Riester-Fondssparplan

nicht 'fondsgebundene Versicherung'

 

Mit Einführung der Riester-/Rürup Rente wurde unter dem Deckmantel der Förderungen eine "Erfolgsbeteiligung" für die Gesellschaften eingebaut, welcher den Kunden bei Rentenbeginn ´böse erwachen` lässt.

Diese Seite widmet sich dem Riester-Fondssparplan. Von der Riester-Rente mit einer Kapitallebens- oder privaten Rentenversicherung ist grundsätzlich abzuraten. Ein großer Teil unserer Internetseite widmet diesem Thema.

Die Riesterrente über eine fondsgebundene Versicherung behandeln wir an anderer Stelle. Riester-Rente

Riester-Rürup-Rente

 

Riester-Zulagen - Förderung für die Gesellschaft?

Laut dem folgenden Beitrag des ARD-Magazins "Monitor" kommen die Zulagen dem Riester-Sparer rein rechnerisch erst ab dem 88. Lebensjahr tatsächlich zugute. Video-Beitrag "Monitor"neues Fenster

Keinesfalls stimmt allerdings die Aussage aus dem Video, dass man "im Greisenalter" einen "guten Schnitt macht". Denn Ihnen fehlen ja sämtliche entgangenen Gewinne und dazu noch jede Möglichkeit des Zugriffs auf das angesparte Kapital.

 

Denkfehler 'Laufzeit & Einstiegsalter'

Oft hört man Aussagen wie: Wer spät noch Geld investiert sollte Aktienfonds meiden, denn man habe nicht mehr viel Zeit, um Verluste durch Kursschwankungen wieder auszugleichen. Hingegen seien staatlich geförderte Verträge (z.B. Riesterrente) aufgrund ihrer Garantien auch für Sparer im Alter von über 50 Jahren noch interessant.

Bei richtiger Betrachtung stellt sich die Frage nach einem eventuell "zu späten Einstiegsalter" jedoch überhaupt nicht. Im Endeffekt handelt es sich bei jeder Art der Rente nämlich immer um eine langfristige Anlage. Zum Beispiel kann ein ungeförderter Aktienfonds-Sparplan (also keine Riester- oder Rüruprente) bei Rentenbeginn direkt in einen Entnahmeplan übergehen, aus welchem dann nur monatlich kleine "Häppchen" entnommen werden.

Dadurch bleibt das Gesamtkapital auch über den Ansparvorgang hinaus weiterhin langfristig angelegt. Die Frage nach einem "richtigen Einstiegsalter" stellt sich deshalb nicht. Ebenso wenig die nach der Laufzeit und der Notwendigkeit einer Garantie. teure Garantien

Beispiel: In der Ansparphase ist das Kapital 10 Jahre investiert (z.B. von Alter 55 bis 65). Mit Beginn eines anschließenden Entnahmeplans (Auszahlplans) bleibt das Kapital nun weitere z.B. 20 Jahre investiert und wächst dabei sogar noch weiter an. Diese Zeitspanne ist für einen Aktienfonds groß genug. Aus welchem Grund also sollten "ältere" Menschen die Vorteile dieser Anlageform nicht für ihre spätere Rente nutzen? Echte Werte [pdf]

 

 

Sparer verschenkt ein Vermögen (selbst bei kostenfreien Tarifen) - Riester & Rürup

Die Riester- und Rüruprente lohnen sich vor allem für die Gesellschaften. Hier sollte Ihnen klar bewusst sein, dass Sie mit Beginn der Rentenzahlung Ihr gesamtes Kapital gegen das Versprechen einer Rentenzahlung eintauschen. Zulagen und Steuervorteile rechtfertigen daher in keinster Weise den Abschluss einer Riester- oder Rürup-Rente. Die Problematik des 'verschenkten' Gesamtkapitals behandeln wir ausführlich beim Beitrag Riester-Rente

 

Unterschiede des Riester-Fondssparplan zur Riesterversicherung:

  • Im Gegensatz zu Riester-Versicherungsprodukten kann das Kapital beim Riester-Fondssparplan auf Wunsch bis zum 85. Lebensjahr in Sachwerte investiert bleiben.
  • Bei Riesterversicherung höhere Kosten; bei Riester-Fondssparplan oft nur spezielle Fonds
  • Bei Rentenbeginn fließt ein Teil des Fondsvermögens an eine Versicherungsgesellschaft.
  • Ab dem 85. Lebensjahr führt diese Versicherungsgesellschaft die Rentenzahlung mit einer privaten Rentenversicherung lebenslang weiter. Sie nutzt dazu den bei Rentenbeginn erhaltenen Teil des Fondsvermögens. Ab diesem Zeitpunkt ist die Rente dann zu einem reinen Geldwert geworden.

