Schon ab dem ersten Euro erhalten Sie bei uns 100% Rabatt auf den Ausgabeaufschlag, ohne dass Sie auf einen
Ansprechpartner für alle Fragen verzichten müssen.
Gerne erstellen wir für Sie ein unverbindliches Angebot nach Ihren Vorgaben:
Nachfolgend haben wir häufig gestellte Fragen für Sie zusammengefasst. Sollten noch Fragen offen sein, so können Sie uns gerne jederzeit kontaktieren.
Übrigens: Im Gegensatz zu anderen Anbietern bieten wir dem Kunden ausschließlich reine Fondsprodukte an. Bei anderen Anbietern findet man fast immer einen ganzen "Versicherungs-Bauchladen". Der scheinbare Vorteil dieser Vielfalt ist für den Kunden in Wirklichkeit ein erheblicher Nachteil. Reine Fondsprodukte dienen dort meist nur als Türöffner für andere, provisionsträchtige oder stornofreie Produkte.
Wie kann ich mein Depot kündigen?
Die Mindestanlagesumme beträgt (pro Fonds):
für den Sparplan | mtl. 25,-€ | |
für die Vermögenswirksame Leistung (VL) | mtl. 34,-€ | bei VL max. 1 Fonds möglich |
für die Einmalanlage | 500,-€ | |
für den Entnahmeplan | 6.000,-€ | Auszahlung ab 25,-€ pro Fonds |
Siehe Gebührenübersicht
Die Mindestauszahlung beim Entnahmeplan beträgt monatlich 25,-€
Ja. In diesem Fall wird das Depot einfach auf zwei Namen ausgestellt.
Die Mindestanlagesumme beträgt (pro Fonds):
für den Sparplan | mtl. 25,-€ | |
für die Vermögenswirksame Leistung (VL) | mtl. 34,-€ | bei VL max. 1 Fonds möglich |
für die Einmalanlage | 500,-€ | |
für den Entnahmeplan | 6.000,-€ | Auszahlung ab 25,-€ pro Fonds |
Nein. Nach Ablauf der Sperrfrist wird das Guthaben nicht mehr als VL-Anlage, sondern als private Fondsanlage behandelt (läuft dann bei der FIL Fondsbank unter "Fondsanlagen allgemein"). Für eine Auszahlung benötigt die FIL Fondsbank einen schriftlichen Auftrag.
Nach Ablauf der Sperrfrist können Sie jederzeit über Ihre freien Anteile verfügen. Die Bank benötigt hierfür einen schriftlichen Auftrag mit Angabe Ihrer Depotnummer und Ihrer Unterschrift.
Nein, lediglich die im Folgevertrag angelegten Anteile unterliegen der gesetzlichen Sperrfrist.
Nein, ein Fondswechsel innerhalb der Sperrfrist ist nicht möglich.
Der VL-Vertrag ruht automatisch und das Guthaben bleibt zur weiteren Vermehrung liegen.
Soll die VL durch den neuen Arbeitgeber weiter bespart werden, so benötigt dieser eine Bescheinigung, damit die VL-Zahlungen fortgeführt werden können. Diese finden Sie im Login der FIL Fondsbank unter Menüpunkt "Formularshop" >> "Arbeitgeberbescheinigung VL (blanko)".
Die VL-Bescheinigung wird bis Ende Februar im Onlinepostfach der Bank hinterlegt. Login der FIL Fondsbank: https://www.ffb.de/login
Das Kind selbst sowie beide Elternteile. Falls nur ein Elternteil das Sorgerecht hat, muss dies z.B. durch einen Sorgerechtsbeschluss bestätigt werden.
Ja. Falls nur ein Elternteil das Sorgerecht hat, muss dies z.B. durch einen Sorgerechtsbeschluss bestätigt werden.
Ja. Ausnahme: Es ist nur ein gesetzlicher Vertreter vorhanden.
Zugriff auf das Fondsvermögen haben ausschließlich Sie. Falls eine weitere Person auf das Fondsvermögen zugreifen soll, so tragen erteilen Sie dieser Person eine Vollmacht oder tragen diese als zweiten Depotinhaber ein.
Generell gibt es folgende Möglichkeiten:
Siehe Menüpunkt 'Fragen' Abgeltungssteuer
Siehe Menüpunkt 'Fragen' Abgeltungssteuer
Siehe Menüpunkt 'Fragen' Abgeltungssteuer
Für die Fondsdepot-Kündigung an sich fallen keine Gebühren an.
Allerdings ist zu beachten, dass im Falle noch vorhandenen Fondsguthabens dieses Guthaben automatisch durch die FIL Fondsbank verkauft (und auf Ihr Referenzkonto ausgezahlt) wird und damit die bekannten Transaktionskosten pro Fonds anfallen. Gebührenübersicht
TIPP: Da dieser automatische Verkauf von der FIL Fondsbank wie ein Offline-Verkauf gehandhabt wird, gilt auch hier die Empfehlung, privates Fondguthaben vor Kündigung über den etwas preisgünstigeren Online-Verkauf (im persönlichen LogIn-Bereich) zu verkaufen. Bei Vermögenswirksamen Leistungen (VL) hingegen ist ein Onlineverkauf während der Sperrfrist konstruktionsbedingt nicht möglich.
Ebenso zu beachten ist, dass bei Kündigung die eigentlich erst im Dezember bzw. Januar fällige Depotgebühr direkt auf den Kündigungszeitpunkt vorverlegt wird.
Wird beispielsweise im April
2026 gekündigt, so wird die im Januar 2027 fällige Depotgebühr direkt zum Kündigungszeitpunkt, also im April 2026 berechnet.Anmerkung: Bei einem laufenden, ungekündigten Fondsdepot erfolgt die Belastung der Depotgebühr erst im Januar des Folgejahres (bei privaten Anlagen / "Fondsanlagen allgemein") bzw. erst im Dezember des Jahres (bei Vermögenwirksamen Leistungen / VL).
Gerne erstellen wir Ihnen ein Angebot nach Ihren Vorgaben. Sie erhalten
dieses kostenlos und unverbindlich per E-Mail zugesandt.
Bereits ab dem ersten Euro erhalten Sie über uns volle 100% Rabatt. Dazu nützliches Hintergrundwissen und jeglicher Verzicht auf bedenkliche oder provisionsträchtige Produkte, ohne dass Sie auf einen Ansprechpartner für alle Fragen verzichten müssen.
Dies sind nur einige Punkte aus unserer Preis/Leistungs-Garantie für unsere Kunden.