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Mit Einführung der Riester- und Rürup-Rente ('Förderrente') wurde unter dem
Deckmantel der Förderungen eine Art "Erfolgsbeteiligung" für die
Gesellschaften eingebaut, welcher den Kunden bei Rentenbeginn 'böse
erwachen' lässt.
Der nachfolgende Vergleich behandelt nur die fondsgebundene Variante der Riester-/Rürup-Produkte. Von der Riester- und Rürup-Rente mit einer Kapitalversicherung, Banksparplan oder Bausparvertrag ist grundsätzlich abzuraten. Ein großer Teil unserer Internetseite widmet sich deshalb dem Thema "Kapitallebens-/private Rentenversicherung" usw.. Diese Mängel werden unter dem Menüpunkt "Wissen" näher erläutert. |
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In einem Urteil vom 15.11.2007 stellte der Bundesgerichtshof klar, dass private Versicherungs- und Vorsorgerenten von Selbstständigen und Freiberuflern im Falle einer Insolvenz grundsätzlich keinen Pfändungsschutz genießen. Begründung des BGH: Selbstständige und Freiberufler sind aufgrund ihrer höheren Erwerbschancen in geringerem Maße schutzbedürftig (Az. IX ZB 99/05).
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Selbst bei der Riesterrente sind zumindest die Eigenbeiträge während der Ansparphase pfändbar. Dies hatte das Landesarbeitsgericht in einem Urteil vom 03.11.2006 entschieden (Az. 3 Sa 414/06).
Laut dem folgenden Beitrag des ARD-Magazins "Monitor" kommen die Zulagen dem
Riester-Sparer rein rechnerisch erst ab dem 88. Lebensjahr tatsächlich
zugute.
Video-Beitrag "Monitor"

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Keinesfalls stimmt allerdings die Aussage aus dem Video, dass man "im Greisenalter" einen "guten Schnitt macht". Denn Ihnen fehlen ja sämtliche entgangenen Gewinne und dazu noch jede Möglichkeit des Zugriffs auf das angesparte Kapital. Mehr dazu weiter unten.
Oft hört man Aussagen wie: Wer spät noch Geld investiert sollte Aktienfonds meiden, denn man habe nicht mehr viel Zeit, um Verluste durch Kursschwankungen wieder auszugleichen. Hingegen seien staatlich geförderte Verträge (z.B. Riesterrente) aufgrund ihrer Garantien auch für Sparer im Alter von über 50 Jahren noch interessant.
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Bei richtiger Betrachtung stellt sich die Frage nach einem eventuell "zu späten Einstiegsalter" jedoch überhaupt nicht. Im Endeffekt handelt es sich bei jeder Art der Rente nämlich immer um eine langfristige Anlage. Zum Beispiel kann ein ungeförderter Aktienfonds-Sparplan (also keine Riester- oder Rüruprente) bei Rentenbeginn direkt in einen Entnahmeplan übergehen, aus welchem dann nur monatlich kleine "Häppchen" entnommen werden.
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Dadurch bleibt das Gesamtkapital auch über den Ansparvorgang hinaus
weiterhin langfristig angelegt. Die Frage nach einem "richtigen
Einstiegsalter" stellt sich deshalb nicht. Ebenso wenig die nach der
Laufzeit und der Notwendigkeit einer Garantie. teure
Garantien
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Beispiel: In der Ansparphase ist das Kapital 10 Jahre investiert (z.B. von Alter 55 bis 65). Mit Beginn eines anschließenden Entnahmeplans (Auszahlplans) bleibt das Kapital nun weitere z.B. 20 Jahre investiert und wächst dabei sogar noch weiter an. Diese Zeitspanne ist für einen Aktienfonds groß genug. Aus welchem Grund also sollten "ältere" Menschen die Vorteile dieser Anlageform nicht für ihre spätere Rente nutzen? Echte Werte [pdf]
Die Riester- und Rüruprente lohnen sich vor allem für die Gesellschaften. Hier sollte Ihnen klar bewusst sein, dass Sie mit Beginn der Rentenzahlung Ihr gesamtes Kapital gegen das Versprechen einer Rentenzahlung eintauschen. Zulagen und Steuervorteile rechtfertigen daher in keinster Weise den Abschluss einer Riester- oder Rürup-Rente.
