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Häufige Fragen

zur ProConcept AG ("LV Doktor")

Nachfolgend haben wir häufig gestellte Fragen für Sie zusammengefasst. Sollten noch Fragen offen sein, so können Sie uns gerne jederzeit kontaktieren.  Mehr Geld zurück durch den LV-Doktor

Häufige Fragen zur ProConcept
  1. Welche Vorteile bietet die ProConcept AG bzw. der LV Doktor?
  2. Welche Verträge kann man einreichen?

  3. Zu welchem Zeitpunkt kann man Verträge einreichen?
  4. Wie holt der LV-Doktor die Gelder der Kunden zurück?
  5. Welche Unterlagen sind für die erfolgreiche Anfechtung notwendig?

  6. Mein Vertrag läuft noch - Was passiert?
  7. Wie groß sind meine Erfolgschancen über den LV-Doktor?
  8. Welche Erfolge/Referenzen kann der LV Doktor vorweisen?
  9. Können auch gekündigte oder abgelaufene Verträge eingereicht werden?
  10. Wie lange darf die Kündigung eines Versicherungsvertrags zurückliegen?

  11. Wann fallen für mich Gebühren an?
  12. Soll ich selber kündigen oder durch den LV-Doktor kündigen lassen?
  13. Bei welchen Versicherungsgesellschaften kann man mit Nachzahlungen rechnen?
  14. Wann und wie erfolgt die Auszahlung des Rückkaufswertes an mich?

  15. Wann erfolgt die Auszahlung eines Mehrerlöses?

  16. Ab welchem Betrag lohnt sich die Anfechtung?
  17. Ich bin noch kein Kunde - Wie kann ich starten?
  18. Wird der Vermittler meines Versicherungsvertrages rechtlich belangt?

 

 

 

1. Welche Vorteile bietet die ProConcept AG bzw. der LV-Doktor?
  • Rückforderung der komplett eingezahlten Beiträge
  • Anfechtung von Verträgen, auch welche vor 1994 oder nach 2001 abgeschlossen wurden
  • Anfechtung von Verträgen, welche das BGH-Urteil berücksichtigt haben
  • eine professionelle Kündigungsabwicklung durch Spezialisten
  • häufig ist bereits schon der Rückkaufswert höher
  • schnellere und höhere Ergebnisse
  • alles aus einer Hand
  • günstigere Gebühren als bei direkter Beauftragung eines eigenen Anwalts
  • kein Kostenrisiko, da Gebühren nur bei positivem Prüfergebnis fällig werden

 

 

 

2. Welche Verträge kann man einreichen?
Alle Kapitallebensversicherungen, private Rentenversicherungen sowie fondsgebundenen Renten- und Lebensversicherungsverträge nach deutschem Recht welche noch aktiv laufen, beitragsfrei gestellt, gekündigt oder abgelaufen sind.

 

Bearbeitet werden:

  • Kapitallebens-/private Rentenversicherung (deutsches Recht)
  • fondsgebundene Lebens-/Rentenversicherung (deutsches Recht)
  • englische Lebens-/Rentenversicherung (deutsches Recht)
  • irische Lebens-/Rentenversicherung (deutsches Recht)
  • luxemburgische Lebens-/Rentenversicherung (deutsches Recht)

 

Nicht bearbeitet werden:

  • Direktversicherungen, Pensionskassen
  • Bausparverträge
  • Riester-Rente, Kaiser-Rente und Rürup-Rente

 


 

 

 

 

3. Zu welchem Zeitpunkt kann man Verträge einreichen?

Bereits gekündigte und auch bestehende Verträge können jederzeit eingereicht werden. Noch laufende Verträge werden innerhalb von 5 Tagen vom Rechtsanwalt gekündigt.

 

 

 

4. Wie holt der LV-Doktor die Gelder der Kunden zurück?
Die Juristen prüfen jeden Einzelfall auf seine Besonderheiten. Zum einen werden Fälle nach bestimmten Kriterien ausgewählt und zur Klage eingereicht. Andere Fälle werden ggf. bereits im außergerichtlichen Verfahren im Vergleichswege erledigt.

