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Spezielle Fragen

Zu unseren Produkten sowie zur Abgeltungssteuer

Nachfolgend haben wir häufig gestellte Fragen für Sie zusammengefasst. Sollten noch Fragen offen sein, so können Sie uns gerne jederzeit kontaktieren.

Übrigens: Im Gegensatz zu anderen Anbietern bieten wir dem Kunden ausschließlich reine Fondsprodukte an. Bei anderen Anbietern findet man fast immer einen ganzen "Versicherungs-Bauchladen".

Der scheinbare Vorteil dieser Vielfalt ist für den Kunden in Wirklichkeit ein erheblicher Nachteil. Reine Fondsprodukte dienen dort meist nur als Türöffner für andere, provisionsträchtige oder stornofreie Produkte.

Produkt ist kundenfreundlich

Über uns
  1. Warum sollte ich bei Ihnen abschließen?
  2. Was verkaufen wir?
  3. Welche Zielgruppe sprechen wir an?
  4. Warum empfiehlt uns ein unabhängiger Verbraucherschutzverein?
  5. Wie lauten die Richtlinien vom Bund der Sparer e.V.?
    Zum Produkt
  6. Welche Gebühren und welchen Nutzen habe ich bei Ihnen und Ihrem Produkt?
  7. Warum schwanken eigentlich Ihre angebotenen Aktienfonds geringer als meine?
  8. Wer ist eigentlich die Ebase/Frankfurter Fondsbank?
  9. Ist das ganze auch seriös?
  10. Warum empfehlen Sie mir "Ebase" oder die Frankfurter Fondsbank?
  11. Warum erfahre ich die vorgestellten Informationen nicht von meiner vertrauten Bank?
  12. Ich bin noch kein Kunde. Wie kann ich starten?
  13. Wo finde ich die Produktdaten/Prospekte zu den jeweiligen Fonds?
  14. Wie hoch ist der Mindestsparbetrag? [Frage 18]
  15. Bis wann muss Ihnen ein Antrag vorliegen?
  16. Wie wirkt sich ein Crash an der Börse auf meine Anlage aus?

    Monatliches Sparen
  17. Wie viele Fonds kann ich besparen?
  18. Wie hoch ist der Mindestanlagebetrag?
  19. Kann ich auch Sonderzahlungen vornehmen?
  20. Kann ich meinen Sparbetrag ändern?
  21. Kann ich den/die besparten Fonds wechseln?
  22. Kann ich meine Sparraten aussetzen?
  23. Kann ich mir aus meinem Sparplan-Vermögen später eine Rente auszahlen lassen?
  24. Welche Gebühren fallen beim Sparplan an?
  25. Wann bekomme ich eine Depoteröffnungsbestätigung?
  26. Wie oft im Jahr erhalte ich einen Depotauszug?
  27. Kann ich auch ein gemeinsames Depot mit meinem Partner eröffnen?
  28. Wie wirkt sich die Abgeltungssteuer auf Aktienfonds aus?
  29. Fondssparplan oder fondsgebundene Lebensversicherung abschließen?
    Einmalanlage und Entnahmeplan
  30. Wie hoch ist der Mindestanlagebetrag? [Frage 18]
  31. Welche Gebühren fallen bei Einmalanlage/Entnahmeplan an?
  32. Welche Mindestauszahlungssumme ist möglich?
  33. Kann ich auch ein gemeinsames Depot mit meinem Partner eröffnen? [Frage 27]
  34. Wie sieht die steuerliche Seite bei Einmalanlage/Entnahmeplan aus?
  35. Wie wirkt sich die Abgeltungssteuer bei Einmalanlage/Entnahmeplan aus? [Frage 28]
    Vermögenswirksame Leistungen
  36. Wie hoch ist der Mindestanlagebetrag? [Frage 18]
  37. Welche Gebühren fallen bei der VL an?
  38. Muss ich über meine Anteile sofort nach Ende der Sperrfrist (01. Januar) verfügen?
  39. Was muss ich tun, wenn ich nach Ablauf der Sperrfrist über meine Anteile verfügen will?
  40. Wie kann ich nach Ende der Einzahlungsfrist (6 Jahre) meine VL weiter besparen?
  41. Bleiben die Anteile nach der Festlegungsfrist gesperrt, wenn ich einen Folgevertrag abschließe?
  42. Was mache ich, wenn ich nach der Einzahlungsphase in einen anderen VL-Fonds investieren will?
  43. Kann ich innerhalb der Sperrfrist den Fonds wechseln?
  44. Wann erhalte ich meine VL-Bescheinigung?
    Depots für Minderjährige
  45. Welche Personen müssen auf dem Depoteröffnungsantrag angegeben werden?
  46. Müssen beide Elternteile unterzeichnen?
  47. Muss bei beiden Elternteilen die Legitimationsprüfung durchgeführt werden?
    Todesfall, Vollmacht, Verfügung
  48. Wer hat Zugriff auf mein Geld?
  49. Wer erbt das Vermögen im Todesfall?
    Abgeltungssteuer
  50. Wie wirkt sich die Abgeltungssteuer auf monatliche Fondssparpläne aus? [Frage 28]
  51. Wie wirkt sich die Abgeltungssteuer bei Einmalanlage/Entnahmeplan aus? [Frage 28]
  52. Wie wirkt sich die Abgeltungssteuer auf Vermögenswirksame Leistungen aus? [Frage 28]
    Gebühren
  53. Welche Gebühren fallen bei Ihren Produkten an?

