Häufige Fragen
zur ProConcept AG ("LV Doktor")
Nachfolgend haben wir häufig gestellte Fragen für Sie zusammengefasst.
Sollten noch Fragen offen sein, so können Sie uns gerne jederzeit kontaktieren.
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Geld zurück durch den LV-Doktor
Häufige Fragen zur ProConcept
- Welche Vorteile bietet die ProConcept AG bzw. der LV Doktor?
- Welche Verträge kann man einreichen?

- Zu welchem Zeitpunkt kann man Verträge einreichen?
- Wie holt der LV-Doktor die Gelder der Kunden zurück?
Welche Unterlagen sind für die erfolgreiche Anfechtung notwendig?
- Mein Vertrag läuft noch - Was passiert?

- Wie groß sind meine Erfolgschancen über den LV-Doktor?

- Welche Erfolge/Referenzen kann der LV Doktor vorweisen?
- Können auch gekündigte oder abgelaufene Verträge eingereicht werden?
Wie lange darf die Kündigung eines Versicherungsvertrags zurückliegen?
- Wann fallen für mich Gebühren an?

- Soll ich selber kündigen oder durch den LV-Doktor kündigen lassen?
- Bei welchen Versicherungsgesellschaften kann man mit Nachzahlungen rechnen?

Wann und wie erfolgt die Auszahlung des Rückkaufswertes an mich?
Wann erfolgt die Auszahlung eines Mehrerlöses?
- Ab welchem Betrag lohnt sich die Anfechtung?
- Ich bin noch kein Kunde - Wie kann ich starten?
- Wird der Vermittler meines Versicherungsvertrages rechtlich belangt?
- Wie informiere ich mich über den Stand des Anfechtungsverfahrens?

1. Welche Vorteile bietet die ProConcept AG bzw. der LV-Doktor?
- Rückforderung der komplett eingezahlten Beiträge
- Anfechtung von Verträgen, auch welche vor 1994 oder nach 2001 abgeschlossen wurden
- Anfechtung von Verträgen, welche das BGH-Urteil berücksichtigt haben
- eine professionelle Kündigungsabwicklung durch Spezialisten
- häufig ist bereits schon der Rückkaufswert höher
- schnellere und höhere Ergebnisse
- alles aus einer Hand
- günstigere Gebühren als bei direkter Beauftragung eines eigenen Anwalts
- kein Kostenrisiko, da Gebühren nur bei positivem Prüfergebnis fällig werden
2. Welche Verträge kann man einreichen?
Alle Kapitallebensversicherungen, private
Rentenversicherungen sowie fondsgebundenen Renten- und
Lebensversicherungsverträge nach deutschem Recht welche noch aktiv laufen,
beitragsfrei gestellt, gekündigt oder
abgelaufen sind.
Bearbeitet werden:
- Kapitallebens-/private Rentenversicherung (deutsches Recht)
- fondsgebundene Lebens-/Rentenversicherung (deutsches Recht)
- englische Lebens-/Rentenversicherung (deutsches Recht)
- irische Lebens-/Rentenversicherung (deutsches Recht)
- luxemburgische Lebens-/Rentenversicherung (deutsches Recht)
Nicht bearbeitet werden:
- Direktversicherungen, Pensionskassen
- Bausparverträge
- Riester-Rente, Kaiser-Rente und Rürup-Rente
3. Zu welchem Zeitpunkt kann man Verträge
einreichen?
Bereits gekündigte und auch bestehende Verträge können jederzeit eingereicht
werden. Noch laufende Verträge werden innerhalb von 5 Tagen vom Rechtsanwalt
gekündigt.
4. Wie holt der LV-Doktor die Gelder der Kunden zurück?
Die Juristen prüfen jeden Einzelfall auf seine Besonderheiten. Zum einen
werden Fälle nach bestimmten Kriterien ausgewählt und zur Klage eingereicht.
Andere Fälle werden ggf. bereits im außergerichtlichen Verfahren im
Vergleichswege erledigt.

Verträge nach dem Gebührenmodell 'M25' und 'M50' bleiben
zum Teil vorerst in Wartestellung bis laufende Musterverfahren einzelner
Fälle erfolgreich abgeschlossen sind. Im Kunden-Login steht dann der
Vermerk: "Vertragsanfechtung
läuft - Warten auf Ausgang Parallelverfahren".

