Kleines Kostenlexikon Ausgabeaufschlag, Abschlusskosten usw.

Bild offenes Buch"Was nix kostet, das taugt nix!", sagt der Volksmund. Auf dieser Seite stellt sich manchem die Frage, ob das, was viel kostet automatisch besser sein muss...

Wenn man beim Vergleich verschiedener Anlageformen den Kostenfaktor mit einbeziehen möchte, so ist es unabdingbar die verschiedenen Varianten der Kostenbelastung auch zu kennen.

Nur so kann man sich ein möglichst unverfälschtes Bild machen. Denn nur zu oft wird vom Laien z.B. ein Ausgabeaufschlag mit Abschlusskosten gleichgesetzt. Kostenvergleich

Nachfolgend haben wir für Sie eine kleine Übersicht über die im Finanzmarkt üblichen Gebühren zusammengestellt. Beachten Sie dabei immer, dass bei einigen Produkten noch zusätzliche "Kosten" durch das Fehlen von Rendite verursacht werden.

 

Abschlusskosten ("gezillmert")

Abschlusskosten sind eine Kostenvorausbelastung, um die Vergütung des Beraters finanzieren zu können. Die Verrechnung der Abschlusskosten erfolgt über die sog. "Zillmerung" (benannt nach dem Versicherungsmathematiker August Zillmer). Sie liegen in der Praxis bei ca. 4 bis 6 % der sog. "Beitragssumme" (auch Vertragssumme).

 

So errechnen sich die Abschlusskosten (z.B. Kapitalversicherung):

Die Abschlusskosten betragen in unserem Beispiel 5% der sog. "Beitragssumme" (die Beitragssumme wird auch als Versicherungssumme bezeichnet).

 

Formel: Beitragssumme = Monatsbeitrag x 12 x Jahre

Beitragssumme bei Laufzeit 15 Jahre:
Beitragssumme bei Laufzeit 30 Jahre:
100 € x 12 x 15 Jahre = 18.000 €
100 € x 12 x 30 Jahre = 36.000 €
Abschlusskosten b. Laufzeit 15 Jahre:
Abschlusskosten b. Laufzeit 30 Jahre:
0,05 x 18.000 €  =       900 €
0,05 x 36.000 €  =    1.800 €

 

Daraus folgt: Doppelte Laufzeit = doppelte Abschlusskosten 

 

Seit der Versicherungsreform im Jahre 2008 müssen diese Abschlusskosten auf 5 Jahre verteilt werden. Von Ihren monatlich geleisteten 100,-€ wird also nicht alles verzinslich angelegt. Wieviel (allein für die Abschlusskosten von 5%) in den ersten 5 Jahren von jedem Monatsbeitrag abgezogen wird, zeigt Ihnen nachfolgende Tabelle.

Ansparzeit Kosten
12 Jahre 12,-€
15 Jahre 15,-€
20 Jahre 20,-€
25 Jahre 25,-€
30 Jahre 30,-€
35 Jahre 35,-€

Mit den Abschlusskosten alleine ist es bei Versicherungs -produkten allerdings nicht getan. Es kommen auch z.B. Verwaltungs- und Risikokosten hinzu. In der Praxis betragen die Gesamtkosten solcher Verträge im Durchschnitt zwischen 10% und 26%. Haben Sie eine Dynamik vereinbart, so erhöhen sich die Gesamtkosten sogar noch stetig, da sich auch die Beitragssumme ständig erhöht.

Anmerkung: Damit auch Banken den Versicherungen Umsatzanteile streitig machen können, wurden sog. "gezillmerte Fondssparpläne" (also Fondssparpläne mit Abschlusskosten) auf den Markt gebracht.

Die Gebühren werden bei diesen Produkten oft sogar noch unvorteilhafter für den Kunden verrechnet. Siehe Beitrag auf Finanztest.

 

Begrenzung der Abschlusskosten aufgehoben:

Wie bereits erwähnt, müssen seit der Versicherungsreform am 01.01.2008 die Abschlusskosten auf 5 Jahre verteilt werden. Fast im Gegenzug wurde jedoch am 22.02.2008 von der BaFin die Begrenzung der Abschlusskosten aufgehoben (Geschäftszeichen: VA 21 – A - 2007/0107).

Zusätzlich fallen bei fondsgebundenen Kapitalversicherungen die üblichen fondsinternen Gebühren an. Diese sind im Verkaufsprospekt des jeweiligen Fonds nachzulesen.

 

 

 

 

Ausgabeaufschlag ("ungezillmert")

Der Ausgabeaufschlag fällt beim Erwerb von Fondsanteilen an. Er ist eine einmalige Gebühr, welche bei Aktienfonds ca. 5% beträgt und kann auch rabattiert werden. Ein Rabatt von z.B. 100% auf den Ausgabeaufschlag verringert diesen also auf 0%.

 

Ansparzeit Kosten 
(ohne Rabatt) 
12 Jahre 4,76 € 
... 4,76 € 
35 Jahre 4,76 € 
Ansparzeit Kosten 
(100% Rabatt) 
12 Jahre 0,-€ 
... 0,-€ 
35 Jahre 0,-€ 

Beispiel:

Ausgabeaufschlag (AA): 5%
Monatsbeitrag: 100,-€ (entspricht 105%)
der gewünschte Beitrag wird bei einem AA von z.B. 5% mit 105% angesetzt

 

Formel zur Errechnung des Nettoanlagebetrages:

Einzahlung / 1,05 = Nettoanlagebetrag
100,-€ / 1,05 = 95,24 €

Bei einem monatlichen Sparbetrag von 100,-€ und einem Ausgabeaufschlag von 5% betragen die Kosten pro Monat also 4,76 € (100,-€ minus 95,24 €)

 

Zusätzlich fallen bei Fondsanlagen jährlich die üblichen Depotgebühren an (z.B. jährlich 45 € bei der Depotstelle 'FIL Fondsbank'). Die laufenden Kosten für die Verwaltung der Aktienfonds sind im Verkaufsprospekt des jeweiligen Fonds nachzulesen.