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Ab und zu hört man die Aussage, die Auszahlung einer lebenslangen Rente würde sich lohnen, wenn man bei guter Gesundheit ist und auf ein langes Leben spekuliert. So wird z.B. von einem lohnenswerten Geschäft gesprochen, sobald die Summe der erhaltenen Rentenbeträge die geleisteten Einzahlungen übersteigen.
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Das ist ein Denkfehler, denn Versicherungsgesellschaften können mit dem Geld arbeiten und Gewinne erzielen. Für den Kunden hat sich die Anlage bis dato also keinesfalls gelohnt. Von einem lohnenswerten Geschäft kann nur bei Auszahlung einer Rente mit gleichzeitig uneingeschränktem Zugriff auf das gesamte Guthaben (inkl. Gewinne) gesprochen werden. Die nachfolgende Tabelle verdeutlicht diesen Denkfehler.
Angenommen Sie beginnen mit dem 30. Lebensjahr und besparen 35 Jahre lang mit monatlich 100,-€ eine Rürup-/ oder Riester-Rente.
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Dann bekommen Sie
bei der Rürup-Rente gerade einmal 588,-€ und bei der Riester-Rente
sogar nur magere 514,-€ im Monat ausbezahlt (staatliche Zulagen
sowie steuerliche Vorteile zunächst unberücksichtigt).
Berechnungsgrundlage![]()
Und jetzt der Schock: Über einen "normalen, ungeförderten" Fondssparplan könnten Sie sich eine monatliche Rente in Höhe von 723,-€ bei gleichzeitigem Erhalt des Kapitals über einen so genannten "Entnahmeplan" auszahlen zu lassen. |
bei angenommener Rendite der Fonds von 8% p.a. alle anfallenden Steuern berücksichtigt |
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Während bei der Riester- und Rüruprente das Gesamtkapital bei Rentenbeginn
'verschenkt' wird, ist beim normalen, ungeförderten Fondssparplan das
Gesamtkapital jederzeit verfügbar. Für eine (lebenslange) Rente sind daher
ungeförderte Fondssparpläne mit konservativ gemanagten Aktienfonds die
wesentlich bessere Wahl. Ein ungeförderter Aktienfonds-Sparplan
kann bei Rentenbeginn direkt in einen Entnahmeplan übergehen.
zum Beitrag "Entnahmeplan"
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Dadurch bleibt das Gesamtkapital auch über den Ansparvorgang hinaus weiterhin langfristig angelegt. Die Frage nach einem "richtigen Einstiegsalter" stellt sich deshalb nicht. Ebenso wenig die nach der Laufzeit.
Wieviel Zulagen/Steuervorteile müsste ich erhalten?
Um allein den Fehlbetrag im Vergleich zum 'normalen', ungeförderten Fondssparplan wieder wettzumachen.
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Zum besseren Verständnis haben wir die Situation einmal aus zwei Blickwinkeln betrachtet. Folgende Tabellen zeigen zum einen den mtl. Fehlbetrag (in der Rente) im Vergleich zum ungeförderten Fondssparplan. Zum anderen sehen Sie wie groß der mtl. Mehrbetrag (beim Ansparen) für eine mit dem Fondssparplan vergleichbare spätere Rente von 723,-€ (nach Steuern) sein müsste.
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Bei der Rürup-Rente fehlen im Vergleich zum
Fondssparplan monatlich 135,-€ bzw. bei der Riester-Rente sogar 209,-€
Ihrer ersparten Rente.
Um allein den Fehlbetrag zum ungeförderten Fondssparplan wettzumachen, müssten Sie bei einem Rürup-Vertrag mit monatlich 100,-€ Eigenleistung von Anfang an mtl. 23,-€ an Steuervorteilen erhalten.
Beim entsprechenden Riester-Vertrag müssten Förderung oder Steuervorteile sogar sage und schreibe mtl. 40,-€ betragen, um zumindest (theoretisch) mit der Rente aus einer 'normalen', ungeförderten Vorsorge mithalten zu können. |
Verglichen mit dem reinen Fondssparplan
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Den im Vergleich zum normalen, ungeförderten Fondssparplan benötigten Mehrbeitrag können Sie auch als erforderliche staatliche Förderung sehen. Sie benötigen also diese Förderung, um die oben genannte Rente bei gleicher Eigenleistung zu erhalten. Der bei der Riesterrente benötigte Sparbeitrag von 140,-€ bedeutet dann demnach 100,-€ Eigenleistung + 40,-€ vom Staat.
