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Riester-/Rürup-Rente

Förderrente & Basisrente nicht empfehlenswert

Mit Einführung der Riesterrente ('Förderrente') und Rürup-Rente ('Basisrente')  wurde unter dem Deckmantel der Förderungen  eine Art "Erfolgsbeteiligung" für die Gesellschaften eingebaut, welcher den Kunden bei Rentenbeginn 'böse erwachen' lässt.

Der Vergleich auf dieser Seite behandelt nur die fondsgebundene Versicherungsvariante. Riester & Rürup über einen Fondssparplan behandeln wir an anderer Stelle. Riester-Fondssparplanneues Fenster

Von der Riester- und Rürup-Rente mit einer Kapitalversicherung, Banksparplan oder Bausparvertrag ist grundsätzlich abzuraten. Menüpunkt "Wissen" widmet sich deshalb diesem Thema.

Riester-Rürup-Rente

Auch die fondsgebundene Versicherungsvariante und sogar den Riester-/Rürup-Fondssparplan können wir nicht empfehlen. Denn bei der Riester- und auch Rürup-Rente treffen oftmals gleich mehrere negative Faktoren zusammen (Renditeverlust durch Garantien, gezillmerte Kosten, nicht empfehlenswerte Fonds) wodurch das Ergebnis besonders schlecht ausfällt. Gekrönt wird das Ganze dann noch durch den Verlust des Gesamtkapitals ab Rentenbeginn und mögliche Kürzungen der Rente (Rentenzahlungen sind nicht garantiert). Wir raten deshalb massiv davon ab.

 

Kein Pfändungsschutz - Rüruprente (Basisrente) und Riesterente (Förderrente)

In einem Urteil vom 15.11.2007 stellte der Bundesgerichtshof klar, dass private Versicherungs- und Vorsorgerenten von Selbstständigen und Freiberuflern im Falle einer Insolvenz grundsätzlich keinen Pfändungsschutz genießen. Begründung des BGH: Selbstständige und Freiberufler sind aufgrund ihrer höheren Erwerbschancen in geringerem Maße schutzbedürftig (Az. IX ZB 99/05).

Selbst bei der Riesterrente sind zumindest die Eigenbeiträge während der Ansparphase pfändbar. Dies hatte das Landesarbeitsgericht in einem Urteil vom 03.11.2006 entschieden (Az. 3 Sa 414/06).

 

Riester-Zulagen - Förderung für die Versicherung?

Laut dem folgenden Beitrag des ARD-Magazins "Monitor" kommen die Zulagen dem Riester-Sparer rein rechnerisch erst ab dem 88. Lebensjahr tatsächlich zugute. Video-Beitrag "Monitor"neues Fenster

Keinesfalls stimmt allerdings die Aussage aus dem Video, dass man "im Greisenalter" einen "guten Schnitt macht". Denn Ihnen fehlen ja sämtliche entgangenen Gewinne und dazu noch jede Möglichkeit des Zugriffs auf das angesparte Kapital. Mehr dazu weiter unten.

 

Für Geringverdiener sogar wirtschaftlich sinnlos - Riesterrente

Oft argumentieren Vermittler von Riesterprodukten damit, dass gerade für Geringverdiener sich die Riester-Rente besonders lohnt. Begründet wird dies durch den relativ hohen Anteil an staatlichen Zulagen bei kleinen Sparbeiträgen.

Richtig ist jedoch, dass für Geringverdiener die Riesterrente sogar wirtschaftlich sinnlos ist. Denn die spätere Riesterrente bekommt man nicht zusätzlich zur Sozialhilfe im Alter ausgezahlt, sondern die Sozialhilfe wird entsprechend gekürzt (!). Als Geringverdiener spart man dadurch praktisch völlig umsonst.  Riesterrente - "Sparen fürs Sozialamt" [Video-Beitrag "Monitor"]neues Fenster

 

Denkfehler 'Laufzeit & Einstiegsalter'

Oft hört man Aussagen wie: Wer spät noch Geld investiert sollte Aktienfonds meiden, denn man habe nicht mehr viel Zeit, um Verluste durch Kursschwankungen wieder auszugleichen. Hingegen seien staatlich geförderte Verträge (z.B. Riesterrente) aufgrund ihrer Garantien auch für Sparer im Alter von über 50 Jahren noch interessant.