     

 

>> zu den Fragen 1-30

 


 

31. Welche Gebühren fallen bei Einmalanlagen/Entnahmeplänen an?

Reine Fondsanlagen sind mit ihren Gebühren sehr transparent und deshalb auch für einen Laien gut zu überblicken. Gebührenübersichtneues Fenster

 

 

 

 


 

32. Welche Mindestauszahlungssumme ist möglich?

Die Mindestauszahlung beim Entnahmeplan beträgt monatlich bei der

EBASE: 125,-€

Frankfurter Fondsbank: 50,-€

Fondsdepotbank: 25,-€

 

 

 

33. Kann ich auch ein gemeinsames Depot mit meinem Partner eröffnen?

Ja. In diesem Fall wird das Depot einfach auf zwei Namen ausgestellt. Pfeil Siehe auch Frage 27

 

 

 

34. Wie sieht die steuerliche Seite bei Einmalanlage/Entnahmeplan aus?

Zunächst sollte man wissen, dass sich die Erträge aus einer Fondsanlage sich in sog. "Zinsen", "Dividenden" und "Kursgewinne" unterteilen lassen. Mit Einführung der Abgeltungssteuer werden nun ab 2009 automatisch 25% dieser Erträge an das Finanzamt abgeführt. Dabei gilt:
  • Zinsen und Dividenden werden jährlich mit 25% besteuert.

    Mit einem ausreichenden Freistellungsauftrag kann der Abzug für die nächsten Jahre vermieden werden.

  • Kursgewinne hingegen werden erst zum Zeitpunkt der Auszahlung mit 25% besteuert.

    Damit der Anleger die angesammelten Zinsen und Dividenden beim Verkauf seiner Fondsanteile letztlich nicht nochmals versteuern muss (Doppelbesteuerung), hat der Gesetzgeber folgendes geregelt: Der Anleger kann seinen Veräußerungsgewinn beim Verkauf um die bis dahin entstandenen Thesaurierungsbeträge (Zinsen und Dividenden) bereinigen, d.h. abziehen. Bei einer Inlandsverwahrung eines in Deutschland gegründeten thesaurierenden Fonds übernimmt dies die depotführende Stelle (z.B. Ebase).

  • Die Steuer wird direkt von der Bank abgeführt. Sie brauchen sich um nichts zu kümmern.

    Bei ausländischen thesaurierenden Fonds (das sind Fonds welche Zinsen und Dividenden automatisch wiederanlegen) erfolgt kein automatischer Abzug. Zinsen und Dividenden von ausländischen thesaurierenden Fonds müssen in der Steuererklärung angegeben werden.

Damit ist die Steuerschuld abgegolten (daher der Name "Abgeltungssteuer"). Sie müssen deshalb nichts mehr beim Finanzamt angeben. Zuzüglich Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer ergibt sich dann ein max. Steuersatz von 28%. Berechnung der Abgeltungssteuerneues Fenster

Grundsätzlich sollte bei jeder Kapitalanlage ein Steuerberater zu Rate gezogen werden. Auch sämtliche Abrechnungen, Steuermitteilungen usw. zu den besparten Fonds müssen sorgfältig aufbewahrt werden.

