Kleines Kostenlexikon

Ausgabeaufschlag, Abschlusskosten usw.

"Was nix kostet, das taugt nix!", sagt der Volksmund. Hier stellt sich manchem die Frage, ob das, was viel kostet automatisch besser sein muss...

Wenn man beim Vergleich verschiedener Anlageformen den Kostenfaktor mit einbeziehen möchte, so ist es unabdingbar die verschiedenen Varianten der Kostenbelastung auch zu kennen.

Nur so kann man sich ein möglichst unverfälschtes Bild machen. Denn nur zu oft wird vom Laien z.B. ein Ausgabeaufschlag mit Abschlusskosten gleichgesetzt. Kostenvergleich

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Nachfolgend haben wir für Sie eine kleine Übersicht über die im Finanzmarkt üblichen Gebühren zusammengestellt. Beachten Sie dabei immer, dass bei einigen Produkten noch zusätzliche "Kosten" durch das Fehlen von Rendite verursacht werden.

 

 

 
 

Abschlusskosten (z.B. Lebens-/Rentenversicherung, Riester usw.)

Abschlusskosten sind eine Kostenvorausbelastung, um die Vergütung des Beraters finanzieren zu können. Die Verrechnung der Abschlusskosten erfolgt über die sog. "Zillmerung" (benannt nach dem Versicherungsmathematiker August Zillmer). Sie liegen in der Praxis bei ca. 4 bis 6 % der sog. "Versicherungssumme" (auch Vertragssumme).

 

So errechnen sich die Abschlusskosten der Lebensversicherung:

Die Abschlusskosten betragen in unserem Beispiel 5% der sog. "Versicherungssumme" (die Versicherungssumme wird auch als Vertragssumme bezeichnet).

 

Formel: Versicherungssumme = Monatsbeitrag x 12 x Jahre

Versicherungssumme bei Laufzeit 15 Jahre:

Versicherungssumme bei Laufzeit 30 Jahre:

100,-€ x 12 Monate x 15 Jahre = 18.000,-€

100,-€ x 12 Monate x 30 Jahre = 36.000,-€

Abschlusskosten bei Laufzeit 15 Jahre:

Abschlusskosten bei Laufzeit 30 Jahre:

0,05 x 18.000,-€  =     900,-€ 

0,05 x 36.000,-€  =  1.800,-€

 

Daraus folgt: Doppelte Laufzeit = doppelte Abschlusskosten 

 

Seit der Versicherungsreform im Jahre 2008 müssen diese Abschlusskosten auf 5 Jahre verteilt werden. Von Ihren monatlich geleisteten 100,- wird also nicht alles verzinslich angelegt. Wieviel (allein für die Abschlusskosten von 5%) in den ersten 5 Jahren von jedem Monatsbeitrag abgezogen wird zeigt Ihnen nachfolgende Tabelle.

Mit den Abschlusskosten alleine ist es bei Versicherungsprodukten allerdings nicht getan. Es kommen auch z.B. Verwaltungs- und Risikokosten hinzu. In der Praxis betragen die Gesamtkosten solcher Verträge im Durchschnitt zwischen 10% und 26%. Haben Sie eine Dynamik vereinbart, so erhöhen sich die Gesamtkosten sogar noch stetig, da sich auch die Versicherungssumme ständig erhöht.

Anmerkung: Damit auch Banken den Versicherungen Umsatzanteile streitig machen können, wurden sog. "gezillmerte Fondssparpläne" (also Fondssparpläne mit Abschlusskosten) auf den Markt gebracht.

Die Gebühren werden bei diesen Produkten oft sogar noch unvorteilhafter für den Kunden verrechnet. Siehe Beitrag auf Finanztestneues Fenster.

 
 Ansparzeit

Kosten

 12 Jahre

12,-€

 15 Jahre

15,-€

 20 Jahre

20,-€

 25 Jahre

25,-€

 30 Jahre

30,-€

 35 Jahre

35,-€

Begrenzung der Abschlusskosten aufgehoben:

Wie bereits erwähnt müssen seit der Versicherungsreform am 01.01.2008 die Abschlusskosten auf 5 Jahre verteilt werden. Fast im Gegenzug wurde jedoch am 22.02.2008 von der BaFin die Begrenzung der Abschlusskosten aufgehoben (Geschäftszeichen: VA 21 – A - 2007/0107).

Zusätzlich fallen bei fondsgebundenen Kapitalversicherungen die üblichen fondsinternen Gebühren an. Diese sind im Verkaufsprospekt des jeweiligen Fonds nachzulesen.

 

 

 

 

 

 

 
 

Ausgabeaufschlag

Der Ausgabeaufschlag fällt beim Erwerb von Fondsanteilen an. Er ist eine einmalige Gebühr, welche bei Aktienfonds ca. 5% beträgt und kann auch rabattiert werden. Ein Rabatt von z.B. 100% auf den Ausgabeaufschlag verringert diesen also auf 0%.

Beispiel:

Ausgabeaufschlag (AA): 5%

Monatsbeitrag: 100,-€ (entspricht 105%)

der gewünschte Beitrag wird bei einem AA von z.B. 5% mit 105% angesetzt

 

Formel zur Errechnung des Nettoanlagebetrages:

Einzahlung / 1,05 = Nettoanlagebetrag

100,-€ / 1,05 = 95,24 €

 

Bei einem monatlichen Sparbetrag von 100,-€ und einem Ausgabeaufschlag von 5% betragen die Kosten pro Monat also 4,76 € (100,-€ minus 95,24 €)

 
 Ansparzeit

Kosten

(ohne Rabatt)

 
 12 Jahre

4,76 €

 ...

