Wissens-Quiz auf www.gegen-altersarmut.de

Antwort zu Frage 4 von 13

 

 

Antwort zu Frage 4

 

 

Wie wirkt sich eine Insolvenz einer Gesellschaft auf Aktienfonds aus?

 

RICHTIG!

Aktienfondsanteile sind Sondervermögen. Das Guthaben erleidet deshalb bei Konkurs einer Bank oder Fondsgesellschaft keinen Schaden. Dies ist im §31 des Investmentgesetzes geregelt.

Dies ist ein sehr wichtiger Punkt, welcher dem Sparer ganz bewusst verschwiegen wird. Andere Sparformen bieten diese Sicherheit nicht.

 

 

Hinweis:

Der Status des Sondervermögens gilt nur, wenn z.B. bei einer Bank wie EBASE, Frankfurter Fondsbank usw. ein Wertpapier-Depot auf den Namen des Kunden ausgestellt wurde. Dieses wird dann im Falle einer Insolvenz einfach auf eine andere Bank übertragen. Aussonderungsrechtneues Fenster

Werden Aktienfonds über eine fondsgebundene Lebens- oder Rentenversicherung bespart, sind die Fondsanteile zwar in den Bilanzen als Sondervermögen ausgewiesen, gehören jedoch nicht dem Kunden.

Das Aussonderungsrecht gilt ebenfalls nicht für die englische fondsgebundene Lebensversicherung. Die von den englischen Versicherungsgesellschaften aufgelegten hauseigenen, so genannten "internen Fonds" bilden kein Sondervermögen.

 

Fazit: Internationale, konservative Aktienfonds sind für die langfristige Anlage/Altersvorsorge die beste Anlageform. Diese sollten jedoch möglichst nicht über eine Versicherungsgesellschaft, sondern immer als reiner Fondssparplan bespart werden. Besondere Vorteile bieten dem Kunden dabei so genannte "Plattformen" wie z.B. EBASE oder die Frankfurter Fondsbank. Siehe auch Menüpunkt "Produkt"neues Fenster.

 

 

<< Zurück zu Frage 4

1|2|3|4|5|6|7|8|9|10|11|12|13

Weiter zu Frage 5 >>

 

www.gegen-altersarmut.de