Schon ab dem ersten Euro erhalten Sie bei uns 100% Rabatt auf den Ausgabeaufschlag, ohne dass Sie auf einen
Ansprechpartner für alle Fragen verzichten müssen.
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Gerne erstellen wir für Sie ein persönliches Angebot nach Ihren Vorgaben:
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Nachfolgend haben wir häufig gestellte Fragen für Sie zusammengefasst. Sollten noch Fragen offen sein, so können Sie uns gerne jederzeit kontaktieren.
Übrigens: Im Gegensatz zu anderen Anbietern bieten wir dem Kunden ausschließlich reine Fondsprodukte an. Bei anderen Anbietern findet man fast immer einen ganzen "Versicherungs-Bauchladen".
Der scheinbare Vorteil dieser Vielfalt ist für den Kunden in Wirklichkeit ein erheblicher Nachteil. Reine Fondsprodukte dienen dort meist nur als Türöffner für andere, provisionsträchtige oder stornofreie Produkte. |
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Wie wirkt sich ein Crash an der Börse auf meine Anlage aus?![]()
31. Welche Gebühren fallen bei Einmalanlagen/Entnahmeplänen an?
Reine Fondsanlagen sind mit ihren Gebühren sehr transparent und
deshalb auch für einen Laien gut zu überblicken.
Gebührenübersicht![]()
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32. Welche Mindestauszahlungssumme ist möglich?
Die Mindestauszahlung beim Entnahmeplan beträgt monatlich bei der
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EBASE: 125,-€
Frankfurter Fondsbank: 50,-€
Fondsdepotbank: 25,-€
33. Kann ich auch ein gemeinsames Depot mit meinem Partner eröffnen?
Ja. In diesem Fall wird das Depot einfach auf zwei Namen ausgestellt.
Siehe auch Frage 27
34. Wie sieht die steuerliche Seite bei Einmalanlage/Entnahmeplan aus?
Mit einem ausreichenden Freistellungsauftrag kann der Abzug für die nächsten Jahre vermieden werden.
Damit der Anleger die angesammelten Zinsen und Dividenden beim Verkauf seiner Fondsanteile letztlich nicht nochmals versteuern muss (Doppelbesteuerung), hat der Gesetzgeber folgendes geregelt: Der Anleger kann seinen Veräußerungsgewinn beim Verkauf um die bis dahin entstandenen Thesaurierungsbeträge (Zinsen und Dividenden) bereinigen, d.h. abziehen. Bei einer Inlandsverwahrung eines in Deutschland gegründeten thesaurierenden Fonds übernimmt dies die depotführende Stelle (z.B. Ebase).
Bei ausländischen thesaurierenden Fonds (das sind Fonds welche Zinsen und Dividenden automatisch wiederanlegen) erfolgt kein automatischer Abzug. Zinsen und Dividenden von ausländischen thesaurierenden Fonds müssen in der Steuererklärung angegeben werden.
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Damit ist die Steuerschuld abgegolten (daher der Name "Abgeltungssteuer"). Sie
müssen deshalb nichts mehr beim Finanzamt angeben. Zuzüglich
Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer ergibt sich dann ein max. Steuersatz von 28%.
Berechnung der Abgeltungssteuer![]()
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Grundsätzlich sollte bei jeder Kapitalanlage ein Steuerberater zu Rate gezogen werden. Auch sämtliche Abrechnungen, Steuermitteilungen usw. zu den besparten Fonds müssen sorgfältig aufbewahrt werden.
Tipp: Durch Ausschöpfen des persönlichen Sparerfreibetrages kann die Besteuerung reduziert werden. Denn nur die Kapitalerträge, welche 750,-€/1500,-€ (ledig/verheiratet) übersteigen werden besteuert. Zusammen mit der Werbungskostenpauschale von 51,-€/102,-€ (ledig/verheiratet) ergibt sich ein Gesamtfreibetrag von 801,-€/1.602,-€.
35. Wie wirkt sich die Abgeltungssteuer bei Einmalanlage/Entnahmeplan aus?
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Einmalanlage: Wurde der Aktienfonds vor dem 31.12.2008
erworben, so ist dieser nicht von der Abgeltungssteuer betroffen.
Ergebnis bei Abschluss vor und ab 2009![]()
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Entnahmeplan: Wurde der Aktienfonds vor dem 31.12.2008
erworben, so sind die Auszahlungen nicht von der Abgeltungssteuer
betroffen.
Ergebnis bei Abschluss vor und ab 2009![]()
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36. Wie hoch ist der Mindestanlagebetrag?
Die Mindestanlagesumme beträgt:
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für die Einmalanlage |
500,-€ |
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für den Entnahmeplan |
5.000,-€ |
Auszahlung ab 50,-€ pro Fonds |
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37. Welche Gebühren fallen bei der VL an?