Bei richtiger Betrachtung stellt sich die Frage nach einem eventuell "zu späten Einstiegsalter" jedoch überhaupt nicht. Im Endeffekt handelt es sich bei jeder Art der Rente nämlich immer um eine langfristige Anlage. Zum Beispiel kann ein ungeförderter Aktienfonds-Sparplan (also keine Riester- oder Rüruprente) bei Rentenbeginn direkt in einen Entnahmeplan übergehen, aus welchem dann nur monatlich kleine "Häppchen" entnommen werden.

Dadurch bleibt das Gesamtkapital auch über den Ansparvorgang hinaus weiterhin langfristig angelegt. Die Frage nach einem "richtigen Einstiegsalter" stellt sich deshalb nicht. Ebenso wenig die nach der Laufzeit und der Notwendigkeit einer Garantie. teure Garantienneues Fenster

Beispiel: In der Ansparphase ist das Kapital 10 Jahre investiert (z.B. von Alter 55 bis 65). Mit Beginn eines anschließenden Entnahmeplans (Auszahlplans) bleibt das Kapital nun weitere z.B. 20 Jahre investiert und wächst dabei sogar noch weiter an. Diese Zeitspanne ist für einen Aktienfonds groß genug. Aus welchem Grund also sollten "ältere" Menschen die Vorteile dieser Anlageform nicht für ihre spätere Rente nutzen?  Echte Werte [pdf]

 

 

Sparer verschenkt ein Vermögen (selbst bei kostenfreien Tarifen) - Riester & Rürup

Die Riester- und Rüruprente lohnen sich vor allem für die Gesellschaften. Hier sollte Ihnen klar bewusst sein, dass Sie mit Beginn der Rentenzahlung Ihr gesamtes Kapital gegen das Versprechen einer Rentenzahlung eintauschen. Zulagen und Steuervorteile rechtfertigen daher in keinster Weise den Abschluss einer Riester- oder Rürup-Rente.

Ab und zu hört man die Aussage, die Auszahlung einer lebenslangen Rente würde sich lohnen, wenn man bei guter Gesundheit ist und auf ein langes Leben spekuliert. So wird z.B. von einem lohnenswerten Geschäft gesprochen, sobald die Summe der erhaltenen Rentenbeträge die geleisteten Einzahlungen übersteigen.

Das ist ein Denkfehler, denn Versicherungsgesellschaften können mit dem Geld arbeiten und Gewinne erzielen. Für den Kunden hat sich die Anlage bis dato also keinesfalls gelohnt. Von einem lohnenswerten Geschäft kann nur bei Auszahlung einer Rente mit gleichzeitig uneingeschränktem Zugriff auf das gesamte Guthaben (inkl. Gewinne) gesprochen werden. Die rote Tabelle weiter unten verdeutlicht diesen Denkfehler ('Depotwert mit 65 bzw. 85').

 

 

 

 

 

 

Nachsteuer-Vergleich Riester-/Rüruprente mit reinem, ungefördertem Fondssparplan
Wir möchten an dieser Stelle darauf hinweisen, dass wir die Riesterrente schon aufgrund des Verlust des Gesamtkapitals ab Rentenbeginn in keinster Weise empfehlen können. Bei der Rüruprente ist das Gesamtkapital sogar von Beginn an nicht mehr verfügbar. Aus Sicht des Sparers gleichen diese Nachteile mit dem damit verbundenen Verlust des Gesamtkapitals einer legalen 'Enteignung'.

Das Kapital sollte in Ihrem Eigentum bleiben und sich auch trotz Entnahmen in der Rentenphase vermehren können. Bei der Riesterrente hingegen ist die Verfügbarkeit des Gesamtkapitals ab Rentenbeginn schon von Beginn an konstruktionsbedingt ausgeschlossen. Bei der Rüruprente ist das Gesamtkapital bereits von Anfang an nicht mehr verfügbar.

WICHTIG: Beim Entnahmeplan über ein Wertpapierdepot (keine Versicherung, Riester, Rürup etc.) haben Sie alle Freiheiten. So können Sie problemlos Ihre Rente selbst bestimmen und dadurch auch z.B. jährlich anpassen. Weitere Informationen unter  Fondsdepotneues Fenster    Entnahmeplan

 

Grundlegendes zum Vergleich 

Bevor man beginnt mit Zulagen oder Steuervorteilen zu rechnen, muss zuallererst einmal die wirtschaftliche Tragfähigkeit der zu vergleichenden Produkte beleuchtet werden. Einfach gesagt sollte man prüfen, ob ein Produkt überhaupt in der Lage ist, die im späteren Vergleich angenommene Rendite zu erwirtschaften. Denn die Rendite eines Produkts vermindert sich durch Garantien und/oder auch durch schlechte Qualität der Fonds erheblich.

