Häufige Fragen

zur ProConcept AG ("LV Doktor")

Nachfolgend haben wir häufig gestellte Fragen für Sie zusammengefasst. Sollten noch Fragen offen sein, so können Sie uns gerne jederzeit kontaktieren.  Mehr Geld zurück durch den LV-Doktor

 

Häufige Fragen zur ProConcept
  1. Welche Vorteile bietet die ProConcept AG bzw. der LV Doktor?
  2. Welche Verträge kann man einreichen?
  3. Zu welchem Zeitpunkt kann man Verträge einreichen?
  4. Wie holt der LV-Doktor die Gelder der Kunden zurück?
  5. Welche Unterlagen sind für die erfolgreiche Anfechtung notwendig?

  6. Mein Vertrag läuft noch - Was passiert?
  7. Wie groß sind meine Erfolgschancen über den LV-Doktor?
  8. Welche Erfolge/Referenzen kann der LV Doktor vorweisen?
  9. Können auch gekündigte oder abgelaufene Verträge eingereicht werden?
  10. Wie lange darf die Kündigung eines Versicherungsvertrags zurückliegen?

  11. Wann fallen für mich Gebühren an?
  12. Soll ich selber kündigen oder durch den LV-Doktor kündigen lassen?
  13. Bei welchen Versicherungsgesellschaften kann man mit Nachzahlungen rechnen?
  14. Wann und wie erfolgt die Auszahlung des Rückkaufswertes an mich?

  15. Wann erfolgt die Auszahlung eines Mehrerlöses?

  16. Ab welchem Betrag lohnt sich die Anfechtung?
  17. Ich bin noch kein Kunde - Wie kann ich starten?
  18. Wird der Vermittler meines Versicherungsvertrages rechtlich belangt?
  19. Wie informiere ich mich über den Stand des Anfechtungsverfahrens?

 

 

 

1. Welche Vorteile bietet die ProConcept AG bzw. der LV-Doktor?
  • Rückforderung der komplett eingezahlten Beiträge
  • Anfechtung von Verträgen, auch welche vor 1994 oder nach 2001 abgeschlossen wurden
  • Anfechtung von Verträgen, welche das BGH-Urteil berücksichtigt haben
  • eine professionelle Kündigungsabwicklung durch Spezialisten
  • häufig ist bereits schon der Rückkaufswert höher
  • schnellere und höhere Ergebnisse
  • alles aus einer Hand
  • günstigere Gebühren als bei direkter Beauftragung eines eigenen Anwalts
  • kein Kostenrisiko, da Gebühren nur bei positivem Prüfergebnis fällig werden

 

 

 

2. Welche Verträge kann man einreichen?
Alle Kapitallebensversicherungen, private Rentenversicherungen sowie fondsgebundenen Renten- und Lebensversicherungsverträge nach deutschem Recht welche noch aktiv laufen, beitragsfrei gestellt, gekündigt oder abgelaufen sind.

 

Bearbeitet werden:

  • Kapitallebens-/private Rentenversicherung (deutsches Recht)
  • fondsgebundene Lebens-/Rentenversicherung (deutsches Recht)
  • englische Lebens-/Rentenversicherung (deutsches Recht)
  • irische Lebens-/Rentenversicherung (deutsches Recht)
  • luxemburgische Lebens-/Rentenversicherung (deutsches Recht)

 

Nicht bearbeitet werden:

  • Direktversicherungen, Pensionskassen
  • Bausparverträge
  • Riester-Rente, Kaiser-Rente und Rürup-Rente

 


 

 

 

 

3. Zu welchem Zeitpunkt kann man Verträge einreichen?

Bereits gekündigte und auch bestehende Verträge können jederzeit eingereicht werden. Noch laufende Verträge werden innerhalb von 5 Tagen vom Rechtsanwalt gekündigt.

 

 

 

4. Wie holt der LV-Doktor die Gelder der Kunden zurück?
Die Juristen prüfen jeden Einzelfall auf seine Besonderheiten. Zum einen werden Fälle nach bestimmten Kriterien ausgewählt und zur Klage eingereicht. Andere Fälle werden ggf. bereits im außergerichtlichen Verfahren im Vergleichswege erledigt.

Verträge nach dem Gebührenmodell 'M25' und 'M50' bleiben zum Teil vorerst in Wartestellung bis laufende Musterverfahren einzelner Fälle erfolgreich abgeschlossen sind. Im Kunden-Login steht dann der Vermerk: "Vertragsanfechtung läuft - Warten auf Ausgang Parallelverfahren".