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Übrigens: Mit der klassischen Rürup-/Riester-Rente fehlen Ihnen später in Ihrer Rente sogar über 300,-€. Oder Sie benötigen in der Ansparphase schon einen Beitrag von über 190,-€.
Wir möchten nochmals darauf hinweisen, dass Sie mit Beginn der Rentenzahlung Ihr gesamtes Kapital gegen das Versprechen einer Rentenzahlung eintauschen. Den Verlust des Gesamtkapitals bei Rentenbeginn gleicht keine Förderung mehr aus.
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Für die Versicherungsgesellschaft ist eine lebenslang garantierte Rente übrigens gar kein Risiko, da diese ja problemlos aus den Erträgen der Kapitalanlage des Sparers bezahlt werden kann.
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Beispiel: Die Versicherungsgesellschaft bezahlt Ihnen eine lebenslang garantierte Rente in Höhe von 4,5% des Gesamtkapitals. Diese Rendite von 4,5% p. a. kann eine Versicherungsgesellschaft jedoch spielend mit Ihrem Gesamtkapital erwirtschaften. Für die Rentenzahlung an Sie muss die Gesellschaft das Gesamtkapital also praktisch gar nicht antasten, sondern lediglich erwirtschaftete "Zinsen" an Sie auszahlen. Hier zeigt erneut das Wort "Garantie" seine anziehende Wirkung und sorgt somit dafür, dass Millionen von Sparern diesem Lockruf folgen.
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Um auch vor den Auswirkungen einer Währungsreform, schleichender Inflation
und Firmenpleiten (Banken, Versicherungen) geschützt zu sein, empfehlen wir
den Entnahmeplan (Auszahlplan) mit bankunabhängigen, konservativ gemanagten
Aktienfonds.
zum Beitrag "Entnahmeplan"
Sie werden sich vielleicht über den Unterschied der Riester- zur Rürup-Rente wundern; warum die Riester-Rente lediglich 514,-€ beträgt. Das liegt an der gesetzlich vorgeschriebenen Beitragsgarantie. Damit die Auszahlung mindestens den eingezahlten Beiträgen entspricht, muss ein Teil Ihrer eingezahlten Beiträge z.B. in festverzinsliche Wertpapiere angelegt werden. Dieser Teil kann also nicht mehr von der Wertentwicklung der Fonds profitieren.
Nicht ganz so bekannt aber dennoch erwähnenswert ist die Möglichkeit der
Altersvorsorge mit Aktienfonds über einen Riester-Fondssparplan. Auch
hier kennen die meisten nicht die ganze Wahrheit.
Infos zum Riester-Fondssparplan









Sie erhalten vom Staat entweder Zulagen oder Steuervorteile. Sind die Zulagen höher als der Steuervorteil, so wird kein Sonderausgabenabzug (Steuervorteil) gewährt. Ist der Steuervorteil höher als die Zulage, so wird vom Finanzamt die Zulage mit dem Steuervorteil verrechnet.
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Beispiel:
• Zulagenanspruch: 154 Euro • Steuervorteil durch Sonderausgabenabzug: 700,-€
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Der Steuervorteil ist höher als der Zulagenanspruch. Deshalb erstattet das Finanzamt nur den über die Zulage hinausgehenden Vorteil, also die Differenz in Höhe von 546 € (700 €-154 €). Sie können also nicht beides nutzen. Ein Vorteil wird immer vom anderen "verschluckt". Wir weisen an dieser Stelle darauf hin, da dies irrtümlicherweise von sehr vielen Sparern als doppelter Vorteil gesehen wird.
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WICHTIG!
Die Werte der fondsgebundenen Riester-/Rürup-Rente gelten nur... • inkl. Überschüsse (nicht garantiert)
Die Ablaufwerte des Fondssparplans hingegen können durch Ausschöpfen des persönlichen Steuerfreibetrages noch erhöht werden.
Bedenken Sie eines:
• Wir könnten Ihnen problemlos auch die Riesterrente anbieten • Wir könnten dann auch mit staatlichen Zulagen und Steuervorteilen locken • Wir würden damit sogar bessere Provisionen verdienen
Wir verkaufen jedoch ausschließlich reine Fondssparpläne. Dies ist uns nur durch die große Anzahl an Interessenten möglich, welche wir über das Internet erreichen.