Beispiel: Sie Vergleichen 'Produkt A' mit 'Produkt B' und gehen bei beiden von einer Fonds-Rendite von 8% p.a. aus. Produkt B enthält eine Beitragsgarantie und wird zudem staatlich gefördert. Durch die Zulagen scheint Produkt B auf jeden Fall besser zu sein, da die Eigenleistung ja geringer ist - bei (theoretisch) gleicher Ablaufleistung.

Der Fehler liegt darin, dass ein Produkt mit Beitragsgarantie bei gleichem Fonds langfristig wesentlich weniger Rendite p.a. erzielt. Erwirtschaftet z.B. ein Fonds ohne Beitragsgarantie eine Rendite von 8% p.a., so bleibt beim selben Fonds mit Beitragsgarantie im Durchschnitt nur magere 3-5% p.a. übrig. Infos zur Beitragsgarantieneues Fenster

Diese Tatsache wird nie erwähnt und ist dem Verbraucher deshalb völlig unbekannt. Bereits mit 3% p.a. weniger bei einem Sparplan über 35 Jahre verringert sich das Endkapital auf die Hälfte. Folglich müsste der Sparer bei Produkt B für die theoretisch gleiche Ablaufleistung das Doppelte einbezahlen.

 

Der konkrete Nachsteuer-Vergleich am Beispiel

Zunächst berücksichtigen wir keine Zulagen und rechnen bei allen Produkten mit gleichem Beitrag von 100,-€. Dadurch erhält der Sparer ein realistischeres Bild über die tatsächliche 'Rentabilität' der Riester- und Rüruprente. Anschließend beschäftigen wir uns mit der Frage wie viel an Zulagen oder Steuervorteile man erhalten müsste, um später zumindest theoretisch die gleiche Rente wie beim ungeförderten Fondssparplan zu erhalten. Mehr dazu weiter unten (Tabelle mit 'Fehlbetrag').

Wir nehmen nun also an, Sie beginnen mit dem 30. Lebensjahr und besparen 35 Jahre lang mit monatlich 100,-€ eine Rürup-/ oder Riester-Rente als fondsgebundene Versicherung.

Dann bekommen Sie bei der Rürup-Rente und auch bei der Riester-Rente nur magere 308,-€ im Monat ausbezahlt (staatliche Zulagen sowie steuerliche Vorteile  zunächst unberücksichtigt, mehr dazu weiter unten). Berechnungsgrundlageneues Fenster

Und jetzt der Schock: über einen "normalen, ungeförderten" Fondssparplan könnten Sie sich eine monatliche Rente in Höhe von 789,-€ bei gleichzeitigem Erhalt des Kapitals über einen so genannten "Entnahmeplan" auszahlen zu lassen.

 Produkt

mtl. Rente

        Depotwert
mit 65 mit 85

 Riesterrente

308,-€ ab Rentenbeginn

nicht mehr verfügbar

 Rüruprente

308,-€ zu keinem

Zeitpunkt verfügbar

 Fondssparplan

789,-€ 197.471,-€ 346.578,-€

bei Monatsbeitrag 100,-€, Ansparzeit 35 Jahre

bei angenommener Rendite der Fonds von 8% p.a.

alle anfallenden Steuern berücksichtigt

Während bei der Riester- und Rüruprente das Gesamtkapital bei Rentenbeginn 'verschenkt' wird, ist beim normalen, ungeförderten Fondssparplan das Gesamtkapital jederzeit verfügbar. Für eine (lebenslange) Rente sind daher ungeförderte Fondssparpläne mit konservativ gemanagten Aktienfonds die wesentlich bessere Wahl. Ein ungeförderter Aktienfonds-Sparplan kann bei Rentenbeginn direkt in einen Entnahmeplan übergehen. zum Beitrag "Entnahmeplan"

Dadurch bleibt das Gesamtkapital auch über den Ansparvorgang hinaus weiterhin langfristig angelegt. Die Frage nach einem "richtigen Einstiegsalter" stellt sich deshalb nicht. Ebenso wenig die nach der Laufzeit.