Verträge nach dem Gebührenmodell Rechtschutz ('MRS') werden bei Deckungszusage durch die Rechtschutzversicherung unverzüglich zur Klage eingereicht. Die Rechtschutzfälle sind praktisch die 'Vorreiter' für alle anderen, weshalb die Wartezeiten entsprechend kürzer sind. Im Kunden-Login steht dann der Vermerk: "Musterverfahren läuft - warten auf Ausgang".

Zur Einsicht in den Stand der Dinge siehe auch Frage 19.

 

 

 

5. Welche Unterlagen sind für die erfolgreiche Bearbeitung einer Anfechtung notwendig?
Die erforderlichen Unterlagen entnehmen Sie bitte dem Prüfauftrag. Gehen Sie dazu genau nach der im Prüfauftrag beschrieben Anleitung vor. Prüfauftrag downloaden

 

 

 

 

 

 

6. Mein Vertrag läuft noch - Was passiert?
Bei positivem Prüfergebnis werden bestehende Verträge vom Rechtsanwalt innerhalb von 5 Tagen gekündigt. Es dauert danach ca. 6-8 Wochen bis die Versicherungsgesellschaft den Rückkaufswert auszahlt. Für bestehende Verträge wird der originale Versicherungsschein benötigt, damit die Kündigung überhaupt wirksam wird. Zusätzlich ist dies wichtig um die Besitzverhältnisse eindeutig nachweisen zu können.

Nachdem der Rückkaufswert (abzgl. Bearbeitungsgebühr) an Sie ausgekehrt wurde, wird die Anfechtung automatisch in Gang gesetzt.

 

 

 

7. Wie groß sind meine Erfolgschancen über den LV-Doktor?
Die Chancen sind sehr gut. Vermutlich besser als bei jeder anderen Vorgehensweise. Dies liegt daran, dass der LV-Doktor auf Juristen zurückgreift, welche sich ausschließlich mit dieser Thematik beschäftigen. Auch kann durch die Vielzahl der Fälle den Versicherungsgesellschaften mit viel größerem Druck entgegentreten werden. Wie arbeitet der LV Doktor? [Video]neues Fenster

 

 

 

8. Welche Erfolge/Referenzen kann der LV Doktor vorweisen?

Unter nachfolgendem Link können Sie die Erfolge des LV-Doktors als pdf-Datei downloaden.

Erfolge/Erstattungen Lebensversicherung [pdf - 500 KB] Schreiben von Versicherungen [pdf - 300 KB]

(Mit rechter Maustaste auf den Link klicken und anschließend "Ziel speichern unter" wählen)

 

 

 

 

 

 

9. Können auch gekündigte oder abgelaufene Verträge eingereicht werden?
Ja, natürlich. Diese Verträge werden nachverhandelt um weitere Erlöse für Sie zu erzielen. In Deutschland gibt es über 200 Millionen solcher Verträge, welche erhebliches Erstattungspotenzial in sich bergen. Diese enorme Zahl gekündigter Verträge ist mit der Hauptgrund für die Entstehung des LV Doktors.

 

 

 

10. Wie lange darf die Kündigung eines Versicherungsvertrags zurückliegen?
Auch bei Verträgen deren Kündigung länger als 5 Jahre zurückliegt, empfiehlt es sich diese zur Prüfung einzureichen. Ein eventuelles Verjährungsargument der Versicherungsgesellschaften ist meist nicht schlüssig.

 

 

 

11. Wann fallen für mich Gebühren an?

Bei positivem Prüfergebnis wird die Anfechtung automatisch in Gang gesetzt und es wird je nach von Ihnen gewähltem Gebührenmodell eine Bearbeitungsgebühr fällig. Ein noch bestehender Vertrag wird vom Rechtsanwalt gekündigt. Gebührenmodelle

Bei negativem Prüfergebnis, also wenn während der Prüfung festgestellt wird, dass keine Aussicht auf Erfolg besteht, wird die Prüfung abgebrochen und Sie erhalten Ihre eingereichten Unterlagen kostenfrei zurück. Es entstehen für Sie dann also keine Gebühren.

 

 

 

 

       

 

12. Soll ich selber kündigen oder durch den LV-Doktor kündigen lassen?
Wir empfehlen dringend die Kündigung durch einen spezialisierten Rechtsanwalt des Prozesskostenfinanzierers LV-Doktor durchführen zu lassen und nicht selbst zu kündigen!