4,76 €

 35 Jahre

4,76 €

 

 Ansparzeit

Kosten

(100% Rabatt)

 
 12 Jahre

0,-€

...

0,-€

 
 35 Jahre

0,-€

 

Zusätzlich fallen bei Fondsanlagen jährlich die üblichen Depotgebühren an (z.B. jährlich 39,90 € bei der Depotstelle 'EBASE'). Die laufenden Kosten für die Verwaltung der Aktienfonds sind im Verkaufsprospekt des jeweiligen Fonds nachzulesen.

 

 

 

 
 

Honorar - Honorarvereinbarung

Honorarberater erhalten ihr Geld für gewöhnlich ausschließlich für die Beratungsleistung. Das Honorar wird individuell vereinbart und der Satz beträgt ca. 125 bis 200,-€ pro Stunde. Laut einem Bericht von Finanztestneues Fenster nimmt sich der Honorarberater für eine Altersvorsorge-Beratung mindestens 10 Stunden Zeit.

 

 

 

 

 

 

 
 

Vermittlergebühr - separate Vermittlungsgebührenvereinbarung (Nettopolice)

Durch das neue Versicherungsvertragsgesetz (VVG) seit dem 01.01.2008 sehen sich Vermittler mit längeren Stornohaftzeiten bis zu 5 Jahren konfrontiert. Diese Probleme werden durch eine Vermittlungsgebührenvereinbarung erfolgreich abgewendet.

Hier wird die Vermittlergebühr separat bezahlt. Die Werte in der für den Kunden dargestellte Rückkaufswerttabelle fallen dadurch natürlich besser aus. Oft liegen die Abschlusskosten  jedoch sogar über den der gewohnten "Bruttopolicen". Die Errechnung der Abschlusskosten erfolgt in der Regel über dieselbe Formel wie beim Punkt "Abschlusskosten".

Die Vermittlergebühr erstreckt sich in der Regel über 5 Jahre. Je nach Laufzeit des Sparvertrags ergibt sich somit ein unterschiedlicher monatlicher Kostenanteil (siehe Tabelle rechts).

Vorteil für den Kunden:

Die Vermittlergebühr kann steuerlich geltend gemacht werden.

Nachteil für den Kunden:

Bei vorzeitiger Kündigung der Lebensversicherung/Riesterrente muss die Vermittlergebühr weiterbezahlt werden. Diese separaten Vereinbarungen sind gerichtlich anerkannt, weshalb ausstehende Zahlungen sogar eingetrieben werden können. Videobeitrag WDRneues Fenster

 
 Ansparzeit

Kosten

 12 Jahre

12,-€

 15 Jahre

15,-€

 20 Jahre

20,-€

 25 Jahre

25,-€

 30 Jahre

30,-€

 35 Jahre

35,-€

Vorteil für Vermittler:

Durch die separate Vermittlungsgebührenvereinbarung ist die ausbezahlte Provision stornofrei.

 

Vorteil für Versicherungsgesellschaft und Kunde

Eine vorzeitige Kündigung eines Kunden geht weniger zu Lasten der anderen Versicherungskunden, da die Vermittlerprovision mit einem separaten Vertrag zwischen Vermittler und Kunde ausgehandelt wurden. Somit können Versicherungsgesellschaften u.U. günstiger sein als andere.

 

 

 

 
 

Vertriebsgebühr - Vertriebsprovision

Das Wort "Vertriebsgebühr" oder "Vertriebsprovision" taucht oft bei gezillmerten Fondssparplänen (also Fondssparplänen mit Abschlusskosten) auf. Viele Vertriebe behalten zusätzlich zu den Abschlusskosten nochmals einige Monatsbeiträge als Vertriebsgebühr ein.

 

 

 

 
 

Verwaltungsvergütung (Vergütung der Fondsgesellschaft, All in Fee)

Bei einer Geldanlage in Investmentfonds (auch fondsgebundene Kapitalversicherung) fallen die üblichen fondsinternen Gebühren an. Völlig unabhängig vom Anbieter/Vermittler fallen diese bei Fondsprodukten immer an und sind im Verkaufsprospekt des jeweiligen Fonds nachzulesen.

Diese fondsinternen Gebühren (sog. 'All in Fee') betragen je nach Fonds in etwa 1,5 bis 2,5% des jährlichen Fondsvermögens und werden direkt und automatisch aus dem Fondsvermögen für die Bezahlung des Fondsmanagements entnommen. Diese Gebühren müssen nicht separat bezahlt werden, sondern sind bereits im Anteilspreis des Fonds enthalten.

Auch auf dem Depotauszug ist immer die Wertentwicklung des Fonds nach Kosten zu sehen. Für den Kunden sind diese Gebühren praktisch unsichtbar.

Beispiel: Der Astra-Fonds hatte 1999-2009 jährlich 9,65% für den Kunden erwirtschaftet. Bei einer ausgewiesenen "All in Fee" von 1,60% hatte das Fondsmanagement also sogar mindestens 11,25% p.a. erzielt.

 

Gegen-Altersarmut.de berücksichtigt alle Gebühren:

In den von uns auf dieser Internetseite dargestellten Ablaufleistungen der Fonds sind alle Gebühren bereits enthalten. Sie sehen in den von uns dargestellten Ablaufleistungen dadurch also die für den Kunden effektiv erwirtschafteten Depotwerte.

Deshalb auch unser Vermerk "Ausgabeaufschlag, Depotgebühr, All-in-Fee berücksichtigt".