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Antwort zu Frage
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Wie wirkt sich eine Insolvenz einer
Gesellschaft auf Aktienfonds aus?
FALSCH!
Richtig ist:


Aktienfondsanteile sind Sondervermögen. Das Guthaben erleidet deshalb
bei Konkurs einer Bank oder Fondsgesellschaft keinen Schaden. Dies ist im §31
des Investmentgesetzes geregelt.

Dies ist ein sehr wichtiger Punkt, welcher
dem Sparer ganz bewusst verschwiegen wird. Andere Sparformen bieten
diese Sicherheit nicht.
Hinweis:

Der Status des Sondervermögens gilt nur, wenn z.B. bei einer Bank wie
EBASE, Frankfurter Fondsbank usw. ein Wertpapier-Depot auf den Namen des
Kunden ausgestellt wurde. Dieses wird dann im Falle einer Insolvenz
einfach auf eine andere Bank übertragen.
Aussonderungsrecht

Werden Aktienfonds über eine fondsgebundene
Lebens- oder Rentenversicherung bespart,
sind die Fondsanteile zwar in den Bilanzen
als Sondervermögen ausgewiesen, gehören
jedoch nicht dem Kunden.

Das Aussonderungsrecht gilt ebenfalls nicht für die
englische fondsgebundene
Lebensversicherung. Die von den englischen Versicherungsgesellschaften
aufgelegten hauseigenen, so genannten "internen Fonds" bilden
kein Sondervermögen.
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Fazit: Internationale, konservative
Aktienfonds sind für die langfristige Anlage bzw. Altersvorsorge die
beste Anlageform. Diese sollten jedoch möglichst nicht über eine
Versicherungsgesellschaft, sondern immer als reiner Fondssparplan
bespart werden. Besondere Vorteile bieten dem Kunden dabei so
genannte "Plattformen" wie z.B. EBASE oder die Frankfurter
Fondsbank. Siehe auch Menüpunkt "Produkt" . |
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