 

 

 

5. Welche Unterlagen sind für die erfolgreiche Bearbeitung einer Anfechtung notwendig?
Die erforderlichen Unterlagen entnehmen Sie bitte dem Prüfauftrag. Gehen Sie dazu genau nach der im Prüfauftrag beschrieben Anleitung vor. Prüfauftrag downloaden

 

 

 

 

 

 

6. Mein Vertrag läuft noch - Was passiert?
Bei positivem Prüfergebnis werden bestehende Verträge vom Rechtsanwalt innerhalb von 5 Tagen gekündigt. Es dauert danach ca. 6-8 Wochen bis die Versicherungsgesellschaft den Rückkaufswert auszahlt. Für bestehende Verträge wird der originale Versicherungsschein benötigt, damit die Kündigung überhaupt wirksam wird. Zusätzlich ist dies wichtig um die Besitzverhältnisse eindeutig nachweisen zu können.

Bei Kündigung durch den für Sie zuständigen Rechtsanwalt sollte unbedingt der im Prüfauftrag beigefügte Freistellungsauftrag mit eingereicht werden. Auskunft über die Höhe der anfallenden Kapitalertragssteuer erteilt Ihnen die Versicherungsgesellschaft.

Wichtig: Ein nachträglich eingereichter Freistellungsauftrag kann nicht mehr berücksichtigt werden. Nach Auszahlung des Rückkaufswertes beginnt die Anfechtung des Vertrags.

Nachdem der Rückkaufswert (abzgl. Bearbeitungsgebühr)  an Sie ausgekehrt wurde, wird die Anfechtung automatisch in Gang gesetzt.

 

 

 

7. Wie groß sind meine Erfolgschancen über den LV-Doktor?
Die Chancen sind sehr gut. Vermutlich besser als bei jeder anderen Vorgehensweise. Dies liegt daran, dass der LV-Doktor auf Juristen zurückgreift, welche sich ausschließlich mit dieser Thematik beschäftigen. Auch kann durch die Vielzahl der Fälle den Versicherungsgesellschaften mit viel größerem Druck entgegentreten werden. Wie arbeitet der LV Doktor? [Video]neues Fenster

 

 

 

8. Welche Erfolge/Referenzen kann der LV Doktor vorweisen?

Unter nachfolgendem Link können Sie die Erfolge des LV-Doktors als pdf-Datei downloaden.

Erfolge/Erstattungen Lebensversicherung [pdf - 500 KB] Schreiben von Versicherungen [pdf - 300 KB]

(Mit rechter Maustaste auf den Link klicken und anschließend "Ziel speichern unter" wählen)

 

 

 

 

 

 

9. Können auch gekündigte oder abgelaufene Verträge eingereicht werden?
Ja, natürlich. Diese Verträge werden nachverhandelt um weitere Erlöse für Sie zu erzielen. In Deutschland gibt es über 200 Millionen solcher Verträge, welche erhebliches Erstattungspotenzial in sich bergen. Diese enorme Zahl gekündigter Verträge ist mit der Hauptgrund für die Entstehung des LV Doktors.

 

 

 

10. Wie lange darf die Kündigung eines Versicherungsvertrags zurückliegen?
Auch bei Verträgen deren Kündigung länger als 5 Jahre zurückliegt, empfiehlt es sich diese zur Prüfung einzureichen. Ein eventuelles Verjährungsargument der Versicherungsgesellschaften ist meist nicht schlüssig.

 

 

 

11. Wann fallen für mich Gebühren an?

Bei positivem Prüfergebnis wird die Anfechtung automatisch in Gang gesetzt und es wird je nach von Ihnen gewähltem Gebührenmodell eine Bearbeitungsgebühr fällig. Ein noch bestehender Vertrag wird vom Rechtsanwalt gekündigt.

Bei negativem Prüfergebnis, also wenn während der Prüfung festgestellt wird, dass keine Aussicht auf Erfolg besteht, wird die Prüfung abgebrochen und Sie erhalten Ihre eingereichten Unterlagen kostenfrei zurück. Es entstehen für Sie dann also keine Gebühren.

