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Spezielle Fragen Zu unseren Produkten usw. (Seite 2)

Nachfolgend haben wir häufig gestellte Fragen für Sie zusammengefasst. Sollten noch Fragen offen sein, so können Sie uns gerne jederzeit kontaktieren.

Übrigens: Im Gegensatz zu anderen Anbietern bieten wir dem Kunden ausschließlich reine Fondsprodukte an. Bei anderen Anbietern findet man fast immer einen ganzen "Versicherungs-Bauchladen". Der scheinbare Vorteil dieser Vielfalt ist für den Kunden in Wirklichkeit ein erheblicher Nachteil. Reine Fondsprodukte dienen dort meist nur als Türöffner für andere, provisionsträchtige oder stornofreie Produkte.

 

Über uns

  1. Warum sollte ich bei Ihnen abschließen?
  2. Was verkaufen wir?
  3. Welche Zielgruppe sprechen wir an?

     

    Zum Produkt

  4. Welche Gebühren und welchen Nutzen habe ich bei Ihnen und Ihrem Produkt?
  5. Warum schwanken eigentlich Ihre angebotenen Aktienfonds geringer als meine?
  6. Wer ist eigentlich die FIL Fondsbank?
  7. Ist das ganze auch seriös?
  8. Warum empfehlen Sie mir die FIL Fondsbank?
  9. Warum erfährt man vorgestellte Informationen nicht vom Vermittler oder von der Bank?
  10. Ich bin noch kein Kunde. Wie kann ich starten?
  11. Wo finde ich die Produktdaten/Prospekte zu den jeweiligen Fonds?
  12. Wie hoch ist der Mindestsparbetrag?
  13. Bis wann muss Ihnen ein Antrag vorliegen?
  14. Wie kann ich mein Depot kündigen?

     

    Monatliches Sparen

  15. Wie viele Fonds kann ich besparen?
  16. Wie hoch ist der Mindestanlagebetrag?
  17. Kann ich auch Sonderzahlungen vornehmen?
  18. Kann ich meinen Sparbetrag ändern?
  19. Kann ich den/die besparten Fonds wechseln?
  20. Kann ich meine Sparraten aussetzen?
  21. Kann ich mir aus meinem Sparplan-Vermögen später eine Rente auszahlen lassen?
  22. Welche Gebühren fallen beim Sparplan an?
  23. Wann bekomme ich eine Depoteröffnungsbestätigung?
  24. Wie oft im Jahr erhalte ich einen Depotauszug?
  25. Kann ich auch ein gemeinsames Depot mit meinem Partner eröffnen?
  26. Wie wirkt sich die Abgeltungssteuer auf Aktienfonds aus?
  27. Fondssparplan oder fondsgebundene Lebensversicherung abschließen?

     

    Einmalanlage und Entnahmeplan

  28. Wie hoch ist der Mindestanlagebetrag?
  29. Welche Gebühren fallen bei Einmalanlage/Entnahmeplan an?
  30. Welche Mindestauszahlungssumme ist möglich?
  31. Kann ich auch ein gemeinsames Depot mit meinem Partner eröffnen?
  32. Wie wirkt sich die Abgeltungssteuer bei Einmalanlage/Entnahmeplan aus?

     

    Vermögenswirksame Leistungen

  33. Wie hoch ist der Mindestanlagebetrag?
  34. Welche Gebühren fallen bei der VL an?
  35. Muss ich über meine Anteile nach Ende der Sperrfrist (01. Januar) verfügen?
  36. Was muss ich tun, wenn ich nach Ablauf der Sperrfrist über meine Anteile verfügen will?
  37. Wie kann ich nach Ende der Einzahlungsfrist (6 Jahre) meine VL weiter besparen?
  38. Bleiben die alten Anteile nach der Sperrfrist gesperrt, wenn ich die VL weiter bespare?
  39. Kann ich innerhalb der Sperrfrist den Fonds wechseln?
  40. Was passiert mit der VL wenn ich arbeitslos werde oder mich selbstständig mache?
  41. Was passiert beim Wechsel des Arbeitgebers?
  42. Wann erhalte ich meine VL-Bescheinigung?

     

    Depots für Minderjährige

  43. Welche Personen müssen auf dem Depoteröffnungsantrag angegeben werden?
  44. Müssen beide Elternteile unterzeichnen?
  45. Muss bei beiden Elternteilen die Legitimationsprüfung durchgeführt werden?