 

Wieviel Zulagen/Steuervorteile müsste ich erhalten?

Um allein den Fehlbetrag im Vergleich zum 'normalen', ungeförderten Fondssparplan wieder wettzumachen.

Zum besseren Verständnis haben wir die Situation einmal aus zwei Blickwinkeln betrachtet. Folgende Tabellen zeigen zum einen den mtl. Fehlbetrag (in der Rente) im Vergleich zum ungeförderten Fondssparplan. Zum anderen sehen Sie wie groß der mtl. Mehrbetrag (beim Ansparen) für eine mit dem Fondssparplan vergleichbare spätere Rente von 789,-€ (nach Steuern) sein müsste.

Bei der Rürup-Rente und auch bei der Riester-Rente fehlen im Vergleich zum Fondssparplan monatlich 481,-€ Ihrer Rente.

Um allein den Fehlbetrag zum ungeförderten Fondssparplan wettzumachen, müssten Sie bei einem Rürup-Vertrag mit monatlich 100,-€ Eigenleistung von Anfang an mtl. 156,-€ an Steuervorteilen erhalten.

Auch beim entsprechenden Riester-Vertrag müssten die staatl. Zulagen oder Steuervorteile mtl. 156,-€ betragen, um zumindest (theoretisch) mit der Rente aus einer 'normalen', ungeförderten Vorsorge mithalten zu können.

 Produkt

   Fehlbetrag

 Rürup-Rente

 (fondsgebunden)

789,-€ - 308,-€

481,-€

 Riester-Rente

 (fondsgebunden)

789,-€ - 308,-€

481,-€

Verglichen mit dem reinen Fondssparplan

 Produkt

benötigter mtl. Beitrag

für Nachsteuerrente von 789,-€

 Fondssparplan  

100,-€

 Rürup-Rente

 (fondsgebunden)

100,-€ + 156,-€

Steuervorteile

256,-€

 Riester-Rente

 (fondsgebunden)

100,-€ + 156,-€ Zulagen/Steuervorteile

256,-€

Den im Vergleich zum normalen, ungeförderten Fondssparplan benötigten Mehrbeitrag können Sie auch als erforderliche staatliche Förderung sehen. Sie benötigen also diese Förderung, um die oben genannte Rente bei gleicher Eigenleistung zu erhalten. Der bei der Riesterrente benötigte Sparbeitrag von 256,-€ bedeutet dann demnach 100,-€ Eigenleistung + 156,-€ vom Staat.

Anmerkung zur Rüruprente: Theoretisch ließe sich bei der Rüruprente eine höhere Rente erzielen, da vom Gesetzgeber ein Erhalt der eingezahlten Beiträge nicht vorgeschrieben ist. Jedoch lässt sich die Beitragsgarantie gar nicht bei jedem Anbieter abwählen. Der Wert der Nachsteuerrente einer Rüruprente ohne Beitragsgarantie würde monatlich ca. 588,-€ betragen. Zu beachten ist auch, dass vom Versicherer immer nur eine begrenzte Auswahl an (hauseigenen) Fonds angeboten wird, was langfristig die Rendite oft schmälert. Mehr zu diesen Themen finden Sie unter nachfolgenden Links:  Infos zur Beitragsgarantieneues Fenster     zum Beitrag "Bankabhängige Fonds"

 


Förderungen gleichen Verluste nicht mehr aus

Wir möchten nochmals darauf hinweisen, dass Sie mit Beginn der Rentenzahlung Ihr gesamtes Kapital gegen das Versprechen einer Rentenzahlung eintauschen. Den Verlust des Gesamtkapitals bei Rentenbeginn gleicht keine Förderung mehr aus.

Für die Versicherungsgesellschaft ist eine lebenslang garantierte Rente übrigens gar kein Risiko, da diese ja problemlos aus den Erträgen der Kapitalanlage des Sparers bezahlt werden kann.