 

Was wird wann besteuert?

  • Sparplan: Lediglich noch die Fondsanteile aus Sparraten bis Ende 2008 sind von der Abgeltungssteuer befreit. Ergebnis eines Sparplans mit Abgeltungssteuerneues Fenster
  • Vermögenswirksame Leistung: Wie beim gewöhnlichen Fondssparplan sind lediglich noch die Fondsanteile aus Sparraten bis Ende 2008 von der Abgeltungssteuer befreit.
  • Einmalanlage: Wurden Aktienfondsanteile vor dem 31.12.2008 erworben, so sind diese nicht von der Abgeltungssteuer betroffen. Ergebnis bei Abschluss vor und ab 2009neues Fenster
  • Entnahmeplan: Werden Aktienfondsanteile vor dem 31.12.2008 erworben, so sind diese bei späteren Auszahlungen nicht von der Abgeltungssteuer betroffen. Ergebnis vor und ab 2009neues Fenster

 

Tipp: Durch Ausschöpfen des persönlichen Sparerfreibetrages kann die Besteuerung reduziert werden. Denn nur die Kapitalerträge, welche 750,-€/1500,-€ (ledig/verheiratet) übersteigen werden besteuert. Zusammen mit der Werbungskostenpauschale von 51,-€/102,-€ (ledig/verheiratet) ergibt sich ein Gesamtfreibetrag von 801,-€/1.602,-€.

 

 

 

 

 

 

 

35. Wie wirkt sich die Abgeltungssteuer bei Einmalanlage/Entnahmeplan aus?

Einmalanlage: Wurde der Aktienfonds vor dem 31.12.2008 erworben, so ist dieser nicht von der Abgeltungssteuer betroffen. Ergebnis bei Abschluss vor und ab 2009neues Fenster

Entnahmeplan: Wurde der Aktienfonds vor dem 31.12.2008 erworben, so sind die Auszahlungen nicht von der Abgeltungssteuer betroffen. Ergebnis bei Abschluss vor und ab 2009neues Fenster

Pfeil Siehe auch Frage 28

 

 

 

36. Wie hoch ist der Mindestanlagebetrag?

Die Mindestanlagesumme beträgt:

für die Einmalanlage

500,-€

 

für den Entnahmeplan

5.000,-€

Auszahlung ab 50,-€ pro Fonds

Pfeil Siehe auch Frage 18

 

 

 

 

 

 

37. Welche Gebühren fallen bei der VL an?

Reine Fondsanlagen sind mit ihren Gebühren sehr transparent und deshalb auch für einen Laien gut zu überblicken. Gebührenübersichtneues Fenster

 

 

 

38. Muss ich über meine Anteile sofort nach Ende der Sperrfrist (01. Januar) verfügen?

Nein. Sie können Ihre Anteile beliebig lange ruhen lassen und als Grundlage für den weiteren Vermögensaufbau nehmen. grundlegende Informationen zum VL-Sparen

 

 

 

39. Was muss ich tun, wenn ich nach Ablauf der Sperrfrist über meine Anteile verfügen will?

Nach Ablauf der Sperrfrist können Sie jederzeit über Ihre freien Anteile verfügen. Die Bank benötigt hierfür einen schriftlichen Auftrag mit Angabe Ihrer Depotnummer und Ihrer Unterschrift.

 

 

 

 

 

 

40. Wie kann ich nach Ende der Einzahlungsfrist (6 Jahre) meine VL weiter besparen?

Die nach Ablauf der Einzahlungsfrist weiter eingehenden Vermögenswirksamen Leistungen des Arbeitgebers werden automatisch auf Ihrem bereits bestehenden Depot angelegt. Die Folgezahlung aktiviert einen Anschlussvertrag, dessen Einzahlungs- und Sperrfrist wieder neu beginnen.

 

 

 

41. Bleiben die Anteile nach der Festlegungsfrist gesperrt, wenn ich einen Folgevertrag abschließe?

Nein - lediglich die im Folgevertrag neu angelegten Anteile unterliegen der gesetzlichen Sperrfrist.