Grund sind einige Gerichtsurteile zu Lasten des Kunden. Manche Vorinstanzen (Amts- und Landgericht) vertreten nämlich die Auffassung, dass eine Rückabwicklung eines bereits gekündigten Vertrages nicht mehr möglich sei.

Auch wenn dies der Bundesgerichtshof oder auch der europäische Gerichtshof später im Sinne des Kunden sehen sollte: Zuerst gilt einmal die Rechtssprechung aus den Vorinstanzen. Und diese verzögern die Anfechtung unnötig um mehrere Jahre.

Der Rechtsanwalt des LV-Doktor legt vor der Kündigung Ihres Vertrages einen rechtzeitigen Widerspruch für eine spätere Rückabwicklung des Vertrages ein. Des Weiteren ist zu beachten, dass spezialisierte Anwälte bei Kündigungen oft schon höhere Erlöse erzielen. Auch können so evtl. steuerliche Verluste zur Vorlage beim Finanzamt bescheinigt werden.

Die Gebühr von 87,50 € ist deshalb gut investiertes Geld.

 

 

 

13. Bei welchen Versicherungsgesellschaften kann man mit Nachzahlungen rechnen?
Bei allen nach deutschem Recht agierenden Gesellschaften, die den Kunden die wesentlichen Vertragsgrundlagen, wie Kosten oder unrechtmäßige Bestandübertragungen verschweigen. Im Grunde sind dies alle Versicherungsgesellschaften.

 

 

 

14. Wann und wie erfolgt die Auszahlung des Rückkaufswertes an mich?

Bei positivem Prüfergebnis wird ein bestehender Vertrag innerhalb von 5 Tagen vom Rechtsanwalt gekündigt. Erfahrungsgemäß wird der Rückkaufswert innerhalb 6-8 Wochen von der Versicherungsgesellschaft überwiesen. Nach Eingang des Rückkaufswertes wird dieser (abzüglich der Kündigungs- und Bearbeitungsgebühr) unverzüglich vom Rechtsanwalt an Sie ausgekehrt.

 

 

 

 

 

 

15. Wann erfolgt die Auszahlung eines Mehrerlöses?
Aufgrund der unterschiedlichen Verfahrenswege (Klageeinreichung, Sammelverfahren oder außergerichtlicher Vergleich) kann man nicht konkret sagen, wie lange die einzelnen Verfahren dauern. Dies kann wenige Monate bis hin zu mehreren Jahren dauern. Oftmals ist es so, dass immer wieder Teilbeträge anerkannt und ausgezahlt werden.

Es kann deshalb auch nicht genau gesagt werden, wann ein Mehrerlös ausgekehrt wird. Verfahren werden solange betrieben, bis aus Sicht der Juristen keine Erfolgsaussichten mehr bestehen. Über eine Beendigung des Verfahrens werden Sie aber konkret informiert.

 

 

 

16. Ab welchem Betrag lohnt sich die Anfechtung?
Sofern der LV Doktor mind. 300,-€ einfordern kann, lohnt es sich den Vertrag einzureichen. Nutzen Sie dafür unser Berechnungsprogrammneues Fenster.

 

 

 

17. Ich bin noch kein Kunde - Wie kann ich starten?

Folgen Sie einfach den Anweisungen unter nachfolgendem Link Kunde werden

 

 

 

18. Wird der Vermittler meines Versicherungsvertrages rechtlich belangt?

Nein! Es ist wichtig für Sie zu wissen, dass bei diesem Verfahren nicht gegen die Person vorgegangen wird, welche Ihnen den Vertrag vermittelt hat. Die Anfechtung richtet sich lediglich gegen die Gesellschaft, bzw. die Klauseln des damals abgeschlossenen Vertrags.

 

 

 

19. Wie informiere ich mich über den Stand des Anfechtungsverfahrens?
Sie erhalten vom LV-Doktor eine Vertragsnummer (z.B. VT2011-0123456) sowie ein Passwort zugesandt. Mit diesen Angaben können Sie sich auf www.proconcept.ag jederzeit einloggen und erhalten Einsicht in den Stand der Dinge. Über Nachfolgende Links gelangen Sie direkt zum Login des Kundenbereichs.

 

Kundenbereich - Stand des Anfechtungsverfahrens

 

Unabhängig von den Informationen im Kundenbereich benachrichtigt der LV-Doktor seine Kunden grundsätzlich per E-Mail über Neuigkeiten zum Verfahren.

 

 

 

 

 

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