Beispiel: Die Versicherungsgesellschaft bezahlt Ihnen eine lebenslang garantierte Rente in Höhe von 4,5% des Gesamtkapitals. Diese Rendite von 4,5% p. a. kann eine Versicherungsgesellschaft jedoch spielend mit Ihrem Gesamtkapital erwirtschaften. Für die Rentenzahlung an Sie muss die Gesellschaft das Gesamtkapital also praktisch gar nicht antasten, sondern lediglich erwirtschaftete "Zinsen" an Sie auszahlen. Hier zeigt erneut das Wort "Garantie" seine anziehende Wirkung und sorgt somit dafür, dass Millionen von Sparern diesem Lockruf folgen.

 

MERKE: Die Verrentung des Kapitals ist für die Versicherungsgesellschaft immer ein willkommenes Geschenk. Für eine lebenslange (oder sogar ewige) Rente brauchen Sie Ihr Kapital nicht zu "verschenken". Selbst Rentenfonds oder festverzinsliche Wertpapiere bieten Ihnen im Grunde schon die gleiche Rendite, die gleiche Garantie und Ihr Kapital bliebe erhalten.

Um auch vor den Auswirkungen einer Währungsreform, schleichender Inflation und Firmenpleiten (Banken, Versicherungen) geschützt zu sein, empfehlen wir den Entnahmeplan (Auszahlplan) mit bankunabhängigen, konservativ gemanagten Aktienfonds. zum Beitrag "Entnahmeplan"

 

 

Auch der Riester-Fondssparplan beinhaltet erhebliche Mängel

Nicht ganz so bekannt aber dennoch erwähnenswert ist die Möglichkeit der Altersvorsorge mit Aktienfonds über einen Riester-Fondssparplan. Auch hier kennen die meisten nicht die ganze Wahrheit. Infos zum Riester-Fondssparplanneues Fenster

 

 

 

 

 

 

 

 

Zulagen  u n d  Steuervorteile? Irrtum!

Sie erhalten vom Staat entweder Zulagen oder Steuervorteile. Sind die Zulagen höher als der Steuervorteil, so wird kein Sonderausgabenabzug (Steuervorteil) gewährt. Ist der Steuervorteil höher als die Zulage, so wird vom Finanzamt die Zulage mit dem Steuervorteil verrechnet.

Beispiel:  • Zulagenanspruch: 154 Euro   • Steuervorteil durch Sonderausgabenabzug: 700,-€

Der Steuervorteil ist höher als der Zulagenanspruch. Deshalb erstattet das Finanzamt nur den über die Zulage hinausgehenden Vorteil, also die Differenz in Höhe von 546 € (700 €-154 €). Sie können also nicht beides nutzen. Ein Vorteil wird immer vom anderen "verschluckt". Wir weisen an dieser Stelle darauf hin, da dies irrtümlicherweise von sehr vielen Sparern als doppelter Vorteil gesehen wird.

 

 

WICHTIG! Die Werte der fondsgebundenen Riester-/Rürup-Rente gelten nur...
  • inkl. Überschüsse (nicht garantiert)
  • bei Rente frühestens ab dem 65. Lebensjahr (ansonsten höhere Besteuerung)
  • bei durchhalten der Besparung bis zum Schluss.

    Aufgrund der Kostenvorausbelastung bei der Riester- oder Rürup-Rente reduziert sich der Ablaufwert durch vorzeitige Entnahmen oder Abbruch ungleich stärker als bei einem Fondssparplan. weitere Informationenneues Fenster

Die Ablaufwerte des Fondssparplans hingegen können durch Ausschöpfen des persönlichen Steuerfreibetrages noch erhöht werden.

 

Bedenken Sie eines:

  • Wir könnten Ihnen problemlos auch eine Riester- oder Rüruprente anbieten
  • Wir würden damit sogar bessere Provisionen verdienen

    Eine Riesterrente (mtl. 100,-€, 35 Jahre) setzt für Vermittler eine Provision von ca. 1.100 bis 1.700,-€ frei. Der entsprechende Fondssparplan dagegen ca. 2 bis 4,-€ pro Monat (ohne Rabatt). Provisionenneues Fenster

Wir verkaufen jedoch ausschließlich reine Fondssparpläne. Dies ist uns nur durch die große Anzahl an Interessenten möglich, welche wir über das Internet erreichen.

Sie fragen sich, warum Fondssparpläne kaum angeboten werden? Hier finden Sie die Antwortneues Fenster

Sie fragen sich, wie die Zahlen aus unserem Beispiel zustande kommen? So haben wir gerechnetneues Fenster
 

 

 

Abschlusskosten - Trotz Wertentwicklung lange Zeit 'im Minus' - Riester und Rürup

Sowohl die Riester- als auch die Rüruprente haben meist dieselben Nachteile wie die klassische Kapital-Lebensversicherung oder private Rentenversicherung.