    Hierbei ist zu bemerken, dass die Versicherungsgesellschaft bis zum 85. Lebensjahr viele Jahre mit dem Geld arbeiten kann.

  • Bis zum 85. Lebensjahr ist das Restguthaben förderschädlich vererbbar. Förderunschädlich kann lediglich der Ehepartner mit einem eigenen Riestervertrag über das Restguthaben aus dem Fonds-Auszahlplan verfügen (der Teil aus der Versicherung verfällt).

 

Kein Pfändungsschutz - Rüruprente und Riesterrente

In einem Urteil vom 15.11.2007 stellte der Bundesgerichtshof klar, dass private Versicherungs- und Vorsorgerenten von Selbstständigen und Freiberuflern im Falle einer Insolvenz grundsätzlich keinen Pfändungsschutz genießen. Begründung des BGH: Selbstständige und Freiberufler sind aufgrund höherer Erwerbschancen weniger schutzbedürftig (Az. IX ZB 99/05).

Bei der Riesterrente sind zumindest die Eigenbeiträge während der Ansparphase pfändbar. Dies hatte das Landesarbeitsgericht in einem Urteil vom 03.11.2006 entschieden (Az. 3 Sa 414/06).

 

Verluste bei vorzeitiger Kündigung - Riester und Rürup

Manche Riester- und auch Rüruprente als Fondssparplan hat bei vorzeitiger Kündigung dieselben Nachteile wie die klassische Kapital-Lebensversicherung oder private Rentenversicherung:

Nicht selten muss sich der Kunde bei einer vorzeitigen Kündigung des Riester-Vertrages aufgrund der Kostenvorausbelastung  mit einem Bruchteil des eingezahlten Geldes begnügen. 

Zudem müssen bei vorzeitiger Kündigung der Riesterrente die bereits erhaltenen staatlichen Zulagen bzw. Steuervorteile zurückbezahlt werden. Bei Kündigung der Rüruprente besteht sogar überhaupt kein Anspruch auf einen Rückkaufswert.

 

 

Kosten für gesetzliche Beitragsgarantie geschickt getarnt - Riester-Fondssparplan

Bei der Riesterrente gibt der Gesetzgeber vor, dass die eingezahlten Beiträge inklusive Zulagen bei Rentenbeginn zur Verfügung stehen müssen.

Bei Riester-Fondssparplänen wirbt man gerne mit den Argumenten: "Im Gegensatz zu klassischen Riesterprodukten entstehen keine Kosten für die Beitragsgarantie." oder "Im Gegensatz zu klassischen Riesterprodukten wird alles in Fonds angelegt."

 

Hierzu sollten Sie folgendes wissen:

  • Die Fondsgesellschaft muss die Anlagestrategie nach obigen Gesetzesvorgaben ausrichten.
  • Wenn "alles in Fonds" angelegt wird, so muss letztendlich die interne Aufteilung der Fonds für den Beitragserhalt sorgen. Zitat eines Anbieters: "Der Trick: Das Portfolio der Anleger wird in zwei Anlageklassen aufgeteilt." Zwangsläufig mindert diese Aufteilung langfristig die Gesamtrendite des Sparplans.
  • Nach einer Studie der Frankfurt School of Finance & Management vermindert die Sicherstellung der eingezahlten Beiträge die Fondsrendite langfristig um 3-5% pro Jahr. Erwirtschaftet ein Fonds ohne Beitragsgarantie eine Rendite von z.B. 8% p.a., so bleibt beim selben Fonds mit Beitragsgarantie im Durchschnitt nur 3-5% p.a. übrig.
  • Die größten Kosten eines Produktes ist oft das Fehlen von Rendite.