 

 

 

 

 

 

42. Was mache ich, wenn ich nach der Einzahlungsphase in einen anderen VL-Fonds investieren will?

In diesem Fall eröffnen Sie ein neues Depot. Füllen Sie dazu das Formularneues Fenster für die Eröffnung eines neues VL-Depots aus und senden Sie dieses an unsere Anschrift.

 

 

 

43. Kann ich innerhalb der Sperrfrist den Fonds wechseln?

Ein Fondswechsel innerhalb der Sperrfrist ist nicht möglich. Sie können allerdings Ihr aktuelles Depot bis zum Ende der Sperrfrist ruhen lassen (das heißt, die Anteile bleiben bis zum Ende der Sperrfrist auch weiterhin gesperrt) und eine weitere VL mit einem anderen Fonds eröffnen.

Füllen Sie dazu das Formularneues Fenster für die Eröffnung eines neues VL-Depots aus und senden Sie dieses an unsere Anschrift. Sie erhalten dann Ihre Depoteröffnungsbestätigung und eine Bescheinigung zur Vorlage beim Arbeitgeber mit allen notwendigen Angaben zur Überweisung der vermögenswirksamen Leistungen.

Bitte beachten Sie, dass für diese neue Depotposition VL die 6-jährige Einzahlungsfrist und die 7-jährige Sperrfrist neu beginnen.

 

 

 

 

 

 

44. Wann erhalte ich meine VL-Bescheinigung?

Die VL-Bescheinigung für das abgelaufene Jahr erhalten Sie zusammen mit dem Depotauszug zum Jahresende sowie ggf. der Jahressteuerbescheinigung/Jahresbescheinigung bis Ende Januar des Folgejahres per Post von der Bank zugeschickt.

 

 

 

Häufige Fragen zu Depots für Minderjährige

 

45. Welche Personen müssen auf dem Depoteröffnungsantrag angegeben werden?

Das Kind selbst sowie beide Elternteile. Falls nur ein Elternteil das Sorgerecht hat, muss dies z.B. durch einen Sorgerechtsbeschluss bestätigt werden.

 

 

 

46. Müssen beide Elternteile unterzeichnen?

Ja. Falls nur ein Elternteil das Sorgerecht hat, muss dies z.B. durch einen Sorgerechtsbeschluss bestätigt werden.

 

 

 

 

 

 

47. Muss bei beiden Elternteilen die Legitimationsprüfung durchgeführt werden?

Ja. Ausnahme: Es ist nur ein gesetzlicher Vertreter vorhanden.

 

 

Todesfall, Vollmacht, Verfügung

 

48. Wer hat Zugriff auf mein Geld?

Zugriff auf das Fondsvermögen haben ausschließlich Sie. Falls eine weitere Person auf das Fondsvermögen zugreifen soll, so tragen erteilen Sie dieser Person eine Vollmacht oder tragen diese als zweiten Depotinhaber ein.

 

 

 

49. Wer erbt das Vermögen im Todesfall?

Hier haben Sie folgende Möglichkeiten:

  • Sofern Sie eine Vollmacht z.B. für Ihren Ehepartner erteilt haben, erbt diese Person nach Ihrem Tode das Fondsvermögen.

  • Falls Sie einen zweiten Depotinhaber angeben, so erbt dieser das Vermögen.

  • Falls Sie alleiniger Depotinhaber sind und niemanden angegeben haben, so tritt automatisch die gesetzliche Erbfolge bzw. ein von Ihnen verfasstes Testament in Kraft.

 

Die erforderlichen Dokumente senden wir Ihnen nach Absenden des Datenformulars zu.

 

 

 

Abgeltungssteuer

 

50. Wie wirkt sich die Abgeltungssteuer auf monatliche Fondssparpläne aus?

 

 

 

51. Wie wirkt sich die Abgeltungssteuer bei Einmalanlage/Entnahmeplan aus?

 

 

 

52. Wie wirkt sich die Abgeltungssteuer auf Vermögenswirksame Leistungen aus?

 

 

 

53. Welche Gebühren fallen bei Ihren Produkten an?

Reine Fondsanlagen sind mit ihren Gebühren sehr transparent und deshalb auch für einen Laien gut zu überblicken. Gebührenübersichtneues Fenster

 

 

 

 

 

 

 

Häufig gestellte Fragen - © 2010 Gegen-Altersarmut

 

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