Nicht selten muss sich der Kunde bei vorzeitiger Kündigung eines Riesterrentenvertrags aufgrund der Kostenvorausbelastungneues Fenster mit einem Bruchteil des eingezahlten Geldes begnügen. 

Ebenso müssen bei vorzeitiger Kündigung der Riesterrente die bereits erhaltenen staatlichen Zulagen bzw. Steuervorteile zurückbezahlt werden. Bei vorzeitiger Kündigung der Rüruprente (Basisrente) besteht sogar überhaupt kein Anspruch auf einen Rückkaufswert. Ferner kann bei der Rüruprente eine zu frühe Beitragsfreistellung sogar zum Totalverlust des Guthabens führen.

 

Weitere Abschlusskosten durch Dynamik (planmäßige Erhöhung der Beiträge)

Eine Dynamik soll (laut Aussage der meisten Vermittler) als Inflationsausgleich dienen. Paradoxerweise sorgt der Einschluss einer Dynamik bei den meisten Produkten mit vorgezogenen Abschlusskosten in den Folgejahren jedoch für schlechtere Rückkaufswerte. Begründet ist dies dadurch, dass durch den jährlichen "Neuabschluss" sich die Versicherungssumme und somit auch die Gesamtkosten stetig erhöhen. Informationen zur Dynamikneues Fenster

 

 

 

 

 

 

Warum fällt die Rente sogar bei der fondsgebundenen Variante so mager aus?

Bei der fondsgebundenen Rürup-/Riester-Rente wird mit Beginn der Rentenzahlung (sog. "Verrentung") das Fondsguthaben in eine sofortbeginnende Rentenversicherung umgewandelt. Die private Rentenversicherung ist die "kleine Schwester" der Kapitallebensversicherung. Der Unterschied der privaten Rentenversicherung zur Kapitallebensversicherung besteht lediglich in der Absicherung des Langlebigkeitsrisikos anstelle des Todesfallrisikos.

Ab dem Zeitpunkt der Rentenzahlung kann die Versicherungsgesellschaft nach Belieben über Ihr Geld verfügen. Sie dagegen können nie wieder über Ihr Gesamtkapital verfügen. Allerdings haben Sie das "Versprechen" der Versicherungsgesellschaft, für die nächsten Jahre eine Rente bezahlt zu bekommen.

 

Auszug aus den Versicherungsbedingungen:

"Die lebenslange Rente ergibt sich durch Verrentung des Geldwertes (Vertragsguthaben) der zum vereinbarten Rentenzahlungsbeginn vorhandenen Fondsanteile nach den dann gültigen Rechnungsgrundlagen für eine sofortbeginnende Rentenversicherung gegen Einmalbeitrag. Die Umrechnung erfolgt jedoch mindestens mit dem im Versicherungsschein garantierten Rentenfaktor".

 

Durch den Rentenfaktor wird die Höhe Ihrer Rente nun von der Versicherungsgesellschaft bestimmt. In Ihrem Versicherungsschein liest sich das beispielsweise wie folgt: "Für je 10.000,- Euro Gesamtguthaben erhalten Sie eine voraussichtliche monatliche Rente von:"

Achtung: Nach Beginn der Rentenzahlung ist eine Kündigung und somit eine Auszahlung des Rückkaufswertes nicht mehr möglich. Das Landgericht Dortmund hat in einem Streitfall klargestellt, dass es für sofortbeginnende Rentenversicherungen gegen Einmalbetrag kein gesetzliches Kündigungsrecht gibt (AZ: 2 O 52/06).

Über einen Direktversicherer abgeschlossen (z.B. 'Cosmos Direkt' oder 'Europa') erreichen Sie mit Ihrer fondsgebundenen Riester- bzw. Rürup-Rente dank der geringeren Kosten um ca. 20-25% höhere Werte. An den Nachteilen ändert sich jedoch nichts.

 

Gravierende Nachteile der Riester-/Rürup-Rente:

  • Bei der Riesterrente sind die Eigenbeiträge während der Ansparphase pfändbar (Az. 3 Sa 414/06).
  • Rente durch Versicherung bietet keinen Schutz bei Hyperinflation/Währungsreform.
  • Rüruprente bietet keinen Pfändungsschutz für Selbständige (Az. IX ZB 99/05).