 

 

Honorar - Honorarvereinbarung (Honorarberatung)

Honorarberater erhalten ihr Geld für gewöhnlich ausschließlich für die Beratungsleistung. Das Honorar wird individuell vereinbart und der Satz beträgt ca. 125 bis 200,-€ pro Stunde. Laut einem Bericht von Finanztest nimmt sich der Honorarberater für eine Altersvorsorge-Beratung mindestens 10 Stunden Zeit.

 

 

 

 

Vermittlergebühr - separate Vermittlungsgebührenvereinbarung ("Nettopolice")

Durch das neue Versicherungsvertragsgesetz (VVG) seit dem 01.01.2008 sehen sich Vermittler mit längeren Stornohaftzeiten bis zu 5 Jahren konfrontiert. Diese Probleme werden durch eine Vermittlungsgebührenvereinbarung erfolgreich abgewendet (zum Nachteil des Kunden).

Hier wird die Vermittlergebühr separat bezahlt. Die Werte in der für den Kunden dargestellte Rückkaufswerttabelle fallen dadurch natürlich besser aus. Oft liegen die Abschlusskosten  jedoch sogar über den der gewohnten "Bruttopolicen". Die Errechnung der Abschlusskosten erfolgt in der Regel über dieselbe Formel wie beim Punkt "Abschlusskosten".

 

Ansparzeit Kosten
12 Jahre 12,-€
15 Jahre 15,-€
20 Jahre 20,-€
25 Jahre 25,-€
30 Jahre 30,-€
35 Jahre 35,-€

Die Vermittlergebühr erstreckt sich in der Regel über 5 Jahre. Je nach Laufzeit des Sparvertrags ergibt sich somit ein unterschiedlicher monatlicher Kostenanteil (siehe Tabelle rechts).

 

Nachteil für den Kunden:

Bei vorzeitiger Kündigung eines Sparvertrages muss die Vermittlergebühr weiterbezahlt werden. Diese separaten Vereinbarungen wurden vom Bundesgerichtshof grundsätzlich als zulässig erachtet, weshalb ausstehende Zahlungen sogar eingetrieben werden können. Videobeitrag Nettopolice

 

Vorteil für Vermittler:

Durch die separate Vermittlungsgebührenvereinbarung ist die ausbezahlte Provision stornofrei.

 

Vorteil für Versicherungsgesellschaft und Kunde

Eine vorzeitige Kündigung eines Kunden geht weniger zu Lasten der anderen Versicherungskunden, da die Vermittlerprovision mit einem separaten Vertrag zwischen Vermittler und Kunde ausgehandelt wurden. Somit können Versicherungsgesellschaften unter Umständen günstiger sein als andere.

 

 

Vertriebsgebühr - Vertriebsprovision

Das Wort "Vertriebsgebühr" oder "Vertriebsprovision" taucht oft bei gezillmerten Fondssparplänen (also Fondssparplänen mit Abschlusskosten) auf. Viele Vertriebe behalten zusätzlich zu den Abschlusskosten nochmals einige Monatsbeiträge als Vertriebsgebühr ein.

 

 

Fondsinterne Gebühren ("All-in-Fee")

Die fondsinternen Gebühren (sog. "All-in-Fee") von ca. 2 bis 4,5% p.a. müssen nicht separat bezahlt werden. Sie werden immer schon vorab mit der tatsächlich erzielten (höheren) Wertentwicklung des Fonds verrechnet. Auch auf dem Depotauszug ist die Wertentwicklung des Fonds nach Kosten zu sehen. Für den Kunden sind diese Gebühren praktisch unsichtbar.   Auch in Zeitschriften oder anderen Medien werden Wert- entwicklungen von Fonds nach der international anerkannten BVI-Methode ausgewiesen.
Wenn Sie also bei einem Fonds von einer Rendite von z.B. jährlich 10% lesen, so hat dieser fondsintern mehr erwirtschaftet (z.B. jährlich 13% bei einer Kostenpau- schale von 3%).
 

Beispiel: Der Astra-Fonds hatte 1996-2016 jährlich 8,64% für den Kunden erwirtschaftet. Bei einer ausgewiesenen "All in Fee" von 2% hatte das Fondsmanagement also sogar mindestens 10,64% p.a. erzielt.

Diese fondsinternen Gebühren sind völlig unabhängig vom Anbieter/Vermittler und fallen z.B. auch bei fondsgebundenen Kapitalversicherungen an.

 

 

Gegen-Altersarmut.de zeigt die effektiv erwirtschafteten Depotwerte

Die auf dieser Internetseite dargestellten Ablaufleistungen der Fonds zeigen die für den Kunden effektiv erwirtschafteten Depotwerte. So sind Depotgebühr, die Vergütung der Fondsgesellschaft und evtl. Transaktionskosten also in den Werten bereits enthalten.

Deshalb auch immer unser Vermerk "Depotgebühr, Transaktionskosten, All-in-Fee berücksichtigt".

 

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