 

 

 

 

       

 

12. Soll ich selber kündigen oder durch den LV-Doktor kündigen lassen?
Wir empfehlen den Vertrag durch die Rechtsanwälte des LV-Doktor kündigen zu lassen, denn dadurch wurden bisher oftmals sogar schon höhere Rückkaufswerte erzielt. Ferner werden im Rahmen der Kündigung durch die Juristen bereits Erklärungen abgeben werden, welche die Nachverhandlung erheblich verkürzen können. Bearbeitungsgebühr

Bei Kündigung durch die Rechtsanwälte des LV-Doktor sollte unbedingt der im Prüfauftrag beigefügte Freistellungsauftrag ausgefüllt mit eingereicht werden. Auskunft über die Höhe der anfallenden Kapitalertragssteuer erteilt Ihnen die Versicherungsgesellschaft. Wichtig: Ein nachträglich eingereichter Freistellungsauftrag kann nicht mehr berücksichtigt werden.

Alternativ können Sie Ihren Vertrag natürlich auch selbst kündigen. Nutzen Sie dazu unser vorgefertigtes Schreiben. Vorlage Musterbriefneues Fenster

 

 

 

13. Bei welchen Versicherungsgesellschaften kann man mit Nachzahlungen rechnen?
Bei allen nach deutschem Recht agierenden Gesellschaften, die den Kunden die wesentlichen Vertragsgrundlagen, wie Kosten oder unrechtmäßige Bestandübertragungen verschweigen. Im Grunde sind dies alle Versicherungsgesellschaften.

 

 

 

14. Wann und wie erfolgt die Auszahlung des Rückkaufswertes an mich?

Bei positivem Prüfergebnis wird ein bestehender Vertrag innerhalb von 5 Tagen vom Rechtsanwalt gekündigt. Erfahrungsgemäß wird der Rückkaufswert innerhalb 6-8 Wochen von der Versicherungsgesellschaft überwiesen. Nach Eingang des Rückkaufswertes wird dieser (abzüglich der Kündigungs- und Bearbeitungsgebühr) unverzüglich vom Rechtsanwalt an Sie ausgekehrt.

 

 

 

 

 

 

15. Wann erfolgt die Auszahlung eines Mehrerlöses?
Aufgrund der unterschiedlichen Verfahrenswege (Klageeinreichung, Sammelverfahren oder außergerichtlicher Vergleich) kann man nicht konkret sagen, wie lange die einzelnen Verfahren dauern. Dies kann wenige Monate bis hin zu mehreren Jahren dauern. Oftmals ist es so, dass immer wieder Teilbeträge anerkannt und ausgezahlt werden.

Es kann deshalb auch nicht genau gesagt werden, wann ein Mehrerlös ausgekehrt wird. Verfahren werden solange betrieben, bis aus Sicht der Juristen keine Erfolgsaussichten mehr bestehen. Über eine Beendigung des Verfahrens werden Sie aber konkret informiert.

 

 

 

16. Ab welchem Betrag lohnt sich die Anfechtung?
Sofern der LV Doktor mind. 300,-€ einfordern kann, lohnt es sich den Vertrag einzureichen. Nutzen Sie dafür unser Berechnungsprogrammneues Fenster.

 

 

 

17. Ich bin noch kein Kunde - Wie kann ich starten?

Folgen Sie einfach den Anweisungen unter nachfolgendem Link Kunde werden

 

 

 

18. Wird der Vermittler meines Versicherungsvertrages rechtlich belangt?

Nein! Es ist wichtig für Sie zu wissen, dass bei diesem Verfahren nicht gegen die Person vorgegangen wird, welche Ihnen den Vertrag vermittelt hat. Die Anfechtung richtet sich lediglich gegen die Gesellschaft, bzw. die Klauseln des damals abgeschlossenen Vertrags.

 

 

 

 

 

ProConcept AG - © 2010 Gegen-Altersarmut

 

Suchbegriffe: ProConcept AG

 

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