Verträge nach dem Gebührenmodell Rechtschutz ('MRS') werden bei
Deckungszusage durch die Rechtschutzversicherung unverzüglich zur Klage eingereicht.
Die Rechtschutzfälle sind praktisch die 'Vorreiter' für alle anderen,
weshalb die Wartezeiten entsprechend kürzer sind. Im Kunden-Login steht dann
der Vermerk: "Musterverfahren läuft - warten auf Ausgang".

Zur Einsicht in den Stand der Dinge siehe auch
Frage 19.
5. Welche Unterlagen sind für die
erfolgreiche Bearbeitung einer Anfechtung notwendig?
Die erforderlichen Unterlagen entnehmen Sie bitte dem Prüfauftrag. Gehen Sie
dazu genau nach der im Prüfauftrag beschrieben Anleitung vor.
Prüfauftrag downloaden
6. Mein Vertrag läuft noch - Was passiert?
Bei positivem Prüfergebnis werden bestehende Verträge vom Rechtsanwalt innerhalb von 5 Tagen gekündigt.
Es dauert danach ca. 6-8 Wochen bis die Versicherungsgesellschaft den
Rückkaufswert auszahlt. Für bestehende Verträge
wird der originale Versicherungsschein benötigt, damit die Kündigung
überhaupt wirksam wird. Zusätzlich ist dies wichtig um die
Besitzverhältnisse eindeutig nachweisen zu können.

Nachdem der Rückkaufswert (abzgl.
Bearbeitungsgebühr) an Sie ausgekehrt wurde, wird die Anfechtung automatisch in Gang gesetzt.
7. Wie groß sind meine Erfolgschancen über den
LV-Doktor?
Die Chancen sind sehr gut. Vermutlich besser als bei jeder anderen Vorgehensweise. Dies
liegt daran, dass der LV-Doktor auf Juristen zurückgreift, welche sich ausschließlich mit dieser
Thematik beschäftigen. Auch kann durch die Vielzahl der Fälle den Versicherungsgesellschaften
mit viel größerem Druck entgegentreten
werden.
Wie arbeitet der LV Doktor? [Video]
8. Welche Erfolge/Referenzen kann der LV Doktor
vorweisen?
Unter nachfolgendem Link können Sie die Erfolge des LV-Doktors als pdf-Datei
downloaden.

9. Können auch gekündigte oder abgelaufene Verträge
eingereicht werden?
Ja, natürlich. Diese Verträge werden nachverhandelt um weitere Erlöse für Sie zu
erzielen. In Deutschland gibt es über 200 Millionen solcher Verträge,
welche erhebliches Erstattungspotenzial in sich bergen.
Diese enorme Zahl gekündigter Verträge ist mit der
Hauptgrund für die Entstehung des LV Doktors.
10. Wie lange darf die Kündigung eines
Versicherungsvertrags zurückliegen?
Auch bei Verträgen deren Kündigung länger als 5 Jahre zurückliegt,
empfiehlt es sich diese zur Prüfung einzureichen. Ein
eventuelles Verjährungsargument der
Versicherungsgesellschaften ist meist nicht schlüssig.
11. Wann fallen für mich Gebühren an?
Bei positivem Prüfergebnis wird die Anfechtung
automatisch in Gang gesetzt und es wird je nach
von Ihnen gewähltem Gebührenmodell eine
Bearbeitungsgebühr
fällig. Ein noch bestehender Vertrag wird vom
Rechtsanwalt gekündigt.
Gebührenmodelle

Bei
negativem Prüfergebnis, also wenn während der Prüfung festgestellt
wird, dass keine Aussicht auf
Erfolg besteht, wird die Prüfung abgebrochen und Sie
erhalten Ihre eingereichten Unterlagen kostenfrei zurück. Es entstehen für Sie
dann also
keine Gebühren.
12. Soll ich selber kündigen oder durch den
LV-Doktor kündigen lassen?
Wir empfehlen dringend die Kündigung durch einen
spezialisierten Rechtsanwalt des Prozesskostenfinanzierers LV-Doktor durchführen
zu lassen und nicht selbst zu kündigen!

