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"Was nix kostet, das taugt nix!", sagt der Volksmund. Hier stellt sich manchem die Frage, ob das, was viel kostet automatisch besser sein muss...
Wenn man beim Vergleich verschiedener Anlageformen den Kostenfaktor mit einbeziehen möchte, so ist es unabdingbar die verschiedenen Varianten der Kostenbelastung auch zu kennen.
Nur so kann man sich ein
möglichst unverfälschtes Bild machen. Denn nur zu oft wird
vom Laien z.B. ein Ausgabeaufschlag mit Abschlusskosten
gleichgesetzt.
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Nachfolgend haben wir für Sie eine kleine übersicht über die im Finanzmarkt üblichen Gebühren zusammengestellt. Beachten Sie dabei immer, dass bei einigen Produkten noch zusätzliche "Kosten" durch das Fehlen von Rendite verursacht werden.
Die Abschlusskosten betragen in unserem Beispiel 5% der sog. "Versicherungssumme" (die Versicherungssumme wird auch als Vertragssumme bezeichnet).
Formel: Versicherungssumme = Monatsbeitrag x 12 x Jahre
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Versicherungssumme bei Laufzeit 15 Jahre: Versicherungssumme bei Laufzeit 30 Jahre: |
100,-€ x 12 Monate x 15
Jahre = 18.000,-€ 100,-€ x 12 Monate x 30 Jahre = 36.000,-€ |
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Abschlusskosten bei Laufzeit 15 Jahre: Abschlusskosten bei Laufzeit 30 Jahre: |
0,05 x 18.000,-€ =
900,-€ 0,05 x 36.000,-€ = 1.800,-€ |
Daraus folgt: Doppelte Laufzeit = doppelte Abschlusskosten
Seit der Versicherungsreform im Jahre 2008 müssen diese Abschlusskosten auf 5 Jahre verteilt werden. Von Ihren monatlich geleisteten 100,- wird also nicht alles verzinslich angelegt. Wieviel (allein für die Abschlusskosten von 5%) in den ersten 5 Jahren von jedem Monatsbeitrag abgezogen wird zeigt Ihnen nachfolgende Tabelle.
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Mit den Abschlusskosten alleine ist es bei Versicherungsprodukten
allerdings nicht getan. Es kommen auch z.B. Verwaltungs- und
Risikokosten hinzu. In der Praxis betragen die Gesamtkosten solcher
Verträge im Durchschnitt zwischen 10% und 26%. Haben Sie eine
Dynamik vereinbart, so erhöhen sich die Gesamtkosten sogar noch stetig,
da sich auch die Versicherungssumme ständig erhöht.
Anmerkung: Damit auch Banken den Versicherungen Umsatzanteile streitig machen können, wurden sog. "gezillmerte Fondssparpläne" (also Fondssparpläne mit Abschlusskosten) auf den Markt gebracht.
Die Gebühren werden bei diesen Produkten oft sogar
noch unvorteilhafter für den Kunden verrechnet. Siehe Beitrag auf
Finanztest |
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Wie bereits erwähnt müssen seit der Versicherungsreform am 01.01.2008 die Abschlusskosten auf 5 Jahre verteilt werden. Fast im Gegenzug wurde jedoch am 22.02.2008 von der BaFin die Begrenzung der Abschlusskosten aufgehoben (Geschäftszeichen: VA 21 – A - 2007/0107).
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Zusätzlich fallen bei fondsgebundenen Kapitalversicherungen die üblichen fondsinternen Gebühren an. Diese sind im Verkaufsprospekt des jeweiligen Fonds nachzulesen.
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Beispiel:Ausgabeaufschlag (AA): 5% Monatsbeitrag: 100,-€ (entspricht 105%) der gewünschte Beitrag wird bei einem AA von z.B. 5% mit 105% angesetzt
Formel zur Errechnung des Nettoanlagebetrages:
Einzahlung / 1,05 = Nettoanlagebetrag
100,-€ / 1,05 = 95,24 €
Bei einem monatlichen Sparbetrag von 100,-€ und einem Ausgabeaufschlag von 5% betragen die Kosten pro Monat also 4,76 € (100,-€ minus 95,24 €) |
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Zusätzlich fallen bei Fondsanlagen jährlich die üblichen Depotgebühren an (z.B. jährlich 39,90 € bei der Depotstelle 'EBASE'). Die laufenden Kosten für die Verwaltung der Aktienfonds sind im Verkaufsprospekt des jeweiligen Fonds nachzulesen.
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Hier wird die Vermittlergebühr separat bezahlt. Die Werte in der für den Kunden dargestellte Rückkaufswerttabelle fallen dadurch natürlich besser aus. Oft liegen die Abschlusskosten jedoch sogar über den der gewohnten "Bruttopolicen". Die Errechnung der Abschlusskosten erfolgt in der Regel über dieselbe Formel wie beim Punkt "Abschlusskosten".
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Die Vermittlergebühr erstreckt sich in der Regel
über 5 Jahre. Je nach Laufzeit des Sparvertrags ergibt sich somit
ein unterschiedlicher monatlicher Kostenanteil (siehe Tabelle
rechts).
Nachteil für den Kunden:Bei vorzeitiger Kündigung eines Sparvertrages muss die
Vermittlergebühr weiterbezahlt werden. Diese separaten
Vereinbarungen wurden vom Bundesgerichtshof grundsätzlich als
zulässig erachtet, weshalb
ausstehende Zahlungen sogar eingetrieben werden können.
Trostpflaster: die Vermittlergebühr kann steuerlich geltend gemacht werden. |
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Durch die separate Vermittlungsgebührenvereinbarung ist die ausbezahlte Provision stornofrei.
Eine vorzeitige Kündigung eines Kunden geht weniger zu Lasten der anderen Versicherungskunden, da die Vermittlerprovision mit einem separaten Vertrag zwischen Vermittler und Kunde ausgehandelt wurden. Somit können Versicherungsgesellschaften unter Umständen günstiger sein als andere.
Auch in
Zeitschriften oder anderen Medien werden Wert- entwicklungen
von Fonds nach der international anerkannten
BVI-Methode ausgewiesen.
Beispiel: Der Astra-Fonds hatte 1999-2009 jährlich 9,65% für
den Kunden erwirtschaftet. Bei einer ausgewiesenen "All in
Fee" von 1,60% hatte das Fondsmanagement also sogar
mindestens 11,25% p.a. erzielt.
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Diese fondsinternen Gebühren sind auch immer im Verkaufsprospekt des jeweiligen Fonds nachzulesen. Sie sind völlig unabhängig vom Anbieter/Vermittler und fallen z.B. auch bei fondsgebundenen Kapitalversicherungen an.
Die auf dieser Internetseite dargestellten Ablaufleistungen der Fonds zeigen die für den Kunden effektiv erwirtschafteten Depotwerte. So sind Depotgebühr, die Vergütung der Fondsgesellschaft und evtl. Transaktionskosten also in den Werten bereits enthalten.
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Deshalb auch immer unser Vermerk "Depotgebühr, Transaktionskosten, All-in-Fee berücksichtigt".
| Gerne erstellen wir Ihnen ein Angebot nach Ihren Vorgaben. Sie erhalten dieses kostenlos innerhalb 48 Stunden per E-Mail zugesandt. |
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