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Sowohl die Riester- als auch die Rüruprente haben bei vorzeitiger Kündigung dieselben Nachteile wie die klassische Kapital-Lebensversicherung oder private Rentenversicherung.
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Nicht selten muss sich der Kunde bei vorzeitiger
Kündigung eines Riesterrentenvertrags aufgrund der
Kostenvorausbelastung
mit einem Bruchteil des eingezahlten
Geldes begnügen.
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Ebenso müssen bei vorzeitiger Kündigung der Riesterrente die bereits erhaltenen staatlichen Zulagen bzw. Steuervorteile zurückbezahlt werden. Bei vorzeitiger Kündigung der Rüruprente (Basisrente) besteht sogar überhaupt kein Anspruch auf einen Rückkaufswert. Ferner kann bei der Rüruprente eine zu frühe Beitragsfreistellung sogar zum Totalverlust des Guthabens führen.
Eine Dynamik soll (laut Aussage der meisten Vermittler) als Inflationsausgleich dienen. Paradoxerweise
sorgt der Einschluss einer Dynamik bei den meisten Produkten mit
vorgezogenen Abschlusskosten in den Folgejahren jedoch für
schlechtere Rückkaufswerte. Das ergibt sich daraus, dass sich durch
den jährlichen "Neuabschluss" die Versicherungssumme und somit
auch die Gesamtkosten stetig erhöhen.
Informationen zur Dynamik

Bei der fondsgebundenen Rürup-/Riester-Rente wird mit Beginn der Rentenzahlung (sog. "Verrentung") das Fondsguthaben in eine sofortbeginnende Rentenversicherung umgewandelt. Die private Rentenversicherung ist die "kleine Schwester" der Kapitallebensversicherung. Der Unterschied der privaten Rentenversicherung zur Kapitallebensversicherung besteht lediglich in der Absicherung des Langlebigkeitsrisikos anstelle des Todesfallrisikos.
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Ab dem Zeitpunkt der Rentenzahlung kann die Versicherungsgesellschaft nach Belieben über Ihr Geld verfügen. Sie dagegen können nie wieder über Ihr Gesamtkapital verfügen. Allerdings haben Sie das "Versprechen" der Versicherungsgesellschaft, für die nächsten Jahre eine Rente bezahlt zu bekommen.
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Durch den Rentenfaktor wird die Höhe Ihrer Rente nun von der Versicherungsgesellschaft bestimmt. In Ihrem Versicherungsschein liest sich das beispielsweise wie folgt: "Für je 10.000,- Euro Gesamtguthaben erhalten Sie eine voraussichtliche monatliche Rente von:"
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Achtung: Nach Beginn der Rentenzahlung ist eine Kündigung und somit eine Auszahlung des Rückkaufswertes nicht mehr möglich. Das Landgericht Dortmund hat in einem Streitfall klargestellt, dass es für sofortbeginnende Rentenversicherungen gegen Einmalbetrag kein gesetzliches Kündigungsrecht gibt (AZ: 2 O 52/06).
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Über einen Direktversicherer abgeschlossen (z.B. 'Cosmos Direkt' oder 'Europa') erreichen Sie mit Ihrer fondsgebundenen Riester- bzw. Rürup-Rente dank der geringeren Kosten um ca. 20-25% höhere Werte. An den Nachteilen ändert sich jedoch nichts.
(Ein Gläubiger mit einem Vollstreckungstitel kann die Rente oberhalb der Pfändungsgrenze einbehalten)
(Nach dem Urteil des Bundesgerichtshof sind Selbstständige und Freiberufler in geringerem Maße schutzbedürftig)
(jedoch nur genau zu Rentenbeginn, frühestens mit Alter 60)
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Verträge dieser Art sind aus unserer Sicht in keinster Weise empfehlenswert.
Ein großer Teil unserer Internetseite widmet sich deshalb diesem Thema. Die
wichtigsten Informationen darüber finden Sie Sie unter nachfolgendem Link.
zum Beitrag "Private Rentenversicherung"
Riester-Rente, Rürup-Renten (Förderrente, Basisrente): Vergleich mit Fondssparplan - © 2010 Gegen-Altersarmut
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