    Mit z.B. 3% p.a. weniger bei einem Sparplan über 35 Jahre verringert sich das Endkapital auf die Hälfte!

An nebenstehenden Tabellen kann man gut erkennen, wie sich eine Beitragsgarantie auf die Ablaufleistung auswirkt. Die durch die fehlende Rendite entstehenden Verluste sind immens und kosten den Sparer mit den Jahren ein kleines Vermögen.

Selbst im schlechtesten 25-Jahres Zeitraum reduzierte sich durch die Beitragsgarantie die p.a. Rendite noch von 4,42% auf 3,2% - also um über ein Viertel.

 Aktienfonds

Rendite p.a.*

Guthaben*  

 ohne

 Beitragsgarantie

9,23%

110.433,-€  

 mit

 Beitragsgarantie

5,26%

61.060,-€  

*Durchschnittswert aller 25-Jahres Perioden

Monatsbeitrag 100,-€

Quelle: Frankfurt School of Finance

 

 

Riestern verbessert Provisionen für die Fondsgesellschaft

Bei einigen Riester-Fondssparplänen fallen Abschlussgebühren an. Dadurch können die Fondsgesellschaften trotz evtl. Rabatte die Kosten schneller decken (Kostenvorausbelastung) als mit einem gewöhnlichen Sparplan mit ratierlichem Ausgabeaufschlag.

 

Sogar die Versicherungsgesellschaften profitieren

Bereits bei Rentenbeginn fließt ein Teil des Fondsvermögens an eine Versicherungsgesellschaft. Diese kann damit bis zu 25 Jahre ohne Rentenzahlung gewinnbringend arbeiten.

Erst ab dem 85. Lebensjahr muss die Versicherungsgesellschaft an den Sparer eine Leibrente bezahlen. Statistisch gesehen stirbt der Sparer jedoch vor Alter 85, und das Guthaben verfällt zugunsten der Versicherungsgesellschaft.

 

Beispiel (aus Angebot eines Riester-Fondssparplans):

Ein Riester-Fondssparplan hat bei einer angenommenen Wertentwicklung von 8% p.a. einen Betrag von 164.000,-€ erreicht (bei Rentenbeginn, Alter 67). Dieser Betrag wird nun laut Anbieter aufgeteilt in 126.000,-€ für die Rente über den Fonds-Auszahlplan (ab sofort) und 38.000,-€ für die spätere Rente (ab 85) über die Versicherung.

Wir richten hier das Augenmerk auf die 38.000,-€, welche die Versicherungsgesellschaft bei Rentenbeginn (67) erhält. Da die Rente zunächst aus dem Fonds-Auszahlplan bezahlt wird, kann die  Versicherungsgesellschaft nun jahrelang mit diesem Geld arbeiten bzw. für sich arbeiten lassen.

Rechnet man mit einer jährlichen Wertsteigerung, so wachsen die 38.000,-€ bis zum Ende der Auszahlplanphase (85. Lebensjahr) zu einer größeren Summe heran. Die Höhe der (für den Kunden nicht sichtbare) Summe ist in der Tabelle rechts dargestellt.

bei

Rendite

38.000,-€

nach 18 Jahren

4%

76.981,-€

5%

91.451,-€

6%

108.464,-€

8%

151.848,-€

Aus dieser Summe muss die Versicherungsgesellschaft nun ab dem 85. Lebensjahr des Sparers seine Rente  bezahlen. Aufgrund der durchschnittlichen Lebenserwartung haben die Versicherungsgesellschaften jedoch die Statistik auf ihrer Seite und können somit sogar durch das Produkt "Riester-Fondssparplan" gute Gewinne erzielen.

 

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Fazit: Den Rürup- und auch den Riester-Fondssparplan können wir nicht empfehlen. Auch hier wird der Verbraucher letztendlich in eine private (sofortbeginnende) Rentenversicherung gelockt. Dadurch ist das Guthaben des Sparers ab diesem Zeitpunkt nicht mehr verfügbar.

Verträge dieser Art sind aus unserer Sicht in keinster Weise empfehlenswert. Ein großer Teil unserer Internetseite widmet sich deshalb diesem Thema. Die wichtigsten Informationen darüber finden Sie Sie unter nachfolgendem Link. zum Beitrag "Private Rentenversicherung"