     

    Todesfall, Vollmacht, Verfügung

  46. Wer hat Zugriff auf mein Geld?
  47. Wer passiert im Todesfall des Depotinhabers?

     

    Abgeltungssteuer

  48. Wie wirkt sich die Abgeltungssteuer auf monatliche Fondssparpläne aus?
  49. Wie wirkt sich die Abgeltungssteuer bei Einmalanlage/Entnahmeplan aus?
  50. Wie wirkt sich die Abgeltungssteuer auf Vermögenswirksame Leistungen aus?

     

    Gebühren

  51. Welche Gebühren fallen bei Ihren Produkten an?
  52. Fallen bei Kündigung des Fondsdepot Gebühren an?

 

 

 

>> zu den Fragen 1-27

>> zu den Fragen 1-27

 

 

Einmalanlage und Entnahmeplan

 

28. Wie hoch ist der Mindestanlagebetrag?

Die Mindestanlagesumme beträgt (pro Fonds):

für den Sparplan  mtl. 25,-€  
für die Vermögenswirksame Leistung (VL) mtl. 34,-€ bei VL max. 1 Fonds möglich
für die Einmalanlage 500,-€  
für den Entnahmeplan 6.000,-€ Auszahlung ab 25,-€ pro Fonds

 

 

29. Welche Gebühren fallen bei Einmalanlagen/Entnahmeplänen an?

 

 

 

 

30. Welche Mindestauszahlungssumme ist möglich?

Die Mindestauszahlung beim Entnahmeplan beträgt monatlich 25,-€

 

 

31. Kann ich auch ein gemeinsames Depot mit meinem Partner eröffnen?

Ja. In diesem Fall wird das Depot einfach auf zwei Namen ausgestellt.

 

 

 

 

32. Wie wirkt sich die Abgeltungssteuer bei Einmalanlage/Entnahmeplan aus?

Siehe Menüpunkt 'Fragen' Abgeltungssteuer

 

 

Vermögenswirksame Leistungen

 

33. Wie hoch ist der Mindestanlagebetrag?

Die Mindestanlagesumme beträgt (pro Fonds):

für den Sparplan  mtl. 25,-€  
für die Vermögenswirksame Leistung (VL) mtl. 34,-€ bei VL max. 1 Fonds möglich
für die Einmalanlage 500,-€  
für den Entnahmeplan 6.000,-€ Auszahlung ab 25,-€ pro Fonds

 

 

 

 

34. Welche Gebühren fallen bei der VL an?

 

 

35. Muss ich über meine Anteile nach Ende der Sperrfrist (01. Januar) verfügen?

Nein. Nach Ablauf der Sperrfrist wird das Guthaben nicht mehr als VL-Anlage, sondern als private Fondsanlage behandelt (läuft dann bei der FIL Fondsbank unter "Fondsanlagen allgemein"). Für eine Auszahlung benötigt die FIL Fondsbank einen schriftlichen Auftrag.

 

 

36. Was muss ich tun, wenn ich nach Ablauf der Sperrfrist über meine Anteile verfügen will?

Nach Ablauf der Sperrfrist können Sie jederzeit über Ihre freien Anteile verfügen. Die Bank benötigt hierfür einen schriftlichen Auftrag mit Angabe Ihrer Depotnummer und Ihrer Unterschrift.

 

 

 

 

37. Wie kann ich nach Ende der Einzahlungsfrist (6 Jahre) meine VL weiter besparen?

Bei Fortführung der Einzahlungen wird automatisch ein Folgevertrag angelegt.

 

 

38. Bleiben die alten Anteile nach der Sperrfrist gesperrt, wenn ich die VL weiter bespare?

Nein, lediglich die im Folgevertrag angelegten Anteile unterliegen der gesetzlichen Sperrfrist.

 

 

39. Kann ich innerhalb der Sperrfrist den Fonds wechseln?

Nein, ein Fondswechsel innerhalb der Sperrfrist ist nicht möglich.

 

 

 

 

40. Was passiert mit der VL wenn ich arbeitslos werde oder mich selbstständig mache?

Der VL-Vertrag ruht automatisch und das Guthaben bleibt zur weiteren Vermehrung liegen.

 

 

41. Was passiert beim Wechsel des Arbeitgebers?

Der VL-Vertrag ruht automatisch und das Guthaben bleibt zur weiteren Vermehrung liegen.

Soll die VL durch den neuen Arbeitgeber weiter bespart werden, so benötigt dieser eine Bescheinigung, damit die VL-Zahlungen fortgeführt werden können. Diese finden Sie im Login der FIL Fondsbank unter Menüpunkt "Formularshop" >> "Arbeitgeberbescheinigung VL (blanko)".