    (Nach dem Urteil des Bundesgerichtshof sind Selbstständige und Freiberufler in geringerem Maße schutzbedürftig)

  • Sie können lediglich über 30% Ihres Kapitals verfügen (Riester).

    (jedoch nur genau zu Rentenbeginn, frühestens mit Alter 60)

  • Auch für die Hinterbliebenen ist nach Rentenbeginn kein Gesamtkapital verfügbar.
  • bei Kündigung der Riesterrente müssen staatliche Zulagen zurückbezahlt werden.
  • bei Kündigung der Rüruprente besteht kein Anspruch auf den Rückkaufswert.
  • Durch die Beitragsgarantie wird die Gesamtrendite ausgebremst.
  • Sollten Sie an einer todbringenden Krankheit leiden, so kommen Sie ab Rentenbeginn auch dann nicht an Ihr Gesamtkapital, wenn Sie mit diesem entsprechende Heilmethoden finanzieren könnten.

 

Fazit: Die Rürup- und auch die Riester-Rente können wir nicht empfehlen. Selbst mit der Fonds-Variante der Riester-/Rürup-Rente wird der Verbraucher letztendlich in eine private (sofortbeginnende) Rentenversicherung gelockt. Dadurch ist das Guthaben des Sparers ab dem Zeitpunkt der Rente nicht mehr verfügbar.

Verträge dieser Art sind aus unserer Sicht in keinster Weise empfehlenswert. Ein großer Teil unserer Internetseite widmet sich deshalb diesem Thema. Die wichtigsten Informationen darüber finden Sie Sie unter nachfolgendem Link. zum Beitrag "Private Rentenversicherung"

 

 

Das Konzept Gegen-Altersarmut.de >> Fondsdepot und flexible Anlagestrategie

Logo GADas von Gegen-Altersarmut.de empfohlene Konzept ist die Besparung international gestreuter, konservativer und bankunabhängiger Aktienfonds. Anschließend kann über das Fondsvermögen in Form eines Auszahlplans verfügt werden. Dadurch bleibt das Gesamtkapital auch über den Ansparvorgang hinaus weiterhin langfristig angelegt. Die Frage nach einem "richtigen Einstiegsalter" stellt sich deshalb nicht. Ebenso wenig die nach der Laufzeit.

Damit höchste Flexibilität und Sicherheit gewährleistet ist, sollen Aktienfonds möglichst nicht über eine Versicherungsgesellschaft, sondern immer über ein Fondsdepot bespart werden. Als Kunde bleiben Sie dadurch, im Gegensatz zu Versicherungs- Riester oder Rürup-Produkten, immer der Eigentümer des gesamten Kapitals - auch in der Auszahlungsphase. Das Kapital ist dadurch uneingeschränkt vererbbar. Fondsdepot (Erklärung)neues Fenster   zum Beitrag "Entnahmeplan"

 

Besparung flexibler Dachfonds mit "Rückschlagsicherung":

Mit aktiven Vermögensverwaltungen schlafen Sie ruhig bei jeder Marktlage. Denn eine Börsenkrise bedeutet erfahrungsgemäß nicht automatisch auch eine Krise bei einem gemanagten Fonds. Durch die Möglichkeit sich aus dem Aktienmarkt zurückzuziehen, können Kursrückgänge erheblich minimiert werden. zum Beitrag "Flexible Strategie"neues Fenster

 

Auswirkung unserer Konditionen auf den Rückkaufwert

Bei einem Sparplan sollte man eine gezillmerte Variante unbedingt vermeiden, denn eine Zillmerung sorgt durch die Kostenvorausbelastung für schlechtere Rückkaufswerte - vor allem in den ersten Jahren. Bei Besparung Ihres Fondsdepots über www.gegen-altersarmut.de profitieren Sie dabei von umfangreichem Hintergrundwissen und extrem günstigen Konditionen. Nachfolgender Vergleich verdeutlicht den Vorteil. Modellrechnungen im Vergleichneues Fenster

 

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Riester-Rente, Rürup-Renten (Förderrente, Basisrente): Vergleich mit Fondssparplan - © 2012 Gegen-Altersarmut

 

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