38. Muss ich über meine Anteile sofort nach Ende der Sperrfrist (01. Januar) verfügen?
Nein. Sie können Ihre Anteile beliebig lange ruhen lassen und als
Grundlage für den weiteren Vermögensaufbau nehmen.
grundlegende Informationen zum VL-Sparen
39. Was muss ich tun, wenn ich nach Ablauf der Sperrfrist über meine Anteile verfügen will?
Nach Ablauf der Sperrfrist können Sie jederzeit über Ihre freien Anteile verfügen. Die Bank benötigt hierfür einen schriftlichen Auftrag mit Angabe Ihrer Depotnummer und Ihrer Unterschrift.
40. Wie kann ich nach Ende der Einzahlungsfrist (6 Jahre) meine VL weiter besparen?
41. Bleiben die Anteile nach der Festlegungsfrist gesperrt, wenn ich einen Folgevertrag abschließe?
Nein - lediglich die im Folgevertrag neu angelegten Anteile unterliegen der gesetzlichen Sperrfrist.
42. Was mache ich, wenn ich nach der Einzahlungsphase in einen anderen VL-Fonds investieren will?
In diesem Fall eröffnen Sie ein neues Depot. Füllen Sie dazu das
Formular
für die Eröffnung eines neues VL-Depots aus und senden
Sie dieses an unsere Anschrift.
43. Kann ich innerhalb der Sperrfrist den Fonds wechseln?
Ein Fondswechsel innerhalb der Sperrfrist ist nicht möglich. Sie können allerdings Ihr aktuelles Depot bis zum Ende der Sperrfrist ruhen lassen (das heißt, die Anteile bleiben bis zum Ende der Sperrfrist auch weiterhin gesperrt) und eine weitere VL mit einem anderen Fonds eröffnen.
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Füllen Sie dazu das
Formular
für die Eröffnung eines neues VL-Depots aus und senden
Sie dieses an unsere Anschrift. Sie erhalten dann Ihre
Depoteröffnungsbestätigung und eine Bescheinigung zur Vorlage beim
Arbeitgeber mit allen notwendigen Angaben zur Überweisung der
vermögenswirksamen Leistungen.
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Bitte beachten Sie, dass für diese neue Depotposition VL die 6-jährige Einzahlungsfrist und die 7-jährige Sperrfrist neu beginnen.
44. Wann erhalte ich meine VL-Bescheinigung?
Die VL-Bescheinigung für das abgelaufene Jahr erhalten Sie zusammen mit dem Depotauszug zum Jahresende sowie ggf. der Jahressteuerbescheinigung/Jahresbescheinigung bis Ende Januar des Folgejahres per Post von der Bank zugeschickt.
Häufige Fragen zu Depots für Minderjährige
45. Welche Personen müssen auf dem Depoteröffnungsantrag angegeben werden?
Das Kind selbst sowie beide Elternteile. Falls nur ein Elternteil das Sorgerecht hat, muss dies z.B. durch einen Sorgerechtsbeschluss bestätigt werden.
46. Müssen beide Elternteile unterzeichnen?
Ja. Falls nur ein Elternteil das Sorgerecht hat, muss dies z.B. durch einen Sorgerechtsbeschluss bestätigt werden.
47. Muss bei beiden Elternteilen die Legitimationsprüfung durchgeführt werden?
Ja. Ausnahme: Es ist nur ein gesetzlicher Vertreter vorhanden.
Todesfall, Vollmacht, Verfügung
48. Wer hat Zugriff auf mein Geld?
Zugriff auf das Fondsvermögen haben ausschließlich Sie. Falls eine weitere Person auf das Fondsvermögen zugreifen soll, so tragen erteilen Sie dieser Person eine Vollmacht oder tragen diese als zweiten Depotinhaber ein.
49. Wer erbt das Vermögen im Todesfall?
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Hier haben Sie folgende Möglichkeiten:
Sofern Sie eine Vollmacht z.B. für Ihren Ehepartner erteilt haben, erbt diese Person nach Ihrem Tode das Fondsvermögen.
Falls Sie einen zweiten Depotinhaber angeben, so erbt dieser das Vermögen.
Falls Sie alleiniger Depotinhaber sind und niemanden angegeben haben, so tritt automatisch die gesetzliche Erbfolge bzw. ein von Ihnen verfasstes Testament in Kraft.
Die erforderlichen Dokumente senden wir Ihnen nach Absenden des Datenformulars zu.
Abgeltungssteuer
50. Wie wirkt sich die Abgeltungssteuer auf monatliche Fondssparpläne aus?
51. Wie wirkt sich die Abgeltungssteuer bei Einmalanlage/Entnahmeplan aus?
52. Wie wirkt sich die Abgeltungssteuer auf Vermögenswirksame Leistungen aus?
53. Welche Gebühren fallen bei Ihren Produkten an?
Bereits ab dem ersten Euro erhalten Sie über uns volle 100% Rabatt. Dazu nützliches Hintergrundwissen und jeglicher Verzicht auf bedenkliche oder provisionsträchtige Produkte, ohne dass Sie auf einen Ansprechpartner für alle Fragen verzichten müssen.
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