 

 

42. Wann erhalte ich meine VL-Bescheinigung?

Die VL-Bescheinigung wird bis Ende Februar im Onlinepostfach der Bank hinterlegt. Login der FIL Fondsbank: https://www.ffb.de/login

 

 

 

 

Häufige Fragen zu Depots für Minderjährige

 

43. Welche Personen müssen auf dem Depoteröffnungsantrag angegeben werden?

Das Kind selbst sowie beide Elternteile. Falls nur ein Elternteil das Sorgerecht hat, muss dies z.B. durch einen Sorgerechtsbeschluss bestätigt werden.

 

 

44. Müssen beide Elternteile unterzeichnen?

Ja. Falls nur ein Elternteil das Sorgerecht hat, muss dies z.B. durch einen Sorgerechtsbeschluss bestätigt werden.

 

 

45. Muss bei beiden Elternteilen die Legitimationsprüfung durchgeführt werden?

Ja. Ausnahme: Es ist nur ein gesetzlicher Vertreter vorhanden.

 

 

 

 

Todesfall, Vollmacht, Verfügung

 

46. Wer hat Zugriff auf mein Geld?

Zugriff auf das Fondsvermögen haben ausschließlich Sie. Falls eine weitere Person auf das Fondsvermögen zugreifen soll, so tragen erteilen Sie dieser Person eine Vollmacht oder tragen diese als zweiten Depotinhaber ein.

 

 

47. Wer passiert im Todesfall des Depotinhabers?

Generell gibt es folgende Möglichkeiten:

  • Sofern Sie eine Vollmacht z.B. für Ihren Ehepartner erteilt haben, führt diese Person nach Ihrem Tod das Depot weiter.
  • Falls Sie einen zweiten Depotinhaber angeben, so führt dieser das Depot weiter.
  • Falls Sie alleiniger Depotinhaber sind und niemanden angegeben haben, so tritt automatisch die gesetzliche Erbfolge bzw. ein von Ihnen verfasstes Testament in Kraft.

 

 

 

 

Abgeltungssteuer

 

48. Wie wirkt sich die Abgeltungssteuer auf monatliche Fondssparpläne aus?

Siehe Menüpunkt 'Fragen' Abgeltungssteuer

 

 

49. Wie wirkt sich die Abgeltungssteuer bei Einmalanlage/Entnahmeplan aus?

Siehe Menüpunkt 'Fragen' Abgeltungssteuer

 

 

50. Wie wirkt sich die Abgeltungssteuer auf Vermögenswirksame Leistungen aus?

Siehe Menüpunkt 'Fragen' Abgeltungssteuer

 

 

 

 

Gebühren

 

51. Welche Gebühren fallen bei Ihren Produkten an?

 

 

52. Fallen bei Kündigung des Fondsdepot Gebühren an?

Kosten bei Depotauflösung

Für die Fondsdepot-Kündigung an sich fallen keine Gebühren an.

Allerdings ist zu beachten, dass im Falle noch vorhandenen Fondsguthabens dieses Guthaben automatisch durch die FIL Fondsbank verkauft (und auf Ihr Referenzkonto ausgezahlt) wird und damit die bekannten Transaktionskosten pro Fonds anfallen. Gebührenübersicht

TIPP: Da dieser automatische Verkauf von der FIL Fondsbank wie ein Offline-Verkauf gehandhabt wird, gilt auch hier die Empfehlung, privates Fondguthaben vor Kündigung über den etwas preisgünstigeren Online-Verkauf (im persönlichen LogIn-Bereich) zu verkaufen. Bei Vermögenswirksamen Leistungen (VL) hingegen ist ein Onlineverkauf während der Sperrfrist konstruktionsbedingt nicht möglich.

Ebenso zu beachten ist, dass bei Kündigung die eigentlich erst im Dezember bzw. Januar fällige Depotgebühr direkt auf den Kündigungszeitpunkt vorverlegt wird.

Wird beispielsweise im April PHP2025 gekündigt, so wird die im Januar PHP2026 fällige Depotgebühr direkt zum Kündigungszeitpunkt, also im April PHP2025 berechnet.

Anmerkung: Bei einem laufenden, ungekündigten Fondsdepot erfolgt die Belastung der Depotgebühr erst im Januar des Folgejahres (bei privaten Anlagen / "Fondsanlagen allgemein")  bzw. erst im Dezember des Jahres (bei Vermögenwirksamen Leistungen / VL).

 

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