Grund sind einige Gerichtsurteile zu Lasten des Kunden. Manche Vorinstanzen
(Amts- und Landgericht) vertreten nämlich die Auffassung, dass eine
Rückabwicklung eines bereits gekündigten Vertrages nicht mehr möglich sei.

Auch wenn dies der Bundesgerichtshof oder auch der europäische Gerichtshof
später im Sinne des Kunden sehen sollte: Zuerst gilt einmal die Rechtssprechung
aus den Vorinstanzen. Und diese verzögern die Anfechtung unnötig um mehrere
Jahre.

Der Rechtsanwalt des LV-Doktor legt vor der Kündigung Ihres Vertrages einen
rechtzeitigen Widerspruch für eine spätere Rückabwicklung des Vertrages ein. Des
Weiteren ist zu beachten, dass spezialisierte Anwälte bei Kündigungen oft schon
höhere Erlöse erzielen. Auch können so evtl. steuerliche Verluste zur Vorlage
beim Finanzamt bescheinigt werden.

Die Gebühr von 87,50 € ist deshalb gut
investiertes Geld.
13. Bei welchen
Versicherungsgesellschaften kann man mit Nachzahlungen
rechnen?
Bei allen nach deutschem Recht agierenden Gesellschaften, die den Kunden die
wesentlichen Vertragsgrundlagen, wie Kosten oder unrechtmäßige
Bestandübertragungen verschweigen. Im Grunde sind dies alle
Versicherungsgesellschaften.
14. Wann und wie erfolgt die Auszahlung des
Rückkaufswertes an mich?
Bei positivem Prüfergebnis wird ein
bestehender Vertrag innerhalb von 5 Tagen vom Rechtsanwalt
gekündigt. Erfahrungsgemäß wird der Rückkaufswert innerhalb
6-8 Wochen von der Versicherungsgesellschaft überwiesen.
Nach Eingang des Rückkaufswertes wird dieser (abzüglich
der Kündigungs- und Bearbeitungsgebühr) unverzüglich vom Rechtsanwalt
an Sie ausgekehrt.
15. Wann erfolgt die Auszahlung eines
Mehrerlöses?
Aufgrund der unterschiedlichen Verfahrenswege (Klageeinreichung,
Sammelverfahren oder außergerichtlicher Vergleich) kann man nicht konkret
sagen, wie lange die einzelnen Verfahren dauern. Dies kann wenige Monate bis
hin zu mehreren Jahren dauern. Oftmals ist es so, dass immer
wieder Teilbeträge anerkannt und ausgezahlt werden.

Es kann deshalb auch nicht genau
gesagt werden, wann ein Mehrerlös ausgekehrt wird. Verfahren werden solange
betrieben, bis aus Sicht der Juristen keine Erfolgsaussichten mehr
bestehen. Über eine Beendigung des Verfahrens werden Sie aber konkret
informiert.
16. Ab welchem Betrag lohnt sich die
Anfechtung?
Sofern der LV Doktor mind. 300,-€ einfordern kann,
lohnt es sich den Vertrag einzureichen. Nutzen Sie dafür unser
Berechnungsprogramm
.
17. Ich bin noch kein Kunde - Wie kann
ich starten?
Folgen Sie einfach den Anweisungen unter
nachfolgendem Link
Kunde werden
18. Wird der Vermittler meines
Versicherungsvertrages rechtlich belangt?
Nein! Es ist wichtig für Sie zu wissen, dass bei
diesem Verfahren nicht gegen die Person vorgegangen wird, welche
Ihnen den Vertrag vermittelt hat. Die Anfechtung richtet sich
lediglich gegen die Gesellschaft, bzw. die Klauseln des damals
abgeschlossenen Vertrags.
19. Wie informiere ich mich über den Stand des
Anfechtungsverfahrens?
Sie erhalten vom LV-Doktor eine Vertragsnummer (z.B. VT2011-0123456)
sowie ein Passwort zugesandt. Mit diesen Angaben können Sie sich
auf www.proconcept.ag jederzeit einloggen und erhalten Einsicht in den
Stand der Dinge. Über Nachfolgende Links gelangen Sie direkt zum
Login des Kundenbereichs.
Kundenbereich - Stand des Anfechtungsverfahrens
Unabhängig von den Informationen im Kundenbereich benachrichtigt der LV-Doktor seine Kunden grundsätzlich per E-Mail über Neuigkeiten zum Verfahren.
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