rentenbeginn.

    (Ein Gläubiger mit einem Vollstreckungstitel kann die Rente oberhalb der Pfändungsgrenze einbehalten)

  • Rente durch Versicherung bietet keinen Schutz bei Hyperinflation/Währungsreform.
  • Rüruprente bietet keinen Pfändungsschutz für Selbständige (Az. IX ZB 99/05).

    (Nach dem Urteil des Bundesgerichtshof sind Selbstständige und Freiberufler in geringerem Maße schutzbedürftig)

  • Sie können lediglich über 30% Ihres Kapitals verfügen.

    (jedoch nur genau zu Rentenbeginn, frühestens mit Alter 60)

  • Auch für die Hinterbliebenen ist nach Rentenbeginn kein Gesamtkapital verfügbar.
  • bei Kündigung der Riesterrente müssen staatliche Zulagen zurückbezahlt werden.
  • bei Kündigung der Rüruprente besteht kein Anspruch auf den Rückkaufswert.
  • Durch die Beitragsgarantie wird die Gesamtrendite ausgebremst.
  • Sollten Sie an einer todbringenden Krankheit leiden, so kommen Sie ab Rentenbeginn auch dann nicht an Ihr Gesamtkapital, wenn Sie mit diesem entsprechende Heilmethoden finanzieren könnten.

 

Fazit: Die Rürup- und auch die Riester-Rente können wir nicht empfehlen. Selbst mit der Fonds-Variante der Riester-/Rürup-Rente wird der Verbraucher letztendlich in eine private (sofortbeginnende) Rentenversicherung gelockt. Dadurch ist das Guthaben des Sparers ab dem Zeitpunkt der Rente nicht mehr verfügbar.

Verträge dieser Art sind aus unserer Sicht in keinster Weise empfehlenswert. Ein großer Teil unserer Internetseite widmet sich deshalb diesem Thema. Die wichtigsten Informationen darüber finden Sie Sie unter nachfolgendem Link. zum Beitrag "Private Rentenversicherung"

 

 

 

 

 

 

 

Riester-Rente, Rürup-Renten (Förderrente, Basisrente): Vergleich mit Fondssparplan - © 2010 Gegen-Altersarmut

 

Suchbegriffe: Riester-Renten, Rürup-Rente, Förderrente, Basisrente, Informationen, Vergleich

 

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